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Kulturgeschichtlicher Abriss, C: Gefährdungsanalyse und

D: Potenzialanalyse.

Im Teil A werden zunächst allgemeine Angaben zu der zu betrachtenden Art (falls zutreffend auch Unterart oder Varietät) aufgeführt. Dazu zählen deutsche und wissenschaftliche Namen, Volksnamen und Synonyme, weiterhin Angaben zum Herkunftsland bzw. zur Herkunftsregion. Es werden weitere ergänzende Angaben erfasst, bspw. ob es sich um Wild- oder Kulturpflanzen, Neophyten, Archäo-phyten oder einheimische Arten, Ruderal- bzw. Segetalarten oder auch invasive Arten handelt.

Im Teil B sollen verschiedene Fragen und Themenkomplexe unter Angabe der jeweilig verwendeten Informationsquellen abgearbeitet werden, um einen möglichst breiten Überblick über die Kulturhistorie der Art (...) zu geben. Damit werden eventuell bereits „vergessene“ oder in Aufgabe begriffene Nut-zungen für die spätere Potenzialanalyse umfassend dokumentiert. Folgende Fragen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle:

Wann wurde die Art (bzw. Unterart oder Varietät) in der betreffenden Region (bspw. Branden-burg oder Deutschland) eingeführt?

Hierbei sollen, soweit verfügbar, auch Hinweise zur Entstehungs- und Züchtungsgeschichte aufgeführt werden.

In welchen Regionen/ auf welchen Standorten/ wo wurde die Art (bzw. Unterart oder Varietät) angebaut?

Hierbei sollen einerseits regionale Besonderheiten innerhalb der Bundesländer stärker herausgear-beitet werden (bspw. Tabakanbau entlang der Oder; Hirseanbau in der Niederlausitz etc.), anderer-seits die Ansprüche der Art (...) an Boden und Klima erwähnt werden. Schließlich soll dokumentiert werden, ob es sich um Acker- oder Gartenkulturen handelte, ob der Anbau auf Streuobstwiesen, in (Obst-) Plantagen, Hausgärten, Forsten etc. stattfand oder ob die Art (...) als Wildpflanze gesammelt oder kultiviert wurde.

Welche Anbaubedeutung hatte die Art (bzw. Unterart oder Varietät)?

Hierbei ist eine qualitative Einschätzung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Literatur, von Expertenmeinungen oder sonstigen Quellen gefragt (z.B. im 15. und 16. Jahrhundert über fast ganz Europa verbreitet; im 17. Jahrhundert größte Verbreitung; ab 18. Jahrhundert wieder rückläufig; ab den 1960er Jahren in Deutschland nicht mehr statistisch geführt ...).

Welche historischen Nutzungen sind bekannt?

Unterscheidung in kommerzielle / nicht kommerzielle Nutzungen und Nennung spezieller Verwer-tungseigenschaften (Nahrungspflanze: Frischverbrauch, Lagerung, Konservierung ...; technischer Ge-brauch: Öl-, Fasergewinnung etc.).

Spektrum der Formen- und Varietätenvielfalt?

Sofern nur Arten bzw. Unterarten bewertet werden, soll an dieser Stelle das Spektrum der Formen- und Varietätenvielfalt (differenziert nach Nutzungsrelevanz) aufgeführt werden.

Spektrum der Sortenvielfalt?

Arten (bzw. Unterarten und Varietäten) sollen hier durch historisch belegte Sortenvielfalt gekenn-zeichnet werden. Dabei spielt vor allem das Spektrum bestimmender Wertmerkmale eine wesentliche Rolle, wie z.B. Breite der Anbauverwendung (Sommer- / Winter- / Wechselanbau, Treibhaus ...), Reifezeitpunkte (früh ... spät), besondere äußere Merkmale (Farbe, Form, Größe ...), Haltbarkeit, sonstige Qualitäten (Geschmack, Inhaltsstoffe ...) etc.

Im Teil C erfolgt anschließend die eigentliche Gefährdungsanalyse auf Grund folgender Parameter:

- Aktuelle Anbauverbreitung / -bedeutung,

- Langfristiger Trend der Anbauverbreitung / -bedeutung, - Kurzfristiger Trend der Anbauverbreitung / -bedeutung sowie - Verfügbarkeit des Saatgutes.

Ausgehend von der Frage, ob die Art (...) noch (oder wieder) in der betreffenden Bezugsregion kulti-viert wird, soll anschließend über die Einschätzung lang- und kurzfristiger Bestandstrends ein Gesamt-trend abgeleitet werden.

Für die aktuelle Anbauverbreitung bzw. -bedeutung sind Daten der maximal letzten drei Jahre zu nut-zen. Hierbei spielen unter anderem Angaben zu Anbauregionen, Standorten, zum Anbauumfang, zu aktuellen Nutzungen sowie ggf. zu bestehenden staatlichen Förderprogrammen eine Rolle.

