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2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.3 Lebensstätten der Arten nach Anh. I und Art. 4 Abs. 2 der

Silberreiher (Egretta alba) [A027], Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073], Rohrweihe (Circus aeruginosus) [A081], Kornweihe (Circus cyaneus) [A082], Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

und Grauspecht (Picus canus) [A234].

Ziele und Maßnahmen im Wirtschafts- und Pflegegrünland

Die offenen Grünlandflächen insbesondere von Iznang bis zur Hornspitze stellen für viele Vo-gelarten der Wiesen und des Offenlandes besonders wichtige Lebensräume dar. Ziele und Maßnahmen, die zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen der Pfeifengraswiesen [LRT 6410], und der Mageren Flachland-Mähwiesen [LRT 6510] notwendig sind oder der Er-haltung der Lebensstätte der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) [1014] dienen, kommen auch den Vogelarten zugute.

Für Rohrweihe [A081], Baumfalke [A099] und Grauspecht [A234], stellt die Fortsetzung/Wie-deraufnahme der extensiven Grünlandnutzung sowie die Mahd von Streu- und sonstigen Nasswiesen eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung ihrer Bestände dar.

Insbesondere Baumfalke [A099], und Grauspecht [A234] würden von einer im Zuge der Um-setzung von Entwicklungsmaßnahmen erfolgten weiteren Ausdehnung schwachwüchsiger Wirtschafts- und Streuwiesen profitieren. Damit einhergehend sind Entwicklungsmaßnahmen, die zu einer Erhöhung der Artenvielfalt (Pflanzen und Beutetiere) führen, für diese Vogelarten vorteilhaft.

Maßnahme Gehölzpflege im Offenland

Der Lebensraumtyp Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [LRT *91E0] sowie nicht als Le-bensraumtyp klassifizierte Gebüsch- und Gehölzstrukturen (z.B. Feldhecken und Feldgehölze)

im Offenland sind generell als Brutstätten für Schwarzmilan [A073], Rotmilan [A074], Baum-falke [A099] und Neuntöter [A338] von Bedeutung. Hier ist die Fortsetzung einer schonenden Gehölzpflege erforderlich.

Vögel der Gewässer und Sümpfe

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004], Haubentaucher (Podiceps cristatus) [A005], Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) [A008], Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017], Silberreiher (Egretta alba) [A027], Zwergschwan (Cygnus bewickii) [A037], Singschwan (Cygnus cygnus) [A038], Pfeifente (Anas penelope) [A050], Schnatterente (Anas strepera) [A051], Krickente (Anas crecca) [A052], Stockente (Anas plathyrhynchos) [A053], Spießente (Anas acuta) [A054], Knäkente (Anas querquedula) [A055], Löffelente (Anas clypeata) [A056], Kolbenente (Netta rufina) [A058], Tafelente (Aythya ferina) [A059], Moorente (Aythya nyroca) [A060], Reiherente (Aythya fuligula) [A061], Bergente (Aythya marila) [A062], Schellente (Bucephala clangula) [A067], Zwergsäger (Mergus albellus) [A068], Gänsesäger (Mergus mer-ganser) [A070], Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073], Rohrweihe (Circus aeruginosus) [A081], Kornweihe (Circus cyaneus) [A082], Baumfalke (Falco subbuteo) [A099], Wasserralle (Rallus aquaticus) [A118], Blässhuhn (Fulica atra) [A125], Großer Brachvogel (Numenius ar-quata) [A160], Uferschwalbe (Riparia riparia) [A249] und Drosselrohrsänger (Acrocephalus a-rundinaceus) [A298].

Ziele und Maßnahmen im und am Bodensee

Die genannten Arten nutzen in artspezifisch unterschiedlicher Form den Bodensee. Für Zwerg-taucher [A004], HaubenZwerg-taucher [A005], SchwarzhalsZwerg-taucher [A008], Silberreiher [A027], Kri-ckente [A052], Knäkente [A055], Löffelente [A056], Kolbenente [A058], Rohrweihe [A081], Wasserralle [A118], Großen Brachvogel [A160] und Drosselrohrsänger [A298] gilt, dass Stö-rungen während den Brut- und Aufzuchtzeiten, der Mauser und den Zug- und Rastzeiten ver-mieden bzw. unterbunden werden. Dies gestaltet sich auf Grund der intensiven und sehr viel-fältigen Nutzung der Seeflächen durch Wassersportler, deren Aktivitäten bis in das Winter-halbjahr reichen, zunehmend schwieriger. Die Wassersportverbände geben an, dass sie gro-ßen Wert auf die Beachtung des Naturschutzes legen und die Mitglieder entsprechend schu-len. Hohe Störwirkungen gehen häufig von nicht organisierten Wassersportlern bzw. Individu-alsportarten wie Stand Up Paddling, Winter Canoeing oder Kitesurfen aus, die teilweise ufer-nah entlang von Röhrichten oder in naturufer-nahen Flachwasserzonen ausgeübt werden. Zwar sind die Wasserflächen vor der Hornspitze geschützt, doch selbst bei Einhaltung der Vorschrif-ten können auch in diesen Zonen randlich ausgeübte AktivitäVorschrif-ten heftige Fluchtreaktionen aus-lösen.

Die Ausübung von Angelsport und Berufsfischerei stellen im Vergleich zu den o.g. Wasser-sportarten eine deutlich geringere Störgröße dar, die in der Summation mit den übrigen Fak-toren aber nicht vernachlässigt werden kann, zumal es Berufsfischern erlaubt ist, auch die geschützten Zonen zu befahren.

Zur Vermeidung einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Wasservögel durch eine Fortsetzung oder weitere Zunahme beeinträchtigender Aktivitäten ist die Aufrechterhal-tung der Störungsfreiheit durch intensive Überwachung notwendig.

Auch wenn das Befahren der Schutzzonen durch Berufsfischer keine erhebliche Beeinträchti-gung der Wasservögel darstellt, wäre vor allem für Zwergtaucher [A004], Schwarzhalstaucher [A008], Krickente [A052], Knäkente [A055], Löffelente [A056], Kolbenente [A058] und Drossel-rohrsänger [A298] die einvernehmliche Erstellung einer Konzeption zur Beruhigung der röh-richtnahen Wasserflächen vor der Hornspitze während der Brut- und Mauserzeit eine sinnvolle Entwicklungsmaßnahme zur weiteren Beruhigung. Gastvogelbestände sind, insbesondere wenn sie in großen Schwärmen auftreten, extrem störungsanfällig. Häufig liegen solche ru-hend auf der Seefläche. Es wäre wünschenswert, wenn mit dem Eintreffen der Schwärme - spätestens ab Oktober - in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungen und sachkundigen Ornithologen bevorzugte Ruheplätze als temporäre Schutzzonen ausgewiesen werden wür-den.

Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung

Zur Abpufferung von Konflikten mit Wassersportlern sind Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsangebotes an kritischen Stellen erforderlich, bspw. durch Beschilderung von be-vorzugt genutzten Uferbereichen. Davon können die Arten Zwergtaucher [A004], Haubentau-cher [A005], SchwarzhalstauHaubentau-cher [A008], Silberreiher [A027], Krickente [A052], Knäkente [A055], Löffelente [A056], Kolbenente [A058], Rohrweihe [A081], Wasserralle [A118], Großer Brachvogel [A160] und Drosselrohrsänger [A298] profitieren.

Vögel der Waldformationen

Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073], Baumfalke (Falco subbuteo) [A099] und Grauspecht (Picus canus) [A234]. Die Vogelarten profitieren von einer schonenden Bewirtschaftung der Wälder, wie sie für die Wald-Lebensraumtypen vorgeschlagen werden.

Ziele und Maßnahmen im Wald

Die Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald [LRT 9130], Hartholzauenwälder und Auen-wälder mit Erle, Esche und Weide [LRT *91E0] sind für die genannten Vogelarten bedeutende Lebensstätten. Darüber hinaus werden aber auch nicht als LRT qualifizierte Waldformationen genutzt, soweit sie die spezifischen Anforderungen der Arten erfüllen. Die Umsetzung der Er-haltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den ausgewiesenen FFH-LRT sollte deshalb auch auf Gehölzformationen ohne FFH-Status ausgedehnt werden.

Grundsätzlich fördert die naturnahe Waldwirtschaft und die Erhaltung bzw. Entwicklung einer lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung und wertvoller Habitatstrukturen (ein-schließlich Alt- und Totholzbeständen) im Wald alle eingangs genannten Arten. Besondere Bedeutung kommt hierbei den Schonwaldgebieten und deren besonderen Pflegegrundsätzen zu. Die Erhöhung der Produktionszeiten im Wald stellt eine sinnvolle und wichtige Entwick-lungsmaßnahme zur Förderung der genannten Vogelarten dar. Grauspecht [A234] und Neuntöter [A338] benötigen stufig aufgebaute Waldränder bzw. profitieren von diesen.

Für Wespenbussard [A072], Schwarzmilan [A073], Baumfalke [A099] und Grauspecht [A234]

stellt der Schutz von Horst- und Höhlenbäumen sowie von Habitatbaumgruppen eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung dar.

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets