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Koenigs Vorbereitungen für eine Rückkehr aus England nach Bayern

4 Wirtschaftliche Enttäuschungen und Rückkehr nach Deutschland (1817)

4.1 Koenigs Vorbereitungen für eine Rückkehr aus England nach Bayern

Die zunehmenden Auseinandersetzungen Koenigs mit dem Kompagnon Bensley und die damit verbundenen mangelnden Verkaufsaussichten sei-ner Maschinen sowie der Streit um die Rechtmäßigkeit seisei-ner Patente wa-ren der Anlass für Koenigs Rückkehr nach Deutschland. In diesem Sinne äußerte er sich noch nach seinem Englandbesuch im Oktober 1822 in einem Brief an Pfeffel und betonte, dass die Entscheidung auch aus heu-tiger Sicht richtig gewesen sei.

„Wir verließen [...] England im Jahr 1818 eigentlich aus bloßem Mißtrauen gegen unseren dortigen Compagnon Bensley, und aus Furcht mit der Zeit von ihnen be-trogen zu werden.“

Bensley habe seit der Zeit seinen Charakter völlig verloren und sein Na-me werde fast nie ohne den Zusatz „he is a Scoundrel“ genannt.200

Möglicherweise war diese Erklärungen aber nur vordergründig, denn in einem Artikel des Kunst- und Gewerb-Blatts von 1821 schrieb der Ver-fasser A. S., wahrscheinlich Anton Schlichtegroll, Koenig habe den Wunsch gehabt, wieder in Deutschland zu leben, „angezogen von der allseitigen patriotischen Thätigkeit, die sich in Bayern unter der beglü-ckenden Regierung eines weisen und großmüthigen Königs regt“.201 Und auch Koenigs Enkel Albrecht Bolza schrieb 1927, sein Großvater habe niemals beabsichtigt, für immer in London zu bleiben, sondern wolle nach Abschluss seiner Erfindungen wieder nach Deutschland zu-rückkehren.202

200 Brief Koenig an Pfeffel, Oberzell, 19. November 1823 (KBA 457).

201 A. S.: Ueber die mechanische Fabrik der Herren König und Bauer zu Kloster Oberzell bey Würzburg. Kunst- und Gewerb-Blatt des polytechnischen Vereins für das Königreich Bayern. München 23 (1821), S. 89–91, Zitat: S. 89. Antonin von Schlichtegroll (1793–1873) war bayerischer Oberbaurat, Sekretär des Poly-technischen Vereins in München und Konservator der Modellsammlung der Polytechnischen Schule in München. (Bernhardt Ebneth: Schlichtegroll, Adolf Heinrich Friedrich von. NDB 23 (2007), S. 72 f.)

202 Bolza, Lebensläufe aus Franken, S. 308.

Denkbar für die Rückkehr wären aber auch konkrete wirtschaftliche und unternehmerische Gründe, denn Koenig dachte darüber nach, wie er die Kosten für die Herstellung seiner Maschinen durch eine Produktion in Deutschland senken könnte. Er habe aus Deutschland schon mehrere Anforderungen von Druckmaschinen erhalten und sei deshalb auf den Gedanken gekommen, dort eine mechanische Manufaktur einzurichten.

Denn

„Maschinen hier [in England] zu machen und nach Deutschland zu schicken geht nicht, theils weil die Ausfuhr aller Maschinen hier verboten ist, theils weil das Mißverhältnis der Preise so ungeheuer ist, daß nichts dabei gewonnen werden kann“.

Allerdings müsste die Nachfrage in Deutschland entsprechend sein, um das Ganze „der Mühe werth zu machen“. Auch in einem Brief an De-cker äußerte er sich 1816 entsprechend und war sich sicher, „daß sich in Deutschland eine Maschine mit einem Drittel der Kosten herstellen lie-ße“.203 Zu diesem Zweck würde er im Kloster Oberzell bei Würzburg ei-ne Maschiei-nenfabrik einrichten mit Drehbänken und Bohrmaschiei-nen zum Bearbeiten von Metallen und Gusseisen sowie mit Maschinen zum Herstellen von großen, ebenen Flächen und von großen Zahnrädern aus Gusseisen. Ebenso sollte eine Eisen- und Messinggießerei vorhanden sein. In dieser Fabrik wollte er Druckmaschinen bauen, denn er hätte

„von Hamburg, Berlin, Copenhagen, Tübingen und Paris Bestellungen, meistens von Buchdruckern, die ich hier [in England] ausführen soll. Allein das Misver-hältnis der Preise ist so groß, daß das nicht mit Vortheil geschehen kann“.204

Drei einflussreiche Männer unterstützten maßgeblich und wohlwollend Koenigs Bemühungen nach Deutschland zurückzukehren: der bayerische Gesandte Pfeffel in London, der Hofkommissar Maximilian Freiherr von Lerchenfeld in Würzburg und der Oberfinanzrat im Oberfinanzkollegi-um von Württemberg Julius Simon von Nördlinger.

Koenig hatte in London Pfeffel kennengelernt, den er für seine Pläne zum Aufbau einer Druckmaschinenfabrik in Bayern gewinnen konnte.

Er bat ihn um „Rath Zurechtweisung und Verwendung“ bei seinem Vorhaben, in Deutschland eine mechanische Fabrik einzurichten, und er

203 Brief Koenig an Cotta, London, 8. Juli 1816 (CAM); Goebel, Biographisches Denkmal, Zitat: S. 91.

204 KBA 466.

dachte dabei an „einen Ort in Bayern, wenn die Regierung mir dabei ei-nigermaßen behülflich seyn wollte.“205 Es gelang Koenig, Pfeffel zur Be-sichtigung der Druckpresse für den beidseitigen Druck einzuladen, und geleitete ihn nach dessen Zusage persönlich zu der etwas versteckt lie-genden Druckerei Bensleys nach Bolt-Court, Fleet-Street.206 Pfeffel ver-wies Koenig mit Empfehlungen weiter an Lerchenfeld in Würzburg, der als späterer Finanzminister den Kaufvertrag vom 10. April 1817 für das Kloster Oberzell zwischen dem bayerischen Staat und Friedrich Koenig genehmigte.207

Die Fähigkeiten Lerchenfelds werden in der Literatur unterschiedlich be-urteilt. Nach Anton Chroust wurde „wirklich [...] einmal der rechte Mann auf den rechten Platz gestellt“.208 Ritter von Lang dagegen schilderte Lerchenfeld, der in Ansbach als Präsident sein Vorgesetzter war, als

205 Brief Koenig an Pfeffel, London, 1. August 1816 (BayHStA, Nr. 702).

206 Brief Koenig an Pfeffel, London, 27. September 1816 (BayHStA, Nr. 702);

Brief Koenig an Pfeffel, London, 8. Oktober 1816 (BayHStA, Nr. 702).

207 Maximilian Freiherr von Lerchenfeld (1778 oder 1779–1843) entstammte einer altbayerischen Adelsfamilie und war ein bayerischer Staatsmann. Er war Gene-ralkommissar in Ansbach, Nürnberg und Innsbruck. Nach seinem Abgang von Innsbruck wurde Lerchenfeld vom König und von Montgelas am 30. August 1814 zum Hofkommissar in Würzburg bestellt, um das neu erworbene Groß-herzogtum Würzburg nach Bayern zu überführen. Nach dem Sturz von Mont-gelas 1817 berief ihn Maximilian I. als Finanzminister an das neu eingerichtete Finanzministerium nach München. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Fi-nanzen des Königreichs, die bisher Montgelas selbst verwaltet hatte, in einem desolaten Zustand. Dennoch fand er im Kreis der Minister keine Unterstützung um erforderliche Einsparungen durchzusetzen. Er hatte ein freundschaftliches Verhältnis zum Kronprinzen und im Gegensatz zu Thürheim, der eine Abnei-gung gegen eine repräsentative Verfassung hatte, eine konstitutionelle Gesin-nung. Er hatte wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der im Mai 1818 erlas-senen Verfassung, die er in liberalem Sinn ausgestaltete. Ab 1825 war er bis zu seinem Tod im Auswärtigen Dienst tätig, unterbrochen von einem kurzen In-termezzo 1833/34 als abermaliger Finanzminister. (Chroust, Würzburger Land, S. XLIII; Lerchenfeld, Gustav Freiherr von: Lerchenfeld, Maximilian Freiherr von. In: ADB 18 (1883), S. 423 f.; Lerchenfeld, Max Freiherr von (Hrsg.): Aus den Papieren des k. b. Staatsministers Maximilian Freiherrn von Lerchenfeld.

Nördlingen 1887, S. 56–61.)

208 Anton Chroust (Hrsg.): Das Würzburger Land vor Hundert Jahren. Eine statis-tisch-ökonomische Darstellung in amtlichen Berichten und Tabellen. Festschrift zur Hundertjahrfeier der Vereinigung Würzburgs mit dem Königreich Bayern.

Würzburg 1914, S. XLIII.

nen Mann von Unbeharrlichkeit, Eitelkeit, Schulmeisterei und mangeln-der Geschäftskenntnis, und hielt es nicht für möglich, „daß es einen Staat geben könne, wo man sich nicht scheue, solche Leute an die Spitze zu stellen“.209 Während seines Aufenthalts in München im Februar 1821 konnte Koenig den Finanzminister bei einer Audienz persönlich kennen-lernen und Bauer in einem Brief mitteilen, wie das Umfeld den Minister beurteilte: „Every body speaks well of Lerchenfeld, as the only efficient, self-acting minister.“210

Für die bauliche Begutachtung der Klostergebäude Oberzell, die Ver-handlungen mit den Eigentümern bis hin zur Vertragsabwicklung für Kauf oder Pacht der Liegenschaften konnte sich Koenig die Unterstüt-zung von Julius Simon von Nördlinger, einem Freund seines Kompag-nons Bauer, sichern.211 Die Unterstützung von Koenigs Vorhaben war aber seitens seiner Förderer nicht nur eine wohlwollende Hilfe aufgrund persönlicher und freundschaftlicher Beziehungen, sondern vor allem eine gezielte Maßnahme zur industriellen Entwicklung des Landes durch An-siedlung eines mechanischen Betriebes.

Neben der Suche nach einer günstig gelegenen Örtlichkeit mit geeigne-ten Lokalitägeeigne-ten für die zu gründende mechanische Werkstätte wurde es auch erforderlich, das geschäftliche Verhältnis zwischen Koenig und Bauer auf eine langfristige vertragliche Basis zu stellen. Der zu diesem Zweck zwischen Friedrich Koenig und Andreas Friedrich Bauer am 9.

August 1817 in London geschlossene Handels- und Gesellschaftsvertrag enthielt im Hauptvertrag die wesentlichen Punkte der formalen Unter-nehmensgründung, des Verhältnisses der Partner zueinander, der Beteili-gungsverhältnisse, der Nachfolge- und Erbschaftsregelungen sowie eine Vereinbarung zur jährlichen Geschäftsabrechnung.212

209 Lang, Memoiren, Bd. 2, S. 112 f.

210 KBA 494.

211 Bolza, Lebensläufe aus Franken, S. 309. Julius Simon von Nördlinger (1771–

1860) war gebürtig aus der Schwäbischen Alb und ein württembergischer Be-amter. Von Beruf Berg- und Forstrat in Stuttgart, war er seit 1818 Oberfinanz-rat im Oberfinanzkollegium von Württemberg und bis 1840 alleiniger Referent für das württembergische Forst- und Bergwesen. Im Jahr 1847 wurde er zum Mitglied der Zentralstelle für Landwirtschaft ernannt. (Richard Heß: Nördlin-ger, Julius Simon von. In: ADB 24 (1887), S. 11–14.)

212 Handels- und Gesellschaftsvertrag zwischen Koenig und Bauer, Hauptvertrag, London, 9. August 1817, nebst drei Vertragszusätzen (KBA 739).

Die drei nachfolgenden Vertragszusätze vom 15. Februar 1821, 1. Juli 1828 und 14. September oder Oktober 1831, alle in Oberzell ausgefer-tigt, regelten das Beteiligungsverhältnis neu und präzisierten die Angaben zum Todesfall, nahmen aber zunehmend den Charakter einer Situations-beschreibung an. Rechtliche und finanzielle Fragen der Papierfabrik wur-den ausführlich dargelegt und die wirtschaftliche Situation des Unter-nehmens nach der Juli-Revolution von 1830 erläutert.213 Die Orts- und Datumsangabe „Wzbg. d. 29. Januar 1833 beim k. Landgericht“ auf dem ersten Blatt, das dem Vertrag vorgelegt ist, erfolgte wenige Tage nach Koenigs Tod am 17. Januar 1833.

Ausdrücklich wurde im Hauptvertrag festgehalten, dass das Verhältnis der beiden Geschäftspartner zueinander sich auf Freundschaft, Ehre und einem zwanglosen Vertrauen begründete und es ihr Wunsch sei, „wo-möglich auf Lebenszeit vereinigt zu bleiben“.214 Sie erachteten es deshalb auch für unnötig, schriftliche Vereinbarungen für den Fall ihrer Tren-nung zu treffen, da sie soviel Vertrauen zueinander hätten, „daß selbst die aufgehobene Freundschaft auch Rechte und Pflichten für sie haben werde, die keiner verletzen würde“.215

Der Zweck des Vertrages war die Errichtung einer mechanischen Werk-stätte oder Fabrik in den Klostergebäuden von Oberzell bei Würzburg, die unter dem Namen König u. Bauer firmieren sollte. Neben der Herstel-lung von Druckmaschinen wurde auch die Möglichkeit einer späteren Erweiterung zu anderen Geschäften offengehalten.216 Es kann daher an-genommen werden, dass Koenig bereits zu diesem Zeitpunkt an eine ei-gene Papierproduktion dachte.

Die Festlegungen zu den Eigentums- und Beteiligungsverhältnissen ver-änderten sich im Laufe der Zeit. Der Hauptvertrag von 1817 schrieb Koenig zu seinen Lebzeiten das alleinige Eigentumsrecht am Kloster und seinem Zubehör zu, während die gemeinsam errichtete mechanische Fabrik beiden als Eigentümern jeweils zur Hälfte gehören sollte.217 Die

213 Die abgekürzte Monatsangabe ist wegen Siegelabdrucks nicht deutlich lesbar, allerdings ist der letzte Buchstabe ein „t.“, weshalb es sich um den September oder Oktober handeln könnte. Auch die den Daten zuordenbare Wochentage, Mittwoch oder Freitag, helfen nicht weiter. Im Folgenden wird beim Zitieren der 14. September 1831 zu Grunde gelegt.

214 Einleitung, 9. August 1817 (KBA 739).

215 § 8, 9. August 1817 (KBA 739).

216 Ebd.

217 § 2 und 3, 9. August 1817 (KBA 739).

Erträge aus dem Geschäft mit Druckmaschinen sollten zu zwei Dritteln Koenig und zu einem Drittel Bauer zufließen. Dieses Verhältnis wurde damit begründet, dass Koenig der Erfinder dieser Maschinen sei und die Patente darauf halte, bereits mehrere Jahre vor der Bekanntschaft mit Bauer an diesem Projekt gearbeitet und damit auch größere materielle Aufwendungen eingebracht habe.218 Dreieinhalb Jahre später wurden 1821 diese Vereinbarungen zu beiderseitigem Vorteil revidiert. Das Klos-ter Oberzell mit Zubehör, Einrichtungen und Fabrikanlagen wurde ge-meinschaftliches Eigentum der beiden Partner, ebenso erhielt Bauer die Hälfte des Geschäftsertrags, wofür er jedoch die Hälfte von Koenigs Pri-vatschulden übernehmen musste.219 Beide Partner waren damit eigen-tumsrechtlich zu jeweils 50 % an dem Unternehmen beteiligt. Diese Re-gelung hatte Koenig wohl deshalb angestrebt und Bauer hatte ihr auch zugestimmt, weil sich die mechanische Werkstätte nur vier Jahre nach ih-rer Gründung in einer schwierigen finanziellen Lage befand. Zeitgleich und unabhängig von dieser privaten Vereinbarung bemühte sich Koenig nämlich im Februar 1821 auch intensiv bei Maximilian I. um Stundung des gesamten restlichen Kaufschillings in Höhe von 26.250 fl. bis zum Jahr 1827 sowie um einen unverzinslichen Kredit in Höhe von 20.000 fl.

aus der Staatskasse.

Für den Todesfall der Partner regelte der Hauptvertrag von 1817 Fol-gendes: Im Falle von Koenigs Tod (1) sollte Bauer als „Administrator“

des Geschäfts an seine Stelle und Rechte treten, und (2) sollten Bauer und seine Erben das Recht haben, Koenigs Eigentumsrecht am Kloster für die Hälfte der Kaufsumme von 35.000 fl. von Koenigs Erben zu er-werben.220 Im Falle des Todes eines der beiden sollte (1) der jeweils ande-re „die Leitung und Verwaltung des ganzen Geschäfts haben“ und (2) der jeweils andere „zugleich Vormund der etwaigen Kinder des verstor-benen Compagnons seyn“. Auch für den Fall, dass die Kinder bereits mündig wären und ihre eigene Meinung zu den Verhältnissen des Ge-schäfts einbrächten, läge dennoch das alleinige Entscheidungsrecht in al-len strittigen Fälal-len beim überlebenden Partner, womit dessen Befugnisse in allen Belangen der Geschäftsführung eindeutig gestärkt wurden.221

218 § 1, 9. August 1817 (KBA 739).

219 Absatz 1 und 2, 15. Februar 1821 (KBA 739).

220 § 1, Absatz a und § 2, 9. August 1817 (KBA 739).

221 § 8, 9. August 1817 (KBA 739).

Dies war eine deutliche Konkretisierung des „Administrators“ aus § 1, Absatz a.

Im Allgemeinen hätten die Partner den „Wunsch“, (1) dass die Firma

„im Ganzen, und bei ihren Familien bleiben solle“, (2) dass die „beider-seitigen Erben ihren Vortheil bei einer fortdauernden Verbindung fin-den“ und (3) dass die Erben, die sich von der Firma trennen und ihr Vermögen herausziehen wollten, dies „nur unter gewissen Nachtheilen thun können“.222 Diese letzte Verfügung wurde im zweiten Vertragszu-satz von 1828 zum Hauptvertrag deutlich abgemildert. Danach sollten die „Erben des verstorbenen Freundes in der Gesellschaft bleiben und von den späten Früchten der gemeinschaftlichen Anstrengungen und Wagnissen der Väter oder Gatten nicht ausgeschlossen werden“.223 Ob-wohl die Regelungen für den Todesfall zu unterschiedlichen Einzelaspek-ten und an verschiedenen Stellen der Verträge nicht geordnet niederge-legt waren, so ist dennoch das Bemühen deutlich erkennbar, nach dem Tod der Gründer (1) das Unternehmen eigentumsrechtlich und finanziell zusammenzuhalten, (2) die Kontinuität in der Geschäftsführung durch die ungeteilte Entscheidungsbefugnis des überlebenden Partners sicher-zustellen und (3) die Erben dauerhaft in das Unternehmen einzubinden.

Der zweite und dritte Zusatz zum Hauptvertrag nahmen expliziten Be-zug auf die Papiermühle. Die gesamte Papierfabrik war mit je einem Drittel Eigentumsrecht für Koenig, Bauer und Cotta eine Unternehmung zu gleichen Teilen. An den Erstellungskosten beteiligte sich Cotta eben-falls mit einem Drittel in Höhe von 36.000 fl.224 Im Jahr 1831 schied Cotta aus dem Gesellschaftsvertrag aus, nachdem er eine Abfindungs-summe in Höhe von 43.367 fl. erhalten hatte. Koenig und Bauer waren somit Eigentümer zu jeweils 50 % auch an der Papierfabrik.

Gemäß dem Hauptvertrag sollte am Ende eines jeden Jahres eine Ge-winn- und Verlustrechnung des Unternehmens angefertigt und der Überschuss, soweit er nicht für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden würde, an die Partner ausbezahlt werden.225 Im zweiten Vertrags-zusatz von 1828 wurde jedoch im Zusammenhang mit Cottas Beteili-gung an der Papierfabrik lapidar festgestellt, dass die Abrechnung „nie statt gehabt“ hätte, aber beide Freunde davon ausgingen, „daß alle

222 Ebd.

223 1. Juli 1828 (KBA 739).

224 Ebd.

225 § 7, 9. August 1817 (KBA 739).

genseitigen Forderungen [...] zur Zeit dieses Vertrags ausgeglichen und getilgt sind.“226 Einerseits war dieses gegenseitige Vertrauen bewunde-rungswürdig und die Grundlage dafür, dass das Unternehmen trotz gro-ßer Schwierigkeiten die Aufbauphase überleben konnte, andererseits zeigte sich hier aber auch ein bedenklicher Mangel an ordentlicher Buch-führung und vorausschauender finanzieller Planung. Man begnügte sich mit einer einfachen Saldierung von Soll und Haben zum Jahresende und wenn man diese – wie geschehen – nicht erstellt hatte, wurde vertraglich im wahrsten Sinne des Wortes alles auf Null gesetzt und man machte ei-nen Neuanfang.

4.2 Der Beginn der industriellen Entwicklung in