Durch folgende Kategorien soll der Gesamttrend charakterisiert werden:

- nicht mehr kultiviert (Nutzungsaufgabe),

- sehr stark rückläufig / stark rückläufig / mäßig rückläufig / Rückgang (Ausmaß unbe-kannt),

- gleichbleibend,

- Zunahme/ deutliche Zunahme,

- erst in jüngerer Vergangenheit wieder kleinflächig / großflächig im Anbau, - kein Trend erkennbar (Daten mangelhaft).

Neben der Entwicklung der Anbauverbreitung und -bedeutung ist nicht zuletzt die materielle und recht-liche Verfügbarkeit des Saatgutes für die Gefährdungsanalyse von entscheidender Bedeutung. Hier-bei soll geprüft werden, ob, wo und in welchem Umfang Saatgut der betreffenden Art (...) erhältlich ist und danach folgende Einstufung vorgenommen werden:

- Kategorie 0 (nicht erhältlich),

- Kategorie 1 (eingeschränkt, zumeist nur in geringen Mengen oder nur überregional verfügbar) und

- Kategorie 2 (uneingeschränkt, regional verfügbar).

Ist die Art (...) oder ihr Saatgut weder in-situ/on-farm noch ex-situ verfügbar („Kategorie 0“), kann auto-matisch eine Einstufung in die Gefährdungskategorie „0“ (Nutzung aufgegeben/ ausgestorben oder verschollen) erfolgen.

Ist das Saatgut der Art im regionalen Handel uneingeschränkt verfügbar („Kategorie 2“), kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung vorliegt.

Die Kategorie 1 (eingeschränkte Verfügbarkeit) erfordert dagegen eine differenzierte Betrachtungs-weise und kann aus folgenden Gründen zutreffen:

a) es gelten rechtliche Einschränkungen wie MTA (material transfer agreements) und / oder das Saat-gut liegt zumeist nur in geringen Mengen in Genbanken oder Botanischen Gärten vor;

b) es gelten Einschränkungen durch das Saatgutverkehrsgesetz, die für den Umgang mit „Alten Sorten“ oder „Landsorten“ hinderlich wirken und / oder das Saatgut liegt nur in geringen Mengen bei Privatzüchtern, Züchtungsinitiativen des Ökologischen Landbaus, Erhaltungsinitiativen, Schaugärten oder Freilichtmuseen vor;

c) es gelten keine rechtlichen Einschränkungen, aber das Saatgut ist nur im überregionalen Spezial-handel (also nicht vor Ort) oder in Züchtungsunternehmen bzw. im Hausgarten- und Subsis-tenzbereich eingeschränkt verfügbar.

Am Ende des Teiles C des Bewertungsschemas erfolgt eine Einstufung in die Gefährdungskate-gorien der Roten Liste (siehe Kapitel 3.5.3). Für „ungefährdete“ Arten (...) kann die Bewertung an dieser Stelle abgeschlossen und optional um Bemerkungen zur Notwendigkeit weiterführender Analysen ergänzt werden (siehe Bewertungsbeispiel 7 im Anhang 6).

Mit dem Teil D, der „Potenzialanalyse“, soll als weiteres Ergebnis des Bewertungsschemas ein Hand-lungsbedarf zur Förderung PGR herausgearbeitet werden. Dabei sind folgende Aspekte relevant:

- Ursachen, die zu einer Unternutzung bzw. Nichtnutzung der Art (...) führten, - Gefährdungsfaktoren, die für eine künftige Nutzung hinderlich wirken könnten, - Anbaubedeutung außerhalb der Bezugsregion und

- künftige Entwicklungspotenziale.

Auf Grundlage der genannten Faktoren soll abschließend eine verbale Gesamteinschätzung erfolgen.

Im Ergebnis dessen können hinsichtlich des Handlungsbedarfs zur Förderung PGR wie folgt Priori-täten gesetzt werden:

- Kategorie 3 - hoher Handlungsbedarf, - Kategorie 2 - mittlerer Handlungsbedarf, - Kategorie 1 - geringer Handlungsbedarf und - Kategorie ? - nicht einschätzbar.

Für Kategorie 3 gilt: die Ursachen, die zum Anbaurückgang bzw. zur Nutzungsaufgabe führten, sind größtenteils überwindbar und gleichzeitig ist ein hohes Maß künftiger Entwicklungspotenziale erkennbar. Gleichfalls hoher Handlungsbedarf besteht für alle Arten (bzw. Unterarten und Varietäten), für die die Bezugsregion (z.B. Brandenburg oder Deutschland) global betrachtet eine besondere Verantwortung trägt.

Für Kategorie 2 gilt: die Ursachen, die zum Anbaurückgang bzw. zur Nutzungsaufgabe führten, sind zum Teil überwindbar und gleichzeitig ist wenigstens ein mittleres Maß künftiger Entwicklungs-potenziale erkennbar.

Für Kategorie 1 gilt: die Ursachen, die zum Anbaurückgang bzw. zur Nutzungsaufgabe führten, sind kaum überwindbar und gleichzeitig sind keine oder nur geringe Entwicklungspotenziale erkennbar.

Alle Arten (...), deren Bedeutung und Potenzial als PGR auf Grund der vorliegenden Informationen nicht einschätzbar sind, werden entsprechend mit einem Fragezeichen versehen. Hieraus ergibt sich der Arbeitsauftrag für eine weitere Datenrecherche.

Konkrete Bewertungsbeispiele auf Artebene sind dem Anhang 6 zu entnehmen.

Im Kapitel 3.3.4 wurde bereits erläutert, dass für die Gefährdungsanalyse von Kulturpflanzen historisierende Sortenbewertungen nicht zielführend sind und Sorten ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen in die Rote Liste aufgenommen werden sollten. Im Rahmen der Studie wurde zunächst ein „Zusatzbogen zur Sortenbewertung“ erarbeitet (siehe Anhang 5), jedoch über ein Arbeitsbeispiel hinaus nicht weiter erprobt. Da Sortenbewertungen bei der Erstellung Roter Listen künftig vermutlich nur eine untergeordnete Rolle spielen werden, wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen ver-zichtet.

3.5.3 Ableitung von Gefährdungskategorien

Die im folgenden vorgestellten Gefährdungskategorien für den Kulturpflanzenbereich wurden in enger Anlehnung an das bestehende Rote-Liste-Konzept im Wildpflanzenbereich erarbeitet. Abweichend davon wird die Kategorie „0“ zweimal vergeben.

Mit „0“ werden Arten (...) eingestuft, deren Nutzung aufgegeben wurde, die weder in-situ / on-farm noch ex-situ verfügbar sind und somit tatsächlich als „ausgestorben oder verschollen“ gelten müssen.

Mit „(0)“ werden solche Arten (...) eingestuft, die in-situ bzw. on-farm seit mehr als 10 Jahren nicht mehr kultiviert werden, deren Material jedoch noch in Genbanken oder Botanischen Gärten gesichert wird. Für diese Arten besteht zwar eine potenzielle Chance auf eine Rekultivierung, sie haben jedoch auf Grund der Nutzungsaufgabe gleichsam der ausgestorbenen oder verschollenen Arten ihre ökolo-gische Funktion sowie ihr soziokulturelles Umfeld verloren.

Tab. 5: Definition der Kategorien für „Gefährdete Kulturpflanzen“

0: Nutzung aufgegeben / ausgestorben oder verschollen - seit mehr als 10 Jahren nicht mehr kultiviert und

- kein Material in Genbanken gesichert Beispiel für Brandenburg: ? (0): Nutzung aufgegeben

- seit mehr als 10 Jahren nicht mehr kultiviert81 und / oder

- nicht in Erhaltungseinrichtungen oder Hausgärten vertreten und/ oder - nicht im Handel oder in der Gastronomie erhältlich;

- Material in Genbanken oder Botanischen Gärten gesichert Beispiel für Brandenburg: Ackerspörgel

1: von Nutzungsaufgabe bedroht

- keine oder nur sehr seltene Nutzung und / oder

- vereinzelt in Schau- und Hausgärten kultiviert und / oder - Material noch gut in Genbanken gesichert und / oder

- nicht oder nur schwer im Handel / in der Gastronomie erhältlich82 Beispiel für Brandenburg: Leindotter

2: Nutzung stark rückläufig (bzw. nach Wiedereinführung in nur sehr geringem Umfang) - nur regional kleinflächige Nutzung und / oder

- Material gut in Genbanken gesichert und / oder - im Handel/ in der Gastronomie gelegentlich erhältlich

Beispiel für Brandenburg: Rispenhirse, Ackerbohne

3: Nutzung rückläufig (bzw. nach Wiedereinführung in nur geringem Umfang)

- regional, z.T. auch überregional im Anbau vertreten, dieser jedoch nicht kontinuierlich und/ oder - Nutzung langfristig potenziell gefährdet

Beispiel für Brandenburg: Buchweizen, Wurzel-Zichorie, Wasserrübe G: rückläufige Nutzungstendenz anzunehmen

- begründete Expertenmeinung (Einordnung zwischen 1 und 3 sicher, genaue Zuordnung unsicher) Beispiel für Brandenburg: Pastinake, Kohlrübe

Sonstige Kategorien:

*: verbreitete Nutzung

Beispiel für Brandenburg: Saat-Weizen D: Daten mangelhaft

- es kann keine Zuordnung vorgenommen werden (weitere Datenrecherche notwendig)