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Jahrgang 1980 Ausgegeben am 14. Feber Stück

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P . b . b . Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien

851

Jahrgang 1980 Ausgegeben am 14. Feber 1980 22. Stück

58. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

59. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

58. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 17. Dezember 1979, mit der die Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert werden; Bekannt- machung der Lehrpläne für den Religions-

unterricht an diesen Schulen

Auf Grund des § 3 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern erlassen werden, BGBl. Nr. 201/

1975, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 624/1975 und 69/1978 wird wie folgt ge- ändert:

1. § 1 hat zu lauten:

„§ 1. Für die nachstehend angeführten Lehr gänge zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern werden die in den jeweils angeführ- ten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnah- me der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

1. Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A)

2. Lehrgang zur Ausbildung von Schilehrern und Schiführern (Anlage A/1)

3. Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Schiführern (Anlage A/2)

4. Lehrgang zur Ausbildung von Tennis- lehrern (Anlage A/3)

5. Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern (Anlage A/4)

6. Lehrgang zur Ausbildung von Leibeser- ziehern (Anlage B)

7. Lehrgang zur Ausbildung von Trainern (Anlage C)

8. Lehrgang zur Ausbildung von Fußball- trainern (Anlage C/1)

9. Lehrgang zur Ausbildung von Schitrainern/

Alpin (Anlage C/2)

10. Lehrgang zur Ausbildung von Trainern für Sportschießen/Gewehr (Anlage C/3) 11. Lehrgang zur Ausbildung von Trainern

für Sportschießen/Pistole (Anlage C/4) 12. Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainern

für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit (Anlage C/5)

13. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten (Anlage D)

14. Lehrgang zur Ausbildung von Schilehr- warten (Anlage D/1)

15. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr (Anlage D/2) 16. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten

für Sportschießen/Pistole (Anlage D/3) 17. Lehrgang zur Ausbildung von Fit-Lehr-

warten/Jugend (Anlage D/4)

18. Lehrgang zur Ausbildung von Fit-Lehr warten/Erwachsene (Anlage D/5)

19. Lehrgang zur Ausbildung von Fit/Lehr- warten/Senioren (Anlage D/6)

20. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Bergwandern (Anlage D/7)

21. Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Tauchen (Anlage D/8) 22. Lehrgang zur Ausbildung von Sport-

Jugendleitern (Anlage E/1)

23. Lehrgang zur Ausbildung von Übungs- leitern für Kinderschilauf und Jugend- schirennlauf (Anlage E/2)

24. Lehrgang zur Ausbildung von Fit-Übungs- leitern (Anlage E/3)

25. Lehrgang zur Ausbildung von Sport- Badewarten (Anlage E/4)

44 34

(2)

26. Lehrgang zur Ausbildimg von Reitinstruk- toren (Anlage E/5)."

2. Die bisherige Anlage F erhält die Bezeich- nung „A/1".

3. Nach der Anlage A/1 ist die einen Bestand- teil dieser Verordnung bildende Anlage „A/2"

einzufügen.

4. Die bisherige Anlage G erhält die Bezeich- nung „A/3".

5. Nach der Anlage A/3 ist die einen Bestand- teil dieser Verordnung bildende Anlage „A/4"

einzufügen.

6. Nach der Anlage C/4 ist die einen Bestand- teil dieser Verordnung bildende Anlage „C/5"

einzufügen.

7. Die bisherigen Anlagen E, E/1 und E/2 erhalten die Bezeichnung „D/1", „D/2" und

„D/3".

8. In Anlage D/3 (bisher Anlage E/2) hat jeweils an die Stelle des Verweises „Anlage E/1"

der Verweis „Anlage D/2" zu treten.

9. Nach der Anlage D/3 sind die einen Be- ttandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen

„D/4", „D/S", „D/6", „D/7" und „D/8" ein- zufügen.

10. Die bisherige Anlage H erhält die Bezeich- nung „E/1".

11. Nach der Anlage E/1 sind die einen Be- standteil dieser Verordnung bildenden Anlagen

„E/2", „E/3", „E/4" und „E/5" anzufügen.

Artikel II

Die in den Anlagen A/2, A/4, C/5, D/4 bis D/8 und E/2 bis E/5 dieser Verordnung enthal- tenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz- Novelle 1962, BGBl. Nr. 243 und der Religions- unterrichtsgesetz-Novelle 1975, BGBl. Nr. 324, bekanntgemacht.

Sinowatz

Anlage A/2

BERG- UND SCHIFÜHRERAUSBILDUNG

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Schiführern hat in einem zweisemestrigen Bil- dungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Auf- gabe, die Teilnehmer mit der erzieherischen, fachlichen und verantwortungsvollen Aufgabe eines Berg- oder Schifahrers vertraut zu machen.

Berg- und Schiführer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen aus- gebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine mit dritten Personen ver- einbarte Tour sicher und fachkundig zu leiten oder einen dem alpinen Lehrwesen entsprechenden Unterricht im Alpinwesen vorzubereiten und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen

des Fernunterrichtes angegeben.)

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22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 853

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Im ersten Semester wird neben der theoretischen auch die Felsausbildung durch- geführt. Das erste Semester beinhaltet die allge- meinen Grundlagen des Bergführens; in der Fels- ausbildung werden spezielle Probleme des sehr verantwortungsvollen Berg- und Schiführer- berufes behandelt, die praktisch-methodische Vertiefung des Lehrstoffes (Tourenplanung und -führung), Festigung des Eigenkönnens und Perfektionierung der Bergrettungsmethodik.

Um Spitzenleistungen vorzubereiten und zu erreichen, sind auch für die Alpinistik spezielle Methoden, moderne Erkenntnisse und Erfah- rungen notwendig, mit denen die Lehrgangs- teilnehmer vertraut zu machen sind.

Das zweite Semester der Ausbildung beschäftigt sich mit der Eisausbildung und der Schiführer- tätigkeit. Zentrale Themen sind die Orientierung und speziell im Winter die praktische Lawinen- kunde.

