b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
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Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Hochschule für Finanzwirtschaft &
Management der SparkassenFinanzgruppe. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein
Wissenschaftsförderung der SparkassenFinanzgruppe, die EberleButschkau
Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs und Anlegerentschädigungsgesetz und das
Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Auf Basis des im Sparkassengesetz verankerten Regionalprinzips, konzentriert sich die Stadtsparkasse München auf die Entwicklung der Wirtschaft,
Gesellschaft und Lebensqualität in der Stadt München und der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Dazu stellt sie Fördermittel für gemeinnützige Zwecke in der Region bereit. (siehe Kriterium 18). Politisch hält sie sich neutral, daher werden keine Spenden oder Zuwendungen an Politiker*innen und Parteien von der Stadtsparkasse München getätigt.
Die Stadtsparkasse München unterliegt allen für die
Finanzdienstleistungsbranche relevanten Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus unterliegt sie dem bayerischen Sparkassen und Bankaufsichtsrecht (z.B.
SpkG, SpkO). Die Einhaltung der für sie wesentlichen gesetzlichen Vorschriften wird intern durch die Compliance Abteilung sichergestellt (siehe auch Kriterium 20). Extern wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und
Verordnungen durch die Stadtsparkasse München regelmäßig von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft. Information und Austausch, u. a. auch zu Gesetzgebungsverfahren, erfolgen zudem über die satzungsgemäßen Gremien der Sparkassenverbände. Darüber hinaus werden keine gesonderten Konzepte für die politische Einflussnahme verfolgt. Für die Ausübung der ComplianceFunktion besteht ein entsprechendes internes Konzept (siehe Kriterium 20).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS4151: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Stadtsparkasse München tätigt keine politischen Spenden.
20. Gesetzes und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere
Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Abteilung Compliance ist in der Stadtsparkasse München als eine zentrale, zuständigkeitsbezogene weisungsunabhängige Überwachungsfunktion etabliert.
Sie ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtet diesem direkt. Neben der Überwachung der Einhaltung wesentlicher rechtlicher Vorgaben, sind die Überwachung und Steuerung von ComplianceRisiken (wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel,
Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität, sonstige strafbare Handlungen, Datenschutz, Informationssicherheit) und Interessenkonflikten, das Notfall
und Sicherheitsmanagement wie auch die Beratung des Vorstandes, der Fachbereiche und der Mitarbeiter/Innen bei Veränderungen in Abläufen, Prozessen und der Aufbauorganisation wesentliche Aufgaben von Compliance.
Ziel ist die interne Transparenz sowie die Gewährleistung der
Rechtskonformität, um stets eine gesetzlich und aufsichtsrechtlich einwandfreie sowie bedarfsgerechte Kundenberatung und Serviceleistung sicherzustellen sowie die Reputation der Stadtsparkasse München zu schützen. Dazu sind folgende Aufgabenfelder bzw. Funktionen in dieser Abteilung vereint:
Compliance nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Compliance im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Geldwäsche und Betrugsprävention (Prävention sonstiger strafbarer Handlungen)
Datenschutz
Informationssicherheit
Sicherheitsbeauftragter und Koordinator Krisenstab Business Continue Management
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Zur Steuerung der ComplianceRisiken werden diese in regelmäßigen Überwachungshandlungen und Audits sowie durch die Identifizierung von Interessenkonflikten ermittelt und in entsprechenden Risikoanalysen bzw.
Berichten dokumentiert sowie daraus angemessene Präventivmaßnahmen abgeleitet. Darüber hinaus werden der Vorstand und teilweise auch der Verwaltungsrat mit jährlichen Tätigkeitsberichten schriftlich informiert – der Vorstand auch unterjährig in regelmäßigen Terminen oder Quartalsberichten.
Über themenspezifische als auch jährlich verpflichtende OnlineSchulungen zu den Themen Compliance, Datenschutz, Geldwäsche und sonstige strafbare Handlungen sowie ITSicherheit bleiben die Mitarbeiter/Innen immer auf dem neuesten Stand. Im Aufgabenbereich Sicherheit werden ebenso regelmäßig die potentiellen Risiken ermittelt und Notfall und Krisenstabsübungen
durchgeführt.
Die jährlich aktualisierte Risikoanalyse, in denen Compliance alle Risiken der Geschäftstätigkeit, der Kundengruppen sowie der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Transaktionen betrachtet und bewertet, haben unter Berücksichtigung der abgeleiteten und ergriffenen Maßnahmen ergeben, dass für die Stadtsparkasse München keine erheblichen oder wesentlichen Risiken bestehen (siehe auch Leistungsindikatoren zu Kriterium 20, insbesondere GRI SRS2053 und GRI SRS4191).
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Überwachungshandlungen von Compliance beziehen nicht nur das Handeln der Stadtsparkasse München und deren Angestellten, sondern auch Kunden und Dritte ein. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein umfangreiches und seit Jahren bewährtes internes Kontrollsystem (z.B. definierte
Kontrollhandlungen, VierAugenPrinzip etc.). Um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen, wurde für Hinweise von intern als auch extern, unter Wahrung der Vertraulichkeit, ein OnlineHinweisgebersystem geschaffen, für das der Leiter Compliance und Geldwäschebeauftragte zuständig sind. Die externen Vorschriften werden durch vielfältige interne Richtlinien ergänzt. So ist die Erwartung der Stadtsparkasse München an die Mitarbeiter/Innen, sich stets integer zu verhalten, in der Ethikrichtlinie festgeschrieben, die als Bestandteil des „Fachhandbuches „AntiGeldwäsche / sonstige strafbare Handlungen / Embargo – Vertrieb“ veröffentlicht und ebenfalls jährlich von allen Mitarbeiter/Innen zur Kenntnis zu nehmen ist. Diese präzisieren weitere hausinterne Vorschriften, v.a. die Grundsätze allgemeiner betrieblicher Ordnung. Auch die Annahme von Sachzuwendungen und Einladungen sind hier geregelt. Abgesehen von geringen Bagatellgrenzen ist dafür ein entsprechendes Genehmigungsverfahren über die Direktion Personal, den Vorstand oder den Verwaltungsrat einschließlich einer vorherigen Einschätzung durch Compliance vorgesehen.
Der Verbraucherschutz unterliegt einer Vielzahl an regulatorischen Vorgaben.
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird durch definierte Grundsätze und Prozesse nachgehalten. Hierunter fallen Tätigkeiten, die der Einhaltung
verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben, u.a. auch aus höchstrichterlichen Entscheidungen, dienen, wie z.B. hinsichtlich Vergütungen, Product Governance und Preistransparenz. Das Hinwirken auf die Einhaltung von geltenden verbraucherschützenden Vorgaben ist mit den bestehenden Verfahren gegeben.
Für das Jahr 2020 sind weder Korruptionsfälle bekannt geworden noch Bußgelder gegen die Stadtsparkasse München wegen des Verstoßes gegen Gesetze verhängt worden (siehe auch Leistungsindikatoren zu Kriterium 20, insbesondere GRI SRS2053 und GRI SRS4191).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS2051: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Wird derzeit nicht erhoben. In den Risikountersuchungen werden aber stets das gesamte Geschäftsumfeld und alle Geschäftsbereiche berücksichtigt. Siehe Erläuterung unter Kriterium 20.
Leistungsindikator GRI SRS2053: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2020 sind weder Korruptionsfälle bekannt geworden noch Bußgelder gegen die Stadtsparkasse München wegen des Verstoßes gegen Gesetze verhängt worden.
Leistungsindikator GRI SRS4191: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nichtmonetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
Seite: 61/66
Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Hochschule für Finanzwirtschaft &
Management der SparkassenFinanzgruppe. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein
Wissenschaftsförderung der SparkassenFinanzgruppe, die EberleButschkau
Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs und Anlegerentschädigungsgesetz und das
Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Auf Basis des im Sparkassengesetz verankerten Regionalprinzips, konzentriert sich die Stadtsparkasse München auf die Entwicklung der Wirtschaft,
Gesellschaft und Lebensqualität in der Stadt München und der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Dazu stellt sie Fördermittel für gemeinnützige Zwecke in der Region bereit. (siehe Kriterium 18). Politisch hält sie sich neutral, daher werden keine Spenden oder Zuwendungen an Politiker*innen und Parteien von der Stadtsparkasse München getätigt.
Die Stadtsparkasse München unterliegt allen für die
Finanzdienstleistungsbranche relevanten Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus unterliegt sie dem bayerischen Sparkassen und Bankaufsichtsrecht (z.B.
SpkG, SpkO). Die Einhaltung der für sie wesentlichen gesetzlichen Vorschriften wird intern durch die Compliance Abteilung sichergestellt (siehe auch Kriterium 20). Extern wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und
Verordnungen durch die Stadtsparkasse München regelmäßig von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft. Information und Austausch, u. a. auch zu Gesetzgebungsverfahren, erfolgen zudem über die satzungsgemäßen Gremien der Sparkassenverbände. Darüber hinaus werden keine gesonderten Konzepte für die politische Einflussnahme verfolgt. Für die Ausübung der ComplianceFunktion besteht ein entsprechendes internes Konzept (siehe Kriterium 20).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS4151: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Stadtsparkasse München tätigt keine politischen Spenden.
