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im Brünnlesweg

Im Dokument Leben mit Behinderung (Seite 42-47)

1996

FuB in Offenburg ein neues Kapitel

Teilstationäre Einrichtung

Förderung und Betreuung

Ein bedeutender Faktor für die Vereinsentwicklung war die Übernahme der Förder- und Betreuungruppe im Brünnlesweg. Dadurch erhielt der Verein die formale An-erkennung als Träger einer teilstationären Einrichtung.

Ermöglicht wurde dieser bedeutsame Schritt durch eine Verzichtserklärung der Lebenshilfe Offenburg als dem

nach der III. Werkstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg zuständigen Träger. So wurden letztendlich die Weichen für den Einstieg in den vollstationären Be-reich und den Bau des ersten Wohnheims, des Hauses Damasina, gestellt.

Die Kurzzeitbetreuung in den Ferien oder am Wochenende bietet Kin-dern, Jugendlichen und Erwachsenen ein vorübergehendes Zuhause, in dem sie sich wohl und geborgen fühlen können. Die gemütliche, familiäre Atmosphäre ist den Gewohnheiten der Menschen mit Behin-derung angepasst, um den Aufenthalt so vertraut und angenehm wie möglich zu gestalteten.

Ein interdisziplinäres Team, dem grundsätzlich auch Fachkräfte wie Er-zieherinnen und Krankenschwestern angehören, gewährleistet eine individuelle und an den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtete Be-treuung. Sie knüpft an der Betreuung der Angehörigen an und berück-sichtigt auch Gewohnheiten und Rituale, die den behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vertraut sind.

Die Aktivitäten im Tagesablauf orientieren sich an den individuellen Möglichkeiten, Bedürfnissen, Grenzen, Wünschen und Fähigkeiten je-des Einzelnen.

Dieses Betreuungsangebot soll aber auch den Eltern Entlastung bieten und ihnen ermöglichen, sich aus der Betreuung für einen Zeitraum von einigen Tagen bis zu einigen Wochen herauszunehmen.

Ferienfreizeit / Kurzzeit

Offenburg, Renchen, Schutterwald

Förderung und Betreuung

„Das zweite Lebensmillieu“

Übernahme

Förder- und Betreungsgruppe im Brünnlesweg Offenburg

Förder- und Betreungsgruppe im Haus Damasina Menschen mit Behinderungen haben in der Regel das

Recht, in besonderen Werkstätten beschäftigt zu werden.

In diesen Werkstätten werden sie ihren Fähigkeiten ent-sprechend in verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzt und erhalten einen Lohn. Dieses Recht haben jedoch nach

§ 219 (2) SGB IX nur Menschen, die ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen“

können. Auch ausgeschlossen von dieser Berechtigung sind Menschen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten so-wie Menschen, die in besonderer Weise Pflege benötigen.

Für diese Menschen sollen Betreuungsangebote in der Werkstatt angegliederten Gruppen geschaffen werden.

Der Verein Leben mit Behinderung Ortenau versorgt überwiegend Menschen mit sehr hohem Unterstützungs-bedarf, die keinen Platz in einer Werkstatt erhalten ha-ben und daher in den sogenannten Förder- und Betreu-ungsgruppen (FBGs) betreut werden. Der Verein hat hier insgesamt 54 Plätze an drei verschiedenen Standorten geschaffen. Zwei FBGs sind den Wohnheimen in Schutter-wald und Renchen angegliedert und versorgen überwie-gend die Bewohner der jeweiligen Häuser. Die dritte FBG befindet sich bei der Geschäftsstelle in der Zeppelinstraße und bietet Angebote für Menschen, die noch bei Eltern, Angehörigen oder in anderen Einrichtungen wohnen.

Die inhaltliche Grundlage der Fördergruppen des Vereins bilden vier konzeptionellen Säulen: zuerst bildet jede För-dergruppe ein zweites, vom „Privaten“, oft dem „Wohnen“

abgegrenztes Lebensmilieu. Dieser Gedanke folgt klar dem Normalisierungsprinzip: für die Entwicklung eines Menschen in unseren modernen Gesellschaften werden unterschiedliche Lebensmilieus als sehr förderlich ange-sehen.

Zum einen strukturieren sie unseren Alltag, auch in der Unterscheidung von Arbeitswoche und Wochenende, Arbeit und Urlaub. Zum anderen ermöglichen sie neue Impulse durch neue Herausforderungen, soziale Kontakte und Anforderungen.

Eine zweite Säule bildet die Förderung. Sie betrifft sen-sorische, kognitive und soziale Bereiche: basale Stimu-lation, musiktherapeutische Angebote, kognitives Trai-ning, Werkangebote, kreative Angebote, Training der Kommunikation z.B. durch Elemente der „Unterstützten Kommunikation“ sind nur einige Aspekte eines sehr dif-ferenzierten Förderkatalogs. Die Förderung hat neben der Entwicklung individueller Fähigkeiten auch zum Ziel, dass die Teilnehmer der Gruppe in ihrer eigenen Leistungsfä-higkeit unterstützt werden und den Wert des Geleisteten erfahren. Diese Erfahrungen können in der Folge weitere Entwicklungsschritte anstoßen.

Die dritte Säule bilden die sozialen Kontakte und die Ver-besserung der sozialen und der Handlungskompetenz der Teilnehmer. Zu nennen wären hier beispielsweise die Durchführung von Gruppenaktivitäten, die Arbeit in Kleingruppen und Projektarbeit. Vierte, aber nicht minder wichtige Säule ist Pflege und Therapie. Hier geht es um die Aktivierung der eigenen körperlichen Ressourcen, die Anwendung von kinästhetischen Prinzipien in der Pflege und die Versorgung durch physiotherapeutische, logopä-dische und ergotherapeutische Leistungen.

Die Arbeit der Fördergruppen soll den Teilnehmern die Sinnhaftigkeit ihres Tuns vermitteln und ihr Wohlbefin-den steigern.

Hierfür müssen für alle Teilnehmer individuelle Förder-konzepte und Ansätze gesucht werden, da der betreu-te Personenkreis der Fördergruppen sehr hebetreu-terogen ist.

Menschen mit schweren körperlichen und kognitiven Be-hinderungen, Menschen mit Symptomen des Autismus-spektrums oder Menschen mit körperlichen und psychi-schen Beeinträchtigungen: nur selten passt ein Konzept auch bei einem zweiten Betroffenen in vollem Umfang.

Und schließlich soll mit allen Angeboten, auch mit denen, bei denen Produktion und Arbeit im Vordergrund stehen,

nicht das Erwerbsleben der „arbeitenden Bevölkerung“

kopiert werden. Nach unserer Auffassung ist es wenig zielführend, über Themen wie Gehälter oder Rentenleis-tungen zu sprechen. Wichtiger erscheint uns der Ansatz, dass die Teilnehmer ihren Tag mit als sinnvoll erlebten Tätigkeiten gefüllt haben. Die hieraus entstandene Zu-friedenheit mit der eigenen Leistung wird als Grundlage einer erfüllten Lebensgestaltung betrachtet - und damit als zentraler Baustein einer ganzheitlich angelegten För-derung.

Erweiterungsbau im Haus Damasina 2. Förder- und Betreuungsgruppe

2011

Umzug der FuB Offenburg vom Brünnlesweg in die Zeppelinstraße

2018

Förder- und Betreuungsgruppen im Wohnheim Renchen

2014

Klang spüren - die Schwingungen der Klangschalen übertragen sich auf den Körper. Sie können zu tiefer Entspannung führen, die eigene Körperwahrnehmung stärken und den eigenen Hörsinn sensibilisieren.

Gleichzeitig sind die Klänge der Klangschale in ihrer obertonreichen Klangfülle zu hören und alle Sinne fol-gen ihnen bei jedem Anschlafol-gen vom Laut- zum immer Leiserwerden. Dieses Klang- und Schwingungsverhalten der Klangschale kann in einen tief entspannten Zustand hineinführen. Da die meisten Menschen einen unmittel-baren Zugang zu Klang haben, kann sich sehr leicht ein Zustand der Tiefenentspannung einstellen. Wohlgefühl kann erfahren werden und vielfältige harmonisierende Prozesse können in Gang kommen. Weiterhin werden die Klangschalen zur Wahrnehmungsförderung eingesetzt.

Körperwahrnehmung und Tiefensensibilität werden durch die Vibrationen der Klangschale angeregt und die Klänge der Schalen sensibilisieren den Hörsinn.

Von November 2006 bis Februar 2007 fand im Haus Damasina an vier Wochenenden ein Ausbildungskurs in Klangmassage statt, an dem eine Mitarbeiterin des Hau-ses teilnehmen konnte. Der Schwerpunkt lag auf dem Er-lernen der Klangmassage mit tibetischen Klangschalen, die seither im Haus angeboten wird. Dank verschiede-ner privater Spender und eiverschiede-ner Spende der Firma ATEC in Schutterwald konnten mehrere sehr schöne Schalen unterschiedlicher Größe sowie Zimbeln erworben werden.

Später konnte das klangtherapeutische Angebot noch durch weitere Instrumente wie Klangliege, Gong, Koshi und Körpermonochord ergänzt werden.

Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen besitzen oft auch eine eingeschränkte Körperwahrneh-mung, insbesondere dann, wenn die Körperbehinderung schon seit Geburt besteht. Körperliche Behinderungen re-duzieren die Möglichkeiten, den eigenen Körper im Raum wahrzunehmen. Verstärkt werden diese Einschränkungen, wenn zusätzlich sensorische Defizite bestehen, z.B. eine verminderte Druckempfindlichkeit oder Reizweiterlei-tung. Mit gezielten Angeboten zur Körperwahrnehmung sollen solche Defizite (zumindest teilweise) ausgeglichen werden. Damit soll das Wohlbefinden gesteigert, die Sin-ne angeregt und die (seelische) Stabilität der Persönlich-keit unterstützt werden. Zum Einsatz können hier viele Techniken kommen, eine davon ist die Arbeit mit Klang-schalen und anderen Klanginstrumenten.

Bei der Klangmassage mit tibetischen Klangschalen wer-den die Klangschalen auf wer-den bekleideten Körper aufge-stellt und mit einem Schlägel angeschlagen. Die Schwin-gungen der Klangschale übertragen sich auf den Körper.

Sie werden als feine Vibrationen wahrgenommen, die sich im Gewebe wellenförmig ausbreiten und dieses dadurch sanft massieren und lockern können. Vergleichen kann man dies mit dem Bild der kreisförmig sich ausbreitenden Wellen, die entstehen, wenn man einen Stein ins Wasser wirft. Bei jedem neuen Anschlagen der Klangschale sind diese Wellen als fühlbare Schwingungen wieder kräftiger zu spüren und verebben mit dem Ausklingen der Schale.

Im Dokument Leben mit Behinderung (Seite 42-47)