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Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LAE)

2. Ausgewählte Maßnahmen, Akteurinnen und Akteure der Integrationsförderung in Sachsen- Anhalt

2.2 Handlungsfeld 2: Beratung, Deutschförderung und Unterstützung (Neu-) Zugewanderter sowie

2.2.1 Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LAE)

Unterbringungskonzeption der Landesaufnahmeeinrichtungen

Aufgabe der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen- Anhalt (ZASt) in Hal-berstadt ist die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden und die organisatorische Hilfestellung bei ihrem Asylbegehren. Die Schutzsuchenden werden erfasst, registriert und einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen.

Zum Jahresanfang 2015 hielt das Land Sachsen- Anhalt Erstaufnahmekapazitäten im Umfang von 1.000 Plätzen am Standort der ZASt in Halberstadt vor, die im Rahmen der langfristigen Planung auf 1.200 Plätze und zusätzlichen Unterbringungsplätzen in Containern im Jahresverlauf 2015 er-weitert werden sollten. Da auch diese Kapazitäten Ende Juli 2015 nicht mehr ausreichten, wurden als Übergangslösung bis Mitte August nacheinander drei Zeltcamps mit beheizbaren Zelten und Unterbringungskapazitäten für mehrere hundert Personen nebst Sanitäreinrichtungen eingerich-tet. Des Weiteren nahm das Land sukzessive zusätzliche feste Unterkünfte in Nutzung. In Klietz, in Halle (Saale) und im Jerichower Land mit den Standorten Heyrothsberge und Altengrabow wurden Landesaufnahmeeinrichtungen eröffnet. Zusätzlich wurden – zum Teil übergangsweise – mehrere kleinere Außenstellen für die Unterbringung genutzt. Insgesamt erhöhten sich dadurch die Erstaufnahmekapazitäten des Landes bis zum Jahresende 2015 auf mehr als 5.400 Plätze.

Die Unterbringung in den Zelten konnte rechtzeitig vor dem Wintereinbruch beendet werden. In-folge der Inbetriebnahme zusätzlicher fester Unterkünfte, wie zum Beispiel von Winterbauten in der ZASt und der Inbetriebnahme der Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg, wurde die Erst-aufnahmekapazität des Landes im Laufe des ersten Halbjahres 2016 noch weiter erhöht. Im Mai 2016 standen mehr als 6.000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Aufgrund der deutlich zu-rückgegangenen Zugangszahlen seit dem Frühjahr 2016 konnten die kurzfristigen Behelfs- und Übergangslösungen im Laufe des Jahres 2016 wieder aufgegeben werden. Auch hinsichtlich der unumgänglichen Anmietungen ist es weitgehend gelungen, diese durch wirtschaftlichere Lösun-gen zu ersetzen.

Die Verwaltungsprozesse zum integrierten Flüchtlingsmanagement haben sich mit dem am 3.

März 2016 eröffneten Ankunftszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der ZASt in Halberstadt stetig verbessert, so dass bei positiven Entscheidungen von einer durch-schnittlichen Verweildauer von 20 Tagen auszugehen ist.

Schutzsuchende, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, werden von hier aus in die Kommu-nen verteilt.

Schutzsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten, wie etwa den Staaten des Westbalkans ver-bleiben auch über sechs Monate hinaus in den Erstaufnahmeeinrichtungen, um bei Vorliegen einer sofort vollziehbaren, den Asylantrag ablehnenden Entscheidung, von dort aus in ihre Her-kunftsländer zurückzukehren oder zurückgeführt zu werden.

Gesundheitsversorgung in den Landesaufnahmeeinrichtungen

Alle in Sachsen- Anhalt ankommenden Schutzsuchenden durchlaufen in der Zentralen Anlauf-stelle für Asylbewerber des Landes Sachsen- Anhalt (ZASt) in Halberstadt eine gesundheitliche Erstuntersuchung gem. § 62 AsylG. Die Untersuchung wird durch das örtlich zuständige Ge-sundheitsamt des Landkreises Harz durchgeführt. Das Spektrum der medizinischen Leistungen reicht hierbei über das vorgeschriebene Mindestmaß (Anamnese, Untersuchung auf anstecken-de Krankheiten, etc.) hinaus bis hin zur Durchführung von HIV-Untersuchungen und angebotene Regel impfungen. Sofern es erforderlich erscheint, werden im Anschluss weitere ambulante oder stationäre medizinische Behandlungen veranlasst.

