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Maßnahme G 1: Einrichtung eines Verfügungsfonds

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Ziel

Stärkung der Innenstadt als zentraler Handelsbereich Inhalt

Zur Stärkung der Innenstadt als zentraler Handelsbereich soll ein gemeindlicher Fonds eingesetzt werden, ins-besondere für die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Die Mittel des Fonds werden durch ein noch zu bilden-des Gremium ausgereicht. 50 % der Mittel sind durch die Wirtschaft, Private oder Standortgemeinschaften auf-zubringen. Die andere Hälfte des Fonds kann durch Fördermittel und Eigenmittel der Stadt finanziert werden.

Es existieren bereits verschiedene Gruppierungen aus Eigentümergemeinschaften und Gewerbetreibende, die jedoch z. B. im Sinne einer ISG noch einer Rechtsform bedürfen.

Beteiligung

Wirtschaft, Private, Standortgemeinschaften Laufzeit

2011 - 2015 2011 - 2015 Träger

Stadt Paderborn Kosten

150.000 €, davon 75.000 € Anteile Dritter Finanzierung

Städtebauförderung

Fußgängerzone Königsplatz

Ziel

Aufbau von Arbeitsstrukturen zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes bzw. aller insb. förderfähiger Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen

Inhalt

Zur Abwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt sind zum Teil neue oder aber auch veränderte Organisationsstrukturen notwendig. Ein wichtiger Faktor zur erfolgreichen Umsetzung und Abwicklung des Kon-zeptes ist die Vernetzung der mannigfachen Aktivitäten und deren unterschiedliche Akteure. Während der Auf-stellung des Integrierten Handlungskonzeptes sind Defizite innerhalb der Vernetzung sowie auch der Kommu-nikation unter den Beteiligten deutlich geworden. Aufgabenschwerpunkt der Beauftragten wird daher die Arbeit mit den Akteuren der Innenstadt sein.

Zur Stärkung der lokalen sozialen und kulturellen Strukturen sollen bestehende örtliche Netzwerke und Initiativen gestärkt und unterstützt werden. Dort wo noch keine Netzwerke bestehen, sollen neue Strukturen angeregt und begleitet werden. Aufgabe der beauftragten Koordination ist es, diese Netzwerkarbeit zu initiieren, zu organisie-ren und soweit möglich Kooperationspartner zu motivieorganisie-ren bzw. zu betreuen.

ren und soweit möglich Kooperationspartner zu motivieren bzw. zu betreuen.

Im Wesentlichen sind folgende Handlungsbereiche betroffen:

städtebauliche Neuordnung von Brachflächen bzw. mindergenutzten Flächen

(Stichworte: Bahnflächen, Neuordnung und Entwicklung Haxthausenhof, Entwicklung Veranstaltungszentrum Maspernhalle),

Verbesserung der Öffentlichen Räume – Plätze und der sozialen und kulturellen Infrastruktur (Stichworte:

Barrierefreie Innenstadt, Bewegungsflächenbedarfsplan - Spielleitplanung / Seniorenspielplätze -, Veranstaltungskonzept im jährlichen Kontext)

Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes

(Neugestaltung der Fassaden, Passageneingänge und Höfe zur besseren Orientierung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität)

3. G Fördergegenstände aus den Handlungsfeldern Maßnahme G 2: Beauftragte Koordination (2)

Prozess begleitend soll eine Evaluation des Handlungskonzeptes durch die beauftragte Koordination erfolgen.

Dabei steht die Bearbeitung, die Effizienz und die Verbesserung der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Vordergrund. Im Zuge der Abwicklung des Handlungskonzeptes - spätestens jedoch bis zu dessen Beendi-gung - ist darzulegen, mit welchen Strukturen und Projekten die Innenstadt auch weiterhin gestärkt werden kann.

Dazu soll das Evaluationsverfahren eine Entscheidungshilfe darstellen.

Zur Stärkung der Innenstadt ist ein Verfügungsfonds geplant. Dieser gemeindliche Fonds soll von der beauftrag-ten Koordination initiiert und betreut werden. Dazu ist es notwendig, private Akteure zu binden, ein abgestimmtes Konzept zur Stärkung und Entwicklung zu erarbeiten sowie ein noch zu bildendes lokales Gremium zu betreuen, welches die Mittel ausreicht. Die beauftragte Koordination ist insgesamt gesehen Projektmanager und Schnitt-stelle der unterschiedlichen privaten und institutionellen Akteure und der städtischen Verwaltung.

Gemeinsam mit Stadtmarketing und Citymanagement deckt die beauftragte Koordination alle Aspekte einer le-benswerten und starken Innenstadt ab. Während das Arbeitsfeld Citymanagement die Handlungsbedarfe im Be-reich innerstädtische Ökonomie betreut, liegen die Aufgaben der beauftragten Koordination in der Weiterentwick-lung und Verbesserung der urbanen Zusammenhänge zwischen Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit.

lung und Verbesserung der urbanen Zusammenhänge zwischen Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit.

Beteiligung

Stadt Paderborn, betroffene Anlieger und Einzelhändler Laufzeit

2011 - 2014 Träger

Stadt Paderborn Kosten

320.000 € Finanzierung

Städtebauförderung

Gebietsabgrenzung

Die so genannte ‚Kernstadt‘ Paderborn umfasst die gesamte Gemarkung Paderborn ohne die 8 Stadtteile, die ehemals selbständigen Kommunen vor der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975. Insofern ist für die Abgrenzung des Gebietes für das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt die Kernstadt zu weit gegriffen.

Andererseits kann die Abgrenzung der mittelalterlichen Stadt innerhalb des Wallringes (Innenstadt) nicht zu Grunde gelegt werden, weil dann wesentliche Bereiche, die sich aus den Handlungsfeldern zur notwendigen Attraktivierung der Innenstadt ergeben haben, außerhalb lägen.

Daher ergibt sich eine Gebietsabgrenzung, die sich nicht an vorhandenen oder bisher gebräuchlichen Strukturen orientiert, sondern speziell auf das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt zugeschnitten ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Untersuchungsraum und förmlichem Stadtumbaugebiet. Der erforderliche Ratsbeschluss erfolgt daher schließlich auch nur für das Stadtumbaugebiet gem. § 171b BauGB .

Festsetzung als Stadtumbaugebiet

Die konkrete Abgrenzung des Gebietes für das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt als Stadtumbaugebiet erfolgt insbe-sondere aus folgenden planerischen Überlegungen:

Die historische Paderborner Innenstadt wird durch den mittelalterlichen Wallring ablesbar begrenzt. Der überwiegende Teil der ermittelten Defizite und der daraus folgenden Maßnahmen aus dem Handlungskonzept ist zwar im Bereich des Wallrin-ges zu verorten. Darüber hinaus ergeben sich zusätzlich ganz besondere Handlungsnotwendigkeiten z.B. durch Verknüp-fungsoptionen mit angrenzenden Cityrandbereichen und daraus folgend Maßnahmen für die eigentliche Innenstadt. Hervor-zuheben sind die sehr großen Defizite des Bahnhofsgebäudes westlich des Wallringes und die notwendige Einbeziehung des Bereiches HNF und den angrenzenden Bildungseinrichtungen, deren Anbindung an die Innenstadt optimiert werden soll.

Das Stadtumbaugebiet umfasst eine Fläche von ca. 212 ha mit ca. 9.700 Einwohnern. Die exakte Abgrenzung ist dem fol-genden Plan zu entnehmen.

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