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Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

4 Planungsrechtliche Festsetzungen

4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Die Festsetzung zu der Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei nicht überdachte Zuwegungen, Fuß- und Radwege sowie ebenerdige Kfz – Stellplätze dient dem Schutzgut Boden, da somit eine geringere Versiegelung des Plangebiets erzielt werden kann und die Infiltrationsrate des Bereichs nicht vollständig verhindert wird. Hierdurch kann ein, im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung, schonender Umgang mit dem Schutzgut erzielt werden.

Im rückwärtigen Grundstücksbereich sind private Pflanzstreifen vorgesehen, welche einerseits der Ein-grünung des Plangebiets dienen und andererseits eine Abschirmung zu den angrenzenden Nutzungen schaffen. Der Pflanzstreifen PG1 sowie PG2 ist mit Bäumen 2. Ordnung und kleinwüchsigen Sträuchern auszubilden.

4.6 Maßnahmen der Überflutungsvorsorge

Infolge von Starkregen kann es innerhalb des Plangebietes zu erhöhtem lokalen Wasseraufstau kommen.

Die getroffenen Festsetzungen tragen dazu bei, dies durch eine angepasste Bauweise zu vermeiden bzw.

zu minimieren

Als Schutzmaßnahmen von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen ist die Oberkante des Fertig-fußbodens erhöht herzustellen. Gleiches gilt für die Öffnungen in der Außenhülle von Gebäuden

Zudem sind die Anforderungen an eine hochwasserangepasste Bauweise zu beachten.

UMWELTBELANGE

Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG ... 4 1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans,

einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten

Vorhaben (Anlage 1, Nr. 1 a BauGB) ... 4 1.1 Inhalt und Ziele der Planung ... 4 1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang des Vorhabens ... 4 1.3 Bedarf an Grund und Boden ... 4 2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele

des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans

berücksichtigt wurden (Anlage 1, Nr. 1 b BauGB) ... 4 2.1 Regionalplan ... 4 2.2 Flächennutzungsplan ... 4 2.3 Fachgesetzte ... 5 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ... 7 1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands

(Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die

voraussichtlich erheblich beeinflusst werden ... 7 1.4 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ... 7 1.5 Schutzgut Boden und Fläche ... 10 1.6 Schutzgut Wasser ... 10 1.7 Schutzgut Klima und Luft ... 11 1.8 Schutzgut Landschaft ... 13 1.9 Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung ... 13 1.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe... 13 1.11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ... 14 2. Prognose bei Durchführung der Planung ... 15 2.1 Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt ... 16 2.2 Schutzgut Fläche und Boden ... 18 2.3 Schutzgut Wasser ... 20 2.4 Schutzgut Klima und Luft ... 21 2.5 Schutzgut Landschaft ... 23 2.6 Schutzgut Mensch/Gesundheit/Bevölkerung ... 24 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ... 24 2.8 Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ... 25 2.9 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsamer Umgang und effiziente Nutzung von Energie 25

2.10 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ... 25

2.11 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i ... 25 2.12 Wechselwirkungen / Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern ... 25 3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum

Ausgleich der erheblichen nachteiligen Auswirkungen sowie ggf. geplante

Überwachungsmaßnahmen ... 26 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Verringerung ... 26 3.2 In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten ... 28 Zusätzliche Angaben ... 28 1. Methodik und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ... 28 2. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ... 28 3. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ... 29 4. Referenzliste der Quellen ... 30

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bilder Plangebiet ... 8

Abbildung 2: Biotoptypenkartierung ... 9

Abbildung 3: Konfliktplan Artenschutz ... 9

Abbildung 4: Bodenfunktionsbewertung ... 10

Abbildung 5: Gefährdungsanalyse Sturzflut nach Starkregen ... 11

EINLEITUNG

1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich einer schreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Be-darf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben (Anlage 1, Nr. 1 a BauGB)

1.1 Inhalt und Ziele der Planung

Der Planbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst den Bereich eines bestehenden Wohngebäu-des im östlichen Siedlungskörper, der bislang durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Hauptstraße West“ planungsrechtlich gesichert ist. Die angrenzende landwirtschaftlich genutzte Fläche wird als Erwei-terungsfläche für das Vorhaben in das Plangebiet aufgenommen. Inhalt der Planung ist zusätzlich eine Freifläche im westlichen Bereich des Ortskerns von Ottersheim, welche für die Sicherstellung der notwen-digen Stellplätze dient.

