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Kreisjugendamt

Im Dokument Jahresdokumentation ...: (Seite 31-35)

Nachdem Gertraud Koch künftig hauptsächlich Altenhilfefachberaterin im Landratsamt ist und nur noch projektspezifisch im Kreisjugendrefe-rat arbeitet, hat Margit Renner ihre Aufgaben als Kreisjugendreferentin übernommen. Als Kreisju-gendreferentin ist sie erste Ansprechpartnerin für alle Belange in der Kreisjugendarbeit und in der Gemeindeberatung.

Margit Renner neue Kreisjugendreferentin

Im Mai 2017 fand im Rathaus Uttenweiler ein Budenforum statt, bei dem sich 40 Jugendliche, Eltern, Anwohner und Gemeinderäte mit dem Thema „Budenkultur“ im Landkreis auseinan-dersetzten. Sie waren der Einladung des Kreis-jugendreferats, der Gemeinde und der Polizei gefolgt. Besprochen wurden unter anderem aktu-elle Themen wie Lärmbelästigung, aber auch die Vorteile einer Bude, Herausforderungen, Regeln und Rahmenbedingungen rund um das Budenle-ben. Das Forum fand guten Anklang und wurde

von Jugendlichen wie Erwachsenen sehr begrüßt.

Alle Anwesenden erhielten gezielte Einblicke und kamen zu dem Schluss, dass sie die Jugendlichen unterstützen wollen. Auch die Gemeinde unter-stützt nach Möglichkeit und ist den Jugendlichen eine Anlaufstelle.

Im Kreisjugendreferat ist auch weiterhin der „Bu-denchecker“ erhältlich, der eine Hilfe zur Orien-tierung für alle Beteiligten und Budeninteressier-ten im Landkreis ist.

Budenforum in Uttenweiler

Runder Tisch beim Budenforum in Uttenweiler.

Soziales

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In einem fast zweijährigen Prozess wurde vom Jugendamt in Kooperation mit den Jugendverbän-den des Landkreises eine Handlungsempfehlung zum § 72a entwickelt, die dann wesentlicher Be-standteil der Umsetzung und Einführung des Ge-setzes im Jahr 2016 war.

Das Konzept zur Umsetzung des § 72a steht im Landkreis Biberach auf zwei Säulen. Zum ei-nen werden von den Vereiei-nen die Führungszeug-nisse der Jugendleiterinnen und Jugendleiter eingesehen, zum anderen liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung und Sensibilisierung aller Beteiligten. Um den Vereinen die Umsetzung zu erleichtern, wurden im Jahr 2017

Informations-Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes

§ 72a im Landkreis Biberach

veranstaltungen in Uttenweiler, Berkheim und Bad Schussenried sowie beim Vorstandstreffen der Narrenzunft in Unteressendorf durchgeführt.

Weiterhin wurden Kinderschutzschulungen in Bi-berach, Berkheim und Kirchdorf sowie für die Blä-serjugend des Landkreises angeboten.

Um das Konzept des Landkreises abzurunden, werden im Jahr 2018 neue Schulungen mit dem Thema „Kinderschutzkonzepte in Vereinen“ ange-boten. So können sich diese mit einer Hilfestel-lung durch das Kreisjugendreferat neu und zu-kunftsorientiert aufstellen.

Margit Renner (rechts) folgt Getraud Koch (links) als Jugendreferentin.

In der Jugendgerichtshilfe werden Maßnahmen benötigt, die Jugendlichen, die strafrechtlich auffällig geworden sind, im Rahmen von richter-lichen Weisungen verpflichtend auferlegt werden können. Das Kreisjugendamt hat im November 2016 ein neues Maßnahmenpaket eingeführt. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, dass die Jugend-lichen sich kritisch mit dem eigenen Verhalten auseinandersetzen und alternative Verhaltens-muster erlernen.

Hierzu gehört unter anderem die Auseinander-setzung mit dem Themenfeld Alkohol und Sucht.