Die nachfolgende medizinische Versorgung der Schutzsuchenden erfolgt in der ZASt über einen medizinischen Betreuungsstützpunkt. Dort werden durch Ärztinnen und Ärzte sowie Kranken-pflegerinnen und -pfleger (Landespersonal) Sprechstunden abgehalten, Behandlungen durchge-führt, benötigte Medikamente ausgereicht. In Ausnahme-/Notfallsituationen werden Rezepte oder Überweisungen zu Weiterbehandlungen an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder Kran-kenhäuser ausgestellt. In den Landesaufnahmeeinrichtungen Magdeburg und Klietz wird durch die beauftragten Betreiber ebenfalls ein medizinischer Stützpunkt für die Bewohner vorgehalten.

Asylverfahrensberatung und soziale Begleitung in den Landesaufnahmeeinrichtungen

Projektstart: 1994; Landesförderung seit 01/2009

Bereits seit 1994 wird durch die Caritas in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Lan-des Sachsen- Anhalt (ZASt) in Halberstadt das Angebot einer Asylverfahrensberatung und sozialen Begleitung für Schutzsuchende unterbreitet. Mit dem starken Zuwachs an Schutzsuchenden seit 2015 und dem damit verbundenen Ausbau der Außenstellen der ZASt an den Orten Magdeburg, Halle (Saale) und Klietz wurden die Beraterinnen- und Beraterstellen von ursprünglich einer auf acht Personalstellen aufgestockt. Mit der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in Halle (Saale) verbleiben drei Beratungsstellen in Halberstadt, zwei in Magdeburg und zwei in Klietz.

Die Finanzierung erfolgt über das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung.

FlüchtlingsFrauenHaus in Halle (Saale)

Projektstart: 1996, Landesförderung seit 01/2009

Das FlüchtlingsFrauenHaus (FFH), welches bereits 1996 als Modellprojekt ins Leben gerufen wur-de, ist eine notwendige Ergänzung zu den Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen- Anhalt, welche in besonderen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden können. Als ein besonders ge-schützter Rückzugsraum für allein reisende traumatisierte Flüchtlingsfrauen und deren Kinder, die Gewalterlebnisse im Herkunftsland, auf der Flucht oder in der Gemeinschaftsunterkunft erfah-ren haben bzw. sich in besondeerfah-ren frauenspezifischen Problemlagen befinden (z.B. alleinstehende Schwangere), ermöglicht das komplexe Unterstützungsangebot u. a. eine intensive Einzelbetreu-ung und professionelle BegleitEinzelbetreu-ung.

Die Aufnahme der Bewohnerinnen erfolgt für einen begrenzten Zeitraum bis zu einem Jahr. An-schließend werden den Frauen Wohnungen vermittelt. Bestehen im Einzelfall Gründe, die einem Auszug nach 12 Monaten entgegenstehen, kann ein Aufenthalt mit Zustimmung des Landesver-waltungsamtes Sachsen- Anhalt (LVwA) verlängert werden. Durchschnittlich ist das FFH mit neun Personen belegt.

In Abbildung 55 werden die durchschnittliche Auslastung des FFH sowie die Anzahl der Personen, die sich in einer Nachbetreuung befinden, dargestellt.

Abbildung 55: Durchschnittliche Auslastung des FFH und Personen in Nachbetreuung

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2011 2012 2013 2014 2015 2016

Personen in Nachbetreuung durchschnittlich belegte Plätze Quelle: Sachbericht FFH 2017

Träger des FFH im Berichtszeitraum ist der PARITÄTISCHE Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. Ge-fördert wird das FFH aus Mitteln des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt (Stand: 31.12.2016).

2.2.2 Regelungen und Empfehlungen zur Unterbringung Schutzsuchender auf der