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des

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Lehrmaterials eine entsprechende und aus- reichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß der Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nimmt.

Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbe- ziehen des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die päda- gogische und erzieherische Zielsetzung zu berück- sichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den praktischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung als Berg- und Schiführer Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstra- tionen usw. zum besseren Verständnis des Gebo- tenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

VI. LEHRPLÄNE FÜR D E N RELIGIONS- UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoffs

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTS- GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DES E I N Z E L N E N

SEMESTER 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

1. Semester (1 Wochenstunde)

sonst wie Schilehrer- und Schiführerausbildung (Anlage A/1).

3. Lebende F r e m d s p r a c h e Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerbung eines Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremd- sprache zu verständigen.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Schulung in der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Planmäßiger Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes, Führer- literatur und alpine Fachausdrücke. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens.

4. Politische Bildung und Organisations- lehre

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

sonst wie Schilehrer- und Schiführerausbildung (Anlage A/1, Z. 5)

5. Betriebskunde, Kaufmännisches Rech- nen und Berufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes. Verstehen der Vorgänge im Wirt- schaftsleben, Kenntnisse der einschlägigen Rechts- vorschriften insbesondere bei alpinen Unfällen.

Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Begriffe der Betriebsführung, der Güterver- waltung, Grundsätze des Vertragswesens, Ver- sicherungsfragen, Rechtsvorschriften für die Berufsausübung. Einschlägige Ausschnitte aus dem Strafgesetz, Behandlung abgeschlossener Gerichtsverfahren von alpinen Unfällen mit Berg- führern. Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele. Grund- rechnungsarten, kaufmännisches Rechnen.

6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports und Entwicklung des Alpinismus.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Historische Entwicklung des Sports, Er- schließungsgebiete der Alpen anhand markanter Beispiele, bekannteste Gipfelbesteigungen unserer

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22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 855 Heimat, Entwicklung des Bergführerwesens,

Geschichte der alpinen Vereine, außereuropäische Erschließung — Expedition, Angabe einer Stan- dardliteratur für den Bergführer

7. F u n k t i o n e l l e Anatomie und E r s t e Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktion bei sportlicher Belastung.

Wissen um die grundlegenden und ersten Maß- nahmen bei Unfällen.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufbau des menschlichen Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates, Funktionen der ver- schiedenen inneren Organe. Gewebelehre.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Erkennen von Verletzungen und der lebens- bedrohlichen Zustände, (Unterkühlung, Sonnen- stich, Schock usw.) sowie die richtige Versorgung unter Berücksichtigung der Atemspende und Herzmassage, Verbandslehre; die Rucksack- apotheke.

Praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe.

8. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die physiologischen Vorgänge, die Leistungsfähigkeit des Menschen und seine Gesunderhaltung sowie Körperpflege.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysio- logie (Muskelfunktion, Kreislauf, Atmung, Er- nährung, Wärmeregulation, höhenphysiologische Aspekte). Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane. Persönliche Lebensführung und -gestaltung.

9. Pädagogik, Didaktik, Methodik und T o u r e n p l a n u n g und -führung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik sowie der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports. Wecken des Ver- ständnisses für die Dynamik einer Gruppe und Bewährung in der Gruppenführung bei psychi- schen und physischen Belastungen.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik, spezielle Kapitel aus der Motivationslehre, Grup- pendynamik und ihre Auswirkung, Touren- führung, Faktoren und Methoden des Unterrichts, Lehrmethoden, Führungsstile. Methodische Hil- fen — allgemeiner und spezieller Art — beim Lernen motorischer Fertigkeiten und Verbessern motorischer Eigenschaften.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Gruppenführung im winterlichen Gelände;

Wege zur Menschenkenntnis und Menschen- behandlung. Die verschiedenen Planungsmittel bei Tourenausschreibungen.

10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien, wie Ökonomie, Zweckmäßigkeit usw.; motorische Grundeigen- schaften und Fertigkeiten des Bergsteigens;

Anleitungen sportmotorischer Tests und deren Anwendung, Bewegungseigenschaften und ihre Verbesserung.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einführen in die Biomechanik von Bewegun- gen, Bewegungsanalysen.

11. T r a i n i n g s l e h r e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnis zum besseren Ver- ständnis eines Trainingsaufbaues. Darstellen ver- schiedener Trainingsformen durch praktische und theoretische Veranstaltungen.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Begriffsbestimmungen, motorische Eigen- schaften eines Bergsteigers und ihre Trainierbar- keit. Trainingsprinzipien, -mittel, -planung, -me- thoden, -formen in allgemeiner und spezieller Art.

12. Alpine Gefahren Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Auslösung und Vermeidung gefährlicher Situationen und Verhalten bei ver- schiedenen Gefahren. (Dieses Fach wird weiters ergänzt durch die Fächer Tourenplanung und -führung, Schnee- und Lawinenkunde, Wetter- kunde und Gletscherkunde).

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Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Objektive und subjektive Gefahren in der sommerlichen Bergwelt, temporäre Gefahren.

Das Fehlverhalten des Menschen bei auftretenden Gefahren, Umsicht des Führers zur Vermeidung von Unfällen.

2. Semester (0,5 Wochen stunden)

Objektive Gefahren in der winterlichen Berg- welt vor allem die Lawinengefahr.

13. W e t t e r k u n d e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundkenntnisse der Klimatologie, grund- legende Klimagürtel der Erde.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Großklima, lokale Klimaunterschiede, Unter- schiede Klima-Wetter, Wettervorhersage — Ein- fluß auf Tourenvorhaben, der Luftdruck, der Föhn, Wetterzeichen und deren Deutungen; das Gewitter.

14. Orientierungs- und K a r t e n k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundsätze des Kartenlesens und der Funktion von Orientierungsgeräten.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Die Karte: Maßstab, Inhalt, Übersichtlichkeit, Verwendungszweck, Werdegang der Kartografie, Alpenvereinskarte, Vergleich verschiedener Kar- tenzwecke.

Natürliche und künstliche Orientierungshilfen.