20. Gesetzes und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere
Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Abteilung Compliance ist in der Stadtsparkasse München als eine zentrale, zuständigkeitsbezogene weisungsunabhängige Überwachungsfunktion etabliert.
Sie ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtet diesem direkt. Neben der Überwachung der Einhaltung wesentlicher rechtlicher Vorgaben, sind die Überwachung und Steuerung von ComplianceRisiken (wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel,
Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität, sonstige strafbare Handlungen, Datenschutz, Informationssicherheit) und Interessenkonflikten, das Notfall
und Sicherheitsmanagement wie auch die Beratung des Vorstandes, der Fachbereiche und der Mitarbeiter/Innen bei Veränderungen in Abläufen, Prozessen und der Aufbauorganisation wesentliche Aufgaben von Compliance.
Ziel ist die interne Transparenz sowie die Gewährleistung der
Rechtskonformität, um stets eine gesetzlich und aufsichtsrechtlich einwandfreie sowie bedarfsgerechte Kundenberatung und Serviceleistung sicherzustellen sowie die Reputation der Stadtsparkasse München zu schützen. Dazu sind folgende Aufgabenfelder bzw. Funktionen in dieser Abteilung vereint:
Compliance nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Compliance im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Geldwäsche und Betrugsprävention (Prävention sonstiger strafbarer Handlungen)
Datenschutz
Informationssicherheit
Sicherheitsbeauftragter und Koordinator Krisenstab Business Continue Management
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Zur Steuerung der ComplianceRisiken werden diese in regelmäßigen Überwachungshandlungen und Audits sowie durch die Identifizierung von Interessenkonflikten ermittelt und in entsprechenden Risikoanalysen bzw.
Berichten dokumentiert sowie daraus angemessene Präventivmaßnahmen abgeleitet. Darüber hinaus werden der Vorstand und teilweise auch der Verwaltungsrat mit jährlichen Tätigkeitsberichten schriftlich informiert – der Vorstand auch unterjährig in regelmäßigen Terminen oder Quartalsberichten.
Über themenspezifische als auch jährlich verpflichtende OnlineSchulungen zu den Themen Compliance, Datenschutz, Geldwäsche und sonstige strafbare Handlungen sowie ITSicherheit bleiben die Mitarbeiter/Innen immer auf dem neuesten Stand. Im Aufgabenbereich Sicherheit werden ebenso regelmäßig die potentiellen Risiken ermittelt und Notfall und Krisenstabsübungen
durchgeführt.
Die jährlich aktualisierte Risikoanalyse, in denen Compliance alle Risiken der Geschäftstätigkeit, der Kundengruppen sowie der angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Transaktionen betrachtet und bewertet, haben unter Berücksichtigung der abgeleiteten und ergriffenen Maßnahmen ergeben, dass für die Stadtsparkasse München keine erheblichen oder wesentlichen Risiken bestehen (siehe auch Leistungsindikatoren zu Kriterium 20, insbesondere GRI SRS2053 und GRI SRS4191).
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Die Überwachungshandlungen von Compliance beziehen nicht nur das Handeln der Stadtsparkasse München und deren Angestellten, sondern auch Kunden und Dritte ein. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein umfangreiches und seit Jahren bewährtes internes Kontrollsystem (z.B. definierte
Kontrollhandlungen, VierAugenPrinzip etc.). Um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen, wurde für Hinweise von intern als auch extern, unter Wahrung der Vertraulichkeit, ein OnlineHinweisgebersystem geschaffen, für das der Leiter Compliance und Geldwäschebeauftragte zuständig sind. Die externen Vorschriften werden durch vielfältige interne Richtlinien ergänzt. So ist die Erwartung der Stadtsparkasse München an die Mitarbeiter/Innen, sich stets integer zu verhalten, in der Ethikrichtlinie festgeschrieben, die als Bestandteil des „Fachhandbuches „AntiGeldwäsche / sonstige strafbare Handlungen / Embargo – Vertrieb“ veröffentlicht und ebenfalls jährlich von allen Mitarbeiter/Innen zur Kenntnis zu nehmen ist. Diese präzisieren weitere hausinterne Vorschriften, v.a. die Grundsätze allgemeiner betrieblicher Ordnung. Auch die Annahme von Sachzuwendungen und Einladungen sind hier geregelt. Abgesehen von geringen Bagatellgrenzen ist dafür ein entsprechendes Genehmigungsverfahren über die Direktion Personal, den Vorstand oder den Verwaltungsrat einschließlich einer vorherigen Einschätzung durch Compliance vorgesehen.
Der Verbraucherschutz unterliegt einer Vielzahl an regulatorischen Vorgaben.
