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12 LITERATURVERZEICHNIS

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Bartelheimer, Peter; Henke, Jutta; Kotlenga, Sandra; Pagels, Nils; Schelkle, Bettina (2012): „Es lässt sich mit allen arbeiten“: PRIMUS – Arbeitsmarktdienstleistung zwischen Vermittlung und Fallmanagement.

(IAB-Forschungsbericht 05/2012). Nürnberg. Download unter: http://www.iab.de/185/sec-tion.aspx/Publikation/k120327n09

Bartelheimer, Peter; Henke, Jutta; Marquardsen, Kai; Schelkle, Bettina (2015): IBA – Integriertes Beratungs-angebot für Alleinerziehende. Forschungsbericht. Göttingen. Download unter: IBA_Schlussbericht 2015.pdf

Bartelheimer, Peter; v. Freyberg, Thomas, Reis, Claus (2000): Modellprojekt „Sozialbüros“ NRW. Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung. Hrsg. von Ministerium für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf

Bartelheimer, Peter; Dieckmann, Helmut; v. Freyberg, Thomas, Reis, Claus (1998): Modellprojekt „Sozialbü-ros“ NRW. Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung. Hrsg. von Ministerium für Arbeit, Sozia-les, Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf

Bortz, Jürgen; Döring, Nicola (2006): Forschungsmethoden und Evaluation. Heidelberg

Brülle, Heiner; Reis, Claus; Reiss, Hans-Christoph (1998): Neue Steuerungsmodelle in der sozialen Arbeit – Ansätze zu einer adressaten- und mitarbeiterorientierten Reform der öffentlichen Sozialverwaltung, in: Reis, C.; Schulze-Böing, M. (Hrsg.): Planung und Produktion sozialer Dienstleistungen. Die Heraus-forderung „neuer Steuerungsmodelle”, Berlin, S. 55–79

Dunkel, Wolfgang; Weihrich, Margit (2012): Interaktive Arbeit – das soziologische Konzept. In: Dies. Interak-tive Arbeit. Theorie, Praxis und Gestaltung von Dienstleistungsbeziehungen, Wiesbaden, S. 29–60 Erzberger, Christian; Kelle, Udo (2002): Making Inferences in Mixed Methods: The Rules of Integration. In:

Tashakkori, Abbas; Teddlie, Charles (eds.): Handbook of Mixed Methodology in Social and Behavioral Research. Thousand Oaks

Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) (2018): Standards für Evaluation. Download unter: https://www.dege-val.org/degeval-standards/standards-fuer-evaluation/

Giel, Susanne (2013): Theoriebasierte Evaluation. Konzepte und methodische Umsetzung. Münster Haubrich, Karin (2009): Sozialpolitische Innovation ermöglichen. Die Entwicklung der rekonstruktiven

Pro-grammtheorie-Evaluation am Beispiel der Modellförderung in der Kinder- und Jugendhilfe. Reihe: In-ternationale Hochschulschriften. Band 536. Münster/New York/München/Berlin

Henke, Jutta (2014): „Mehr sein als eine Nummer“. Arbeitsmarktdienstleistungen aus der Nutzerperspek-tive. In: WSI-Mitteilungen, 3/2014 (67. Jg.), S. 236–243

Jürgens, Kerstin (2011): Prekäres Leben. In: WSI-Mitteilungen 64, Heft 8, S. 379–385

Jürgens, Kerstin (2018): Arbeit und Leben. In: In: Böhle, Frit; Voß, Günter; Wachtler, Günther (Hrsg.): Hand-buch Arbeitssoziologie. Wiesbaden

Kuckartz, Udo et al. (2013): Statistik. Wiesbaden

Meuser, Michael; Nagel, Ulrike (1991): ExpertInneninterviews – vielfach erprobt, wenig bedacht. In: Garz, Detlef; Kraimer, Klaus (Hrsg.): Qualitativ-Empirische Sozialforschung. Konzepte, Methoden, Analysen.

Opladen

Resch, Christine (1998): Arbeitsbündnisse in der Sozialforschung. In: Steinert, Heinz (Hg.): Zur Kritik der em-pirischen Sozialforschung. Ein Methodengrundkurs. Studientexte zur Sozialwissenschaft. Frankfurt, FB Gesellschaftswissenschaften der J. W. Goethe-Universität, S. 36–66

Rübner, Matthias; Sprengard, Barbara (2011): Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit – Grund-lagen, März, Nürnberg

___________________________________________________________________________________________ 12 LITERATURVERZEICHNIS

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Sozialwissen-schaft. Von der Konzeption bis zur Auswertung. Wiesbaden

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Witzel, Andreas; Reiter, Herwig (2012): The Problem-centred Interview. Principles and practice. London

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ANHANG

Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V.

Kohlhökerstraße 22, 28203 Bremen Tel. 0421 / 3347080 – Fax 0421 / 3398835 E-Mail: post@giss-ev.de – Internet: www.giss-ev.de

Datenschutzkonzept zum Projekt BeJuga

1

Grundlage

Das Konzept steht auf der Grundlage des Artikels 89 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dort wird in Absatz 1 ausgeführt: „Die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken unterliegt ge-eigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung. Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet wird. Zu diesen Maßnahmen kann die Pseudonymisierung gehören, sofern es möglich ist, diese Zwecke auf diese Weise zu erfüllen. In allen Fällen, in denen diese Zwecke durch die Weiterverarbeitung, bei der die Identifizie-rung von betroffenen Personen nicht oder nicht mehr möglich ist, erfüllt werden können, werden diese Zwecke auf diese Weise erfüllt.“ 2

Das Projekt BeJuga wird im öffentlichen Interesse durchgeführt, da es zu Verbesserungen in der Leis-tungsgewährung in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Beschäftigungsförderung bzw. zu einer effektiveren Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften führen soll, die sich im Spannungsfeld der beiden Sphären befinden. Die Evaluation dieses Projektes soll genau für diese Intentionen valide Infor-mationen liefern – sie wird daher nach den wissenschaftlichen Standards für empirisch angelegte Un-tersuchungen im Bereich von Evaluationen durchgeführt.

Nachstehend wird beschrieben, wie das evaluierende Institut den Erfordernissen, die sich aus der Ver-ordnung ergeben, im Zuge der Durchführung der Evaluation nachkommt.

1 Das Projekt BeJuga

Mit dem Projekt BeJuga soll ein (strukturelles) Schnittstellenproblem bearbeitet werden. Das Projekt setzt an der Einschätzung an, dass „zahlreiche wichtige Angebote der Jugendhilfe, im Bildungsbereich und karitativer Einrichtungen nur nachhaltig wirken, wenn sich die durch eine verfestigte Arbeitslosig-keit der Eltern/Erziehenden von Armut und Ausgrenzung geprägte Gesamtsituation der Familie positiv verändert“, wobei einer guten Vernetzung der Angebote der Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe große Bedeutung zukommt (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg).

1 Das Projekt wird im Folgenden mit dem Akronym „BeJuga“ bezeichnet, auch wenn es bei den übergeordne-ten Trägern und im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter unterschiedlichen Akrony-men geführt: „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken – BeJuga“ (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau), „Assistenz für Beruf und Familie – A B F“ (Werkstatt Parität gGmbH) und „Tandem II“ (Phönix Beschäftigung und Bildung e.G.).

2 Vgl. auch § 27 BDSG „Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken“. Zum Begriff Verarbeitung heißt es im Absatz 2 des § 46 BDSG: „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammen-hang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Spei-cherung, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich, die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.“

Anlage 1: Datenschutzkonzept

ANHANG ANHANG

Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V.

Kohlhökerstraße 22, 28203 Bremen Tel.: 0421 / 3347080 – Fax: 0421 / 3398835 E-Mail: post@giss-ev.de – Internet: www.giss-ev.de

Einverständniserklärung

 Ich habe das Informations-Schreiben zur Untersuchung gelesen.

 Die Daten, die zur Auswahl meiner Person für das Interview geführt haben waren ano-nym. Erst mit meiner Unterschrift wird diese Anonymität aufgehoben.

 Ich weiß, dass alle Gesprächsinhalte und Informationen vertraulich behandelt werden.

 Sie werden nur anonymisiert ausgewertet und in einem Bericht genutzt. Niemand kann Rückschlüsse auf meinen Person ziehen.

 Ich bin darüber informiert, dass meine Teilnahme an der Untersuchung freiwillig ist.

 Meine Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.

Ich bin damit einverstanden, dass die GISS e.V. meine unten stehenden Daten erhält, damit sie mich für ein Interview kontaktieren können.

Ich bin bereit, an einem Interview teilzunehmen.

Name, Vorname:

Adresse:

Telefon/Email:

Datum, Unterschrift:

2 Das Ziel des Projektes BeJuga ist, „Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind im Land Baden-Württemberg ganzheitlich zu unterstützen und ihnen einen niederschwelligen Zugang zu weiterführenden Beratungs-, Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten zu ermöglichen“ (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg). Die persönliche Unterstützung soll unter anderem dazu beitragen, Leistungen und Leistungsangebote nach dem SGB II und nach dem SGB VIII für Elternpaare und Alleinerziehende mit ihren Kindern besser aufeinander abzustimmen.

Umgesetzt wird das Projekt von zwei „Gesamtprojektträgern“ (PHÖNIX e.G. und Werkstatt PARITÄT gGmbH), die die Arbeit von je sechs lokalen Trägern an insgesamt zwölf Standorten koordinieren. Von jedem Träger werden dabei sieben bis zehn Fälle (Bedarfsgemeinschaften) durch sozialpädagogische Fachkräfte betreut.

BeJuga hat einerseits die Beschäftigungsförderung im Blick – sie soll für mindestens ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angestrebt werden. Insbesondere mit (alleinerziehenden) Frauen soll es um die Berufswegeplanung gehen. Andererseits haben die betreuenden Fachkräfte den Auftrag, etwaigen Hilfebedarf nach dem SGB VIII zu ermitteln und die Familien zur Inanspruchnahme geeigneter Hilfen zu beraten. Werden oder sind Hilfen installiert, besteht einzelfallbezogen, jedoch zugleich im Hinblick auf Strukturen, die Aufgabe darin, die Leistungsangebote aus unterschiedlichen Rechtskreisen zu verzah-nen.

1.1 Angesprochene Problembereiche

BeJuga reagiert zum einen auf die besonderen Unterstützungsbedarfe von Familien mit Kindern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind:

Haushalte mit alleinerziehenden Elternteilen machten in Baden-Württemberg im Juni 2017 zwei Drittel der Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind und über die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern aus (Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Aber auch Paarhaushalte mit Kindern überwinden den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II seltener als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder. Überall dort, wo Sorgeverpflichtungen mit Erwerbstätigkeit in Einklang gebracht werden müssen, ergeben sich ähnliche Schwierigkeiten: Mögliche Arbeitszeiten hängen von einer verlässlichen Kinderbetreuung ab, und nicht immer ist Vollzeitbeschäftigung oder gar Schichtarbeit möglich. Alleiner-ziehende stellen ihre Ausbildungs- oder Erwerbswünsche zurück, um ihren Kindern die bestmögliche Unterstützung und eine „bessere Zukunft“ zu ermöglichen. Bei Paaren treffen unterschiedliche Vorstel-lungen der beiden Elternteile zur Verteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit aufeinander. Die Er-werbsintegration Alleinerziehender ist insofern mit besonderen Problemen verbunden, als sie in anderer Weise an die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder gebunden sind als Paare, die sich die entsprechen-den Aufgaben teilen können.

Andererseits zielt das Projekt auf die Überwindung eines systematischen Defizits bei der rechtskreis-übergreifenden Integration von sozialen Dienstleistungen ab. Denn mit Blick auf die Kinder werden in vielen der beschriebenen Bedarfsgemeinschaften Jugendhilfemaßnahmen installiert, die auf die Stabili-tät der Beziehung zwischen den Erziehungspersonen und den Kindern einerseits und auf die soziale, psychische und physische Entfaltung der Kinder andererseits ausgerichtet sind. Mit Blick auf die (allein-erziehenden) Eltern werden jedoch gleichzeitig Maßnahmen installiert, die die Integration dieser Per-sonengruppe in den Arbeitsmarkt befördern sollen. Nicht selten kommt es hierdurch zu widersprüchli-chen Anforderungen an die betroffenen Eltern und zu Kollisionen zwiswidersprüchli-chen den Zielen der Jugendhilfe und der Beschäftigungsförderung. Dies führt zu einem erhöhten Beratungs- und Orientierungsbedarf bei den Betroffenen und ist sowohl einer Umsetzung beruflicher als auch der privater Ziele abträglich.

Schließlich erprobt das Projekt die Unterstützung der Zielgruppe durch Träger, die nicht zur staatlichen (Eingriffs-)Verwaltung gehören. Dies kann einen unbelasteteren Zugang zu Hilfeangeboten auch für Familien möglich machen, die Vorbehalte gegenüber Jugendamt und Jobcenter haben. Denn zur Le-benswirklichkeit vieler Leistungsberechtigter gehört, dass sie die oben beschriebenen widersprüchli-chen Anforderungen als „Druck“ erleben, dass sie evtl. Erfahrungen mit Sanktionen durch die Jobcenter

3 gemacht haben, oder dass sie, z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten, fürchten, das Jugendamt könne ihnen

„die Kinder wegnehmen“. 3 1.2 Zielsetzungen

Mit dem Projekt sind auf Basis der Problembeschreibung folgende Zielsetzungen verbunden:

 Die Erwerbschancen von Eltern und Alleinerziehenden und ihre Erwerbsquote sollen gesteigert werden.

 Die sozioökonomische Situation der Familien soll sich durch diese Maßnahmen verbessern.

 Eltern und Alleinerziehende sollen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, um die Zukunfts-chancen ihrer Kinder positiv zu beeinflussen und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstüt-zen.

 Die Kinder aus benachteiligten Familien sollen bessere Bildungschancen erhalten.

2 Evaluation

Die Aufgabe der Evaluation ist es, herauszufinden, inwieweit die definierten Ziele durch das Projekt BeJuga erreicht worden sind bzw. erreicht werden. Darüber hinaus soll der Frage nach der Nachhaltig-keit und ÜbertragbarNachhaltig-keit der Maßnahmen nachgegangen werden: Welche allgemeinen Erkenntnisse bezüglich der Vernetzung der Bereiche Jugend und Beschäftigung können aus den Erfahrungen gezogen werden?

2.1 Standards für Evaluation

Die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) führt ihre Untersuchun-gen auf der Basis der Standards für Evaluation durch, wie sie von der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) entwickelt wurden. Diese Standards werden mittlerweile von Ministerien und Institutionen (z.B. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen – LKA NRW, Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD) als Grundbedingung zur Vergabe von Evaluationen angesehen.4

2.2 Evaluation des Projektes BeJuga

Die Evaluation des Projektes BeJuga erfolgt auf insgesamt vier Ebenen, die unterschiedliche Anforde-rungen an den Datenschutz stellen:

Ebene der Träger:

Implementierung des Projektes / Erfahrungen bei der Durchführung Ebene der Klienten I:

Quantitative Erhebung der Fälle auf Basis eines standardisierten Fragebogens durch die Fachkräfte der Träger

Ebene der Klienten II:

Face-to-Face-Interviews mit ausgewählten Klienten/Klientinnen/Bedarfsgemeinschaften Ebene der Jugendämter/Jobcenter:

Fokusgruppe mit Fachkräften aus Jugendämtern und Jobcentern

3 Zu den angesprochenen Fragestellungen vgl. z.B. Bartelheimer, Peter/Henke, Jutta et al.: IBA – Integriertes Beratungs-angebot für Alleinerziehende. Forschungsbericht. Göttingen. 2015 Download: IBA_Schlussbericht 2015.pdf; Bartelhei-mer, Peter/Henke, Jutta et al.: „Es lässt sich mit allen arbeiten“: PRIMUS – Arbeitsmarktdienstleistung zwischen Ver-mittlung und Fallmanagement. (IAB-Forschungsbericht 05/2012). Nürnberg. Download:

http://doku.iab.de/forschungsbericht/2012/fb0512.pdf).

4 Die aktuell gültigen Standards können unter https://www.degeval.org/degeval-standards/standards-fuer-evaluation/

eingesehen bzw. heruntergeladen werden (letzter Zugriff am 03.07.2018)

ANHANG ANHANG

4 2.2.1 Ebene der Träger

Inhalt: Informationen über die Implementierung des Projektes und die bisher gemachten Erfahrungen. Von besonderem Interesse ist hier die Moderation der Zusammenarbeit von Jugendhilfe (sei es HzE oder trägereigene Begleitungen) und Jobcentern.

Methode: Interviews mit den Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Träger bzw. den Gesamtprojektträgern.

Interviews mit Fachkräften, die das Projekt konkret mit den Klienten/Bedarfs-gemeinschaften durchführen.

Fragen: * Wie wird die Verzahnung zwischen Jugendhilfe und Jobcenter hergestellt?

* Zeigen sich dabei Probleme?

* Wie groß ist die Spannweite der Teilnehmenden?

* Was ist überhaupt erreichbar – was wird als Erfolg angesehen?

* Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit die Verzahnung funktioniert?

* Wie wird das Projekt – auf Grund der Erfahrungen – eingeschätzt?

Es handelt sich um Beispielfragen. Die Interviews sind als Expertengespräch an-gelegt.5

Technik: Aufzeichnung (=Datenerhebung) der Interviews auf einem Audiogerät (soweit die Teilnehmenden ihre Zustimmung erteilen).

Auswertung: Einlesen der Interviews in MAXQDA (=Datenverarbeitung) und Herausfiltern der Di-mensionen, die Aussagen über die interessierenden Inhalte ermöglichen. Zusammen-stellung der Aussagen.

Datenhaltung: Die Audio- und MAXQDA-Dateien werden auf einem externen Laufwerk gespeichert.

Dieses wird während der Durchführung der Evaluation für Arbeitszwecke benutzt und jeweils anschließend in einem abschließbaren Schrank verschlossen.

Die verschriftlichen Aussagen werden ohne persönliche Daten gespeichert. Die wei-tere Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Basis der Texte. Insgesamt wird auf dieser Ebene Expertenwissen gesammelt, das keinen persönlichen Bezug zu den betreuenden und betreuten Personen aufweist. Das Einverständnis zur Aufnah-me der Gespräche und Verarbeitung der Daten wird vor dem Beginn der Interviews eingeholt. Die Gesprächspartner werden dabei über die Speicherung, Auswertung, und Löschung der Daten informiert.

Datenlöschung: Alle Daten werden nach Abschluss des Projektes vernichtet. Papierversionen werden geschreddert. Die elektronischen Daten werden mit dem Programm „Secure Erase“

vernichtet. Dieses Programm wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations-technik (BSI) zur Datenvernichtung empfohlen.6

Zugang: Zugang zu den Daten haben ausschließlich die Personen Frau Jutta Henke und Dr.

Christian Erzberger. Die Daten werden zudem passwortgeschützt aufbewahrt.

5 Zu Fokusgruppen und Expertengesprächen siehe z.B.: Schulz, Marlen; Mack, Birgit; Renn, Ortwin (Hrsg.) (2012): Fokus-gruppen in der empirischen Sozialwissenschaft. Von der Konzeption bis zur Auswertung. Wiesbaden.

Schmidt, Christiane (2000): Analyse von Leitfadeninterviews. In: Flick, Uwe; von Kardoff, Ernst; Steinke, Ines (Hrsg.):

Qualitative Forschung. Ein Handbuch. Reinbek bei Hamburg.

Meuser, Michael; Nagel, Ulrike (2002): Experteninterviews – vielfach erprobt, wenig bedacht. Ein Beitrag zur qualitati-ven Methodendiskussion. In: Bogner, Alexander; Littig, Beate; Menz, Wolfgang: Das Experteninterview. Theorie, Me-thode, Anwendung. Wiesbaden. S. 71-93

6 Siehe dazu: www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/RichtigLoeschen/richtigloeschen_node.html

5 2.2.2 Ebene der Klienten I

Inhalt: Um einen möglichst genauen Überblick über die Fälle und deren Verlauf zu bekom-men, werden unterschiedliche Bögen eingesetzt: Stammdaten für die Bedarfsge-meinschaft, Daten über die Kinder der Bedarfsgemeinschaft und ein Bogen, der zu zwei Zeitpunkten im Fallverlauf der Feststellung der Zielerreichung dient.

Methode: Quantitative und qualitative Erhebung auf Basis der bei den Trägern vorhandenen Daten. Die Fragebögen liegen in Form von Word-Formularen vor und werden von den Fachkräften der Träger für jede Familie ausgefüllt.

Fragen: Die Fragebögen liegen den Trägern vor.

Schutz: Die Daten sind pseudonymisiert – d.h. der Name wird durch ein Pseudonym ersetzt.

Ein Rückschluss auf bestimme Bedarfsgemeinschaften ist durch die GISS nicht möglich.

Da die Daten später dazu dienen, Fälle für persönliche Interviews herauszusuchen, er-stellt der Träger eine Korrespondenzliste in der die Adressen und Namen zusammen mit den Pseudonymen gespeichert werden.

Information: Die Bedarfsgemeinschaften werden über den Zweck und den Ablauf der Evaluation informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Teilnahme an einem Inter-view freiwillig ist und keine Nachteile dadurch entstehen. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Interview nur über eine schriftliche Einverständniserklärung er-folgen kann (s.u.), wenn sie als Interviewpartnerinnen/Interviewpartner ausgewählt werden.

Übermittlung: Damit die Daten nicht ungeschützt über einen E-Mail-Anhang an die GISS gesendet werden können sie auf einer geschützten Plattform auf der Homepage der GISS abge-legt werden.

Auswertung: Die Auswertung der Daten geschieht in pseudonymisierter Form über das Statistik Programm SPSS (Statistical Package for the Social Sciences). Ergebnisse werden aus-schließlich in aggregierter Form (Tabelle oder Grafik) wiedergegeben.

Datenhaltung, Datenlöschung und Zugang sind entsprechend der unter 2.2.1 dargestellten Verfahren geregelt.

2.2.3 Ebene der Klienten II

Inhalt: Die Klienten werden als Expertinnen/Experten ihres Lebens angesprochen. Sie kön-nen am besten beurteilen, welche Auswirkungen das Projekt für sie persönlich hat/hatte.

Methode: Face-to-Face-Interviews mit den Beteiligten auf Basis eines Leitfadens.

Fragen: Im Leitfaden werden eher Dimensionen angesprochen, als konkrete Fragen gestellt.

Wichtig ist, dass alle Dimensionen zur Sprache kommen. Die Organisation des Inter-views als Gespräch öffnet für die Interviewten die Möglichkeit, in narrativer Weise auf Inhalte Bezug zu nehmen, die vorab nicht als Teile des Leitfadens konzipiert wor-den waren bzw. werwor-den konnten. Es ist daher auch möglich, „Neues“ zu entdecken.

Dimensionen können sein:

* Einbezug in das Projekt

* Wahrnehmung der Durchführung

* Wahrnehmung der Verkettung der Sphären Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

* Eigene Ziele/Wünsche

* Erfolg

* Nachhaltigkeit

ANHANG ANHANG

6 Information: Die zu Interviewenden werden auf Basis der schriftlichen Befragung der Fachkräfte bestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass ein möglichst breites Spektrum sehr unterschiedlicher Vorgehensweisen und Bedarfsgemeinschaftskonstellationen in die Interviews aufgenommen werden. Die Anzahl der Interviews richtet sich nach der Anzahl der möglichen Bedarfsgemeinschaftskonstellationen.

Im Vorfeld werden die Klientinnen/Klienten auf ein mögliches Interview durch den Träger hingewiesen. Dazu wurde eine schriftliche Information über das Ziel der Inter-views und den Ablauf der Untersuchung erarbeitet. Diese Informationen werden den Klientinnen/Klienten übergeben und ggf. erläutert. Auf Basis der Erläuterungen und der schriftlichen Informationen können die Klientinnen/Klienten entscheiden, ob sie ihr Einverständnis zur Teilnahme am Interview geben wollen. Das Einverständnis er-folgt durch eine persönliche Unterschrift. Das Informationsblatt und die Einverständ-niserklärung befinden sich im Anhang.

Schutz: Adressen von Klientinnen/Klienten werden nur dann an die GISS weitergegeben, wenn eine Einwilligung vorliegt und die Klientinnen/Klienten einer Weitergabe ihrer Adresse bzw. Telefonnummer an die GISS zugestimmt haben. So lange werden sie in einer Korrespondenzliste beim Träger aufbewahrt (Adressen und Pseudonyme sind hier miteinander verkoppelt). Die GISS kontaktiert die Klientinnen und Klienten, weist erneut auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hin, und erläutert noch einmal die Ziele

Schutz: Adressen von Klientinnen/Klienten werden nur dann an die GISS weitergegeben, wenn eine Einwilligung vorliegt und die Klientinnen/Klienten einer Weitergabe ihrer Adresse bzw. Telefonnummer an die GISS zugestimmt haben. So lange werden sie in einer Korrespondenzliste beim Träger aufbewahrt (Adressen und Pseudonyme sind hier miteinander verkoppelt). Die GISS kontaktiert die Klientinnen und Klienten, weist erneut auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hin, und erläutert noch einmal die Ziele