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1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

Gemäß § 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die Städte bzw. Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Zuständig für die vorliegende Lärmaktionsplanung ist:

Stadtverwaltung Kehl am Rhein

Bereich Stadtplanung / Umwelt, Rathaus II Rathausplatz 3

77694 Kehl am Rhein

1.2 Rechtlicher Hintergrund und Grenzwerte

Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtline 2009/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung in Deutsches Recht umgesetzt ist. Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG).

Für die Aktionsplanung gibt es nach EU-Umgebungslärmrichtlinie keine gesetz-lich festgesetzten Grenzwerte. In Kehl am Rhein werden die folgenden Werte in der Lärmaktionsplanung angenommen, wobei der Schwellenwert für die Maß-nahmen bei 70/60 dB(A) unabhängig von der Gebietsnutzung eines Allgemeinen Wohngebietes oder Mischgebietes liegt und die Umsetzung kurzfristig innerhalb der nächsten 5 Jahre erfolgen soll:

Auslösewerte: 65 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LDEN bzw.

55 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LNight. Maßnahmenwerte: 70 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LDEN bzw.

60 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LNight.

1.3 Ausgangssituation

Anlass für die vorliegende Lärmaktionsplanung der 2. Stufe ist die Veröffentli-chung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen1 durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

1) Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – dies entspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG)

Hauptverkehrsstraßen Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecke

Einwohner Schule Krankenhaus Einwohner Schule Krankenhaus Pegelbereich LDEN in dB(A)

>55 - 60 1.304

-Pegelbereich LNight in dB(A)

>50 - 55 792

Tab. 1: Ergebnis der Lärmkartierung 2012

(LUBW). Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes- Immissionsschutzge-setz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34.

BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartierungsergeb-nissen erwächst für die Städte und Gemeinden – nach europäischer Rechtsset-zung – die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG).

Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung ist es durchaus erforderlich, die Lärmkartierung 2012 für Hauptverkehrsstraßen zu ergänzen. Einzubeziehen sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Stra-ßen mit weniger als 8.200 Kfz/Tag. Nach EU-Vorgabe relevante bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sind in Kehl nicht vorzufinden. Die derzeit in Bau befindliche nicht-bundeseigene Straßenbahn-strecke von Kehl nach Straßburg ist hingegen erst in der Runde 3 der Lärm-aktionsplanung zu berücksichtigen, da selbst die Eröffnung des Bauabschnitts 1 erst nach 2012 erfolgte.

Nach der Lärmkartierung 2012 der LUBW (Stufe 2, Stand: 10/2013) für Hauptver-kehrsstraßen, die noch keine verkehrsreichen Kreis- und Gemeindestraßen beinhaltet, werden für die Stadt Kehl folgende Betroffenheiten festgestellt und nachrichtlich in der Lärmaktionsplanung dokumentiert:

1.4 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen und andere Lärmquellen

Bei den Berechnungen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Kehl werden u.a. die nachfolgend aufgelisteten Hauptverkehrsstraßen mit folgenden Verkehrsbela-stungen berücksichtigt:

Überregionale Hauptverkehrsstraßen:

B 28 (Straßburger Straße): rund 15.500 bis 33.400 Kfz/d.

Hauptverkehrsstraßen:

< L 75 (Rastatter Straße): rund 7.400 bis 14.000 Kfz/d (Bodersweier bis Kernstadt),

< L 75 (Ring-, Daimler-, Kehler-, Römerstraße): rund 7.000 bis 13.400 Kfz/d (Kerns-tadt, Marlen bis Goldscheuer),

< K 5373 (Freiburger / Badener Straße): rund 2.100 bis 7.700 Kfz/d (Auenheim bis Leutesheim),

< K 5373 (Hafenstraße): rund 6.000 bis 9.600 Kfz/24h (Kernstadt),

< Bierkeller-/ Iringheimer Straße: rund 4.100 bis 6.500 Kfz/d (Kernstadt),

< Elsässer Straße / Landstraße: rund 4.400 bis 9.900 Kfz/d (Neumühl),

< Hauptstraße: rund 7.200 bis 11.500 Kfz/24h (Kernstadt),

< Kinzigalle: rund 5.700 bis 7.900 Kfz/d (Kernstadt),

< Vogesenallee: rund 5.800 bis 9.000 Kfz/d (Kernstadt).

1.5 Realisierte Maßnahmen

Im Nachgang der Lärmaktionsplanung der Stufe 1 der Stadt Kehl wurden im Mai 2014 “Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnungen von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, hier: Geschwindigkeitsreduzie-rungen auf Tempo 30 auf Teilstrecken der Ortsdurchfahrten der B 36" (heute L 75) gestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

< Bodersweier: Tempo 30 ganztägig, L 75 zwischen Ortseingang Nord und Am Rußacker,

< Kehl: Tempo 30 nachts, Hauptstraße zwischen Oberländerstraße und Baumschulstraße,

< Sundheim: Tempo 30 ganztägig, Hauptstraße zwischen Am Deich und Am Stein-löchel,

< Marlen: Tempo 30 ganztägig, L 75 zwischen Ortseingang Nord und Kreisverkehr Ortseingang Süd,

< Goldscheuer: Tempo 30 ganztägig, L 75 zwischen Kreisverkehr Ortseingang Nord und Eschauer Allee.

Die Anzahl von Einwohner-Einheiten, die von Überschreitungen des Schwellen-wertes der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) am Tag betroffen sind, redu-ziert sich in Folge der umgesetzten Maßnahmen von insgesamt 103 auf 44 bzw.

in der Nacht bei einem Schwellenwert von 60 dB(A) von 107 auf 57. Es wurde insgesamt eine Minderung erreicht und die Anzahl der Überschreitungen des gesundheitlichen Schwellenwertes geht um ca. 52% zurück.

1.6 Geplante Maßnahmen

Die Stadt Kehl realisiert derzeitig den Neubau der Straßenbahnstrecke von Kehl nach Straßburg. Nach Inbetriebnahme der Straßenbahn und der Umsetzung der Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes in der Kernstadt ergeben sich innerhalb des Stadtgebietes geänderte Verkehrsbeziehungen, die insbesondere zu einer deutlichen Entlastung der innerstädtischen Achse Hauptstraße - Großherzog-Friedrich-Straße führen werden. Weitere Maßnahmen sind in Form der Umset-zung des Lkw-Lenkungskonzeptes der Kommunen Kehl / Rheinau / Neuried geplant.

1.7 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind

Im Gebiet der Stadt Kehl sind – wie die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 des LUBW an Straßen aufzeigen – relevante Lärmbelastungen in allen Pegelberei-chen tagsüber sowie nachts festzustellen.

In der nachfolgenden Tabelle ist – basierend auf den aktuellen Nachberechnun-gen der Stadt Kehl mit Berücksichtigung der umgesetzten Maßnahmen der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung – die geschätzte Zahl an Personen zusammen-gestellt, die von Lärm an Hauptverkehrsstraßen betroffen sind. Durch die umge-setzten Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm wurden insbesondere die Personen mit einer sehr hohen Geräuschbelastung deutlich reduziert, so dass sich dem Ziel der Vermeidung von den Lärmwerten von 70 dB(A) und mehr am Tag sowie 60 dB(A) und mehr in der Nacht in Kehl genähert werden kann.

Die im Lärmaktionsplan Kehl ermittelte Lärmkennziffer zum Straßenverkehr von 14.740 in der Ausgangssituation (vor der Maßnahmenumsetzung) und 11.505 in der Planung (nach der Maßnahmenumsetzung), welche die Veränderung ge-samthaft beschreibt, zeigt auf, dass mit den umgesetzten Maßnahmen eine deutliche Minderung der Betroffenheiten erreicht werden konnte. Die Lärmkenn-ziffer wird somit um -3.235, d.h. um rund 22% im Straßenverkehr gemindert.

Pegel

[dB(A)] Ausgangssituation Planung (PF 1) Minderung

Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night

Hauptverkehrsstraßen nach Planfall 2 Straße

über 50 4.957 1.461 4.827 1.466 -130 5

über 55 2.079 783 2.108 662 29 -121

über 60 1.315 107 1.331 57 16 -50

über 65 748 0 661 0 -87 0

über 70 103 0 44 0 -59 0

über 75 0 0 0 0 0 0

Tab. 2: Veränderungen der Betroffenen ohne/mit umgesetzten Maßnahmen (Straße);

Neben der Veränderung der Lärmkennziffer zeigen auch nachstehende Tabellen, die die Anzahl der Betroffenen in den Aktionsbereichen zum Straßenverkehrs-lärm aufsummieren, anschaulich die positiven Veränderungen (Lärmminderun-gen), die sich durch die umgesetzten Maßnahmen eingestellt haben. So nimmt die Anzahl der zuvor in höheren Lärmwerten betroffenen Bewohner dadurch deutlich ab; sowohl am Tag als auch in der Nacht.

Nachstehende Tabelle gibt die Veränderungen wieder (detaillierte Angaben je Aktionsbereich: siehe auch Tabelle 1 im Anhang):

1.8 Schutz ruhiger Gebiete

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, auch ruhige Gebiete zu identifizieren und vor weiteren Lärmeinträgen zu schützen. Darüber hinaus wird auch bei der Auswahl und Bestimmung der Lage der Maßnahmen darauf geachtet, dass die ´ruhigen Gebiete´ zumindest erhalten oder sogar ausgedehnt werden können.

Folgende Flächen gelten als ´Ruhige Gebiete´:

< Stadtgebiet Kehl: Bereich Krankenhaus / Freibad / Stadion / Campingplatz,

< Stadtgebiet Kehl: Rheinvorland inklusiv Sundheimer Grund,

< Sundheim: Niedereich

< Goldscheuer: Badesee und Festplatz,

< Marlen: Seen,

< Bodersweier: Mühle / Sportgelände,

< Leutesheim: Sportgelände,

< Auenheim: Freibad, Sportgelände und Seen

< Kork/Neumühl: Golfplatz

Großflächig betrachtet finden sich weitere potentiell ´Ruhige Gebiete´ außerhalb des Stadtgebietes insbesondere entlang der Rheinufers im Westen sowie in den Korridoren zwischen der L 75 und der K 5373 bzw. zwischen der L 75 und der B 28 sowie östlich der L 75 südlich der Stadt Kehl, östlich der Ortslagen Marlen, Goldscheuer und Kittersburg.

1.9 Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen wurden den Gremien vorgestellt. Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat am 18.07.2018 die Offenlage des Lärmaktionsplans im Zeitraum 01.08.2018 bis 11.09.2018 beschlossen. Die Bürger und die Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Stellungnahmen zum Entwurf in schriftlicher Form abzugeben. Im Offenlagezeitraum sind keine Anregungen seitens der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange eingegangen.

1.10 Link zum Aktionsplan im Internet

Die Darstellung zu den Ergebnissen der Lärmaktionsplanung der Stadt Kehl am Rhein können auf der Internetpräsenz unter www.kehl.de eingesehen werden.