Die Umsetzung dieser Vorgaben wird durch definierte Grundsätze und Prozesse nachgehalten. Hierunter fallen Tätigkeiten, die der Einhaltung
verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben, u.a. auch aus höchstrichterlichen Entscheidungen, dienen, wie z.B. hinsichtlich Vergütungen, Product Governance und Preistransparenz. Das Hinwirken auf die Einhaltung von geltenden verbraucherschützenden Vorgaben ist mit den bestehenden Verfahren gegeben.
Für das Jahr 2020 sind weder Korruptionsfälle bekannt geworden noch Bußgelder gegen die Stadtsparkasse München wegen des Verstoßes gegen Gesetze verhängt worden (siehe auch Leistungsindikatoren zu Kriterium 20, insbesondere GRI SRS2053 und GRI SRS4191).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS2051: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Wird derzeit nicht erhoben. In den Risikountersuchungen werden aber stets das gesamte Geschäftsumfeld und alle Geschäftsbereiche berücksichtigt. Siehe Erläuterung unter Kriterium 20.
Leistungsindikator GRI SRS2053: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Im Jahr 2020 sind weder Korruptionsfälle bekannt geworden noch Bußgelder gegen die Stadtsparkasse München wegen des Verstoßes gegen Gesetze verhängt worden.
Leistungsindikator GRI SRS4191: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nichtmonetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nichtmonetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
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Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Hochschule für Finanzwirtschaft &
Management der SparkassenFinanzgruppe. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein
Wissenschaftsförderung der SparkassenFinanzgruppe, die EberleButschkau
Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem
Einlagensicherungs und Anlegerentschädigungsgesetz und das
Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Auf Basis des im Sparkassengesetz verankerten Regionalprinzips, konzentriert sich die Stadtsparkasse München auf die Entwicklung der Wirtschaft,
Gesellschaft und Lebensqualität in der Stadt München und der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Dazu stellt sie Fördermittel für gemeinnützige Zwecke in der Region bereit. (siehe Kriterium 18). Politisch hält sie sich neutral, daher werden keine Spenden oder Zuwendungen an Politiker*innen und Parteien von der Stadtsparkasse München getätigt.
Die Stadtsparkasse München unterliegt allen für die
Finanzdienstleistungsbranche relevanten Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus unterliegt sie dem bayerischen Sparkassen und Bankaufsichtsrecht (z.B.
SpkG, SpkO). Die Einhaltung der für sie wesentlichen gesetzlichen Vorschriften wird intern durch die Compliance Abteilung sichergestellt (siehe auch Kriterium 20). Extern wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und
Verordnungen durch die Stadtsparkasse München regelmäßig von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft. Information und Austausch, u. a. auch zu Gesetzgebungsverfahren, erfolgen zudem über die satzungsgemäßen Gremien der Sparkassenverbände. Darüber hinaus werden keine gesonderten Konzepte für die politische Einflussnahme verfolgt. Für die Ausübung der ComplianceFunktion besteht ein entsprechendes internes Konzept (siehe Kriterium 20).
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS4151: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Stadtsparkasse München tätigt keine politischen Spenden.
20. Gesetzes und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere
Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Abteilung Compliance ist in der Stadtsparkasse München als eine zentrale, zuständigkeitsbezogene weisungsunabhängige Überwachungsfunktion etabliert.
Sie ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtet diesem direkt. Neben der Überwachung der Einhaltung wesentlicher rechtlicher Vorgaben, sind die Überwachung und Steuerung von ComplianceRisiken (wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel,
Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität, sonstige strafbare Handlungen, Datenschutz, Informationssicherheit) und Interessenkonflikten, das Notfall
und Sicherheitsmanagement wie auch die Beratung des Vorstandes, der Fachbereiche und der Mitarbeiter/Innen bei Veränderungen in Abläufen, Prozessen und der Aufbauorganisation wesentliche Aufgaben von Compliance.
Ziel ist die interne Transparenz sowie die Gewährleistung der
Rechtskonformität, um stets eine gesetzlich und aufsichtsrechtlich einwandfreie sowie bedarfsgerechte Kundenberatung und Serviceleistung sicherzustellen sowie die Reputation der Stadtsparkasse München zu schützen. Dazu sind folgende Aufgabenfelder bzw. Funktionen in dieser Abteilung vereint:
Rechtskonformität, um stets eine gesetzlich und aufsichtsrechtlich einwandfreie sowie bedarfsgerechte Kundenberatung und Serviceleistung sicherzustellen sowie die Reputation der Stadtsparkasse München zu schützen. Dazu sind folgende Aufgabenfelder bzw. Funktionen in dieser Abteilung vereint: