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Landschaftsentwicklung

Im Dokument Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe (Seite 162-165)

4.10 Naturschutz (Fauna, Flora und Naturräume)

4.10.2.5 Landschaftsentwicklung

Die „Alte Aare Niederamt zwischen Winznau und Aarau“ ist im kantonalen Richtplan 2000 (Kanton SO 2000) als kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgeschieden. In den Vorrangge-bieten sollen auf freiwilliger Basis Aufwertungsmassnahmen über das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft realisiert werden. Es handelt sich somit nicht um Schutzgebiete, sondern um pro-grammatische Planinhalte der Landschaftsentwicklung. Als konkrete Entwicklungsziele wird das Verbessern der Dynamik der Aare durch Erhöhen der Fliessgeschwindigkeit sowie das Erhalten der Auenwälder samt der typischen Tier- und Pflanzenarten genannt.

Diese Ziele sollen im Rahmen des Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft mit folgenden Massnahmen umgesetzt werden:

- Auflagen für Neukonzessionierungen der Kraftwerke ausarbeiten - Erhöhen der Restwassermenge von September - Mitte Juni - Ausscheiden von Waldreservaten auf dem gesamten Waldgebiet - Lenken der Erholungsnutzung

- Erarbeiten von Schutz- und Unterhaltskonzepten für die Naturreservate

4.10.3 Umweltauswirkungen einschliesslich Massnahmen

4.10.3.1 Bauphase

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben (siehe Kapitel 4.10.1.2) soll auf Bauten und Anlagen entlang der Aare und deren Ufervegetation möglichst verzichtet werden. Bei unvermeidbaren Eingriffen durch standortgebundene Anlagen wie Leitungen usw., wird die Flächenbeanspruchung möglichst gering gehalten. Im aktuellen Planungsstand ist davon auszugehen, dass in der Bauphase der Uferbereich in einer Breite von 60-80 m beeinträchtigt wird. Dies entspricht einer Fläche von ca.

4‘000 m2 auf der linken und 8‘000 m2 auf der rechten Uferseite. Diese Eingriffe beschränken sich

auf das Gebiet zwischen dem Hauptareal und dem Teilareal Nord. Eine genaue Feststellung und Beurteilung der Eingriffe ist in der UVP 2. Stufe möglich.

Demgegenüber kann momentan nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang Naturobjekte, wie beispielsweise der Dorfbach Niedergösgen im Teilareal Nord und die Hecke am Südrand des Teil-areals Süd tangiert werden.

Nach Art. 18 Abs. 1ter NHG und Art. 14 Abs. 7 NHV sind für die Eingriffe angemessene Ersatz-massnahmen vorzusehen. Vorzugsweise werden Massnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft in der nahen Umgebung realisiert.

Im Rahmen des Agglomerationsprojektes Aarau – Olten - Zofingen ist im Obergösger Schachen ein Natur- und Naherholungsgebiet Aareland-Schachenpark geplant, welches in das Raumkonzept Niederamt integriert werden soll (Projekt zurzeit in Arbeit). Dabei soll in Kombination mit Hochwas-serschutzmassnahmen der Obergösger Schachen wieder vermehrt vernässt und als Retentions-fläche genutzt werden. Auch im Zusammenhang mit der Konzessionserneuerung des WKW Gös-gen sind verschiedene Ausgleichsmassnahmen geplant (Alpiq Hydro Aare AG 2009). Die Ersatz-massnahmen für das Kernkraftwerk sind möglichst in Ergänzung zu diesen Projekten zu realisie-ren.

Weitere Möglichkeiten für Ersatzmassnahmen bestehen in der Verbesserung der Funktionsfähig-keit des Wildtierkorridors, indem eine Wildtierpassage zwischen Däniken und Dulliken gebaut wird und/oder die Aareufer an den für Wildtiere unpassierbaren Stellen naturnaher gestaltet werden.

Diese Massnahmen lassen sich mit der Aufwertung des Schachenwaldes kombinieren.

Zudem ist darauf zu achten, dass durch allfällige Bauten wie Brücken und Leitungen die Längsver-netzung entlang der Aare nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt für aquatische Tiere wie auch für Vö-gel. Bei Bauten wie Brücken und Leitungen sind Unfälle mit Tieren durch geeignete Massnahmen zu vermeiden.

Um Auswirkungen auf den Wildtierkorridor zu vermeiden, wurde das Projektareal KKN so festge-legt, dass die Perimeter einander nicht tangieren und zwischen der Westgrenze des Teilareals Süd (bzw. der Kraftwerkstrasse) und der Uferbestockung der Aare (relevanter Bereich für die Wande-rungen der Wildtiere) ein Streifen von rund 100 m Breite frei von Eingriffen durch das Vorhaben bleibt. Siehe dazu den Übersichtsplan zum Projektareal KKN (Abbildung 2.1-1, Seite 25).

4.10.3.2 Betriebsphase

Es ist damit zu rechnen, dass auf beiden Uferseiten ein Gehölzstreifen von jeweils ca. 20 m Breite dauernd durch Bauten beansprucht wird. Die genaue Lage dieser Bauten kann im aktuellen Pla-nungsstand nicht bezeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass Auenwälder westlich der bestehenden Brücke tangiert werden.

Sofern die Hecken definitiv beeinträchtigt werden, sind angemessene Ersatzmassnahmen vorzu-sehen. Aufgrund der lokalen Bedeutung der beiden Naturobjekte kann davon ausgegangen wer-den, dass ein funktions- und flächengleicher Ersatz der Objekte möglich ist.

Die Auswirkungen auf die Gewässer werden im Kapitel 4.4, Grundwasserschutz, und 4.5, Schutz von Oberflächengewässern, behandelt.

4.10.4 Zusammenfassende Beurteilung

Im Projektareal KKN liegen einige ökologisch relevanten Naturobjekte, die durch das Projekt tan-giert werden. Insbesondere bei der Aare samt Uferbestockung handelt es sich um sehr wertvolle Naturelemente.

Während der Bauphase werden voraussichtlich einige Naturobjekte tangiert, wie beispielsweise ein Aareabschnitt samt Ufergehölzen und eventuell Hecken. Die Eingriffe in die wertvolle Uferve-getation beschränken sich auf standortbedingte Bauten, die auf ein Minimum reduziert werden.

Durch den Betrieb sind lokale Beeinträchtigungen mit geringen Auswirkungen auf die Naturräume zu erwarten.

4.10.5 Pflichtenheft für die UVP 2. Stufe

Gesuchsunterlagen

Nach Vorliegen der genauen Projektpläne können die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt abgeschätzt und die folgenden erforderlichen Gesuchsunterlagen im Rahmen der UVP 2. Stufe erarbeitet werden:

- Interessenabwägung für die Beeinträchtigung der Uferbereiche

- naturschutzrechtliche Bewilligung für das Entfernen von Ufervegetation - Bewilligung für allfällige Bauten in der Uferschutzzone

Naturnahe Umgebungsgestaltung

Weiter werden in der UVP 2. Stufe die Möglichkeiten der naturnahen Umgebungsgestaltung des Kraftwerkes wie die Begrünung der Dächer und Fassaden, die Anpflanzung von Gehölzen und Hecken, die naturnahen Grünanlagen oder die Neuanlage von Trocken-, Ruderal- oder Feucht-standorten aufgezeigt.

Ersatzmassnahmen

Für die vorhandenen Naturobjekte wie den Dorfbach oder Hecken sind im Fall einer Beeinträchti-gung detaillierte Ersatzmassnahmen vorzusehen. Gleiches gilt für die Eingriffe im Bereich der Aa-reufer (vgl. 4.9, Walderhaltung). Auch die allgemeinen Ersatzmassnahmen werden im Rahmen der UVP 2. Stufe erarbeitet, wenn der Gesamteingriff bekannt ist.

4.11 Landschafts- und Ortsbildschutz

Im Dokument Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe (Seite 162-165)