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LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR HOCKEY, KUNSTSCHWIMMEN, RUDERN, SPORTKEGELN, TAUCHEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage D unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung der Lehrwarte in den ver-schiedenen Sparten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammer das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN U N D DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Sollte der Lehrgang unter Einbeziehen des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des

Lehrmaterials eine entsprechende und ausrei-chende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß der Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nimmt. Das

fest-22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 877 gelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des

Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegen-ständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Bezie-hung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querver-bindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzu-weisen. In den praktischen Übungen sind metho-dische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbsttätigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siebe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTS-GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. bis 5.:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 5 siehe Lehr-warteausbildung (Anlage D).

6. Gerätekunde und Sportstättenbau (0,5 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

7. und 8.:

Unterrichtsgegenstände 7 und 8 siehe Lehr-warteausbildung (Anlage D).

9. Pädagogik, Didaktik und Methodik (1,5 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

10. Bewegungslehre und Biomechanik (1 Wochenstunde)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

11. Trainingslehre (3 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

12. Wettkampfbestimmungen und Regel-kunde

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

13. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fach-literatur

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D).

14. Praktische Übungen (3 Wochenstunden)

sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D, Z. 15.).

15. Praktisch-methodische Übungen Unterrichtsgegenstand 15 siehe Lehrwarte-ausbildung (Anlage D).

16. Pflichtpraktikum

Unterrichtsgegenstand Pflichtpraktikum siehe Lehrwarteausbildung Praktikum (Anlage D).

Anlage E/2 ÜBUNGSLEITERAUSBILDUNG FÜR KINDERSCHILAUF UND

JUGEND-SCHIRENNLAUF

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Übungs-leitern für Kinderschilauf und Jugendschirennlauf hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Übungsleiters für Kinder-schilauf und Jugendschirennlauf vertraut zu machen. Übungsleiter für Kinderschilauf und Jugendschirennlauf im Sinne dieser Verordnung

ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausge-bildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, im Grundlagen- und

Aufbau-training des Kinderschilaufs und Jugendschirenn-laufs zu unterweisen und Kinder und Jugendliche insbesondere im Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß im Falle der Einbeziehung des

Fern-unterrichtes angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage E/1, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung der Übungs-leiter für Kinderschilauf und Jugendschirennlauf.

IV. LEHRPLÄNE FÜR D E N RELIGIONS-UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTS-GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 879 2. Deutsch

(1,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l)

3. Politische Bildung und Organisations-lehre

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l).

4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l).

5. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l).

6. Gerätekunde und Sportstättenbau (2 Wochenstunden)

sonst wie Trainerausbildung Schi/Alpine (Anlage C/2).

7. Funktionelle Anatomie und Erste Hilfe

(2,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l, Z. 8).

8. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

(1,5 Wochenstunden)

unter besonderer Berücksichtigung der Ent-wicklungsstufen.

Sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l, Z. 9).

9. Pädagogik, Didaktik und Methodik (2 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/1, Z. 10).

10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungs-lehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sport-motorik sowie um die Motorik bei Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Bewegungsentwicklung.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigen-schaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.), Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoor-dination usw.) und ihre Verbesserung. Einfache Testverfahren. Spezielle Fragen der Bewegungs-lehre und Biomechanik (wettkampfspezifische Renntechniken). Stufen der Bewegungsentwick-lung, sensomotorische Profile für Kinder und Jugendliche.

11. Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der einzelnen Sportsparten und ihre Trainingsformen, mit dem Schwerpunkt Schilauf.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Trainingsgrundsätze, -arten, -methoden und -planung.

12. Wettkampfbestimmungen und Regel-kunde

(2 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/1).

13. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fach-literatur

(0,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrwarteausbildung (Anlage D/l).

14. Seminar für Fachfragen Bildungs- und Lehraufgabe:

Verarbeiten von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Spezielle Themen aus der Sportsparte (Kurs-setzen, Übungs- und Konzentrationsformen, Schulschilauf, Rennschilauf). Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Situationen (Wettkampf, Training usw.), Sport-massage, Behandeln von speziellen psychologi-schen Fragen der Sparte.

15. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertraut-machen mit Unterrichtsformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Spiele, allgemeines und spezielles Konditions-training mit und ohne Geräte, Simulierung von typischen Wettkampfsituationen im Technik-training. Anwenden der Schwungformen in unterschiedlichem Gelände und Schneearten sowie im Wettkampf.

16.:

Unterrichtsgegenstand 16 wie Lehrwarteaus-bildung, jedoch unter Berücksichtigung der ein-zelnen Altersstufen. (Anlage D).

17. Pflichtpraktikum

Unterrichtsgegenstand Pflichtpraktikum siehe Lehrwarteausbildung Praktikum (Anlage D).

Anlage E/3

FIT-ÜBUNGSLEITERAUSBILDUNG