Auch lebenspraktische Trainingseinheiten werden in die Maßnahmen integriert.

Durchgeführt werden die einzelnen Module von der Jugendhilfe Biberach e.V. und der Suchtbe-ratungsstelle der Caritas Biberach. Die einzelnen Module sind: Soziales Training, Umgang mit Al-kohol / Sucht, Erlebnispädagogik, Berufsorientie-rung, Biografiearbeit und Umgang mit Geld. Die Module werden einzeln angeboten, und jederzeit können Jugendliche neu hinzukommen und diese durchlaufen. Sind die Module insgesamt abge-schlossen, beginnen sie wieder von vorne. Die er-sten Erfahrungen seit Beginn der Maßnahme im April 2017 zeigen, dass mit diesem Konzept deut-lich mehr Jugenddeut-liche erreicht werden können.

Modulare Maßnahmen in

Rahmen der Jugendgerichtshilfe

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Mit dem Gewaltpräventionsprogramm „Ich bin doch kein Heini!“ bietet KOMM, der Kommunale Präventionspakt, Grundschulen auch im Schul-jahr 2017/2018 ein seit vier Jahren bewährtes Trainingsprogramm für Schüler der zweiten Klas-se gegen Klas-sexuellen Missbrauch an.

Es wurden zusätzliche Referenten ausgebildet, um die große Nachfrage der Schulen befriedigen zu können. 20 Grundschulen im Landkreis Biberach bekommen auf Anfrage das Programm kostenfrei.

Als Projektpartner mit dabei ist die Krankenkasse BKK-Verbund Plus.

Gewaltpräventionsprogramm für Zweitklässler: „Ich bin doch kein Heini!“

Anfang des Jahres 2017 erstellte die Suchtbe-raterin des Landratsamts Heike Küfer unter Fe-derführung des Kommunalen Präventionspakts Biberach Notfallplakate. Menschen, die in Not geraten, finden dort Telefonnummern, an die sie sich wenden können. Das Plakat wurde nun in die französische und arabische Sprache übersetzt und hängt an öffentlich zugänglichen Orten aus.

Vor allem für Neuzugewanderte, die sich noch nicht ausreichend auskennen und oft nicht wis-sen, welche Institutionen wofür zuständig sind, bietet das Plakat eine Orientierungshilfe und kon-krete Kontakte.

Aide — Urgence — Violence

Fortbildung in der Gebhard-Müller-Grundschule in Eberhardzell mit Franziska Rist.

Simone Bleichner (links), Flüchtlingsbeauftragte, und Heike Küfer (rechts), Suchtbeauftragte vom Landratsamt, stellen das Plakat vor.

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Kinder ab dem 12. Lebensjahr haben allerdings nur dann einen Anspruch, wenn sie entweder

• keine SGB II–Leistungen (Hartz IV) erhalten oder

• durch den Unterhaltsvorschuss die SGB II–Leistung vermieden werden kann oder

• bei Erhalt von SGB II–Leistungen der alleinerziehende Elternteil eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

Damit wird sichergestellt, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss und SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt monatlich

• für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro (ab 1.1.18 mtl. 154 Euro)

• für Kinder von 6 bis 11 Jahren 201 Euro (ab 1.1.18 mtl. 205 Euro)

• für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro (ab 1.1.18 mtl. 273 Euro).

Neue Regelungen beim Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmä-ßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Rück-wirkend zum 1. Juli 2017 traten die Neurege-lungen zum Unterhaltsvorschuss in Kraft.

Die Leistungen können nun bis zum 18. Lebens-jahr der Kinder gezahlt werden. Die bisherige ma-ximale Bezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.

Das Kreisjugendamt hat die Gesetzesreform zum Anlass genommen, die Beratung für die Unter-haltsberechtigten zu verbessern und den Un-terhaltsrückgriff noch effektiver zu gestalten.

So findet nun eine Eingangsberatung bei Erst-anträgen statt, bei der auch über die Möglichkeit und Vorteile einer Unterhaltsbeistandschaft infor-miert wird.

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In bewährter Tradition lud KOMM, der Kommunale Präventionspakt des Landkreises Biberach, in den Räumen der Kreissparkasse zu einer Informations-veranstaltung ein, die sich mit einem aktuellen, jugendspezifischen Thema auseinandersetzte.

Rund 50 Interessierte erhielten von Referent Fi-lip Sokolowski, IT- und Medien-Fachmann, einen Einblick in die Veränderung von Kommunikation durch Internetnutzung. Die Zuhörer erfuhren, wie

Medienkompetenz heißt Medien verstehen

sie im Netz gläsern und manipulierbar werden.

Eindrucksvoll wurde an Beispielen aufgezeigt, wie leicht personenbezogene Daten und Vorlieben von Usern für Werbezwecke von Dritten geschickt genutzt werden können. Der Referent gab Tipps und Informationen, wie Eltern ihre Kinder in der Welt des world wide web-Dschungels begleiten und schützen können.

Die Kreissparkasse Biberach sponserte den Qua-lipass auch im Jahr 2017 mit 1.200 Euro und un-terstützt damit das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen. Das Kreisjugendreferat gab im

750 Qualipass-Dokumentenmappen gehen an interessierte Jugendliche, Vereine und Schulen

Jahr 2017 insgesamt 750 Qualipass-Dokumenten-mappen an interessierte Jugendliche, Vereine und Schulen im Landkreis Biberach aus.

Bestandteile der Mappe sind neben den persön-lichen Angaben des Inhabers auch Informationen zum Berufsstart, Internetadressen zur Hilfe bei der Berufswahl und Vordrucke über den Nachweis von praktischen und theoretischen Tätigkeiten.

Die Jugendlichen werden zum einen motiviert, sich mit ihren Aktivitäten und ihrem Engagement auseinanderzusetzen, um sich so eigene Fähigkei-ten und Neigungen bewusst zu machen. Zum an-deren sollen einzelne Nachweise bei Bewerbungen eine persönliche Visitenkarte sein. So können be-reits die Bewerbungsunterlagen deutlich machen, dass der Jugendliche weit mehr als gute Noten vorzuweisen hat. Der Qualipass trägt zu einer

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Mitmachen Ehrensache —

Schüler jobben für einen guten Zweck

Am 21. März 2017 fand das große Dankefest mit allen Beteiligten von „Mitmachen Ehrensache“

in Schemmerhofen statt. Bei der Aktion im De-zember 2016 erarbeiteten die Schülerinnen und Schüler insgesamt 19.946 Euro, die für soziale Zwecke, Projekte und für die Organisation von

„Mitmachen Ehrensache“ im Landkreis Biberach eingesetzt werden. Jugendamtsleiterin Edith Klüt-tig vertrat Landrat Dr. Heiko Schmid und bedank-te sich in dessen Namen bei allen Schülerinnen und Schülern, die sich am Internationalen Tag des Ehrenamts für diese gute Sache einsetzten. Für ein buntes Programm sorgten eine Musik- und eine Tanzgruppe der Mühlbachschule, Sofia Su-eldo mit einem poetischen Vortrag und die Funky

lustigen Auftritt. Das Projekt „Mitmachen Ehren-sache“ wird gemeinsam mit dem Kreisjugendring Biberach e.V. organisiert.

Der Startschuss für den Aktionstag am 5. Dezem-ber 2017 fiel schon im SeptemDezem-ber mit dem ersten Treffen der neuen und alten Botschafterinnen und Botschafter. Diese sind Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler und machen Werbung für die Aktion. Um das nötige Selbstvertrauen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit aufzubau-en, bietet das Kreisjugendreferat in jedem Jahr einen Selbstbehauptungskurs an. So gehen die Botschafter gestärkt in die neue Saison und be-wegen mögichst viele Schülerinnen und Schüler

Bei einem großen Dankefest in Schemmerhofen feierten die Schülerinnen und Schüler den erfolgreichen Abschluss von „Mitmachen Ehrensache“. Fast 20.000 Euro haben die Teilnehmer für soziale Zwecke erarbeitet.

tur der Anerkennung vielfältiger Lernorte und Pra-xisleistungen bei und ist somit auch ein gewisses Dankeschön für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Der Qualipass wird herausgegeben vom Minis-terium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg und der Servicestelle Jugend

der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Im Qua-lipass können Jugendliche ab zwölf Jahren Doku-mente und Informationen zu Praktika, Sprach-kursen, Auslandsaufenthalten, Vereins- und Projektsarbeiten, der Mithilfe in sozialen Einrich-tungen et cetera sammeln.

KOMM-Veranstaltung in der Kreissparkasse Bad Buchau mit IT- und Medienfachmann Filip Sokolowski.

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Signs of Safety

Als erstes Jugendamt in Deutschland führt das Jugendamt des Landkreises Biberach im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes seit Herbst 2017 die Methode „Signs of Safety“ (Zeichen der Sicherheit) ein. „Signs of Safety“ ist ein Konzept, um mutmaßliche oder nachgewiesene Gefähr-dungen, Vernachlässigungen, Misshandlungen oder den Missbrauch von Kindern

bes-ser einschätzen zu können. Die Methode wird seit langem er-folgreich in Australien, den Niederlanden, England und Irland, Belgien, den Vereinigten Staaten, im skandinavischen Raum und Japan an-gewandt. Sie hat in vielen Fällen dazu ge-führt, die Situation in Familien zu stabilisie-ren und das Kindeswohl zu sichern. Im Interview erklärt Edith Klüttig, Amts-leiterin des Jugendamts, das neue Konzept und warum das Landratsamt Biberach hier bei der Ein-führung eine Vorreiterrolle einnimmt.

Frau Klüttig, was hat Sie dazu bewogen, die

„Signs of Safety“ einzuführen?

Nach dem Fall Alessio, in dem ein dreijähriger Junge aus dem Kreis Breisgau-Hochschwarz-wald von seinem Stiefvater so schwer misshan-delt wurde, dass er starb, stand das Jugendamt dort in der Kritik. Es wurde unter anderem die Frage laut, ob das Jugendamt die Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung richtig gedeutet hat.

Obwohl wir im Landkreis Biberach schon lange

Fallkonferenzen haben und oft auch zu zweit in Gespräche mit den Familien gehen, gibt es eben solche Fälle, in denen die Situation, um das Bild einer Ampel zu verwenden, nicht eindeutig rot ist, sondern vielleicht gelb-orange. Nehmen wir ein Kind dann aus der Familie heraus, kann es sein, dass der Familienrichter gezwungen ist, unsere Entscheidung rückgängig zu machen. Dadurch wird die Zusammenarbeit mit der Familie schwie-riger, weil die Eltern unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst nicht mehr vertrauen. Nehmen wir es nicht aus der Familie heraus, kann es

passie-ren, dass dem Kind Schaden zugefügt wird. Wir nennen solche Fälle

„Bauch-weh-Fälle“. Natürlich kann uns keine

Me-thode eine abso-lute Sicherheit

geben. Ich habe aber die Hoff-nung, dass uns dieses Konzept hilft, und dass unsere Mitarbeite-rinnen und Mitarbei-ter sich sicherer fühlen in ihrem Handeln.

Wie sind Sie auf die „Signs of Safety“ aufmerksam geworden?

Zwei Mitarbeiterinnen waren auf einer Tagung, bei der das Konzept vorgestellt wurde. Sie waren begeistert, das hat mich überzeugt. In einer in-tensiveren Schulung in den Niederlanden konnte ich das Projekt dann näher kennen lernen. Was bei dieser internationalen Tagung vermittelt wur-de, hat mich dazu bewogen, „Signs of Safety“ im Landkreis Biberach einzuführen.

Was ist „Signs of Safety“?

„Signs of Safety“ gibt Mitarbeiterinnen und

Mitar-beitern im Allgemeinen Sozialen Dienst und in der Sozialpädagogischen Familienhilfe Werkzeuge an die Hand, wie sie die Gefährdung eines Kindes in nicht eindeutigen Fällen abschätzen und die Fami-lie darin unterstützen können, dass das Kind kör-perlich, psychisch und sexuell unversehrt bleibt.

Dabei leiten uns drei Fragen: 1. Was macht uns Sorgen?, 2. Was funktioniert gut?, 3. Was muss passieren, damit es der Familie besser geht? Mit-hilfe dieser Fragen können wir als Fachkräfte, aber auch im Gespräch mit den Betroffenen, die Situation in der Familie besser einschätzen und herausarbeiten, welche Hilfen gebraucht werden.

Dabei baut „Signs of Safety“ darauf, das beste-hende soziale Netzwerk der Familie zu mobilisie-ren. Familienangehörige, Freunde und Nachbarn sollen also der Familie bei den anstehenden Ver-änderungen helfen und die Sicherheit der Kinder mit kontrollieren und gewährleisten.

Aber ist es nicht so, dass viele Familien gar kein Netzwerk haben?

Eine Kernaussage bei „Signs of Safety“ ist, dass jede Familie ein Netzwerk hat. Auch wenn es viel-leicht nicht den klassischen Familienzusammen-halt oder Freundeskreis gibt. Die Kinder gehen in Kindergarten oder Schule, sie haben also Leh-rerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schulsozialarbeiter, vielleicht gibt es einen Fuß-balltrainer. Diese Menschen können hinzugezo-gen werden. Die Erfahrung zeigt, dass jede Fa-milie ein Netzwerk hat und dass dieses Netzwerk auch helfen möchte.

Was verändert sich im Vergleich zum beste-henden Schutzkonzept?

Es geht dabei ganz klar um eine wertschätzende Grundhaltung, eben darauf zu schauen, was in der Familie gut funktioniert, und um den Ausbau der bereits vorhandenen Stärken und Ressourcen.

Auch die Einbeziehung des Netzwerks ist ein neu-er Aspekt. Ein ganz wichtigneu-er Punkt ist, dass die Kinder der Familie mit einbezogen werden. Der

Wie verändert sich die Arbeit der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen So-zialen Dienst und der Sozialpädagogischen Familienhilfe?

Am Anfang müssen die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sehr intensiv mit den Familien und ihren Netzwerken zusammenarbeiten, um die Situation zu erforschen und ein passendes Schutzkonzept zu erarbeiten. Dies bedeutet zunächst einen hö-heren zeitlichen und personellen Aufwand, zumal die Kollegen ja auch zu zweit in Gespräche mit der Familie gehen.

Wie sieht der Zeitplan zur Einführung des neuen Konzepts aus?

Wir werden „Signs of Safety“ über zwei Jah-re einfühJah-ren. Seit Oktober 2017 werden die 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst, in der Sozialpädagogischen Fa-milienhilfe, im Pflegekinderdienst und in der Be-treuung von unbegleiteten minderjährigen Flücht-lingen geschult, die letzten Fortbildungen sollen im Juli 2019 stattfinden. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden intensiver geschult und sollen ihre Kollegen als Multiplikatoren unterstützen.

Wie ist der personelle Aufwand für die neue Methode?

Wir werden eine Leitungsstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst neu einrichten. Ansonsten kön-nen wir den Personalbedarf durch Umschich-tungen decken.

Welche Kosten kommen auf den Landkreis zu?

Die Fortbildung kann aus dem vorhandenen Fort-bildungsbudget des Kreisjugendamts finanziert werden, so dass keine zusätzlichen Kosten anfal-len.

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