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Koordinierung der Integrationspolitik

III. 14.2 „Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt“

III.16 Koordinierung der Integrationspolitik

In Sachsen-Anhalt haben etwa vier Prozent der Gesamtbevölkerung einen Migrationshin-tergrund. Die Integration der bleibeberechtigten Migrantinnen und Migranten gehört zu den

zentralen Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts. Ziel der Integrationspolitik der Landesregierung ist es, die Potenziale der zu dieser

Bevölkerungs-gruppe gehörenden Menschen zu erschließen und Weltoffenheit, Toleranz sowie ein friedli-ches Miteinander von Zugewanderten und Einheimischen zu festigen. Zur Erreichung dieses

Dabei wird Integrationspolitik nicht als eine Addition fachpolitischer Maßnahmenbündel, son-dern als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden. Die Gesamtkoordinierung obliegt dem Ministerium des Innern und wird unter Wahrung der fachlichen Zuständigkeiten der Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Landesregierung wahrgenommen.

Die Integrationspolitik bedarf sowohl im Verhältnis zum Bund als auch unter den anderen Ländern der Abstimmung. Der Austausch der Länder erfolgt in der Konferenz der für Integra-tionsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder, die sich zwischenzeitlich als Fachministerkonferenz auf Länderebene etabliert hat.

Sachsen-Anhalt wird in der Integrationsministerkonferenz durch den Minister des Innern ver-treten. Der Vorsitz der Integrationsministerkonferenz ist am 1. Oktober 2010 turnusgemäß von Nordrhein-Westfalen auf Rheinland-Pfalz übergegangen. Zur ihrer 6. Konferenz werden die Integrationsminister/innen und -senatoren/innen am 16. und 17. Februar 2011 in Mainz zusammentreffen.

Auf Arbeitsebene wird die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Land Sachsen-Anhalt durch die „Interministerielle Arbeitsgruppe Integration“ gesteuert.

In der vom Ministerium des Innern geleiteten Arbeitsgruppe treffen sich regelmäßig Vertrete-rinnen und Vertreter der Ressorts und der Staatskanzlei sowie die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, um die Beiträge zur Integration von Menschen mit Migrationshin-tergrund ressortübergreifend abzustimmen. Darüber hinaus wurde ein regelmäßiger Informa-tionsaustausch auch außerhalb der Arbeitsgruppentreffen vereinbart. Eine wesentliche Auf-gabe der Arbeitsgruppe besteht in der Abstimmung von Maßnahmen zur Umsetzung des

„Aktionsprogramms Integration“ und der Erstellung des vorliegenden Berichts. Die Arbeits-gruppe berichtet dem Kabinett auch zukünftig in regelmäßigen Abständen über den Stand der Integration in Sachsen-Anhalt.

III.17 Integrationsmonitoring

Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund voll-zieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbedarf gibt. In ihrem gemeinsa-men Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (NIP) haben sich die Länder 2008 aus diesem Grund für ein Integrationsmonitoring ausgesprochen.

Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung eines Integrationsmonitorings ist eine um-fassende Definition des Migrationshintergrundes. Die bislang in amtlichen Statistiken zumeist gebräuchliche Abgrenzung über die Staatsangehörigkeit bildet das Wanderungsgeschehen und den Stand der Integration nur unzureichend ab.

Da ein Teil der Zugewanderten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Spätaussiedlerin-nen und Spätaussiedler etc.) und sich ein nicht unbeachtlicher Teil der Zugewanderten mitt-lerweile hat einbürgern lassen, ergibt sich bei einer Fokussierung allein auf die ausländische Bevölkerung eine verzerrte Integrationsbilanz. Diese fällt günstiger aus, wenn auch die Zu-gewanderten mit deutscher Staatsangehörigkeit und die Eingebürgerten einbezogen werden.

Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder haben für das länderübergreifende Integrationsmonitoring die folgende Definition beschlossen:

„Einen Migrationshintergrund haben alle Personen, die mindestens eines der nachfolgend genannten Merkmale aufweisen:

- Ausländerin oder Ausländer,

- im Ausland geborene und zugewanderte Personen seit dem 01.01.1950, - Eingebürgerte,

- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der o. g. Kategorien fällt.“

Das Ziel des Integrationsmonitorings der Länder ist es, den Integrationsprozess anhand von nachvollziehbaren Indikatoren messbar zu machen. Dazu entwickelte eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen einen praxis- und anwendungs-orientierten Kennzahlen- und Indikatorensatz, für den es eine verlässliche Datenbasis gibt, nach Möglichkeit Daten differenziert nach Migrationshintergrund vorliegen oder zumindest auf Daten für Deutsche und Nichtdeutsche zurückgegriffen werden kann.

Der Kennzahlen- und Indikatorensatz umfasst demografische Grunddaten zur Zuwanderung und zur Zusammensetzung der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund sowie Kennzahlen und Indikatoren zu den Bereichen Frühkindliche Bildung und Sprachförderung, Schule und Ausbildung, Arbeit und Einkommen, Gesundheit, Wohnen sowie Kriminalität, Gewalt und Diskriminierung.

Auf der Grundlage einer durch die Arbeitsgruppe vorgelegten Pilotstudie werden die Länder bis Ende 2010 den Kennzahlen- und Indikatorensatz überarbeiten und eine länderübergrei-fende Auswertung zum Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erar-beiten. Der Bericht der Arbeitsgruppe wird den für Integration zuständigen Ministerinnen und Ministern/Senatorinnen und Senatoren der Länder anlässlich ihrer 6. Konferenz am 16. und 17. Februar 2011 in Mainz vorgelegt. Die länderübergreifende Auswertung soll

zu-künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben und aktualisiert werden. Ein Länderranking wird damit aber ausdrücklich nicht angestrebt.

Um perspektivisch Integrationserfolge oder auch Integrationsdefizite in Sachsen-Anhalt sicht-bar zu machen und damit eine Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen, bedarf es der Einführung eines Integrationsmonitorings nicht nur auf Bundes- und Landes-, sondern auch auf kommunaler Ebene. Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung hat am 9. Mai 2008 den Dialogprozess „Integration im Dialog“ gestartet, in dem sich verschiedene Foren zu den Themenfeldern

1. Frühkindliche Förderung, Bildung und Sprache, 2. Ausbildung, Arbeit und Hochschulen,

3. Integration vor Ort und 4. Interkulturelle Öffnung

konstituierten. In den Foren wurde eine Bestandsaufnahme anhand zur Verfügung stehender Daten vorgenommen. Wo Daten bisher nicht erhoben werden, wurden Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Migrationsdiensten, zusammengetragen. Da aussagekräftige Integra-tionsdaten - sowohl im Bund als auch im Land - für viele Handlungsfelder nicht vorliegen, wurde in Korrespondenz zum Bund-Länder-Beratungsprozess ein Musterindikatorenset für den Aufbau eines kommunalen Integrationsmonitorings erarbeitet. Dabei ist zu berücksichti-gen, dass sich die Datenlage zur sozialen, kulturellen und sozialräumlichen Integration, zur interkulturellen Öffnung und zur gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der Gesellschaft speziell in den ostdeutschen Bundesländern auf Landes- und erst recht auf kommunaler Ebene eher ungünstig darstellt.

Das Problem der Datenverfügbarkeit wird größer, je kleinräumiger die Betrachtungsperspek-tive ist. So steht ein Teil der Indikatoren, die auf Bundesebene genutzt werden können, be-reits auf Länderebene nicht mehr zur Verfügung oder hat für die Länder nur eingeschränkte Aussagekraft.

Gleiches gilt für ein Herunterbrechen der Daten für die Indikatoren aus dem länderübergrei-fenden Integrationsmonitoring auf die kommunale Ebene. Dies trifft im Besonderen auf Sachsen-Anhalt zu, da sich hier die Integrationsbedingungen aufgrund der geringen Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund anders darstellen als im Bundesdurchschnitt.

Migrations- und Integrationsforschung ist in Sachsen-Anhalt bislang als ausdrücklicher Forschungsschwerpunkt nicht ausgewiesen. Insbesondere im Hinblick auf die ostdeutschen Integrationsbedingungen wäre die zukünftige Herausbildung eines Forschungsschwerpunk-tes Integration aus fachlicher Sicht sinnvoll.

Der Aufbau eines Integrationsmonitorings im Land Sachsen-Anhalt bedarf nicht zuletzt auf-grund der besonderen Integrationsbedingungen, ähnlich wie in anderen Bundesländern, ei-ner wissenschaftlichen Beratung. Zur Anfertigung entsprechender Studien müssten in den kommenden Jahren entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt werden.