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Kartierung des Bestands

2. Erläuterungen

2.3 Kartierung des Bestands

Zur Erstellung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind folgende Daten und Informationen zu Grunde gelegt:

< Datenpaket der LUBW für Hauptverkehrsstraßen für die Stadt Kehl (Geländemo-dell, Gebäudemodell mit Gebäudedaten und statistischen Einwohnerdaten, sons-tige Modelldaten wie Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Verkehrslärmemissio-nen, Lärmschutzeinrichtungen oder Brücken sowie die Berechnungsergebnisse), Stand 10/2017.

< Digitaler Katasterplan (ALK) für Kehl.

< Digitales Geländemodell (DGM) für Kehl.

< Verkehrsmengen Analyse 2012 aus dem ´Mobilitätskonzept - Kehl in Bewegung´, Modus Consult Karlsruhe, Stand 11/2017.

< rechtskräftige Bebauungspläne sowie Flächennutzungsplan der Stadt Kehl.

Die Grundlagen zur Bestimmung des Straßenverkehrslärms im Analysefall stam-men zum einen aus den vom LUBW übermittelten Daten, zum anderen aus den aufbereiteten Ergebnissen des Mobilitätskonzepts der Stadt Kehl.

Plan 1,2 Grundlagen für die Lärmaktionsplanung bilden die Darstellung der untersu-chungsrelevanten Straßen innerhalb der Stadt Kehl (Plan 1) sowie die zulässigen Geschwindigkeiten (Plan 2) auf den Straßen.

Plan 3-6 Die Verkehrsmengen im Bestand werden in den Plänen 3 und 4 für Kfz [24-Tag / Nacht] und in den Plänen 5 und 6 für Schwerverkehr [24-Tag / Nacht]

doku-mentiert. Für die Nachberechnung der Lärmkartierung werden alle Straßen-abschnitte gewählt, die mehr als rund 4.000 Kfz/d aufweisen. Einige wenige Streckenabschnitte (z.B. K 5373 zwischen Auenheim und Leutesheim), die gerin-ger belastet sind, werden dennoch berücksichtigt, um für alle Ortschaften den Nachweis einer möglichen Betroffenheit führen zu können. Auf diesem Weg können auch Gebiete besser identifiziert werden, die gegebenenfalls als ‘ruhige Gebiete’ eingestuft werden könnten.

Bei den Berechnungen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Kehl werden u.a. die nachfolgend aufgelisteten Hauptverkehrsstraßen mit folgenden Verkehrsbela-stungen berücksichtigt:

Überregionale Hauptverkehrsstraßen:

B 28 (Straßburger Straße): rund 15.500 bis 33.400 Kfz/d.

Hauptverkehrsstraßen:

< L 75 (Rastatter Straße): rund 7.400 bis 14.000 Kfz/d (Bodersweier bis Kernstadt),

< L 75 (Ring-, Daimler-, Kehler-, Römerstraße): rund 7.000 bis 13.400 Kfz/d (Kerns-tadt, Marlen bis Goldscheuer),

< K 5373 (Freiburger / Badener Straße): rund 2.100 bis 7.700 Kfz/d (Auenheim bis Leutesheim),

< K 5373 (Hafenstraße): rund 6.000 bis 9.600 Kfz/24h (Kernstadt),

< Bierkeller-/ Iringheimer Straße: rund 4.100 bis 6.500 Kfz/d (Kernstadt),

< Elsässer Straße / Landstraße: rund 4.400 bis 9.900 Kfz/d (Neumühl),

< Hauptstraße: rund 7.200 bis 11.500 Kfz/24h (Kernstadt),

< Kinzigalle: rund 5.700 bis 7.900 Kfz/d (Kernstadt),

< Vogesenallee: rund 5.800 bis 9.000 Kfz/d (Kernstadt).

2.3.2 Rasterlärmkarten

Die Rasterlärmkarten zeigen die flächenhafte Lärmbelastung anhand von Isopho-nenbändern. Die Pläne werden auf der Grundlage der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erstellt.

Plan 7-8 Das Ergebnis der Nachkartierung des Status quo, also der Bestandssituation als Ausgangspunkt für die Lärmaktionsplanung, wird in den Plänen 7 und 8 doku-mentiert. Zur Ermittlung der Berechnungsergebnisse wird das Verfahren nach

der VBUS verwendet. Plan 7 zeigt dabei den Straßenverkehrslärm für 24 Stun-den, den LDEN für Kehl. Plan 8 zeigt den Straßenverkehrslärm in der Nacht, den LNight für den Zeitbereich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

Es zeigt sich in den Plänen deutlich die Dominanz des Verkehrslärms der Bun-desstraße B 28 sowie der LanBun-desstraße L 75 . Die vergleichsweise hohe Verlär-mung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen beschränkt sich hingegen oft-mals aufgrund der eng bebauten Stadtstruktur nur auf die ersten Bebauungs-reihen.

Ruhige Gebiete finden sich außerhalb des Stadtgebietes insbesondere entlang der Rheinufers im Westen sowie in den Korridoren zwischen der L 75 und der K 5373 bzw. zwischen der L 75 und der B 28 sowie östlich der L 75 südlich der Stadt Kehl, östlich der Ortslagen Marlen, Goldscheuer und Kittersburg.

