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1 Einleitung

4.1 Substitutionsbeziehungen

4.1.2 Angebotsumstellungsflexibilität

In diesem Themenkomplex geht es um die Austauschbarkeit der verschiedenen Anschlussprodukte aus Sicht der Anbieter; darüber hinaus darum, ob es einem Anbieter möglich ist, auch andere Anschlusstechnologien anzubieten oder ob es Barrieren gibt, die dies verhindern würden.

4.1.2.1 Schmalbandige Anschlussprodukte

Die Mehrheit der Unternehmen geht davon aus, dass sie bei einer kleinen, aber signifikanten Preiserhöhung von 5 bis 10 % für ein von ihnen noch nicht angebotenes schmalbandiges Anschlussprodukt dieses nicht neu am Markt anbieten würden. Die meisten Unternehmen verneinten die kurzfristige Aufnahme eines Produktes in ihr Angebotsportfolio aufgrund einer solchen Preiserhöhung. Auch eine Verstärkung der Aktivitäten bei einem bereits vertriebenen schmalbandigen Produkt scheint unwahrscheinlich. Der am häufigsten genannte Grund hierfür ist, dass schmalbandige Anschlussprodukte als veraltete Technologie empfunden werden, für deren Realisierung keine Investitionen lohnen würden.

So stellt bspw. die 1&1 Versatel Deutschland GmbH fest, dass [BuG]. Die Vodafone GmbH führt aus, [BuG].

[BuG] die Unternehmen BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, COLT Technology Services GmbH, Communication Services Tele2 GmbH, Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau, ENTEGA Medianet GmbH, EWE TEL GmbH, GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH, GmündCOM GmbH, HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, htp GmbH, IN-telegence GmbH, K-net Telekommunikation GmbH, KurpfalzTEL Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NeckarCom Telekommunikation GmbH, NetAachen GmbH, NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NetCom BW GmbH, Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, R-Kom GmbH & Co.

KG, Stadtwerke Itzehoe GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sowie WOBCOM GmbH [BuG].

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Darüber hinaus gibt das Unternehmen M-net Telekommunikations GmbH an, dass einer kurzfristigen Angebotsumstellung technische Hindernisse, wie z. B. Umstellungen in IT- und Abrechnungssysteme, entgegenstünden. Mehrere Unternehmen weisen darauf hin, weder technisch noch organisatorisch darauf ausgerichtet zu sein, schmalbandige Anschlussprodukte am Markt anzubieten.

Die Unternehmen net services GmbH & Co. KG, pepcom GmbH, SOCO Network Solutions GmbH, Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Marburg GmbH, Telekommunikation Lindau (B) GmbH, Unitymedia GmbH, Vereinigte Stadtwerke Media GmbH, wilhelm.tel GmbH und willy.tel GmbH gaben an, [BuG].

Ein Teil der Unternehmen nennt darüber hinaus Probleme auf der Vorleistungsebene als Grund dafür, dass sie ihr Angebot nicht umstellen könnten. So gibt bspw. die Communication Services Tele2 GmbH an, dass die Vorleistungskosten zu hoch seien, um ein schmalbandiges Anschlussprodukt kostendeckend anbieten zu können. Dazu kämen außerdem Vertriebsinvestitionen. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei schmalbandigen Anschlüssen um ein Geschäftsfeld mit rückläufigem Gesamtumsatz handele, sei ein Marktzutritt dritter Unternehmen daher nicht zu erwarten.

Die QSC AG führt des Weiteren aus, dass eine solche Angebotsumstellung nicht möglich sei. Zum einen produziere das Unternehmen auf seiner Infrastruktur nur breitbandige Produkte. Eine Umstellung auf schmalbandige Angebote würde daher hohe Kosten verursachen. Zum anderen sei die Kosten-Preis-Schere zwischen der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung und schmalbandigen Anschlussprodukten zurzeit noch nicht gelöst, so dass auch nach der unterstellten Preiserhöhung kein kostendeckendes Angebot möglich sei.

Die Verizon Deutschland GmbH gibt, [BuG].

[BuG] gehen die Unternehmen Telekom, EFN eifel-net Internet-Provider GmbH, envia TEL GmbH sowie VSE NET GmbH davon aus, [BuG]. Die envia TEL GmbH begründet dies damit, [BuG].