Funktion der künstlichen Orientierungshilfen, Kartenlesen, Orientierungslauf.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Standort- und Zielbestimmung mittels ver- schiedener Verfahren, Anlegen und Durchführung von Touren nach Marschskizzen.

15. Schnee- und Lawinenkunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der physikalischen und meteorolo- gischen Voraussetzungen der Schneedecke zum Entstehen von Lawinen.

Lehrstoff:

1. Semester (3 Wochenstunden)

Grundlagenunterricht zum Thema Schnee, Messen von Schneeprofilen, Schneefestigkeits-

messung, Einfluß von Wind und Temperatur, Hangrichtung und -neigung als Lawinenindikator.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Praxisbezogene Lawinenkunde im Rahmen der verschiedenen Touren — Anlegen einer lawinen- sicheren Spur, Vorbeugungsmaßnahmen bei Lawi- nengefahr, Kameradenhilfe, organisierter Such- einsatz bei Lawinenverschütteten.

16. G e r ä t e k u n d e und A u s r ü s t u n g Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeitsgrenzen der Ausrüstung, Pflege der Ausrüstung, ausrei- chende Kenntnisse über die Herstellung und das Material der Ausrüstung, Internationale Normen.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhaben von technischen Geräten (Funk- geräte, usw.), Bekleidung.

17. Biwakkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bewältigung von Extremsituationen bei einem Zwangsbiwak.

Lehrstoff:

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Auswahl des Biwakplatzes, Bau von funktions- tüchtigen Iglus, Schneehöhlen und Schneegräben, Ausstattung des Biwaks. Die Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Bauarten wird auf einer Biwak- tour ermittelt.

18. Gletscherkunde

Bildungs- und Lebraufgabe:

Wissen um die Gletschertätigkeit.

Lehrstoff:

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Entstehung der Gletscher, Teile der Gletscher, Gletscherarten. Die wichtigsten Gletscher der Alpen, historische Vergletscherungen.

19. Alpine G e o g r a p h i e und Geologie Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundlagen über den geologi- schen Aufbau der Alpen und die hochalpinen Landschaften.

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22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. $8 857 Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Topographie der Alpen, Entstehung der Alpen, geologischer Aufbau der Ostalpen, geomor- phologische Grundbegriffe, Talbildungen.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Überblick über alpine Gebiete außerhalb Euro- pas. Bergsteigermöglichkeiten in Europa.

20. Tier- und Pflanzenwelt, Natur- und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beitrag des Bergführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Der alpine und hochalpine Lebensraum, Vege- tationszonen, Einfluß des Gesteins auf die Pflan- zenwelt, Erstellen eines Herbariums, Naturschutz, Umweltschutz.

21. Schnee- und Lawinenkunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die praktischen Maßnahmen bei Lawinengefahr.

Lehrstoff:

1. Semester (5,5 Wochenstunden)

Schnee; Bildung und Umwandlung des Schnees, Aufbau der Schneedecke und Meßmethoden.

Aufnahme von Schnee- und Raumprofilen und deren Auswertung; Einfluß von Gelände, Be- wuchs und Witterung auf den Schneedecken- aufbau.

Lawinen und Tourengebiet (geomorpholo- gische und klimatische Eigenheiten, Erschlie- ßung), Lawinenbildung und Wirkung, Beurtei- lung der Lawinengefahr, das künstliche Auslösen von Lawinen, Lawinenzonenplan, Orientierung über bauliche Schutzmaßnahmen, touristische Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen, Ursache von Lawinenunfällen, Lawinenunfälle in der Recht- sprechung, organisatorische Lawinenschutzmaß- nahmen für Schigebiete, Siedlungen, Verkehrs- wege u. ä., Rettungsmittel. Wetter und Schnee- decke, Erste Hilfe bei Lawinenunfällen, Praktische Übungen, Aufnahme von Schnee- und Ramm- profilen und deren Auswertung, künstliche Aus- lösung von Lawinen, praktische Anwendung der Vorsichts- und Schutzmaßnahmen (Gelände- beurteilung, Routenwahl, lawinengemäßes Ver- halten), Suchmethoden — Arbeit auf der Lawine, Kameradenhilfe, planmäßiger Lawineneinsatz.

22. Felsausbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

1. Semester (22 Wochenstunden)

Anseilarten, Seilknoten, Kletterschulung — Begehen verschiedener Kletterstellen im Auf- und Abstieg. Schulung und Verbesserung des Eigenkönnens. Ausschöpfen sämtlicher Möglich- keiten von Sicherungen und Sicherungsmethoden.

Rückzug oder Abstieg mit einem Gast. Abseil- arten, Klettertouren verschiedener Schwierigkeits- grade. Führung und Betreuung eines Gastes im alpinen Gelände — praktisch-methodische Übun- gen.

23. E i s a u s b i l d u n g

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung der verschiedenen Führungs- maßnahmen im vereisten und kombinierten Gelände, Verbessern des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

2. Semester (22 Wochenstunden)

Gehen im steilen und harten Schnee mit und ohne Pickel, verschiedene Gehtechniken. Eis- klettern mit Seilsicherung, Sicherungsmethoden.

Verschiedene Sicherungsmittel und Verankerun- gen für einen Standplatz, Begehen von Gletschern und Gletscherbrüchen. Eistouren verschiedener Schwierigkeitsgrade. Führung und Betreuung eines Gastes — praktisch-methodische Übungen.

24. Schiführerausbildung Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertraut- machen mit der Problematik des Schiführens.

Lehrstoff:

2. Semester (20 Wochenstunden)

Schitouren mit Gipfelbesteigungen, Befahren von Steilflanken, Begehen und Befahren von Gletschern und Gletscherbrüchen. Begehen von winterlichen Graten, Firn- und Eisflanken im Auf- und Abstieg. Anlegen von idealen Auf- stiegsspuren, Fahren in allen Schneearten, Anlegen von Abfahrtsspuren für schwächere Fahrer oder für eine Gruppe. Seilfahren. Führung und Betreuung eines Gastes bzw. einer Gruppe — praktisch-methodische Übungen.

