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5 Nationale Konsultation

8.1 Sachliche Marktabgrenzung

8.1.1 Kundengruppen

8.1.1.1 Privat- und Geschäftskunden

Bereits in den letzten drei Marktanalysen hat die Bundesnetzagentur keine Trennung von Märkten für so genannte Privat- und Geschäftskunden vorgenommen.67 Hauptgründe dafür waren, dass die Märkte-Empfehlung der EU-Kommission keine solche Trennung mehr vorsieht und dass keine Anzeichen dafür vorgelegen haben, dass auf dem deutschen Markt eine solche Trennung sachgerecht sein könnte. Im Rahmen dieser Marktanalyse muss daher erneut geprüft werden, ob diese Entscheidung beibehalten werden sollte oder ob es zwischenzeitlich Veränderungen auf dem Anschlussmarkt gegeben hat, die eine andere Einschätzung begründen.

Austau schb arke it au s Nachfra ges icht

Wesentliches Argument der vorangegangenen Marktanalysen war die Tatsache, dass es keine Hinweise auf Differenzierungen in den Anschlussprodukten selbst gegeben hat. Jedes der angebotenen Anschlussprodukte kann typischerweise sowohl von Privat- als auch von Geschäftskunden nachgefragt werden. Eine klare Trennung in Angebote für Privat- und Geschäftskunden durch die Anbieter findet in der Regel nicht statt bzw. die Angebote sind

63 Vgl. EU-Kommission, EU-Leitlinien 2018, Rn. 38.

64 Vgl. EU-Kommission, EU-Leitlinien 2018, Rn. 41.

65 Vgl. EU-Kommission, EU-Leitlinien 2018, Rn. 29.

66 Vgl. EU-Kommission, EU-Leitlinien 2018, Rn. 37.

67 Vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur zum Anschlussmarkt vom 07.07.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 13/2014, S. 1753 ff.

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weitestgehend vergleichbar. Dazu kommt, dass auch die Anbieter selbst zumeist keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Kundengruppen vornehmen. Insbesondere im Bereich der kleineren Geschäftskunden ist davon auszugehen, dass die Übergänge fließend sind. So könnten z. B. ISDN-Anschlüsse oder der Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst mittels breitbandiger Anschlüsse sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke (durch die parallele Verfügbarkeit mehrerer Leitungen/Verbindungen) genutzt werden, wenn die Wohn- und Geschäftsräume in einem Gebäude liegen.

Abhängig von den Bedürfnissen der jeweiligen Kundengruppen haben mehrere Adressaten angegeben, dass festgestellt werden kann, dass einige Anschlusstypen verstärkt durch Privat- oder Geschäftskunden genutzt werden. Beispiel hierfür sind ISDN-PMx-Anschlüsse, die durch die Vielzahl der verfügbaren Leitungen überwiegend auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden ausgerichtet zu sein scheinen, ohne dass dies tatsächlich zu einer Abgrenzung eines gesonderten Marktes für ISDN-PMx-Anschlüsse führt. Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 unter ausdrücklicher Zugrundelegung der Prämisse, dass PMx-Anschlüsse weitgehend nur von Geschäftskunden nachgefragt werden,68 die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass die Nichtabgrenzung von Märkten für unterschiedliche Nutzergruppen gerechtfertigt sei. Da es keine neuen Tatsachen gibt, die die Abgrenzung von Privat- und Geschäftskunden rechtfertigen würden, und darüber hinaus die EU-Kommission bereits in ihrer Märkte-Empfehlung 2007 selber nicht (mehr) davon ausgeht, dass Gründe für eine Trennung in Privat- und Geschäftskundenmärkte vorliegen, ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur folgerichtig.

Austau schb arke it au s Anb ieters icht

Abgesehen davon können jedoch alle Arten von Anschlüssen für alle Kundengruppen, abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen, sinnvoll sein. Auch die Analyse der von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Preis- und Angebotslisten begründet – wie bisher – ebenfalls weiterhin keine Differenzierung des Marktes in Privat- und Geschäftskundensegmente. Diejenigen Unternehmen, die sich auf das Geschäftskundensegment spezialisiert haben, geben teilweise selbst an, dass auch in diesem Bereich zumeist Standardprodukte vertrieben werden, die ggf. durch Rahmenverträge kombiniert oder durch zusätzliche Leistungen (z. B. intensivere Kundenbetreuung) ergänzt werden.

Homog en ität der W ettbewerbsbed in gun g en

Eine Veränderung der Marktbedingungen in den letzten Jahren, die eine eindeutige Trennung von Privat- und Geschäftskundenmärkten begründen würde, ist somit weiterhin nicht zu erkennen. Vielmehr ist – wie bisher – damit zu rechnen, dass die beiden Kundensegmente zukünftig noch stärker zusammenwachsen, da sowohl Privatkunden als

68BVerwG in seinem Urteil vom 29.10.08, Az.: 6 C 38/07, Rz. 25. „[…] Dies hat sie selbst unter der Prämisse abgelehnt, dass solche Anschlüsse weit überwiegend von großen Geschäftskunden genutzt werden. Da diese Anschlüsse ihrerseits nur einen geringen Teil der von Geschäftskunden genutzten Anschlüsse bilden, würde eine Markttrennung nach der in sich schlüssigen Argumentation der Bundesnetzagentur zur Aufspaltung in einen überwiegend Geschäftskundenprodukte umfassenden Markt für ISDN-Primärmultiplex-Anschlüsse sowie einen Restmarkt führen, der aber kein Privatkundenmarkt wäre, sondern der Gesamtmarkt abzüglich eines abgetrennten kleinen Geschäftskundenanteils. […]“.

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auch kleinere und mittlere Geschäftskunden weiterhin verstärkt hochbitratige Breitbandanschlüsse sowie Bündelprodukte nachfragen und damit auch eine höhere Zahlungsbereitschaft für Telekommunikationsprodukte verbunden sein dürfte.

Auch die im Rahmen der aktuellen Marktdatenerhebung gewonnenen Erkenntnisse führen zu keinem anderen Ergebnis, zumal sich vergleichsweise wenige Unternehmen überhaupt zu diesem Aspekt geäußert haben. Zehn Unternehmen geben an, dass eine Differenzierung des Marktes nicht erforderlich sei. Sechs Unternehmen geben an, dass eine Differenzierung erfolgen sollte, allerdings beziehen sich diese Angaben nicht alle auf die hier relevante Differenzierung nach Geschäfts- und Privatkunden. 69

[BuG] die Telekom gibt– wie auch in der letzten Festlegung – an, dass es eines Teilmarktes für PMx-Anschlüsse bedürfe.

Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, insbesondere diejenigen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2008 (Az.: 6 C 38/07, Rz. 25).

Die ecotel communication ag [BuG].

Die Ausführungen der ecotel communication ag [BuG].

Die willy.tel führt aus, dass [BuG].

Dies führt aus Sicht der Bundesnetzagentur allerdings nicht zwingend zu einer Differenzierung des Marktes nach Geschäfts- und Privatkunden.

Die QSC AG gibt an, dass [BuG].

Die QSC AG begründet [BuG].

Die bisherige Einschätzung der Bundesnetzagentur, keine Abgrenzung von Märkten für so genannte Privat- und Geschäftskunden vorzunehmen, bleibt auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Unternehmen daher weiterhin bestehen.

8.1.1.2 Telefonanschluss- und Breitbandkunden

Vorwegzunehmen ist an dieser Stelle bereits, dass bei der Betrachtung des gegenständigen Marktes im Wesentlichen zwei Kundengruppen zu unterscheiden sind. Auf der einen Seite gibt es solche Endkunden, die ausschließlich an einem Telefonanschluss interessiert sind und auf der anderen Seite gibt es jene Endkunden, die sich primär an der Internetleistung orientieren und dementsprechend einen breitbandigen Internetanschluss nachfragen, aber auch den Telefonanschluss nutzen. Beide Kundengruppen sind Endkunden des Marktes 1 der Märkte-Empfehlung 2007 „Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz- bzw. Telefondienst an festen Standorten“ und prägen damit die aus Nachfragersicht zu beurteilende Austauschbarkeit. Beide Kundengruppen gibt es sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Für die erst genannte Gruppe sind im Falle eines Wechsels zu einem höherwertigen Bündelprodukt insbesondere Kosten, wie

69 So beziehen sich die Ausführungen von Tele2 [BuG]. Die Ausführungen der Glasfaser Holding, [BuG].

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beispielsweise die Anschaffung eines IP-fähigen Endgerätes, als Hürden zu berücksichtigen.

Für die zweite Gruppe spielt hingegen der Telefonanschluss gegenüber dem Internetzugang ggf. eine untergeordnete Rolle. Insofern ist für diese Kundengruppe bei der nun folgenden Betrachtung zu berücksichtigen, dass beispielsweise bei einem Bündelprodukt, bestehend aus Internet- und Telefonanschluss, die Kosten für den Telefonanschluss selbst von den Anbietern kaum beziffert werden können. Wesentlicher Kostenfaktor ist aus Unternehmenssicht bei solchen Produkten die Bandbreite, die dementsprechend auch ausschlaggebender Faktor für die Bestimmung des Endkundenpreises ist. Sowohl aus Nachfrager- als auch aus Anbietersicht spielt bei solchen Produkten der Telefonanschluss eine immer kleiner werdende Rolle. Eine Kundengruppe, die ausschließlich den Internetzugang des Paketangebots nutzt und diesen nicht gebündelt mit einem Telefonanschluss nachfragt (reiner Internetanschluss), ist nicht Teil des vorliegend zu bewertenden Marktes und wird daher in die folgenden Betrachtungen nicht einbezogen.

Vor diesem Hintergrund ist bei der Prüfung der sachlichen Marktabgrenzung zwischen den beiden erstgenannten Kundengruppen zu unterscheiden.