4.1.2.2 Breitbandige Anschlussprodukte

Die Frage, ob Unternehmen bei einer kleinen, aber signifikanten Preiserhöhung von 5 bis 10 % ein noch nicht am Markt angebotenes breitbandiges Anschlussprodukt kurzfristig am Markt anbieten würden, beantworten die Adressaten in etwa zu gleichen Teilen mit ja und nein. Im Gegensatz zu schmalbandigen Anschlüssen würden also mehr Unternehmen bei einer kleinen, aber signifikanten Preiserhöhung von 5 bis 10 % breitbandige Anschlüsse neu am Markt anbieten bzw. ihre bisherigen Aktivitäten verstärken. Das liegt vor allem daran, dass diese Anschlusstechnologien stärker nachgefragt werden als schmalbandige Anschlüsse. Mehrere Unternehmen führten aus, dass einerseits eine Sättigung des Marktes mit breitbandigen Anschlüssen gegeben sei sowie andererseits Probleme auf dem Vorleistungsmarkt vorhanden seien.

Die Telekom schließt eine verstärkte Aktivität und damit die Umstellung ihres Angebots aus.

Dies begründet sie mit den im Hinblick auf Glasfaser hohen Investitionskosten.

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Die Unternehmen 1&1 Versatel Deutschland GmbH, ACO Computerservice GmbH, amplus AG, Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau, Deutsche Glasfaser Holding GmbH, DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH, ENTEGA Medianet GmbH, envia TEL GmbH, EWE TEL GmbH, GmündCOM GmbH, GWS Stadtwerke Hameln GmbH, intersaar GmbH, KEVAG Telekom GmbH, komro GmbH, NETHINKS GmbH, QSC AG, SOCO Network Solutions GmbH, Stadtwerke Itzehoe GmbH, Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Marburg GmbH, Stadtwerke Schwedt GmbH, süc//dacor GmbH, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Unitymedia GmbH, Vereinigte Stadtwerke Media GmbH, VSE NET GmbH, WEMACOM Telekommunikation GmbH, willy.tel GmbH sowie WOBCOM GmbH gehen davon aus, [BuG]. Die Unternehmen, Deutsche Glasfaser Holding GmbH, komro GmbH, Stadtwerke Marburg GmbH, Unitymedia GmbH sowie wilhelm.tel GmbH weisen darauf hin, [BuG].

[BuG] eine Verstärkung der Aktivitäten für die BT (Germany) GmbH & Co. OHG hingegen keine Alternative.

[BuG] Communication Services Tele2 GmbH [BuG]. Ebenso gehen die Unternehmen K-net Telekommunikation GmbH, M-net Telekommunikations GmbH, NeckarCom Telekommunikation GmbH sowie NetCom BW GmbH davon aus, [BuG].

Die Unternehmen ARCHE NetVision GmbH, BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Elementmedia GmbH, GGEW Net GmbH, Glasfaser SWR GmbH, HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, IN-telegence GmbH, KurpfalzTEL Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NeckarCom Telekommunikation GmbH, net services GmbH & Co.

KG, NetAachen GmbH, NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, R-KOM GmbH & Co. KG, SWU TeleNet GmbH, Telekommunikation Lindau (B) GmbH, toplink GmbH, Verizon Deutschland GmbH, Vodafone GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH sowie WiTCOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH [BuG].

4.1.2.3 Austauschbarkeit von kundenindividuellen Gesamtverträgen und Standardverträgen auf AGB-Basis

Die Mehrheit der Unternehmen geht nicht davon aus, dass kundenindividuelle Gesamtverträge und Standardverträge auf AGB-Basis austauschbar sind. Begründet wird dies zumeist mit dem größeren Leistungsumfang und der flexibleren Preisgestaltung kundenindividueller Gesamtverträge. Die Unternehmen geben an, dass diese Produkte speziell für größere Geschäftskunden angeboten würden, während Standardverträge auf AGB-Basis überwiegend als Angebot für Privatkunden und kleinere Geschäftskunden angesehen würden.

Die Telekom nimmt eine Austauschbarkeit nur bis zu einer gewissen Preisgrenze an.

Auch die Vodafone GmbH sieht [BuG].

Die Unternehmen BT (Germany) GmbH & Co. OHG, COLT Technology Services GmbH, Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, ecotel communication ag, Elementmedia GmbH, ENTEGA Medianet GmbH, envia TEL GmbH, GELSEN-NET

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Kommunikationsgesellschaft mbH, GmündCOM GmbH, HFO Telecom Vertriebs GmbH, IN-telegence GmbH, KEVAG Telekom GmbH, K-net Telekommunikation GmbH, komro GmbH, M-net Telekommunikations GmbH, NeckarCom Telekommunikation GmbH, net services GmbH & Co. KG, NetCom BW GmbH, Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, pepcom GmbH, PfalzKom Gesellschaft für Telekommunikation mbH, PrimaCom Berlin GmbH, SOCO Network Solutions GmbH, Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Marburg GmbH, Stadtwerke Neumünster GmbH, süc//dacor GmbH, Tele Columbus AG, toplink GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, VSE NET GmbH und wilhelm.tel GmbH [BuG].