25. B e r g r e t t u n g s ü b u n g e n Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlernen und Perfektionieren der behelfs- mäßigen Bergrettungsmethoden.

(8)

Lehrstoff:

1. Semester (3 Wochenstunden) 2. Semester (5 Wochenstunden)

Behelfsmäßige Bergrettung, planmäßige Berg- rettung, Bau und Gebrauch von behelfsmäßigen Bergrettungsgeräten. Zusammenarbeit mit Ret- tungsorganisationen — Bergrettung, Lawinen- hundestaffel, Flugrettung.

26. Bergwandern

Bildungs- und Lehraufgabe:

Führung von Wandergruppen im alpinen und hochalpinen Gelände.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Führungsaufgaben beim Gruppenbergsteigen, die Animation des Gastes, Behandlung verschie- dener Gefahrenquellen, Alternativprogramme bei Schlechtwetter.

27. Alpiner Schilauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung der Fertigkeiten des alpinen Schi- laufes und Vermittlung von Spezialkenntnissen des alpinen Schilaufes bei Schitouren.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der alpinen Schilauftechnik unter besonderer Berücksichtigung der Schitouristik.

28. Nordischer Schilauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung der Fertigkeiten im nordischen Schilauf.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Die Festigung der Langlauftechnik, Langlauf abseits der Loipen, der hochalpine Langlauf.

29. Exkursionen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Fachwissens.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester (nach Vereinbarung) Exkursionen zu Herstellern von Bergsport- artikeln und zu einschlägigen Industriebetrieben.

Anlage A/4

REITLEHRERAUSBILDUNG I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer ein- gehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Reitlehrers vertraut zu machen.

Reitlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Experte, der befähigt ist er- werbsmäßig Reitunterricht in allen Altersstufen zu erteilen und darüber hinaus qualifiziert ist, Pferde auszubilden und Leistungs- und Spitzen- sportler insbesonders im und nach dem Wett- kampf zu betreuen.

D. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß für einen Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle des Einbeziehens von Formen

des Fernunterrichtes angegeben.)

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22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 859

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Bildungsgang wird in vier Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzube- reiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst ver- traut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Be- kanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzu- nehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben im Umfang und im Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtsjahres zu entsprechen.

Das festgelegte Lehrziel muß auch im Fernunter- richt erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung tu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen

Gegenständen, besonders jedoch in den theore- tischen Fächern auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstra- tionen usw. zum besseren Verständnis des Ge- botenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teil- nehmer sind zur Selbsttätigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religions- unterrichtsgesetzes)

a) Katholische; Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern

(10)

(Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTSGE- GENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHR-

STOFFES AUF DIE E I N Z E L N E N SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfor- dernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportter- minologie.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Übungen in der Rechtschreibung und Zeichen- setzung, Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden, Berichte, Sprecherziehung.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Verbessern der Rechtschreibung und des Aus- drucks, Wortschatzübungen, Referate und Dis- kussionen über allgemeine Sachgebiete des Sports.

Berichte über vorgeschriebene Themen, Einga- ben an Behörden.

3. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise, Berichte über spezielle Sport- themen, Referate und Diskussionen.

3. Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die englische Sportsprache.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Schulung der Aussprache, Festigung der ein- fachsten grammatikalischen Regeln. Übersetzen von leichten Sporttexten.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Alltagsenglisch mit Bezug auf den Sport, Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes.

Einfache Konversation.

4. Politische Bildung und Organisations- lehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart im Bezug auf das öster- reichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, be- sonders im Hinblick auf den späteren Beruf.

Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Verschiedene Staatsformen, Wesen und Auf- gaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse, Rechte und Pflich- ten des Staatsbürgers, Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport;

Vereinswesen und Aufbau der einzelnen Sport- institutionen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.

5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes (Verein, Sportstätte, Heim usw.), Verstehen der Vorgänge des Wirtschaftslebens.

Erziehung zu wirtschaftlichem Denken. Ver- mitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind.

Lehrstoff:

2. Semester (1 Wochenstunde)

Begriff der Betriebsführung, der Güterver- waltung, des An- und Verkaufes, Grundsätze des Vertragswesens.

Versicherungsfragen, Grundrechnungsarten, Hinführen zur rechnerischen Lösung biomecha- nischer Aufgaben. Einführen in die Buchführung anhand einfacher, facheinschlägiger Beispiele.

4. Semester (0,5 Wochenstunden)

Arbeitsrecht, Jugendschutz, Versicherungs- wesen, Einstellverträge, Stallordnung, Reit- ordnung. Organisation des Reitsports, Forst- gesetz.

6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufzeigen der wichtigsten historischen Tat- sachen der Leibesübungen.

(11)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 861 Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Kurzer Überblick über die Entwicklung der Leibesübungen von ihrem Ursprung bis in die heutige Zeit. Darlegen der einzelnen Schwer- punkte und Aufzeigen der hiefür verantwort- lichen Hintergründe.

7. Funktionelle Anatomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Genaue Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig zu stellen.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Aufbau des menschlichen Skelettes, des Stütz- und des Bewegungsapparates. Funktion der verschiedenen inneren Organe, Gewebelehre.

8. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Eigengesetzlichkeit des orga- nischen Lebens. Verstehen der Leistungsfähig- keit des Menschen, damit im Reitlehrerberuf entsprechend Rücksicht genommen wird. Wis- sen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Einführen in die Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreis- lauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Aus- scheidung, Wärmeregulation usw.), Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane.

Persönliche Lebensführung und Lebensge- staltung.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Innere Sekretion, Steuerungsvorgänge und Regelkreise, physische Leistungsfaktoren (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit). Grundlage der Sport- hygiene und ihre Anwendung in der Praxis.

9. Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können sowie Verstehen der spartenspezifischen medi- zinischen Probleme.

Lehrstoff:

2. Semester (2 Wochenstunden)

Erkennen der Sportverletzungen und der lebens- bedrohlichen Zustände (Unterkühlung, Schock,

Hitzschlag, Sonnenstich usw.) sowie die richtige Versorgung mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende. Praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe. Verbandslehre.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Hinweise auf spezifische Reitsportverletzungen und Anlegen von entsprechenden Verbänden, Vorbeugemaßnahmen zur Vermeidung von Über- beanspruchung im Unterricht.

10. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Wissen um die Dynamik einer Gruppe und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten.

Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik, Entwicklungspsychologie, Gruppendynamik und ihre Auswirkungen. Fachdidaktische Zielsetzun- gen, Analyse der Ziel- und Inhaltsbestimmungen des Sports, Faktoren des Trainings.

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Spezielle Kapitel aus der Motivationslehre, fachdidaktische Zielsetzungen, Ziel- und Inhalts- bestimmungen des Sports, Faktoren des Trai- nings, Lehrmethoden, Vorbereitung und Pla- nung des Trainings, Trainingszielkontrollen.

4. Semester (1 Wochenstunde)

Unterrichtsanalyse (Lehrmethoden, Unterrichts- planung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen), Charaktereologie und Typologie, Wege zur Menschenkenntnis und Menschenbehandlung.

11. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Bewegungsabläufe und ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung.

Lehrstoff:

2. Semester (1 Wochenstunde)

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sport- motorik, sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften.

Eigenschaften aus der Sicht der Bewegungslehre, Bewegungseigenschaften.

(12)

3. Semester (1 Wochenstunde)

Einführen in die Biomechanik sportlicher Bewegungen und Anleitungen zu sportmotori- schen Tests, Bewegungsanalyse (Erstellen und Werten von Bewegungsdiagrammen).

12. T r a i n i n g s l e h r e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die allgemeinen Grundlagen zur wirksamen Trainingsplanung und -gestaltung.

Lehrstoff:

2. Semester (1 Wochenstunde)

Historischer Überblick, Begriffsbestimmungen, Mittel zur Entwicklung des Trainingszustandes, Prinzipien des Trainings.

3. Semester (1,5 Wochenstunden)

Didaktische Grundlagen (Trainingsprinzipien, Trainingsklassen, Trainingsstufen, Trainingsglie- der, Trainingsarten usw.) und methodische Grund- lagen (Trainingsformen, Trainingsmittel usw.) des Trainings, Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests).

Eignungsdiagnostik, Trainingsorganisation und Wettkampflehre.

13. R e i t t h e o r i e

Bildungs- und Lehraufgabe:

Volle Beherrschung der Reitlehre, ausgenom- men die Lektionen der hohen Schule, Erstellen von Ausbildungsplänen für Anfänger und Fort- geschrittene sowie von Ausbildungsprogram- men für junge Pferde.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Anfängerunterricht, Reitkommandos und Huf- schlagfiguren, Sitz des Reiters, Einwirkung des Reiters, Zusammenwirkung und Anwendung der Hilfen, reiterliche Ausdrücke, Gangarten, Lon- gieren, Ausbildung bis Klasse L in Dressur und Springen, Ausbildungspläne.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters und Ausbildung bis Klasse LM in Dressur oder Springen bzw. Klasse L in der Vielseitigkeit.

3. Semester (2 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des 2. Semesters und Ausbildung bis Klasse M in Dressur, Sprin- gen oder Vielseitigkeit, Ausbildung des jungen Pferdes, Ausbildungspläne.

4. Semester (3 Wochenstunden)

Ausbildung in den bisher nicht absolvierten Sparten (Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) bis Klasse M.

14. Sattel- und Z a u m z e u g k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaum- zeuge und Sättel, deren Anpassung und Pflege, Hilfszügel und deren Verwendung.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Sattelkunde, Zäumungen, Gebisse, Hilfs- zügel, Sattelpflege, Ausrüstung für das Pferd beim Transport, Einrichtung einer Sattelkammer.

15. P f e r d e h a l t u n g

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, Organisation des Stall- dienstes, Pferdetransportes und Tierschutzbe- stimmungen.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des 1. Semesters, Diätische Futtermittel, Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag.

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Er- richtung von behelfsmäßigen Unterkünften für Turnierpferde, Errichtung und Wartung von Stallanlagen, Pflege der Reitflächen.

16. Exterieurlehre und V e t e r i n ä r k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, der wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vor- sorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Exterieur der Pferde, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Be- handlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

2. S e m e s t e r (1 Wochenstunde)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

4. Semester (0,5 Wochenstunden) Wiederholen und Festigen des Stoffes.

(13)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 863 17. Trainings- und Wettkampfpsychologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausbilden von Fähigkeiten und Wissen um Möglichkeiten zur optimalen Betreuung von Sportlern in Trainings- und Wettkampf- situationen.

Lehrstoff:

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Behandeln von speziellen psychologischen Fragen der Sparte. Vermitteln von umfassenden Kenntnissen für die Betreuung von Spitzen- sportlern in den verschiedenen Situationen (Trai- ning, Wettkampf usw.).

18. Organisation des Reitsports, Turnier- wesen und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Internationale und nationale Organisationen des Reitsports, Österreichische Turnierordnung, Parcours- und Geländebau, Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, Straßenverkehrs- ordnung.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Fédération Equestre International, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reit- sport, Bestimmungen der Österreichischen Tur- nierordnung, Straßenverkehrsordnung.

3. Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Durchführung eines Tur- niers, Einführung in den Parcours- und Gelände- bau, Errichtung von Reitanlagen und Reithallen.

19. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fach- literatur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audio- visueller Hilfsmittel und Werten der entspre- chenden Fachliteratur.

Lehrstoff:

3. Semester (0,5 Wochenstunden)

Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Video- recorder, Film, usw.), einschlägiger Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.

20. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorstellen von Pferden, Arbeit an der Longe.

Lehrstoff:

1. Semester (3 Wochenstunden)

Dressur- und Springreiten der Klasse L, Arbeit an der Longe mit einem jungen und einem Korrekturpferd.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Dressur- bzw. Springreiten der Klasse L/M bzw. Geländereiten der Klasse L — nach Wahl.

3. Semester (5 Wochenstunden)

Dressur- bzw. Springreiten der Klasse M bzw.

Geländereiten der Klasse M.

4. Semester (5 Wochenstunden)

Dressur- und Springreiten der Klasse M, möglichst auch Geländereiten, Ausbildung junger Pferde an der Longe und Korrektur eines Pferdes.

21. Praktisch-methodische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1. Semester (5 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht nach den Anforderun- gen der Klasse L in Dressur und Springen sowie im Geländereiten. Ausbildung eines Anfängers an der Longe, Korrektur eines Reiters an der Longe.

2. Semester (5 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht nach den Anforderun- gen der Klasse LM in Dressur oder Springen oder der Klasse L in Vielseitigkeit.

3. Semester (5 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht nach den Anforderun- gen der Klasse M in Dressur oder Springen oder Vielseitigkeit.

4. Semester (7 Wochenstunden)

Erteilen von Unterricht in den bisher nicht unterrichteten Sparten in der Klasse M.

22. Konditionsschulung Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die verschiedenen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw.

des Fitneßsports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.

Lehrstoff:

3. Semester (2 Wochenstunden)

Praktische Maßnahmen (z. B. Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der Sportsparte notwendig sind. Anlegen eines spe- ziellen Übungsschatzes.

(14)

23. Voltigieren

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Voltigier- lehre, Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

4. Semester (2 Wochenstunden)

Grund- und Pflichtübungen, Planung des Voltigierunterrichtes, Unterricht in den Grund- übungen und Pflichtübungen, Voltigiergymnastik.

24. Exkursionen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1., 2. und 3. Semester (nach Vereinbarung) Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtanstalten, Reiteinrichtungen, usw.

25. Voltigieren

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Grundlage der Voltigier- theorie, Wissen um die Praxis des Übungsbe- triebes.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Grund- und Pflichtübungen, Planung des Voltigierunterrichtes, Unterricht in den Grund- und Pflichtübungen.

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Ausbildung des Voltigierpferdes, Voltigier- gymnastik, Kürübungen, Turnierregeln des Vol- tigiersportes.

3. Semester (1,5 Wochenstunden)

Aufstellen von Ausbildungsplänen, Aufbau einer Wettkampf-Gruppe.

Anlage C/5

REITTRAINERAUSBILDUNG FÜR DRESSUR, SPRINGEN ODER VIELSEI- TIGKEIT

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage C unter besonderer Berücksichtigung der Reittrainerausbildung für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammer das gesamte Stundenausmaß im Falle einer Einbeziehung des

Fernunterrichtes angegeben.)

(15)

22. Stück. — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 863

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Bildungsgang wird in drei Semestern durchgeführt. Um Spitzenleistungen vorzube- reiten und zu erreichen, sind unter Verwendung moderner Erkenntnisse und Erfahrungen spezielle Methoden und Maßnahmen notwendig, mit denen die Lehrgangsteilnehmer eingehendst ver- traut zu machen sind. Im Fernunterricht ist der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunter- richt haben im Umfang und im Inhalt dem Lehr- stoff eines normalen Unterrichtsjahres zu ent- sprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch im Fernunterricht erreicht werden.

In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders jedoch in den theore- tischen Fächern auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung

auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstra- tionen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teil- nehmer sind zur Selbsttätigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR D E N RELIGIONS- UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religions- unterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

(16)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTSGE- GENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHR-

STOFFES AN DIE E I N Z E L N E N SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

1. Semester (0,5 Wochenstunden) 2. Semester (0,5 Wochenstunden) 3. Semester (1 Wochenstunde)

sonst wie Trainerausbildung (Anlage C).

3. bis 7.:

Unterrichtsgegenstände 3 bis 7 siehe Trainer- ausbildung (Anlage C).

8. Gesundheitserziehung, Physiologie und L e b e n s k u n d e

1. Semester (1 Wochenstunde) 2. Semester (1 Wochenstunde)

sonst wie Trainerausbildung (Anlage C).

9. Erste Hilfe

Siehe Trainerausbildung (Anlage C).

10. Pädagogik, Didaktik und Methodik 1. Semester (1 Wochenstunde)

2. Semester (1,5 Wochenstunden)

sonst wie Reitlehrerausbildung (Anlage A/4).

11. Bewegungslehre und Biomechanik 2. Semester (1 Wochenstunde)

3. Semester (1 Wochenstunde)

sonst wie Trainerausbildung (Anlage C, Z. 12).

12. Trainingslehre

2. Semester (1 Wochenstunde) 3. Semester (1,5 Wochenstunden)

sonst wie Trainerausbildung (Anlage C, Z. 13).

13. R e i t t h e o r i e

1. Semester (2 Wochenstunden) 2. Semester (2 Wochenstunden) 3. Semester (2 Wochenstunden)

sonst wie Reitlehrerausbildung (Anlage A/4).

14. und 15.:

Unterrichtsgegenstand 14. und 15. siehe Reit- lehrerausbildung (Anlage A/4).

16. E x t e r i e u r l e h r e und Veterinärkunde 1. Semester (1 Wochenstunde)

2. Semester (1 Wochenstunde)

sonst wie Reitlehrerausbildung (Anlage A/4).

17. bis 19.:

Unterrichtsgegenstände 17. bis 19. siehe Reit- lehrerausbildung (Anlage A/4).

20. Praktische Übungen 1. Semester (3 Wochenstunden) 2. Semester (2 Wochenstunden) 3. Semester (5 Wochenstunden)

sonst wie Reitlehrerausbildung (Anlage A/4).

21. Praktisch-methodische Übungen 1. Semester (5 Wochenstunden)

2. Semester (5 Wochenstunden) 3. Semester (5 Wochenstunden)

sonst wie Reitlehrerausbildung (Anlage A/4).

22.:

Unterrichtsgegenstand 22. siehe Reitlehreraus- bildung (Anlage A/4).

23. und 24.:

Unterrichtsgegenstände 23. und 24. siehe Reit- lehrerausbildung (Anlage A/4, Z. 24. und 25.).

Anlage D/4 F I T - L E H R W A R T E A U S B I L B U N G /

J U G E N D

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Fit-Lehr- warten/Jugend hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Fit-Lehr- wartes/Jugend vertraut zu machen.

Der Fit-Lehrwart/Jugend im Sinne dieser Ver- ordnung ist eine nach den folgenden Bestim- mungen ausgebildete und qualifizierte fachkun- dige Person, die befähigt ist, alle für die für Kinder und Jugendliche geeigneten leibeser- ziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, daß damit eine viel- seitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung in der Jugend gewährleistet erscheint.

Auf das Gesundheits-, Freiheit- und Gesellig- keitsbedürfnis der Kinder und Jugendlichen im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.

(17)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 867 II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammer das gesamte Stunden-

ausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials, eine entsprechende und aus- reichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß der Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nimmt. Das fest- gelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehen des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzel- nen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung des Fit-Lehrwartes/Jugend Be- dacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filme, Demonstra-

tionen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbsttätigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religions- unterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (An- lage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und metho- dischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

(18)

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTSGE- GENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHR-

STOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Festigen der Rechtschreibung.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Be- richten, Protokollen, Zeitungsnotizen, Aussen- dungen, Abfassen von Schriftstücken an Behör- den, Verbände, Mitglieder, Referate und Dis- kussionen über spezielle Themen des Fitsports.

3. Politische Bildung und Organisations- lehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die verschiedenen Staatsfor- men, Festigen der demokratischen Einstellung.

Organisation des Sports.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Die Republik Österreich und ihre gesetzge- benden Körperschaften, im besonderen im Hin- blick auf den Sport. Landessportgesetze, Bundes- sportgesetze. Aufbau des Sports in Österreich:

Vereins- und Verbandssport, Bundessportorga- nisation, Sport auf Landesebene, Bundesebene, Kompetenzlage, Gemeindeebene, Organisation des Fit-Sports, Kurse, Sporturlaub, Wandertage, andere Fit-Aktivitäten.

4. Betriebskunde und kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines Betriebes (Ver- eines usw.).

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grund- rechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung.

5. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die historische Grundlage des Sports, Wecken des Verständnisses für den modernen Fit-Sport und seine Probleme.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Vereinssports und Verbands- sports mit Schwerpunkt Fit-Sport in Österreich.

Entstehung des Fit-Gedankens auf der ganzen Welt und Österreich, Freizeitgedanke, Volks- gesundheitsgedanke, Fit-Sportarten.

6. G e r ä t e k u n d e und Sportstättenbau Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die entsprechenden, genormten Sportstätten, „Natürliche Sport- stätten", Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw.

Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung.

Besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sport- betrieb, Fit-Heimgeräte.

7. F u n k t i o n e l l e Anatomie und Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Aufbau und die Funktion des menschlichen Körpers, Erste Hilfe leisten.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Menschliches Skelett, Stütz- und Bewegungs- apparat, Funktion der inneren Organe, Sinnes- organe, Gewebelehre, typische Veränderungen im Knochengerüst, Verletzungen und ihr Ver- sorgen. Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Zu- ständen mit Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende. Praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe. Vedbandslehre.

(Nur so weit bzw. mit besonderen Darlegungen und Ergänzungen in Richtung auf Probleme im Jugend- und Erwachsenen- bzw. Seniorenalter,

(19)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 869 besondere Gefahren beim alternden Menschen

usw.).

8. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der einzelnen physiologischen Vor- gänge, die der FIT-Lehrwart zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Wissen um eine sinn- volle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysio- logie (Muskelfunktion, Kreislauf, Atmung, Stoff- wechsel, Ernährung, Ausscheidung usw.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe.

Funktion des Nervensystems und der Sinnes- organe. Hygienische Voraussetzung für den Sport- und Übungsbetrieb. Persönliche Lebens- führung und -gestaltung.

9. Pädagogik, Didaktik und Methodik Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen richtiger Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Jugendlichen und Erwach- senen im Fit-Sport.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Ziele und Erziehung, Faktoren und Methoden des Unterrichtes, Ziele und Inhaltsbestimmungen, Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhalts- beziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle) Methodische Hilfen — allge- meiner und spezieller Art. Motivation im Fit- Sport.

10. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungs- merkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

Einfache Testverfahren.

11. Trainingslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der einzelnen Grundtätigkeiten und ihrer Übungs- und Trainingsformen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Trainingsgrundsätze, -methoden und -planung.

Sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnellig- keit, Ausdauer usw.), unter besonderer Berück- sichtigung des Fit-Sportes, angepaßt nach Alter und Geschlecht. Spezielle Problematik gemischter Gruppen. Konkrete Maßnahmen im Alterssport.

Die wichtigsten Fit-Sportarten in groben Umris- sen usw.

12. Wettkampfbestimmungen und Regel- kunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung wichtigster Regeln der verwendeten Sportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit- Bereich.

13. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fach- literatur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.). Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).

Verwendung in- und ausländischer Fach- literatur.

14. Spezielle Bewegungslehre und Bio- mechanik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Motorik bei Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Bewe- gungsentwicklung in den dafür geeigneten Sport- disziplinen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Spezielle Bewegungseigenschaften — ausge- wählt an Beispielen von differenzierten Bewe-

(20)

gungsabläufen, Stufen der Bewegungsentwick- lung, sensomotorische Profile für Kinder und Jugendliche, spezielle Textverfahren.

15. Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die einzelnen Probleme des Übens bei Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen/

Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainings- abschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.

16. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertraut- machen mit Grundformen des Sports zum Ver- ständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten und Spiele, Kon- ditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.

17. P r a k t i s c h - m e t h o d i s c h e Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehr- methoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

18. Spezielle praktisch-methodische Übun- gen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines alters- und fach- bezogenen Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Spezielle Übungseinheiten unter Berück- sichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Auf- stellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.

19. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens.

Anlage D/5 FIT-LEHRWARTEAUSBILDUNG/ERWACHSENE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage D/4, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Erwach- sene.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammer das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

(21)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — N r . 58 871

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage D/4, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Erwach- sene.

IV. LEHRPLÄNE FÜR D E N RELI- GIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Reli- gionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTS- GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. bis 19.:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 19 siehe Fit- Lehrwarteausbildung/Jugend, jedoch unter be- sonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Erwachsene (Anlage D/4).

(22)

Anlage D/6 F I T - L E H R W A R T E A U S B I L D U N G / S E N I O R E N

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage D/4, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Senioren.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammer das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage D/4, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Senioren.

IV. LEHRPLÄNE FÜR D E N RELI- GIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern

(Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoffs

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

(23)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 873 V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER E I N Z E L N E N UNTERRICHTS- GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. bis 19.:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 19 siehe Fit-Lehr- warteausbildung/Jugend, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse für Senioren

(Anlage D/4).

Anlage D/7 LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR BERGWANDERN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehr- warten für Bergwandern hat in einem einse- mestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sport- lehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit

den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und quali- fizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Bergfahrten bis zum 2. Schwierigkeitsgrad zu organisieren und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammer das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

(24)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausrei- chende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß der Inhalt und der Umfang dieser auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen.

Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbe- ziehen des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Im Unterricht ist in allen Gegen- ständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes- Bergwandern Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehen von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zum leichteren Anwenden in der Praxis darzubieten.

Auf die Querverbindungen der Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbsttätigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS- UNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religions- unterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A).

Der in Anlage A angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTS- GEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES 1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. bis 5.:

Unterrichtsgegenstände 2 bis 5 siehe Lehr- warteausbildung (Anlage D).

6.:

(1,5 Wochenstunden)

Erste Hilfe unter erschwerten Bedingungen, Bergrettung (Kameradenhilfe — alpines Not- signal), Höhenkrankheiten, Maßnahmen bei aku- ten Erkrankungen, Touristenapotheke (Ruck- sackapotheke). Sonst wie Lehrwarteausbildung (Anlage D, Z. 7).

7. Gesundheitserziehung, Physiologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die physiologischen Vorgänge, die Leistungsfähigkeit des Menschen und seine Gesunderhaltung sowie Körperpflege.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Grundlagen der Sport- und Leistungsphysio- logie (Muskelfunktion, Kreislauf, Atmung, Stoff- wechsel, Ernährung, Ausscheidung usw.). Höhen- physiologie der verschiedenen Altersstufen, Kon- traindikation für Höhenaufenthalte, spezielle Er- nährung.

Funktion des Nervensystems und der Sinnes- organe, Hygienische Grundlagen, persönliche Lebensführung und -gestaltung.

8. Pädagogik, Didaktik, Methodik (Tou- renplanung, Tourenführung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen richtiger Maßnahmen zur Führung von Gruppen, auch bei psychischen und physischen Belastungen.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik, Spezielle Kapitel aus der Motivationslehre, Grup- pendynamik und ihre Auswirkung, Führungs- stile, Methodische Hilfen — allgemeiner und spezieller Art.

9. Bewegungslehre und Biomechanik Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewe- gungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Sportmotorische

(25)

22. Stück — Ausgegeben am 14. Feber 1980 — Nr. 58 875 Grundeigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Aus-

dauer usw.). Anleitungen zu sportmotorischen Tests und deren Anwendung, Bewegungseigen- schaften und ihre Verbesserung.

10.:

Unterrichtsgegenstand 10 siehe Fit-Lehrwarte- ausbildung/Jugend (Anlage D/4, Z. 11).

11. Orientierungs- und Kartenkunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundsätze des Kartenlesens und der Funktion von Orientierungsgeräten.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Die Karte (Maßstab, Inhalt, Übersichtlichkeit, Verwendungszweck usw.). Natürliche und künst- liche Orientierungshilfen, Funktion der künst- lichen Orientierungshilfen, Kartenlesen, Orien tierungslauf.

12. Alpine Gefahren Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Auslösung und Vermeidung gefährlicher Situationen, Verhalten bei verschie- denen Gefahren.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Objektive und subjektive Gefahren in der sommerlichen und winterlichen Bergwelt, tempo- räre Gefahren. Das Fehlverhalten des Menschen bei auftretenden Gefahren. Verhalten des Verant- wortlichen.

13. Wetterkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundkenntnisse der Klimatologie und Wetter- kunde.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Großklima, lokale Klimaunterschiede, Wetter- vorhersage — Einfluß auf die Tourenvorhaben, der Luftdruck, der Föhn, Wetterzeichen und deren Deutung, das Gewitter.

14. Gletscherkunde (0,5 Wochenstunden)

sonst wie Berg- und Schiführerausbildung (Anlage A/2, Z. 18).

15. Alpine Geographie, Tier- und Pflan- zenkunde, Alpine Geologie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Wissen um die Topographie der Alpen, der geologische Aufbau der Alpen. Beitrag des Lehrwartes zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Einteilung der Ostalpen nach der Topografie und dem geologischen Aufbau, Entstehung der Alpen. Der alpine und hochalpine Lebensraum, Vegetationszonen, Einfluß des Gesteins auf die Pflanzenwelt. Natur- und Umweltschutz.

16. Gerätekunde und A u s r ü s t u n g Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Wissen um die Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeitsgrenzen der Ausrüstung, Pflege der Ausrüstung, ausreichende Kenntnisse über die Herstellung und das Material der Ausrüstung, Bekleidung, Internationale Normen; z. B. Union Internationale des Associations d'Alpinisme.

17. Praktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens zum Erfassen spezieller methodischer Maßnahmen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten (Laufen, Werfen, Springen, Stoßen), Formen des modernen Kon- ditionstrainings, Spiele im Hinblick auf ihre Verwendung im Training.

18. Grundschule des Bergsteigens Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschung des alpinen Geländes und der verschiedenen Führungsmaßnahmen bis zum 2. Schwierigkeitsgrad.

Lehrstoff:

(6 Wochenstunden)

Richtiges Gehen im alpinen Gelände (im steilen Grasgelände, Geröll, gestuften Fels und Schnee). Die Grundstufen des Felskletterns (mit Abseilen), die Seilknoten, einfache Sicherungs- technik in Fels und Schnee.

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