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Lagebeurteilung des Bundesamtes für Energie

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Die energiepolitische Diskussion des letzten Jahres war einer verstärkten Dynamik ausgesetzt. Sie wurde ge-prägt von der Klimadebatte (Klimagipfel in Kopenha-gen, Erhöhung CO2-Abgabe auf Brennstoffen, CO2 -Teilzweckbindung, Umsetzungsmassnahmen Stiftung Klimarappen), den Diskussionen um ein nationales Gebäudeprogramm, der massiven Aufstockung der Globalbeiträge an die Kantone im Rahmen der Stabili-sierungsprogramme des Bundes, der Erarbeitung und Einführung des Gebäudeenergieausweises der Kan-tone (u.a. Sensibilisierungskampagne des BFE), der Um-setzung des Stromversorgungsgesetzes resp. revidier-ten Energiegesetzes (u.a. kosrevidier-tendeckende Einspeise-vergütung für erneuerbare Stromproduktionsanlagen), den neuen minimalen Vorschriften an elektrische Geräte und Motoren im Rahmen der Revision der Ener-gieverordnung, der Weiterführung des Programms EnergieSchweiz ab 2011, der Ausgestaltung des neuen Instrumentes der wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienzmassnahmen und dem Sachplan geologisches Tiefenlager.

Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeise-vergütung, der wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienzmassnahmen und der Finanzierung des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen über die CO2-Teilzweckbindung stehen in Zukunft wesentlich mehr Mittel für die Förderung der rationellen Energie-nutzung sowie für die vermehrte Nutzung erneuerba-rer Energien und von Abwärme zur Verfügung. Mit die-ser Neugestaltung der Förderlandschaft wurde ein energie- wie klimapolitisch wichtiger Schritt zu einer ef-fizienteren und emissionsärmeren Energienutzung getan.

Betrachtet man die laufenden Aktivitäten der Kantone, nehmen sie mit der Übernahme der Bestimmungen aus der MuKEn 2008 ins kantonale Energierecht ihre Ver -antwortung im Gebäudebereich wahr. Der bisherige Stand der Umsetzung sowie die geäusserten Absichts -erklärungen in den Kantonen weisen auf eine rasche Umsetzung des Basismoduls der MuKEn 2008 hin. Bereits 2011 werden voraussichtlich die zentralen Bestand -teile des Basismoduls weitgehend flächendeckend in Kraft sein. Damit wird auch den neuen Bestimmungen des eidgenössischen Energiegesetzes Nachachtung ge -schenkt.

Bei der Einführung der MuKEn 2008-Bestimmungen sowie der Einführung des GEAK in den Kantonen zeigt

sich bisher auf kantonaler Ebene eine gute Akzeptanz.

Widerstand besteht in einzelnen Kantonen beim gemäss MuKEn 2008 beabsichtigten Verbot für Elek-troheizungen resp. für reine Elektroboiler. Für den Bund ist wichtig, dass die gemäss Artikel 9 des eidgenössi-schen Energiegesetzes den Kantonen zugewiesenen Bestimmungen schnellstmöglich erlassen werden. Die Bestimmungen Zielvereinbarungen mit Grossverbrau-cher, Elektroheizungen, VHKA bei wesentlichen Er-neuerungen sind jedoch erst etwa in der Hälfte der Kantone umgesetzt. Hier besteht noch ein Handlungs -bedarf.

Die Aufstockung der Globalbeiträge 2009 auf CHF 80 Mio. für die kantonalen Förderprogramme hat bei den kantonalen Budgets zu einem unerwartend hohen Multiplikationseffekt geführt. Insgesamt wurden 2009 durch die Kantone über CHF 300 Mio. an Fördermitteln verpflichtet. Das ist die mit Abstand höchste Summe seit Beginn der Globalbeiträge. Dazu wurden über die Aktion des Bundes fast 15’000 Gebäudeenergieaus-weise der Kantone (inkl. Beratungsbericht) ausgestellt.

Diese Erfolge zeigen, dass die Bevölkerung bei genü-gend hohen Anreizen gewillt ist, in energie- und klima-politisch wirksame Massnahmen zu investieren resp.

diese abzuklären.

Die Aufstockung der Globalbeiträge 2009 wurde vom Parlament auch im Hinblick auf ein langfristig ange-legtes nationales Gebäudesanierungsprogramm gewährt. Das Parlament hat in der Sommersession 2009 die gesetzlichen Grundlagen für das Gebäude-programm über eine Dauer von 10 Jahren geschaffen.

Die Finanzierung erfolgt über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe, womit der Bund jährlich rund CHF 200 Mio. zur Verfügung stellt.

Dank einem grossen Effort von Bund und Kantonen konnte am 4. Januar 2010 das Gebäudeprogramm u.a.

mit der starken Unterstützung durch das Bundesamt für Energie gestartet werden.

Neben der MuKEn 2008 führen auch die Anschlussge-setzgebungen zum Stromversorgungsgesetz dazu, dass die Kantone ihr Energierecht entsprechend anpas-sen oder zumindest überprüfen. Als Hilfsmittel dient den Kantonen, u.a. der 2008 von einer interkantonalen Arbeitsgruppe erarbeitete Bericht „Kantonale An-schlussgesetzgebung zum Stromversorgungsgesetz“.

Immer mehr Kantone und Gemeinden richten ihre energiepolitischen Strategien längerfristig nach den Teil 4 · Lagebeurteilung des Bundesamtes für Energie

Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft (u.a. BE, LU, UR, ZG, FR, BL, AR, SG, AG, TI, GE) oder einer Reduktion des CO2-Ausstosses (ZH, AR, VD) aus. Dies ist aus Sicht der Strategie des Bundesrates und des UVEK sehr erfreu-lich. Zur gemeinsamen Umsetzung dieser Ziele sind bundesseitig vor allem Rahmenbedingungen im Be-reich der Geräte und Fahrzeuge erforderlich.

Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89, Abs. 4 der Bundesverfassung). Der Bund versteht seine Aufgabe u.a. darin, die Kantone hierbei zu unterstützen, im Rahmen von Energie -Schweiz eine Plattform zu bieten, die gesetzlichen Rah-menbedingungen auf Bundesebene zu verbessern (Mietrecht, Steuerrecht), unter den Kantonen resp.

schweizweit koordinierend zu wirken (Gebäudeener-gieausweis, Aus- und Weiterbildung, Harmonisierung Förderprogramme und Gesetzgebung), bei der Erarbei-tung von Grundlagen (Kursunterlagen, Informations-kampagnen, Forschung, Studien, Empfehlungen) mit-zuhelfen und die internationale Verflechtung (interna-tionale Forschung, Normenwesen) zu garantieren. Zwi-schen Bund und Kantonen besteht eine intensive und gute Zusammenarbeit, welche geprägt ist, von einer starken Vernetzung in verschiedenen Gremien und Ar-beitsgruppen. Sie muss angesichts der geschilderten Dynamik noch verstärkt werden.

Bezüglich der Vorbildfunktion der Kantone bei ihren ei-genen Bauten zeigt sich, dass in den meisten Kantonen der MINERGIE-Standard oder andere weitergehende Bestimmungen zum Einsatz gelangen. Dank besserer Bauweise und der gleichzeitigen Optimierung des tech-nischen Betriebs kantonaler Bauten (u.a. mit dem ener-gho-Abonnement) konnte der Energieverbrauch in mehreren Kantonen reduziert werden. Daneben kön-nen die Kantone mit eigekön-nen Beschaffungsrichtlinien für Fahrzeuge und Geräte, indem z.B. nur noch A-Fahr-zeuge resp. A-Geräte beschafft werden, ihren Energie-verbrauch zusätzlich senken.

Neben dem Gebäudebereich ist es wichtig, dass die Kantone auch in den Bereichen Mobilität und Geräte die Aktivitäten des Bundes vermehrt mit geeigneten kantonalen Massnahmen unterstützen. Insbesondere die Verkehrspolitik (höheres Verkehrsaufkommen, Feinstaubproblematik, etc.) ist auch für die Kantone zu-nehmend ein zentrales Thema. Ansätze für eine

nach-haltige Verkehrspolitik werden sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene intensiv diskutiert. Es sind ver-schiedene konkrete Konzepte vorhanden, welche in einzelnen Kantonen bereits umgesetzt und möglichst auch in den anderen Kantonen umgesetzt werden soll-ten (u.a. kantonale Motorfahrzeugsteuern nach dem Bonus-Malus System auf der eidgenössischen Automo-bilsteuer, Nutzung von Biotreibstoffen, Mobilitätsma-nagement in Betrieben, Beschaffungsrichtlinien beim Kauf von Motorfahrzeugen etc.).

Hervorzuheben sind auch die Aktivitäten in den Gemeinden. Bis Ende März 2010 konnte bereits an 211 Gemeinden das EnergiestadtLabel als Leistungs -ausweis für eine vorbildliche kommunale Energiepolitik verliehen werden. Die 14 grössten Städte der Schweiz haben für öffentliche Bauten den gemeinsamen

«Gebäudestandard 2008» entwickelt, welcher 2010 an die MuKEN 2008 angepasst werden soll. Dieser Standard wird im Rahmen des Programms Energie -Schweiz für Gemeinden auch anderen Gemeinden zur Übernahme empfohlen. Gemeinden, welche den Standard übernehmen, setzen Massstäbe für energie-und umweltgerechte Bauten, die weit über das gesetz-lich vorgeschriebene Mass hinausgehen.

Durch ihren engen Kontakt zu Gemeinden, Architekten und Planern sind die Kantone bei der Umsetzung der freiwilligen Massnahmen der EnergieSchweiz-Partner ein wichtiger Multiplikator. Mit der Unterstützung u.a.

von MINERGIE, EnergieSchweiz für Gemeinden resp.

Energiestadt, energho, EnergieSchweiz in Infrastruktur -anlagen, der Netzwerke der erneuerbaren Energien konnten mehrere Produkte von EnergieSchweiz im Markt bekannt gemacht und verankert werden.

Neben den gesetzlichen und den freiwilligen Massnah-men ist die Förderung der effizienten Energie- und Abwärmenutzung und der erneuerbaren Energien der dritte wichtige Pfeiler in der kantonalen Energiepolitik.

2009 wurden insgesamt CHF 115,3 Mio. an Förderbei-trägen (inkl. Globalbeiträge des Bundes) ausbezahlt (2008: CHF 58,7 Mio.). Insgesamt wurden 2009 sogar über CHF 300 Mio. an Fördermitteln verpflichtetet (inkl.

ausbezahlte Förderbeiträge und Überverpflichtungen).

Damit wurden u.a. dank der Konjunkturförderpro-gramme von Bund und Kantonen seit Beginn der Ver-gabe von Globalbeiträgen mit Abstand am meisten Mittel ausbezahlt resp. verpflichtet.

61 Teil 4 · Lagebeurteilung des Bundesamtes für Energie

Erfreulich ist, dass ab 2010 erstmals alle 26 Kantone über ein kantonales Förderprogramm verfügen und somit in den Genuss von Globalbeiträgen kommen. Im Rahmen der Umsetzung des Gebäudeprogramms ab 2010 wird es wichtig sein, dieses optimal in die beste-hende Förderstruktur der Kantone einzupassen (keine Doppelsubventionen, keine Konkurrenzierung unter den Förderprogrammen).

Das Berichtsjahr 2009 kann bezüglich der Wirkung der kantonalen Förderprogramme und Höhe der ausbe-zahlten Förderbeiträge als sehr gutes Förderjahr bezeichnet werden. Basierend auf den ausbezahlten Förderbeiträgen (CHF 115,3 Mio., inkl. Globalbeitrag Bund) wurde 2009 eine energetische Wirkung von rund 9‘100 GWh (über die Lebensdauer), etwa CHF 445 Mio. energetische Mehrinvestitionen, eine Beschäftigungswirkung von ca. 2’200 Personenjahren und eine Reduktion des CO2-Ausstosses von rund 2,5 Mio. Tonnen (über die Lebensdauer) ausgelöst. Die-ser Erfolg ist u.a. der langjährigen Erfahrungen der kan-tonalen Energiefachstellen und der laufenden

Optimie-rung der Förderprogramme aufgrund der Wirkungsa-nalyse und dem damit möglichen Vergleich der Förder-programme unter den Kantonen zu verdanken.

Mit der jährlichen Wirkungsanalyse und dem harmoni-sierten Fördermodell bestehen wichtige Grundlagen für eine wirkungsoptimierte Förderpolitik der Kantone, welche von den Kantonen bei der Ausgestaltung und Beurteilung ihrer Förderprogramme – wie die Ergebnisse aus dem Berichtsjahr 2009 zeigen – genutzt werden.

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Kantone u.a. mit der raschen Umsetzung der MuKEn 2008 in kantonales Recht, der Lancierung des Gebäu-deprogramms, ihren kantonalen Förderprogrammen, der Einführung des Gebäudeenergieausweise der Kan-tone GEAK, den umfangreichen Informationsarbeiten sowie der Aufstockung ihrer finanziellen und personel-len Ressourcen ihre Energiepolitik nochmals wesentlich verstärkt haben. Sie stehen parallel zum Bund an vor-derster Front für eine Energiepolitik im Sinne der nach-haltigen Entwicklung ein und verstärken die Bestrebun-gen auf Bundesebene massgeblich.

Tabellen

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1. Kantonale Energiepolitik: Überblick der Rechtsgrundlagen 2. Kantonale Energiepolitik: Strategie, Energiekonzept, Leitbild 3. Kantonale Energiepolitik: Energieplanung

4. Vollzug: Organisation

5. Vollzug: Unterstützung, Einschätzung Qualität, Probleme 6.1 Gesetzgebung: Wärmeschutz von Gebäuden

6.2 Gesetzgebung: Wärmeschutz von Gebäuden

7.1 Gesetzgebung: Anforderungen an haustechnische Anlagen 7.2 Gesetzgebung: Anforderungen an haustechnische Anlagen 7.3 Gesetzgebung: Anforderungen an haustechnische Anlagen

8. Gesetzgebung: Höchstanteil bei Neubauten – Gebäudeenergieausweis der Kantone 9. Gesetzgebung: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 10. Gesetzgebung: Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugungsanlagen – Grossverbraucher 11. Gesetzgebung: Stromversorgung – Bezeichnung der Netzgebiete – Leistungsauftrag 12. Gesetzgebung: Stromversorgung – Anschlusspflichten

13. Gesetzgebung: Wasserkraft – Nutzung 14. Förderung: Förderprogramm, Budget 15. Förderung: Ausserhalb Förderprogramm

16. Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, Abwärmenutzung

17. Gemeinden

18. Mobilität

19. Vorbildfunktion Kanton: Planungsinstrumente

20. Vorbildfunktion Kanton: Wärmeschutz von Gebäuden

21. Vorbildfunktion Kanton: Anforderungen an haustechnische Anlagen 22. Vorbildfunktion Kanton: Energiekennzahlen

23. Energieberatung, Information, Aus- und Weiterbildung 24. Organisation der kantonalen Energiefachstelle

Teil 5 · Tabellen