Koblenz Ahrweiler
Altenkirchen (Ww)
Bad Kreuznach Birkenfeld
Cochem-Zell Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis
Trier
Bernkastel-Wittlich Eifelkreis
Bitburg-Prüm
Vulkaneifel
Trier-Saarburg
Frankenthal (Pfalz) KS Kaiserslautern
Landau i.d.Pf.
Ludwigs-hafen a. Rh.
Mainz
Neustadt a.d.W.
Pirmasens
Speyer Worms
Zwei-brücken
Alzey-Worms
Bad Dürkheim Donnersbergkreis
Germersheim Kaiserslautern
Kusel
Südliche Weinstraße
Rhein-Pfalz-Kreis Mainz-Bingen
Südwestpfalz unter 4,6
4,6 bis unter 5,6 5,6 bis unter 6,6 6,6 bis unter 7,6 7,6 bis unter 8,6 8,6 und mehr
je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze
( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 6,6
(9) (10) (2) (1) (3) (11)
Veränderung zu 2015
Zunahme (Maximum: +1,8 Prozentpunkte) Abnahme (Minimum: -1,2 Prozentpunkte)
1 Empfänger/-innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II je 100 Einwohner/-innen unter der Regelaltersgrenze.
6
Hilfen in besonderen Lebenslagen2 (5.-9. Kapitel)
insgesamt an Empfänger/
-innen außerhalb
Einrichtungen je Einwohner/-in insgesamt an Empfänger/
-innen in
Einrichtungen je Einwohner/-in
1 000 EUR EUR 1 000 EUR EUR
T13 Bruttoausgaben für Sozialhilfen nach dem 3. sowie 5.-9. Kapitel (SGB XII ) 2020 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk
1 Ausgaben, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unmittelbar als überörtlicher Träger leistet. – 2 Ab 2020 ohne Eingliederungshilfe.
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)
6
Koblenz Ahrweiler
Altenkirchen (Ww)
Bad Kreuznach Birkenfeld
Cochem-Zell Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis
Trier
Bernkastel-Wittlich Eifelkreis
Bitburg-Prüm
Vulkaneifel
Trier-Saarburg
Frankenthal (Pfalz) KS Kaiserslautern
Landau i.d.Pf.
Ludwigs-hafen a. Rh.
Mainz
Neustadt a.d.W.
Pirmasens
Speyer Worms
Zwei-brücken
Alzey-Worms
Bad Dürkheim Donnersbergkreis
Germersheim Kaiserslautern
Kusel
Südliche Weinstraße
Rhein-Pfalz-Kreis Mainz-Bingen
Südwestpfalz unter 6 EUR
6 bis unter 9 EUR 9 bis unter 12 EUR 12 bis unter 15 EUR 15 bis unter 18 EUR 18 EUR und mehr EUR je Einwohner/-in
( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 12,23 EUR¹
(3) (11) (10) (2) (4) (6)
Veränderung zu 2015
Zunahme (Maximum: +90,7%) Abnahme (Minimum: -58,8%)
1 Einschließlich Ausgaben, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unmittelbar als überörtlicher Träger leistet.
K2 Bruttoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 2020 nach Verwaltungsbezirken
6
insgesamt je Einwohner/-in Einzel- und
Gruppenhilfen darunter: Hilfen
zur Erziehung Einrichtungen
1 000 EUR EUR
kreisfreie Städte 721 766 674 274 457 204 455 447 309 27 699 694 067
Landkreise 1 908 883 633 556 995 453 179 1 351 888 92 373 1 816 510
T14 Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe 2019 nach Verwaltungsbezirken1
1 Einschließlich kreisangehörige Gemeinden, Gemeindeverbände ohne eigenes Jugendamt sowie Zweckverbände. – 2 Ausgaben, die obere und oberste Landesbehörden unmittelbar als überörtlicher Träger leisten.
Verwaltungsbezirk
Bruttoausgaben aus öffentlichen Mitteln
Ein-nahmen Reine
Ausgaben 1 000 EUR
6
Koblenz Ahrweiler
Altenkirchen (Ww)
Bad Kreuznach Birkenfeld
Cochem-Zell Mayen-Koblenz
Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis
Trier
Bernkastel-Wittlich Eifelkreis
Bitburg-Prüm
Vulkaneifel
Trier-Saarburg
Frankenthal (Pfalz) KS Kaiserslautern
Landau i.d.Pf.
Ludwigs-hafen a. Rh.
Mainz
Neustadt a.d.W.
Pirmasens
Speyer Worms
Zwei-brücken
Alzey-Worms
Bad Dürkheim Donnersbergkreis
Germersheim Kaiserslautern
Kusel
Südliche Weinstraße
Rhein-Pfalz-Kreis Mainz-Bingen
Südwestpfalz unter 560 EUR
560 bis unter 610 EUR 610 bis unter 660 EUR 660 bis unter 710 EUR 710 bis unter 760 EUR 760 EUR und mehr EUR je Einwohner/-in
( ) Anzahl der Verwaltungsbezirke Landeswert: 656 EUR¹
(11) (5) (7) (7) (2) (4)
Veränderung zu 2014
Zunahme (Maximum: +56,0%) Abnahme (Minimum: -10,4%)
1 Einschließlich Ausgaben, die das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unmittelbar als überörtlicher Träger leistet.
K3 Bruttoausgaben für die Jugendhilfe 2019 nach Verwaltungsbezirken
6
Das Sozialhilfesystem hat mit den sogenannten „Hartz-IV-Reformen“ einschneidende Strukturänderungen erfahren. Die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige wurden zu einer neuen Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) zusammengefasst. Dieser Personenkreis erhält seit dem 1. Januar 2005 Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für die Durchführung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Zahl der Empfänger/
-innen der Hilfeart „Hilfe zum Lebensunterhalt“ hat sich durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II erheblich verringert. Zudem hat es Verschiebungen in der Bewilligungspraxis zwischen den Hilfearten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gegeben. Zeitreihen in einer vergleichbaren Abgrenzung können erst nach dem Jahr 2005 dargestellt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Sozialhilfestatistiken finden sich im Wesentlichen im SGB XII. Die Angaben werden durch die örtlichen Träger (kreisfreie Städte und Landkreise) und überörtlichen Träger (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) bereitgestellt. Die verschiedenen Sozialhilfestatistiken untergliedern sich wie folgt:
Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt: Gegen-stand der Statistik sind im Wesentlichen Personen, die keine An-sprüche auf Leistungen anderer Sozialleistungssysteme haben.
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung: Es handelt sich um eine eigenständige soziale Leistung zur
Statistik Tabelle Grafik Karten Übersicht
Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe T1, T6, T13 - K2
-Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt T1, T5 - -
-Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9.
Kapitel SGB XII T1, T5, T13 - -
-Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung T1, T4, T5 - -
-Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II T2, T12 - K1 Ü2
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen T8 G5 -
-Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen T7 G4 -
-Wohngeldstatistik T1, T9 - -
-Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik T1 bis T3 G1 bis G3 - Ü1
Kinder- und Jugendhilfe – Statistik der vorläufigen Schutz-
maßnahmen T10 - -
-Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung T11 - -
-Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe T14 - K3
-Datenquellen
Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunter-halt für Ältere und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Sozialleistung gibt es seit 2003. Die Statistik wird seit dem Erhebungsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt durchgeführt.
Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII: Hierbei geht es um Hilfen, die aus einem besonderen Anlass gewährt werden, u. a. um Eingliederungshilfe für behin-GHUWH0HQVFKHQ+LOIH]XU3ÀHJHRGHU+LOIHQ]XU*HVXQGKHLW
Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe:
Bis zum Jahr 2016 wurden die gesamten Ausgaben für die Sozi-alhilfen nach dem Kapitel 3–9 SGB XII erfasst. Ab dem Berichts-jahr 2017 werden aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage keine Daten zu den Ausgaben und Einnahmen bei der Grund-sicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) erhoben.
Die Asylbewerberleistungsstatistiken liefern Daten über die so- zialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungs- gesetzes sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger/
-innen. Die jährlich durchgeführte Statistik umfasst die
Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen (Regelleis-tungen und besondere Leis(Regelleis-tungen) und die
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen.
Gegenstand der Wohngeldstatistik sind Zahl und Struktur der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sowie über die mit den Wohn-
Statistiken
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