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Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung .1 Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst

III. 14.2 „Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt“

III.15 Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung .1 Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst

Die Bundesländer tragen als Dienstherren und Arbeitgeber eine besondere Verantwortung, die demographische Entwicklung in Deutschland vorausschauend in ihre Personalpolitik ein-zubeziehen. Die Länder haben sich daher in ihrem Beitrag zum Nationalen Integrationsplan dazu verpflichtet, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ darauf hinzuwirken, „den Anteil der Per-sonen mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leis-tung“ zu erhöhen.

Dem Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erwächst eine besondere Verantwortung zur inter-kulturellen Öffnung. Dabei geht es darum, die Kompetenzen und Ressourcen von Migrantin-nen und Migranten angesichts einer sich stetig wandelnden Kundschaft des Öffentlichen Dienstes aktiv zu nutzen.

Der Öffentliche Dienst kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen, die der Integration dienlich ist. Dabei kann die Gewinnung junger Migrantinnen und Migranten auch eine mittelfristige arbeitsmarktpolitische Maßnahme sein, um der geringen Ausbildungsbeteiligung dieser Per-sonengruppe entgegenzuwirken und berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Der Mikrozensus weist aus, dass nur 1,5 % der Auszubildenden des Öffentlichen Dienstes in Bund und Län-dern ausländische Wurzeln haben. Der Anteil ausländischer Auszubildender im Öffentlichen Dienst von Sachsen-Anhalt lag 2008 bei nur 0,5 %.

Gerade als Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher sind Menschen mit Migrations-hintergrund wertvolle Brückenbauer und Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien. Auch im Polizeidienst, bei der Feuerwehr oder in der allgemeinen Lan-des- und Kommunalverwaltung können Migrantinnen und Migranten mit ihren Sprachkennt-nissen und interkulturellen Kompetenzen ein großer Gewinn sein. Erste Erfolge konnten in der Ausbildung für den Polizeidienst erreicht werden. An der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt in Aschersleben werden z. Z. 6 Auszubildende und Studierende (davon 2 Frauen) unterrichtet, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der

An-teil an allen Auszubildenden und Studierenden beträgt 1,4 %.

Um die im Nationalen Integrationsplan geäußerte Selbstverpflichtung der Länder, den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst zu erhöhen, sowie den Erfolg der bereits ergriffenen Maßnahmen überprüfen zu können, sind rechtlich einwandfreie In-strumente der Datenerhebung notwendig. Im Rahmen der 5. Konferenz der für Integrations-fragen zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder am 19. März 2010 in Düsseldorf haben die Länder einstimmig beschlossen, eine Bestandsauf-nahme der in den Ländern bereits ergriffenen MaßBestandsauf-nahmen zur Erhöhung des Personalan-teils mit Migrationshintergrund durchzuführen und dabei insbesondere zu prüfen, welche Verfahren der Datenerhebung angewandt und ob ggf. Zielvorgaben für eine Erhöhung des Anteils des Personals mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst vorgegeben werden.

Als Ergebnis der Umfrage konnte festgestellt werden, dass in Sachsen-Anhalt regelmäßig die Staatsangehörigkeit der Landesbediensteten erfasst wird. Angaben zum Migrationshin-tergrund von Beschäftigten liegen - mangels entsprechender Statistiken - nicht vor.

Der in Sachsen-Anhalt erst am Beginn stehende Prozess einer Erhöhung des Anteils von Bediensteten mit Migrationshintergrund ist langfristig angelegt. Die bestehenden Rahmenbe-dingungen, insbesondere die Personalabbauziele sowie die verfassungsrechtlichen und ein-fachgesetzlichen Regelungen für die Personalauswahl sind dabei zu berücksichtigen.

Gleichwohl sollen aber auch die vorhandenen Spielräume genutzt werden. Zielvorgaben hinsichtlich des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund werden dabei nicht ange-strebt. Prozess begleitend bedarf es der Einführung von Kontrollinstrumenten, um Erfolge in der Zukunft messbar machen zu können. In diesem Rahmen wird nach Möglichkeiten zur verbesserten Erfassung des Anteils der Bediensteten mit Migrationshintergrund zu suchen sein, wobei auch rechtliche Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten, z. B. im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Regelungen zu Personalakten, zu klären sein werden.

III.15.2 Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Landesbediensteten

Der Erwerb interkultureller Kompetenz durch die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen mit Migrationshin-tergrund.

Dies gilt im besonderen Maße für Bedienstete, die - wie zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Ausländerbehörden und aus dem Bereich der Kinder- und Ju-gendhilfe - aufgrund der ihnen zugewiesenen Aufgaben häufiger Menschen mit Migrations-hintergrund dienstlich begegnen oder in anderer Weise mit Integrationsfragen befasst sind.

Die Landesregierung hat sich deshalb dazu bekannt, die interkulturelle Kompetenz seiner Bediensteten durch verstärkte Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu verbessern. Das Land hat in einem ersten Schritt im Fortbildungsprogramm des Aus- und Fortbildungsinstituts des Landes Sachsen-Anhalt (AFI) im Jahr 2010 das zweitägige Seminar „Interkulturelle Kompetenz“ aufgenommen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Seminars sind:

- Grundlagen der Integrationspolitik,

- Förderung der Fähigkeit, sich in die Situation von Menschen mit anderer Herkunftskultur hineinzuversetzen,

- Vermittlung von Konfliktlösungskompetenz beim Umgang mit Migrantinnen und Migran-ten und

- Schulung der Fähigkeit, Entscheidungen ohne Vorurteile zu treffen.

Da viele Fachaufgaben des Querschnittthemas Integration von den Kommunen wahrge-nommen werden, wurde das Seminar auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Kommunalverwaltungen geöffnet. Das erste Seminar fand am 18. und 19. März 2010 in Benneckenstein statt. Auch im Fortbildungsangebot für das Jahr 2011 ist das Seminar ver-ankert. Sofern darüber hinaus weiterer Fortbildungsbedarf besteht, können im Rahmen der für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zukünftig ergänzende Lernmodule implementiert werden.

Die Integrationsbeauftragte fördert Projekte zur interkulturellen Bildung. Hier erfolgt u. a. die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern mit Migrationsschwerpunkt als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der interkulturellen Bildung. Das Angebot richtet sich an Einrichtungen und Verwaltungen. Beispiele der interkulturellen Bildungsangebote sind:

- Workshop für lokale Integrationsnetzwerke

- Seminar für Integrationskoordinatorinnen und -koordinatoren - Seminar für Heimleitungen von Gemeinschaftsunterkünften

- Angebote für Gesundheitsämter u. a. Akteure im Gesundheitswesen

Darüber hinaus erfolgt der Aufbau eines Netzwerks „Interkulturelle Bildung“, mit dem die im Bereich interkultureller Bildung Tätigen vernetzt und die interkulturelle Bildung in den Fort- und Weiterbildungsinstitutionen verankert werden soll.

Darüber hinaus erfolgt der Aufbau eines Netzwerkes „Interkulturelle Bildung“.

III.15.3 Beitritt des Landes zur „Charta der Vielfalt“

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat am 29. November 2010 für die Landesre-gierung von Sachsen-Anhalt die „Charta der Vielfalt“ in Magdeburg im Beisein der

Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, des Ministers des Innern, Holger Hövelmann, des Ministers für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Reiner Haseloff, und zahlreicher Gäste aus Politik

und Wirtschaft unterzeichnet. Die Landesregierung hatte im „Aktionsprogramm Integration“

eine entsprechende Zielsetzung formuliert.

Die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ bedeutet für Sachsen-Anhalt eine weitere Ver-besserung der Integration der Zugewanderten in die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kultu-relle und soziale Gemeinschaft im Land.

Die Landesregierung und die sachsen-anhaltische Wirtschaft unterstreichen mit diesem Schritt einmal mehr, dass im Land Sachsen-Anhalt und in den Betrieben Menschen mit un-terschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen willkommen sind. Sachsen-Anhalt ist nach Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen das sechste Bundesland, in dem die Landesregierung der Charta beigetreten ist.