2.3.3 Lärmschwerpunkte / Hot-Spot-Bereiche

Plan 9 Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte über 24 Stunden wird der Schwellen-wert von 67 dB(A) für den LDEN gewählt. Es wird nach dem Berechnungsergebnis geprüft, welche Gebäude von Beurteilungspegeln mit 67 dB(A) oder höher betroffen sind. Diese Gebäude, sofern es Wohn- oder Bürogebäude sind, wer-den im Plan 9 gelb eingefärbt. Daraufhin wird nach wer-den Berechnungsvorschriften der VBEB festgestellt, welche Einwohnermengen davon betroffen sind. Da dieses vorgegebene Verfahren zur Ermittlung der Einwohner allerdings sehr vereinfacht und abstrakt ist, wird im Folgenden eher von Einwohner-Einheiten gesprochen, denn es findet keine Überprüfung der Lage der Wohnungen an den Fassaden oder der Lage der Aufenthaltsräume in den Wohnungen statt. Aus dem Verhältnis von betroffenen Einwohnern und der betroffenen Fläche wird die Dichte der betroffenen Einwohner errechnet und im Plan 9 in Form von Farbflä-chen eingetragen. Damit ist die Lage von Lärmschwerpunkten sehr gut erkenn-bar.

Plan 10 Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte für den Zeitbereich Nacht wird der Schwellenwert von 57 dB(A) für den LNight gewählt. Es wird nach dem Berech-nungsergebnis geprüft, welche Gebäude von Beurteilungspegeln mit 57 dB(A) oder höher betroffen sind. Diese Gebäude werden im Plan 10 gelb eingefärbt.

Daraufhin wird nach den Berechnungsvorschriften der VBEB festgestellt, welche Einwohnermengen davon betroffen sind. Die Dichte der betroffenen Einwohner wird errechnet und im Plan 10 in Form von Farbflächen eingetragen. Damit ist die Lage von Lärmschwerpunkten sehr gut erkennbar.

Aktionsbereich Straße von bis Lärmschwerpunkt (Hot spot)

1 Kehl -

Großherzog-Friedrich-Straße Kinzigstraße Hauptstraße

2 Kehl, Hauptstraße - 1 Großherzog-Friedrich-Straße Karlstraße 3 Kehl, Hauptstraße - 2 Ehrmannstraße Schwarzwaldstraße 4 Kehl, Bierkellerstraße Friedrichstraße Bgm-Matthias-Krauß-Straße

5 Marlen - L 75 Vogesenallee Lilienstraße

6 Goldscheuer - L 75 Im Wörth Offenburger Straße

7 Neumühl - Landstraße Vogesenallee Ortsausgang Ost

8 Bodersweier - L 75 Im Luttigraben Ortsausgang Nord

Tab. 4: Beschreibung der Aktionsbereiche zum Straßenverkehrslärm

2.3.4 Aktionsbereiche

Aktionsbereiche, in denen sich auch mehrere Lärmschwerpunkte (sog. Hot Spots) befinden können, werden einzeln und mit Bezug auf die Örtlichkeit bzw.

mögliche Maßnahmen projektspezifisch festgelegt und bilden eine statistische Einheit, die für Auswertungen und Vergleiche herangezogen werden.

Die Aktionsbereiche ergeben sich demnach aus der Lage der Lärmschwerpunkte (Hot Spot) für den Straßenverkehrslärm und werden in der Tabelle 4 aufgelistet.

Plan 11-12 Die Berechnungsergebnisse nach der nationalen Rechenvorschrift RLS-90 werden in Plan 11 für den Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) und die in Plan 12 für die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) dokumentiert.

Da es in diesem Zusammenhang nur um die Frage geht, ob Maßnahmen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV oder der Lärmsanierung an Straßen möglich sind, werden hier nur die Gebäude farblich markiert, die einen der maßgeblichen Schwellenwerte von tags 67 / 57 dB(A) tags / nachts für die Lärmsanierung (gelbe Farbgebung) bzw. 70 / 60 dB(A) für Immissionsrichtwerte der Lärmschutzrichtlinie-StV (rote Farbgebung) überschreiten.

Maßgeblich für die Bewertung ist, dass in den Aktionsbereichen tatsächlich Gebäude ermittelt werden, die mit 70 / 60 dB(A) oder mehr belastet sind. Tabel-larisch zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild, welches Grundlage und Anlass für Verkehrsbeschränkungen nach §45 Straßenverkehrsordnung ist:

Aktionsbereich Straße Gebäude über 70 dB(A) tags Gebäude über 60 dB(A) nachts

Goldscheuer - L 75 19 34

Neumühl - Landstraße 3 4

Bodersweier - L 75 18 36

Summe 53 98

Tab. 5: Gebäude mit Überschreitung des Richtwertes nach Lärmschutz-Richtlinien-StV

2.3.5 Lärmkennziffer

Die Lärmkennziffer wird aus der Anzahl der betroffenen Einwohner-Einheiten gebildet, die den gewählten Schwellenwert von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) (nach Vorschlag LAI; Dieser Auslösewert entspricht dem WHO-Ziel der kurz-fristigen Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen) in der Nacht über-schritten haben. Es wird in diesem Fall die Anzahl der Einwohner-Einheiten multipliziert mit dem Wert der Pegel-Differenz zum Schwellenwert (z. B. die Anzahl Betroffenen im Bereich von 65 - 70 dB(A) am Tag werden mit dem Wert 5 (70 - 65 = 5) multipliziert). Die Pegeldifferenz im Nachtzeitraum wird doppelt gewichtet, um Veränderungswirkungen insbesondere in der Nacht zu priorisie-ren.

Anh.-Tab 1 Für den Status quo wird in Kehl für den Straßenverkehr die Lärmkennziffer 14.740 ermittelt.

Die Ergebnisse in den einzelnen Ortsteilen sowie in der Kernstadt können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.

2.4 Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr