10.1 Schriftliche Befragung der Ausbildungsberater/innen
10.1.3 Kompetenzen
Die folgenden drei Fragen (21, 22, 23) beschäftigen sich mit den Kenntnissen, Fähig-keiten und Kompetenzen der AB und APE. Ein Ziel ist es herauszustellen, wie wichtig die beiden Beratergruppen welche Kompetenzen für ihr Tätigkeitsprofil als AB oder APE einschätzen. Hierdurch wird eine Kompetenz-beschreibung bzw. -bewertung für die Tätig-keitsprofile der AB und APE durch sie selber auf Basis ihrer praktischen Arbeitserfahrungen vorgenommen. Darüber hinaus wird erfragt, in welchen Kompetenzbereichen Weiterbildungs-bedarf gesehen wird, um so Qualifizierungs-bedarfe ermitteln zu können. Abschließend wird durch Frage 23 erhoben, welches Bera-tungsverständnis die Befragten haben bzw.
was ihrer Meinung nach Beratung leisten oder nicht leisten muss.
Mit Frage 21 wurden die AB und APE zunächst nach ihrer Einschätzung der Wichtig-keit von 21 aufgelisteten Kenntnissen, Fähig-keiten und Kompetenzen gefragt.104 Hierfür wurde ihnen eine sechsstufige Antwortskala von „sehr wichtig“ (1) bis „unwichtig“ (6) vorgegeben.
Die Wichtigkeit der aufgeführten Kennt-nisse, Fähigkeiten und Kompetenzen wird über das arithmetische Mittel interpretiert. So steht
ein kleiner Mittelwert gemäß der oben darge-stellten Sechser-Skala für eine hohe Ein-stufung der Wichtigkeit, ein großer Mittelwert hingegen für eine niedrige Einschätzung der Wichtigkeit.
In Tabelle 13 werden die ausgewerteten Ergebnisse der einzelnen Kompetenzen darge-stellt. Dabei ist in der ersten Spalte vermerkt, auf wie viele Antwortende sich die Ergebnisse beziehen (N). Nachfolgend werden der mini-male (Min) und der maximini-male Wert (Max) bei der Beantwortung angegeben. In den letzten beiden Spalten sind der Durchschnittswert (Mittelwert) und die jeweilige Standardabwei-chung angegeben.
Die Tabelle ist sortiert nach der Rangfolge der Einschätzung der Wichtigkeit anhand der Mittelwerte. Festzustellen ist, dass alle aufge-führten Kompetenzen im Mittel als „über-durchschnittlich“ wichtig erachtet werden.
Damit ist gemeint, dass die theoretische Skalenmitte der Sechser-Skala (3,5) von keinem Mittelwert überschritten wird. Bei 14 der zu bewertenden Kompetenzen ist der Mittelwert sogar kleiner als 2, womit diesen Kompetenzen eine besonders hohe Wichtigkeit eingeräumt wird.
104 Darüber hinaus hatten die AB und APE die Möglich-keit unter der Rubrik „Sonstiges“ weitere Kompe-tenzen frei zu ergänzen.
Folgendes wurde hierbei angeführt:
Kenntnisse, Fähigkeiten bzw. Kompetenzen „Mensch sein“, Kenntnis vorangegangener Aktivitäten, eigene Erfahrung im handwerklichen Bereich, Ruhe ausstrahlen, Struktur der Bildungsträgerlandschaft (z.B. ARGE, optierende Landkreise, Agenturen der Arbeit, Förderstellen), Arbeitsorganisation/
-struktur/-entwicklung, konzeptionelles Arbeiten, nonverbale Kommunikation, Prüfungsorganisation/-durchführung und Nerven bewahren
Standard-N Min Max Mittelwert abweichung
Kontaktfähigkeit 146 1 3 1,34 0,54
Selbstständiges Arbeiten 145 1 4 1,39 0,58
Sich ständig auf neue Anforderungen
einstellen/Flexibilität 144 1 3 1,4 0,55
Aktuelle Kenntnisse zur Ausbildung 146 1 4 1,42 0,68
Verhandlungsgeschick 145 1 3 1,52 0,70
Effektive Kommunikation mit Ratsuchenden 145 1 3 1,53 0,64
Rechtskenntnisse 146 1 6 1,53 0,87
Neutralität/Unparteilichkeit wahren 146 1 4 1,58 0,80
Konfliktmanagement 143 1 6 1,64 0,88
Empathie mit dem Ratsuchenden
(„Einfühlungsvermögen“) 144 1 4 1,82 0,79
Zusammenarbeit und Vernetzung mit
anderen Beratern/Beraterinnen 141 1 6 1,92 0,94
Aktuelle Kenntnisse zur Berufsorientierung 143 1 5 1,95 0,94
Motivation zur regelmäßigen
persönlichen Weiterqualifizierung 146 1 4 1,95 0,86
Reflexion eigener Leistungsfähigkeit in der Beratung 138 1 4 1,96 0,76
Aktuelle Kenntnisse zur
Berufsausbildungsvorbereitung 144 1 5 2,19 0,98
Situationsbezogener Einsatz
unterschiedlicher Beratungsmethoden 142 1 5 2,25 0,97
Aktuelle Kenntnisse zur Weiterbildung 142 1 6 2,65 1,01
Berücksichtigung ethischer/moralischer
Standards innerhalb der Beratung 142 1 5 2,71 0,96
Bewusste Wahrnehmung kultureller
Unterschiede der Ratsuchenden 144 1 6 2,87 1,15
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse 143 1 6 3,05 1,08
Durchführung einer Leistungspotentialdiagnose
und -bewertung 136 1 6 3,26 1,10
Tabelle 13: Wie wichtig sind folgende Kenntnisse, Fähigkeiten bzw. Kompetenzen für Sie als Berater/in?
(Frage 21)
Wenn die Antworten der AB und APE separat betrachtet werden, ergibt sich insge-samt eine sehr ähnliche Einschätzung der Wich-tigkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen. Als nennenswerter Unterschied sei folgender Punkt aufgeführt: AB schätzen die
„bewusste Wahrnehmung kultureller Unter-schiede der Ratsuchenden“ mit einem Mittel-wert von 2,76 wichtiger ein als APE (3,38).
Mit Hilfe der nächsten Frage wurden die bevorzugten Inhalte für zukünftige Weiter-bildungsmaßnahmen erfragt. Dabei stand den Befragten derselbe Antwortkatalog wie bei Frage 21 zur Verfügung. Der Aufbau der Tabelle
zur Darstellung der Antworten auf diese Fragen ist äquivalent zu dem der vorherigen Tabelle.
Bei der Betrachtung der Ergebnisse ist wiederum festzustellen, dass die Antworten mit
„überdurchschnittlich“ wichtig bewertet wurden.105Bei einer detaillierteren Betrachtung ist erkennbar, dass drei gewünschte Themen (Rechtskenntnisse, aktuelle Kenntnisse zur Ausbildung sowie Konfliktmanagement) für Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Mittel-wert unter 2 (1 = sehr wichtig) beMittel-wertet wurden, 14 mit einem Mittelwert zwischen 2 und 3 und die verbleibenden 4 wurden mit einem Mittelwert zwischen 3 und 3,5 bewertet.
Standard-N Min Max Mittelwert abweichung
Rechtskenntnisse 136 1 5 1,56 0,90
Aktuelle Kenntnisse zur Ausbildung 130 1 6 1,75 1,00
Konfliktmanagement 123 1 5 1,94 1,07
Verhandlungsgeschick 120 1 6 2,07 1,10
Situationsbezogener Einsatz unterschiedlicher
Beratungsmethoden 125 1 6 2,3 1,05
Zusammenarbeit und Vernetzung
mit anderen Beratern/Beraterinnen 125 1 6 2,37 1,26
Effektive Kommunikation mit Ratsuchenden 120 1 6 2,38 1,04
Aktuelle Kenntnisse zur Berufsorientierung 120 1 6 2,44 1,19
Sich ständig auf neue Anforderungen
einstellen/Flexibilität 114 1 6 2,51 1,42
Neutralität/Unparteilichkeit wahren 117 1 6 2,56 1,39
Aktuelle Kenntnisse zur Berufsausbildungsvorbereitung 123 1 6 2,61 1,19
Kontaktfähigkeit 115 1 6 2,64 1,46
Selbstständiges Arbeiten 115 1 6 2,69 1,45
Motivation zur regelmäßigen
persönlichen Weiterqualifizierung 111 1 6 2,71 1,46
Empathie mit dem Ratsuchenden
(„Einfühlungsvermögen“) 115 1 6 2,81 1,22
Reflexion eigener Leistungsfähigkeit in der Beratung 119 1 6 2,82 1,19
Aktuelle Kenntnisse zur Weiterbildung 120 1 6 2,97 1,13
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse 119 1 6 3,05 1,26
Bewusste Wahrnehmung kultureller
Unterschiede der Ratsuchenden 119 1 6 3,18 1,27
Berücksichtigung ethischer/moralischer
Standards innerhalb der Beratung 117 1 6 3,18 1,25
Durchführung einer Leistungspotentialdiagnose
und -bewertung 114 1 6 3,3 1,34
Tabelle 14: Mit welchen Themen und Inhalten würden Sie sich im Rahmen einer Weiterbildung gerne vertiefend auseinandersetzen? (Frage 22)
105 Gemeint ist wiederum, dass die theoretische Skalen-mitte der Sechser-Skala (3,5) von keinem Mittelwert überschritten wird.
Der einzige nennenswerte Unterschied bei einer differenzierten Betrachtung von Frage 22 zwischen den beiden Beratergruppen zeigt sich bei der Einschätzung einer vertiefenden Auseinandersetzung mit der „Reflexion eigener Leistungsfähigkeit in der Beratung“.
Mit einem Mittelwert von 2,63 sehen die AB einen größeren Bedarf sich mit dem Thema weitergehend auseinanderzusetzen als die APE, deren Einschätzung nur auf einem Mittelwert von 3,2 liegt.
Frage 23 zielt darauf ab, dass Beratungs-verständnis der AB und APE zu erfragen, also was ihrer Meinung nach Beratung leisten muss. Hierzu wurden den Beratern/Berate-rinnen verschiedene Einschätzfragen gestellt,
die sie auf einer sechsstufigen Skala von
„stimme voll zu“ (1) bis „stimme gar nicht zu“ (6) bewerten sollten. Nachfolgende Tabelle stellt die Ergebnisse, wiederum in einer Rangfolge nach der bewerteten Wichtig-keit bzw. Zustimmung über die erhobenen Mittelwerte, dar. Ein kleiner Mittelwert stellt entsprechend der Sechser-Skala eine hohe Einstufung der Zustimmung, ein großer Mittel-wert hingegen eine niedrige Einstufung der Zustimmung dar. Festzustellen ist, dass alle Antworten mit einer „überdurchschnittlichen“
Zustimmung bewertet wurden,106wobei bei vier der zu bewertenden Statements der Mittelwert kleiner als 2 (1 = sehr wichtig) ist.
106 Gemeint ist wiederum, dass die theoretische Skalen-mitte der Sechser-Skala (3,5) von keinem Mittelwert überschritten wird.
Standard-N Min Max Mittelwert abweichung
Bei einer Beratung muss der Ratsuchende im
Mittelpunkt stehen. 145 1 3 1,56 0,64
Eine Beratung muss immer die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Ratsuchenden
berücksichtigen. 146 1 5 1,77 0,81
Das Ergebnis einer Beratung muss
zukunftstauglich sein. 145 1 5 1,9 0,86
Bei einer Beratung müssen die Qualifikations-anforderungen der Arbeitswelt berücksichtigt
werden. 146 1 5 1,95 0,84
Beratung muss ergebnisoffen ausgerichtet sein. 143 1 6 2,15 1,29
Beratung muss berufs- und lebensbegleitend
durchgeführt werden. 141 1 6 2,62 1,18
Eine Beratung muss besonders soziale
Hintergründe der Ratsuchenden berücksichtigen. 142 1 6 2,65 1,12
Beratung muss unter Berücksichtigung der individuellen Lebenswelt der Ratsuchenden
und deren Rahmenbedingungen stattfinden. 143 1 6 2,71 1,11
Eine Beratung muss besonders geschlechtsspezifische
Gegebenheiten der Ratsuchenden berücksichtigen. 144 1 6 2,9 1,17
Eine Beratung muss besonders kulturelle
Verschiedenheiten der Ratsuchenden berücksichtigen. 142 1 6 3,12 1,18
Tabelle 15: In welchem Umfang stimmen Sie folgenden Aussagen zu? (Frage 23)
Bei einer Differenzierung zwischen AB und APE ist festzustellen, dass bei beiden Berater-gruppen der Ratsuchende im Mittelpunkt der Beratungen steht (AB 1,62 und APE 1,37) und die Beratung immer die individuellen Fähig-keiten und FertigFähig-keiten der Ratsuchenden berücksichtigen muss (AB 1,82 und APE 1,71). Darüber hinaus stuften die AB im Vergleich zu den APE die Aussagen „Eine Beratung muss besonders kulturelle Verschie-denheiten der Ratsuchenden berücksichtigen“
(AB 3,06 und APE 3,54) und „Beratung muss unter Berücksichtigung der individuellen Lebenswelt der Ratsuchenden und deren Rahmenbedingungen stattfinden“ (AB 2,61 und APE 3,15) als wichtiger ein.
10.1.4 Tätigkeitsbereiche und