Darüber hinaus stellt die envia TEL GmbH klar, dass der höhere Aufwand für die Bereitstellung kundenindividueller Gesamtverträge nur für größere Kunden wirtschaftlich sinnvoll sei.

[BuG] sieht die QSC AG eine Austauschbarkeit grundsätzlich gegeben, da die Produkte technisch identisch seien und es daher aus Anbietersicht nur um eine andere Form der Abrechnung gehe. So würden lediglich mehrere Einzelaccounts zu einer gemeinsamen Rechnung zusammengefasst. Die 1&1 Versatel AG [BuG].

Aus Sicht der Verizon Deutschland GmbH [BuG].

4.1.2.4 Angebotsumstellungsflexibilität bei kundenindividuellen Gesamtverträgen Die Frage, ob bei einer kleinen, aber signifikanten Preiserhöhung von 5 bis 10 % für derzeit noch nicht angebotene kundenindividuelle Gesamtverträge diese kurzfristig am Markt angeboten werden würden bzw. die Aktivität verstärkt werden würde wurde sehr differenziert beantwortet.

Während sich die Unternehmen 1&1 Versatel Deutschland GmbH, amplus AG, BT (Germany) GmbH & Co. oHG, COLT Technology Services GmbH, Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH, ecotel communication ag, envia TEL GmbH, GGEW Net GmbH, GWS Stadtwerke Hameln GmbH, K-net Telekommunikation GmbH, komro GmbH, Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NETHINKS GmbH, QSC AG, SOCO Network Solutions GmbH, Stadtwerke Itzehoe GmbH, Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Schwedt GmbH, Telekommunikation Lindau (B) GmbH, TNG Stadtnetz GmbH, Unitymedia GmbH und Verizon Deutschland GmbH [BuG].

Die QSC AG führt des Weiteren aus, dass zu solchen Vorleistungen unterschiedlichste Vorleistungen wie zum einen die TAL und Mietleitungen (CFV), aber auch Resale-Anschlüsse und „High Level Bitstream Access“ gehörten. Interessant wäre darüber hinaus auch ein Zugang zur Glasfaser-TAL und unbeschalteter Glasfaser. Da sämtliche der vorgenannten Produkte (bis auf TAL und CFV) aber noch nicht reguliert am Markt verfügbar seien, werde das Produktportfolio von Gesamtverträgen noch sehr eingeschränkt bzw.

müsse auf eigenen Leistungen und nicht auf Vorleistungen beruhen.

Die Unternehmen ACO Computerservice GmbH, BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Communication Services Tele2 GmbH, ENTEGA Medianet GmbH, GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH, Glasfaser SWR GmbH, GmündCOM GmbH, HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, inexio Informationstechnologie und Telekommunikation KGaA, KEVAG Telekom GmbH, MyPhone GmbH, NeckarCom

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Telekommunikation GmbH, net services GmbH & Co. KG, NetAachen GmbH, NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NetCom BW GmbH, Stadtwerke Marburg GmbH, Stadtwerke Neumünster GmbH, süc//dacor GmbH, SWU TeleNet GmbH, toplink GmbH, Vodafone GmbH, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, WEMACOM Telekommunikation GmbH, wilhelm.tel GmbH, willy.tel GmbH sowie WOBCOM GmbH [BuG].

Die Vodafone GmbH gibt an, dass [BuG].

Dies sieht die Stadtwerke Marburg GmbH [BuG]. Sie ist der Auffassung, [BuG].

4.1.2.5 Unterschiede je nach Vertragsumfang bei kundenindividuellen Gesamtverträgen

Die überwiegende Anzahl der befragten Unternehmen sieht Unterschiede je nach Vertragsumfang, d. h. bei Gesamtverträgen mit einem einzelnen Kunden und einem Jahresumsatz von mehr bzw. weniger als 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Dabei gibt die ecotel communication ag an, dass [BuG]. [BuG] BT (Germany) GmbH & Co. oHG, DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH, NETHINKS GmbH, Thüringer Netkom GmbH und VSE NET GmbH an. [BuG].

Die Telekom hält grundsätzlich eine Unterscheidung bei solchen kundenindividuellen Gesamtverträgen je nach Vertragsumfang für sachgerecht. Wie unter Kapitel 4.1.1.7 bereits dargelegt, ist sie jedoch der Auffassung, dass die derzeitige Grenze von 500.000 Euro Jahresumsatz herabgesetzt werden sollte.

[BuG] sehen die Unternehmen 1&1 Versatel Deutschland GmbH, BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Glasfaser SWR GmbH, HeLi NET Telekommunikation GmbH &

Co. KG, K-net Telekommunikation GmbH, MyPhone GmbH, net services GmbH & Co. KG, NetAachen GmbH, NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Unitymedia GmbH und Verizon Deutschland GmbH [BuG].