Der Bestand wird abgerissen, damit ein barrierefreier Wohnkomplex für „Betreutes Wohnen“ entstehen kann.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße West, 2. Änderung und Erweiterung“ sollen in der Ortsgemeinde Ottersheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau geschaffen werden.

1.2 Angaben über Standort, Art und Umfang des Vorhabens

Das Plangebiet liegt zum Teil im Osten sowie zum Teil im Ortskern der Ortsgemeinde Ottersheim.

Das östliche Areal ist im Norden von landwirtschaftlichen Flächen abgegrenzt, wodurch direkt angrenzend im Westen ein landwirtschaftlicher Betrieb ansässig ist. Im Osten grenzt Wohnbebauung an. Im Süden werden weitere Wohnbebauung und eine Kirche durch die Hauptstraße unterbrochen.

Die im Ortskern liegende Teilfläche liegt zwischen Wohngebäuden. Im Westen grenzen Gärten der umlie-genden Wohngebäude an. Die sich im Osten befindenden Grünflächen und Gärten werden durch die Kirchstraße von der Teilfläche abgegrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße West, 2. Änderung und Erweiterung“ umfasst die Flächen mit den Flurstücksnummern 34, 32, 30/2, 30 (teilweise), 162,164 und 43/9.

1.3 Bedarf an Grund und Boden

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 0,62 ha.

2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umwelt-schutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Um-weltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden (Anlage 1, Nr. 1 b BauGB) 2.1 Regionalplan

Das Plangebiet „Hauptstraße West, 2. Änderung und Erweiterung“ liegt im Bereich des Regionalen Raum-ordnungsplans Westpfalz 2014. Es wird im Regionalen Raumordnungsplan als „Siedlungsfläche Wohnen“

sowie als „Sonstige Freifläche“ dargestellt.

2.2 Flächennutzungsplan

Für den Geltungsbereich weist der Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet, Flächen für die Landwirtschaft sowie eine Wohnbaufläche aus.

Da es sich bei der Planung um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und die BauNVO hier nicht unmittelbar anzuwenden ist, wird keine Gebietsart im Sinne der BauNVO festgesetzt, sondern die zulässigen Nutzungen im Bebauungsplan konkret beschrieben. Da die im Plan zulässigen Nutzungen auch

in einem Mischgebiet allgemein zulässig sind ist der Bebauungsplan ordnungsgemäß aus dem Flächennut-zungsplan entwickelt.

Der Flächennutzungsplan der VG Göllheim befindet sich derzeit in einer Gesamtfortschreibung. Auch dort wird für das Plangebiet eine entsprechende Ausweisung vorhanden sein.

2.3 Fachgesetzte

Die für das Planungsvorhaben zu erbringenden Angaben gem. Nr. 1b der Anlage 1 BauGB werden im Fol-genden beschrieben, welche in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen formulierten Ziele des Umweltschutzes sowie deren Berücksichtigung in der Planung dargestellt sind.

Schutzgut Quelle Zielaussage Berücksichtigung bei der

Planaufstellung

Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen Funktionen des Bodens

Abwehr schädlicher Bodenveränderungen

▪ Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden

Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Natur-haushalt erfüllen können

Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermei-dung und Minderung, zum Ausgleich bzw. Ersatz von Beeinträchtigungen des Schutzguts "Boden"

Vorgaben zur Entwicklung von Saumzonen

Minderung der Eingriffe in das Bodenpotential

Hinweise zur Berücksichti-gung von Maßnahmen zum Bodenschutz nach DIN

Wasser Wasserhaus-haltsgesetz

Landeswasser-gesetz Rhein-land-Pfalz

Gewässer sind als Bestandteile des Naturhalts und als Lebens-raum für Tiere und Pflanzen zu sichern.

Verunreinigungen sind zu vermeiden,

▪ Gebot des sparsamen Umgangs mit Wasser

Beschleunigung des Wasserabflusses ist zu vermeiden.

Berücksichtigung von Maßnahmen zur

Minderung der Eingriffe in das Schutzgut "Wasser"

durch Vorgaben zur Mini-mierung des zulässigen Flächenanteils

▪ Hinweis zur Rückhaltung und Wiederverwendung

▪ Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und da-mit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.

▪ Minderung der Eingriffe durch Minimierung des zulässigen Flächenanteils

Vorgaben zur Anpflanzung von standorttypischen Laubbäumen

Schutzgut Quelle Zielaussage Berücksichtigung bei der

▪ Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vor-beugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefah-ren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverun-reinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädli-chen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.

▪ Schädliche Umwelteinwir-kungen sind durch die Pla-nung nicht zu erwarten

Tiere und

Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln

Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts , die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Ei-genart und Schönheit von Natur und Landschaft sind als Le-bensgrundlage für den Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern.

▪ Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere Be-lange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt, sowie

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffs-regelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen.

Ziel ist der langfristige Schutz und die Erhaltung aller europäi-schen Vogelarten und ihrer Lebensräume.

Ziel ist der Schutz besonders oder streng geschützter Arten.

Formulierung von Maß-nahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation verbleiben-der Beeinträchtigungen

▪ Vorgaben zum Anpflan-zung von standorttypi-schen Gehölzen

Natura 2000-Gebiete sind nicht direkt betroffen

Schutz, Pflege und Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebens-grundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künfti-gen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

Maßnahmen zur Eingrü-nung des Gebietes

Beschränkung der Bau-höhe

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler (§ 3) zu erhalten und zu pflegen, insbe-sondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.

Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, den Wald wegen sei-nes wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Was-serhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erho-lung der Bevölkerung (Schutz- und ErhoErho-lungsfunktion) zu er-halten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsge-mäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

Keine Betroffenheit von Kulturdenkmälern oder

Ziel dieses Gesetzes ist die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern.

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effizi-ente Nutzung von Energie.

Die energetisch günstige Ausrichtung von Gebäu-den wird ermöglicht

Schutzgut Quelle Zielaussage Berücksichtigung bei der Planaufstellung Mensch

Baugesetz-buch

Bundesimmis- sionsschutzge-setz inkl. Ver-ordnungen

▪ TA Lärm

DIN 18005

▪ Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Auf-stellung/ Änderung der Bauleitpläne, insbesondere die Ver-meidung von Emissionen (gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-nisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung).

▪ Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vor-beugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefah-ren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverun-reinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädli-chen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vor-sorge.

▪ Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Be-völkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, des-sen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll.

▪ Von der Planung sind keine negativen Auswir-kungen auf den Menschen zu erwarten

Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen

1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst wer-den

1.4 SchutzgutTiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Die Baufläche ist durch eine intensiv genutzte Ackerfläche, Gebäude und kleinräumige sukzessive Gebü-sche geprägt. Dadurch dient dieses Gebiet manchen Arten höchstens als Teilnahrungshabitat. Sehr we-nige, ubiquitäre und kulturfolgende Arten nutzen das Plangebiet als Bruthabitat. Lediglich der im Osten verlaufende Ammelbach weist Lebensräume und Bruthabitate auf, welcher aber im Zuge der Planung un-berührt bleibt. Die Stellplatzfläche ist als artenarmes Magergrünland ausgeprägt.

Blick nach Südosten Blick nach Nordwesten

Südwestliche Teilfäche mit Blick nach Osten Abbildung 1: Bilder Plangebiet1

Aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung der ca. 0,35 ha großen intensiv bewirtschafteten Ackerfläche ist mit deutlichen anthropogenen Veränderungen der Bodenstruktur zu rechnen. Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen können durch Düngemittel- und Biozideinträge bedingte künstliche Stickstoffanreicherungen sowie mögliche Auswaschung dieser Schadstoffe in das Grundwasser potenziell belastet sein. Betroffen ist hiervon insbesondere die belebte Oberbodenzone. Somit ist nur eine mittlere bis geringe Natürlichkeit der Böden festzustellen.

Nördlich und östlich des Scheunenkomplexes haben sich durch ausbleibende Mahd sukzessive Feldge-hölzhecken entwickelt, die überwiegend aus Brombeere, Kornelkirsche, Sandbirke, Amerikanischem Es-sigbaum und einer vorgelagerten Ruderalvegetation (überwiegend Brennnesselflur) bestehen. Die Gebü-sche bieten potenzielle Bruthabitate für gebüschbrütende europäiGebü-sche Vogelarten.

Die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäudeteile weisen aufgrund (teilweise) herausgebrochener Fu-gen potenziell günstige HabitateiFu-genschaften für die Mauereidechse auf. Des Weiteren waren aufgrund des Alters des Wohngebäudes und er offenen Bauweise der Scheunen auch Gebäudeteile auf Quartiernut-zungen von Fledermausarten zu untersuchen. Zudem nutzen potenziell auch streng geschützte Nacht-greife in ländlichen Regionen Scheunenböden als Bruthabitate.

Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, auf dem Grundstück der Kirche, sind einige Naturdenkmale zu finden (7333-107). In räumlicher Nähe zum Plange-biet verläuft südlich der Hauptstraße ein pauschal geschützter Abschnitt des Ammelbaches „Mohrbach östlich Göllheim" (BT- 6314-0235-2010). Es umfasst ein naturnahes Bachbett mit gewässerbegleitenden Weidengebüschen.2

Die heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) wäre auf der Fläche (die basenreiche und wärmelie-bende Ausprägung des Perlgras-Buchenwaldes (Code: BCrw).3

1 Eigene Aufnahme; WSW & Partner GmbH 24.07.2019

2 Lanis, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand 21.07.2020

3www.geoportal.rlp.de (Stand: 01/2020).

Abbildung 2: Biotoptypenkartierung4

Abbildung 3: Konfliktplan Artenschutz

4 WSW & Partner GmbH (21.01.2020): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Hauptstraße West, 2. Änderung und Erwei-terung“ in der Ortsgemeinde Ottersheim, Kaiserslautern

1.5 Schutzgut Boden und Fläche

Die vom Bebauungsplan überplante Fläche liegt im Bereich der Großeinheit des nördlichen Oberrheintief-landes. Eine nähere naturräumliche Einordnung ist das Göllheimer Hügelland 5.

Der Planungsraum ist geologisch gesehen durch eine Bodengroßlandschaft der Lösslandschaften des Berglandes aus Pararendzinen und Kolluvisole aus Tonmergel (Tertiär) geprägt. Demzufolge liegen Böden aus äolischen Sedimenten vor (Parabraunerden aus Löss). Somit ist die vorherrschende Bodenart Lehm.6 Das Plangebiet liegt in einem Bereich in dem ein erhöhtes (40-100 kBq/m³) und lokal über einzelne Ge-steinsschichten hohes Radonpotential (>100 kBq/m³) zu erwarten ist.7

Die vorhandenen Böden innerhalb des Plangebietes wurden durch die bisherige Nutzung anthropogen verändert. Es liegt im nordöstlichen Teilbereich durch die Bodenart (Lehm) ein hohes Ertragspotential vor, wodurch der nördliche Bereich landwirtschaftlich genutzt wird. Die Bodenfunktionsbewertung ist als mit-tel eingestuft. Der südliche Bereich, an der Straße liegend, ist durch Bodenverdichtung und -versiegelung geprägt. Insgesamt ist die Bodenfunktion als „mittel“ zu bewerten.8 Der sich im Ortskern befindliche Teil-bereich weist durch anthropogene Überformungen Bodenverdichtungen auf.

Altablagerungen, Altstandorte oder Altlasten sind innerhalb des Plangebietes derzeit nicht bekannt.

Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,62 ha.

Abbildung 4: Bodenfunktionsbewertung9

1.6 Schutzgut Wasser

Wasser tritt als Oberflächenwasser, Grundwasser und atmosphärisches Wasser in Erscheinung. Zwischen Oberflächengewässern, Grundwasserspiegel und Grundwasserfließrichtung besteht dabei ein enger funk-tionaler Zusammenhang.

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Östlich des Plangebiets verläuft der Ammelbach ein Gewässer 3. Ordnung. Wasserschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete werden nicht tan-giert.10.

In Ottersheim ist mit einer Niederschlagsmenge von ca. 500-550 mm/a zu rechnen. Die Grundwasserneu-bildung liegt bei 25-50mm/a und ist damit sehr gering.11

5 Ebd., Stand 13.07.2020

6 Landesamt für Geologie und Bergbau des Landes Rheinland-Pfalz, http://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=18, Stand 13.07.2020

7 Ebd.

8 Ebd., Stand 13.07.2020

9 Ebd. Stand 21.07.2020

10 Geoportal Wasser RLP, http://www.gda-wasser.rlp.de/GDAWasser/client/gisclient/index.html?applicationId=28061, Stand 13.07.2020

11 Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz, http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/8266/, Stand 13.07.2020

Die zu überplanende Fläche befindet sich innerhalb der Ortslage und weist Abflussakkumulationen im Norden auf. Diese sind als gering bis mäßig klassifiziert. Entlang der das Plangebiet tangierenden Haupt-straße ist zudem eine Abflusskonzentration festzustellen, welche mit der Straßenführung einhergeht.

Potentielle Überflutungsbereiche in Auen entlang des Ammelbachs sind durch das Plangebiet nicht be-troffen.

Eine Gefährdung könnte jedoch auch über die Kanalsysteme erfolgen, die in der Regel ebenfalls dem na-türlichen Gelände folgen. Der Grad der Gefährdung ist im Zuge der Bauausführung anhand weiterer Daten näher zu untersuchen.

Abbildung 5: Gefährdungsanalyse Sturzflut nach Starkregen12

1.7 Schutzgut Klima und Luft

Die Umweltbelange Klima und Luft sind in der Umweltprüfung eng miteinander verbunden. Während un-ter dem Aspekt Luft in ersun-ter Linie die stofflichen Aspekte behandelt werden (Lufthygiene), beschäftigt sich das Thema Klima vor allem mit den funktionalen Zusammenhängen des Luftaustausches und dem Strahlungshaushalt.

Das Plangebiet gehört klimatisch zum Beckenklima des Oberrheintieflands, welches ein warmes, trocke-nes Tieflandklima darstellt. Die mittlere Lufttemperatur beträgt 10,0 – 12,5 °C bei einer mittleren Sonnen-scheindauer von 1.650-1.725 h/Jahr.13

Die Windverhältnisse sind durch die Lage in der Westwindzone geprägt. In der Windkarte des Deutschen Wetterdienstes wird für Ottersheim eine mittlere Windgeschwindigkeit von etwas über 3,4 m/s im Be-trachtungs-zeitraum eines Jahres, 10 m über dem Boden, ermittelt.14

Auf Grund der umgebenden Nutzungen (Wohnnutzungen und Erschließungsflächen) und der damit ein-hergehenden Versieglung sowie anthropogenen Wärmeerzeugung ist mit einem geringen

Wärmeinselef-12 Landesamt für Umwelt Rheinland Pfalz (01.08.2018): Gefährdungsanalyse Sturzflut nach Starkregen

13Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz, http://www.kwis-rlp.de/index.php?id=8833#kwisform, Stand 13.07.2020

14Deutscher Wetterdienst, Jahresmittel der Windgeschwindigkeit in RLP, 10 m über Grund, https://www.dwd.de/DE/leistungen/windkarten/deutschland_und_bundeslaender.html, Stand 13.07.2020

fekt vor allem im Umfeld des südlichen Bereiches zu rechnen. Durch den geringen Umfang der zusätzli-chen Versiegelung, der geringen Verkehrsdichte auf der angrenzenden Straßen sowie auf Grund der an-grenzenden Freilandklimatope im nördlichen Bereich ist dieser Effekt als nur sehr gering einzustufen. Die bestehenden versiegelten Flächen im direkten Umfeld tragen zu einer verringerten Kaltluftproduktion so-wie zu einer Erwärmung der über diese Fläche abfließenden Kaltluft bei. Die Luftqualität ist aufgrund der dörflichen Strukturen sowie der umgebenden Nutzungen als unbelastet einzustufen.

Als Kaltluftflüsse, Hangabwinde oder Bergwinde bezeichnete Luftaustauschprozesse beruhen auf der Ei-genschaft der Luft, sich gegenüber Temperaturänderungen der Erdoberfläche träge zu verhalten. An der bei negativer Strahlungsbilanz beginnenden Abkühlung der Erdoberfläche nimmt zunächst eine dünne,

Als Kaltluftflüsse, Hangabwinde oder Bergwinde bezeichnete Luftaustauschprozesse beruhen auf der Ei-genschaft der Luft, sich gegenüber Temperaturänderungen der Erdoberfläche träge zu verhalten. An der bei negativer Strahlungsbilanz beginnenden Abkühlung der Erdoberfläche nimmt zunächst eine dünne,