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Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr

2. Erläuterungen

2.4 Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr

2.4 Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr 2.4.1 Maßnahmen / Planfälle

Aktive Schallschutzmaßnahmen (wie z. B. Lärmschutzwände am Straßenrand) sind in den betroffenen innerörtlichen Bereichen in der Regel schalltechnisch nur in den Erdgeschossen wirksam bzw. aus Platzmangel und aus Gründen der Erschließungssituation nicht umsetzbar. Ein Bereich für eine aktive Lärmschutz-maßnahme findet sich entlang der Fernverkehrsstraße B 28 im Ortsteil Neumühl

als Verlängerung des bestehenden Lärmschutzwalls. Diese könnte an der un-mittelbar angrenzenden Wohnbebauung zu einer Verbesserung der Lärmsituati-on führen, ist aber aufgrund des hohen planerischen und finanziellen Aufwands sowie der geringen Zahl der Betroffenen eher als mittel- bis langfristig realisier-bare und kostenintensive Maßnahme einzustufen.

Der Einbau von lärmarmem Asphalt kann sukzessive im Zusammenhang mit einer anstehenden Sanierung der Fahrbahndecken erfolgen. Ein Austausch bestehender Fahrbahnbeläge bzw. deren Sanierung kann ebenfalls zu spürbaren Verbesserungen der Geräuschemissionen führen, wenn die bestehende Fahr-bahndecke erhebliche Mängel aufweist und sanierungsbedürftig ist. Außerdem werden heute Beläge als Standard eingesetzt, die rund 2 dB(A) Minderung erzielen können - selbst bei Tempo 30.

In Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie werden im Innenstadt-bereich von Kehl umfangreiche Arbeiten im Straßenraum durchgeführt, die auch Auswirkungen auf die vorhandenen Verkehrsbeziehungen haben werden. Das Mobilitätskonzept der Stadt Kehl weist die entsprechenden möglichen Maßnahmen dezidiert aus. Durch die gezielte Lenkung von Verkehr auf dafür aus schalltechnischer Sicht geeignete Straßen kann eine Minderung der Geräusch-belastung erreicht werden. Ein Halbierung der Verkehrsmenge bringt danach eine Reduzierung um rund 3 dB(A) bei gleicher Verkehrszusammensetzung oder mehr, wenn insbesondere der Schwerverkehr verlagert wird. Ein Lkw weniger wirkt dabei so viel wie zehn Pkw.

Diese schalltechnische Minderungswirkungen können jedoch bis zur Inbetrieb-nahme der Straßenbahnlinie noch nicht in Ansatz gebracht werden. Diese Maß-nahmen können daher nur als mittelfristige MaßMaß-nahmen eingestuft werden und finden Ihre Berücksichtigung in der folgenden Lärmaktionsplanung der 3. Runde, die 2019 abgeschlossen werden soll.

Als kurzfristig mögliche straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wurden bereits im Lärmaktionsplan der Stufe 1 die Anordnungen von Geschwindigkeitsbegren-zung auf 30 km/h in der Nacht bzw. tags und nachts auf verschiedenen Stra-ßenabschnitten vorgesehen.

Anh.-Tab. 1 Die Wirkung der bisher angeordneten Geschwindigkeitsreduzierungen wird durch Nachberechnung im schalltechnischen Modell (Lärmminderung) ermittelt und bewertet. Die Ergebnisse der Berechnungen werden hier kurz erläutert. Die Ergebnisse der Planfallwirkungen für jede Ortschaft finden sich detailliert in der Tabelle 1 im Anhang.

Zudem haben alle lärmbetroffenen Bewohner an Bundes- und Landesstraßen,

deren Haus vor 1974 gebaut wurde, die Möglichkeit, sich an das zuständige Regierunspräsidium (hier: Freiburg) zu wenden und einen Antrag auf Förderung von Schallschutzfenstern (sog. passiver Schallschutz) zu stellen, wenn die maß-gebenden Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind.

2.4.2 Planfall 1 - Tempo 30

Plan 10 Das Netzkonzept für den Planfall 1 zeigt die Lage der zwischenzeitlich umgesetz-ten Tempo 30-Maßnahmen. In dunkelgrüner Farbe sind die Bereiche markiert, die sowohl am Tag als auch in der Nacht unter Beibehaltung der Vorfahrtrege-lung auf 30 km/h reduziert wurden. Dies ist in genau in den Lärmschwerpunkten in den Aktionsbereichen der Ortsteile Goldscheuer, Marlen, Bodersweier sowie innerstädtisch entlang der Hauptstraße in Sundheim der Fall.

In dunkelgrün-gestrichelter Liniendarstellung ist der Bereich markiert, der in der Nacht unter Beibehaltung der Vorfahrtregelung auf 30 km/h reduziert wurde.

Dies ist in genau in den Lärmschwerpunkten im Aktionsbereich Hauptstraße- 2 der Fall.

Durch Tempo-30-Regelungen oder weitergehender Maßnahmen zur Unterstüt-zung der schon vorhandenen Geschwindigkeitsregelungen kann es zu geringfü-gigen Verkehrsverlagerungen kommen. Für die nach Planfall 1 angeordneten Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h am Tag sowie nachts wird sich eine Verkehrsverlagerung jedoch nicht so stark einstellen, da das umliegende Stra-ßennetz in Kehl bzw. den einzelnen Ortschaften bereits großflächig eine zulässi-ge Höchstzulässi-geschwindigkeit von 30 km/h aufweisen und sich daher keine sinn-vollen innerörtlichen Ausweichrouten zu den Hauptverkehrsstraßen finden lassen.

Plan 14,15 Das Ergebnis der Nachkartierung des Planfall 1, also der Situation mit den umge-setzten Tempo 30-Maßnahmen wird in den Plänen 14 und 15 dokumentiert. Zur Ermittlung der Berechnungsergebnisse wird das Verfahren nach der VBUS verwendet. Plan 14 zeigt dabei den Straßenverkehrslärm für 24 Stunden, also den LDEN für die Stadt Kehl. Plan 15 zeigt den Straßenverkehrslärm in der Nacht, den LNight für den Zeitbereich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

Plan 16,17 Die Ergebnisse der Nachberechnung der Lärmschwerpunkte über 24 Stunden sowie in der Nacht geben die Pläne 16 und 17 wieder.

Es wird anhand des Berechnungsergebnisses geprüft, ob weiterhin Gebäude von Beurteilungspegeln mit 67 dB(A) oder höher betroffen sind. Diese Gebäude, sofern es Wohn- oder Bürogebäude sind, werden in den Plänen 16 und 17 gelb

eingefärbt. Aus den Plänen lässt sich deutlich erkennen, dass insbesondere die angeordneten ganztägigen Geschwindigkeitsreduzierungen auf T 30 in den Ortschaften Bodersweier, Marlen und Goldscheuer zu einer deutlichen Entla-stung der Anwohner von Straßenverkehrslärm der L 75 geführt haben.

Plan 18,19 Mit der Differenzdarstellung der Rasterlärmkarte zwischen Planfall 1 und dem Nullfall wird in Plan 18 am Tag und in Plan 19 in der Nacht dokumentiert, wo die Minderungswirkung erreicht wird und wie sie sich flächig ausdehnt. Zunahmen an Geräuschbelastungen sind nicht ermittelt. Anhand der rot eingefärbten Ge-bäude kann man in den Plänen jedoch weiterhin GeGe-bäude erkennen, die über den Schwellenwerten der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) in der Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag verbleiben. Dies trifft trotz T 30 tagsüber insbesondere noch für die Ortschaft Bodersweier zu. Weiterhin finden sich hohe Betroffenhei-ten im Aktionsbereich Großherzog-Friedrich-Straße und Hauptstraße 1. Diese Bereiche liegen im Bauabschnitt 2 der Straßenbahnneubaumaßnahme Kehl -Straßburg.

Anmerkung: Die hier ermittelten Lärmbrennpunkte spiegeln den Zustand vor Beginn der Bauarbeiten wieder. Nach Inbetriebnahme der Straßenbahn, Umset-zung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes sowie der Auflagen des Planfest-stellungsbeschlusses im Hinblick auf ergänzende schalltechnische Vorsorge-maßnahmen ist der Lärmbrennpunkt aufgelöst.

Anh-Tab.1 Die Ergebnisse in den einzelnen Aktionsbereichen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Die Anzahl von Einwohner-Einheiten, die von Überschreitungen des Schwellenwertes der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) am Tag betroffen sind, reduziert sich von insgesamt 103 auf 44 bzw. In der Nacht bei einem Schwellenwert von 60 dB(A) von 107 auf 57. Es wird im Planfall 1 insgesamt eine Minderung erreicht und die Anzahl der Überschreitungen des gesundheitlichen Schwellenwertes geht um ca. 52% zurück. Für den Planfall 1 wird die Lärmkennziffer 11.505 ermittelt. Es ergibt sich demnach eine Minderung um -3.235 Punkte bzw. rund 22%.

Nach dem Planfall 1 werden allerdings noch immer 44 Einwohner am Tag (–58%

zum Bestand) und 57 in der Nacht (–47% zum Bestand) von Lärmwerten betrof-fen, die über dem Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung liegen.