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gen der Mitgliedsinstitute auszustatten. Die Rolle der einheitli-chen Sicherungseinrichtung iSd ESAEG nimmt die Einlagensi-cherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) wahr.

Zur Finanzierung der gesetzlichen Einlagensicherung durch Aufbau eines Ex-ante-Fonds iSd § 13 ESAEG sind gemäß § 21 ESAEG jährlich Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich gemäß § 23 ESAEG nach der Höhe der gedeckten Einlagen und der Ausprägung der Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist. Darüber hinaus kann die Sicherungseinrich-tung pro Kalenderjahr Sonderbeiträge in der Höhe von maxi-mal 0,5 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitglieds-institute einheben. Diese Schwelle kann im Einzelfall durch die Genehmigung der FMA auch überschritten werden. Die Höhe des Sonderbeitrags bestimmt sich gemäß § 22 ESAEG als Verhältnis des zuletzt fälligen Jahresbeitrags der Raiffei-sen-Landesbank Tirol AG zur Gesamtsumme der zuletzt fäl-ligen Jahresbeiträge aller Mitglieder der Sicherungseinrich-tung. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Sonderbeiträge eingehoben.

Im Falle einer Auszahlung von Entschädigungen für gesicher-te Wertpapierdienstleistungen iSd § 49 ESAEG (Anlegerent-schädigung) beträgt die Beitragsleistung des Einzelinstituts pro Geschäftsjahr maximal 1,5 % der Bemessungsgrundla-ge Bemessungsgrundla-gemäß Art. 92 Abs. 3 lit. a CRR zuzüglich des 12,5-Fachen des Eigenmittelerfordernisses für das Positionsrisiko gemäß Teil 3 Titel IV Kapitel 2 CRR.

Durch das BaSAG wurde die EU-Richtlinie 2014/59/EU über die Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwick-lung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Österreich umgesetzt.

Zur Finanzierung des gesetzlichen Abwicklungsfinanzierungs-mechanismus durch Aufbau eines Ex-ante-Fonds iSd § 123 BaSAG sind gemäß § 125 BaSAG regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich gemäß § 126 Ba-SAG nach dem Verhältnis der Höhe der Verbindlichkeiten ab-züglich der gesicherten Einlagen des Instituts zu den aggre-gierten Verbindlichkeiten abzüglich gesicherter Einlagen aller in Österreich zugelassenen Institute. Diese Beiträge sind ent-sprechend dem Risikoprofil des Instituts anzupassen. Unwi-derrufliche Zahlungsverpflichtungen wurden nicht verwendet.

Darüber hinaus kann die Abwicklungsbehörde im Bedarfsfall

gemäß § 127 BaSAG außerordentliche nachträgliche Beiträge einheben. Die Berechnung der Höhe dieser Beiträge folgt den Regeln der ordentlichen Beiträge iSd § 126 BaSAG und sie dürfen den dreifachen Jahresbetrag der ordentlichen Beiträge nicht überschreiten.

Institutsbezogene Sicherungssysteme Im Sinne der Artikel 49 Abs. 3 und 113 Abs. 7 CRR hat die Landesbank Tirol AG zusammen mit der Raiffeisen-bank International AG, den anderen Raiffeisen-Landesban-ken und mit einigen anderen Instituten der Raiffeisen-BanRaiffeisen-Landesban-ken- Raiffeisen-Banken-gruppe einen Vertrag zur Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems abgeschlossen (B-IPS). Einen inhaltsglei-chen Vertrag haben auch die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und die 64 Tiroler Raiffeisenbanken abgeschlossen (L-IPS).

Beide Verträge dienen der Sicherstellung einer ausreichen-den Liquidität und der Solvenz der Vertragsparteien. Diese Haftungsvereinbarungen ermöglichen es den Instituten zum einen, Positionen in Eigenmittelinstrumenten anderer Ver-tragspartner nicht von den eigenen Eigenmitteln abziehen zu müssen (Artikel 49 Abs. 3 CRR). Zum anderen dürfen die Ins-titute Risikopositionen gegenüber anderen Vertragsparteien von der Anforderung der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge ausnehmen (Artikel 113 Abs. 7 CRR). Bei-de institutsbezogenen Sicherungssysteme wurBei-den von Bei-der Fi-nanzmarktaufsicht durch Bescheid genehmigt.

Am 21.12.2020 haben die Raiffeisen Bank International AG, die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, die weiteren Raiffeisenlan-desbanken und die Raiffeisenbanken Anträge bei der FMA und der EZB eingereicht, um (i) ein neues institutsbezogenes Si-cherungssystem bestehend aus der Raiffeisen Bank Interna-tional AG, der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, den weiteren Raiffeisenlandesbanken und den Raiffeisenbanken zu grün-den; und (ii) einer neu zu gründenden Genossenschaft unter dem Namen „Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrich-tung eGen“ zum Zwecke der gesetzlichen (österreichischen) Einlagensicherung im Sinne des ESAEG beizutreten. Zum jet-zigen Zeitpunkt kann jedoch nicht eingeschätzt werden, ob eine solche Genehmigung erlangt wird oder ob zusätzliche dingungen auferlegt werden bzw. ob solche zusätzlichen Be-dingungen vereinbart werden würden. Sollte die Genehmigung erteilt und sollten die Bedingungen vereinbart werden, werden die oben genannten Antragsteller in der Folge gemäß den Be-stimmungen des ESAEG aus der ESA ausscheiden.

Innsbruck, am 24. Februar 2021

Der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG den Premium- und den gehobenen Privatkunden. Unsere Marktposition in der Zielgruppe Jugend wollen wir weiter aus-bauen und den eingeschlagenen Weg der letzten Jahre kon-sequent weitergehen. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, die Produktivität weiter zu steigern und die Digitalisierung der Kunden- und Abwicklungsprozesse entsprechend voranzu-treiben. Unser wichtigstes Differenzierungsmerkmal bleibt aber die persönliche Beziehung zu unseren Kunden.

Verlässlicher Partner für Firmenkunden in Krisenzeiten

Die Unternehmerinnen und Unternehmer Tirols sind aktu-ell mit großen Herausforderungen konfrontiert. Gerade die für unser Bundesland so wichtige Tourismusbranche und alle tourismusnahen Betriebe sind überproportional betroffen. Als führender Finanzpartner der regionalen Wirtschaft stehen wir unseren Kunden gerade in diesen schwierigen Zeiten als ver-lässlicher Partner – gemeinsam mit den Tiroler Raiffeisenban-ken – zur Seite. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Kunden die Krise meistern werden. Neben der intensiven Betreuung unserer Bestandskunden bleibt unser Fokus auch auf der ge-zielten Akquisition von neuen Kunden. Dafür werden wir die

Zusammenarbeit mit den Tiroler Raiffeisenbanken weiter aus-bauen.

Quartiersentwicklung DAS RAIQA schreitet voran

Mit Abgabe der Einreichpläne und dem positiven Gemeinde-ratsbeschluss zum Bebauungs- und Flächenwidmungsplan wurde am 10. Dezember 2020 ein weiterer wichtiger Meilen-stein im Projekt DAS RAIQA erreicht. Parallel dazu wurde der nachhaltige Rückbau des Hauptgebäudes in Form von Social Urban Mining vorangetrieben und dieser wird bis April 2021 abgeschlossen sein. Dabei werden alle beim Rückbau freige-legten Ressourcen auf ihre Wiederverwertung (Re- und Up-Cycling) geprüft und, wo immer es möglich ist, einer solchen zugeführt. Die weiterführenden Abrissarbeiten werden bis Ende des Jahres finalisiert.

Trotz erschwerter Rahmenbedingungen aufgrund von Coro-na gehen wir davon aus, dass die Quartiersentwicklung zügig vorangetrieben und der Gesamtprojektplan eingehalten wer-den kann.

MMag. Reinhard Mayr Mag. Thomas Wass Dr. Christof Splechtna Vorstandsvorsitzender Stv. Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied

Ausblick 2021

Nach wie vor schwierige Zeiten

Die Wirtschaft befindet sich auch zu Jahresbeginn 2021 noch immer in einer schwierigen Phase. Die noch im Dezember 2020 staatlich verordneten neuerlichen Schließungen im Zu-sammenhang mit den Covid-19-Infektionsraten bedeuten vor allem für den Dienstleistungssektor einen massiven Rück-schlag und enorme Einbußen. Die Folgen daraus sind in Ti-rol, wo 40 % der gesamten Wertschöpfung von wirtschaftsbe-zogenen Dienstleistungen erzielt werden, besonders spürbar.

Die Produktionseinbrüche fallen etwas moderater aus, da im Gegensatz zum Frühjahr 2020 die Industrie und der internatio-nale Handel weniger betroffen sind. Die Konjunkturprognosen der beiden Wirtschafts-Institute WIFO und IHS gehen zwar beide davon aus, dass sich 2021 ein erneutes Wirtschafts-wachstum einstellen wird, allerdings wird dies erst im zweiten Halbjahr der Fall sein.

Nach dem stärksten Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er-Jahren mit einem Rückgang des BIP in Österreich von geschätzten 7,5 % (in Tirol knapp 10 %) liegen die erwarteten Steigerungsraten für 2021 zwischen 3,1 und 4,5 %. Risikofak-toren sind dabei längere Verzögerungen bei der Reduktion der Infektionszahlen, eine ausgeprägte Insolvenzwelle, kein nennenswerter Beschäftigungszuwachs sowie eine anhaltend hohe Sparquote. Auch der Investitionszyklus wird 2021 aller Voraussicht nach deutlich vorsichtiger anlaufen. Ein mögli-ches Ende der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine nach wie vor große Unsicherheit hinsichtlich des weite-ren Verlaufs der Pandemie und der damit verbundenen Res-triktionen bremsen das Investitionsverhalten der Wirtschafts-treibenden.

Trendwende im zweiten Quartal erhofft Hoffnung auf Besserung im Jahresverlauf 2021 geben die Bemühungen aller Regierungen, möglichst rasch eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen. Auch der private Konsum sollte nach einem noch nie gesehenen Einbruch im Jahr 2020 eine Trendwende erleben. Der erzwungene Konsumverzicht führte zwar zu massiv angestiegenen Sparquoten und -volu-men, im zweiten Quartal sollte sich dadurch aber ein konsum-getriebener Aufschwung verfestigen. Eine Erholung am Ar-beitsmarkt dürfte sich krisenbedingt erst 2022 einstellen.

Geld- und Fiskalpolitik wesentlicher Stabilitätsfaktor

Massive und koordinierte geld- und fiskalpolitische Impul-se waren 2020 die Grundlage, um das Vertrauen in die wirt-schaftspolitische Steuerungsfähigkeit zu bewahren. Die Vor-zeichen für 2021 und auch darüber hinaus deuten in eine ähnliche Richtung. Dies erscheint insofern wichtig, als dann eine nachhaltige Rückkehr zum europäischen Inflationsziel gewährleistet werden kann. Damit einher geht allerdings eine nur zaghafte Normalisierung der Negativzinslandschaft, mit der seitens EZB keinesfalls vor 2024 oder 2025 zu rechnen ist.

Risikovorsorge im Fokus

Die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer an die Gren-zen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit geführt. Mit dem Ende der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ist deshalb auch mit einem Anstieg von Insolvenzen zu rechnen. Diesem

er-höhten Kreditrisiko begegnen wir durch angepasste Verga-berichtlinien, intensivere Früherkennungsprozesse und einen Fokus auf das NPL-Management. Zugleich wurden die bilan-ziellen Risikovorsorgen bereits im letzten Jahr entsprechend angepasst.

Eigene Raiffeisen-Einlagensicherung angedacht

Im Dezember 2020 wurde in der Raiffeisen Bankengruppe Österreich über die Gründung einer eigenen Raiffeisen-Ein-lagensicherung beraten und es wurden erste Schritte in die-se Richtung eingeleitet. Eine detaillierte Prüfung und mögli-che Genehmigung einer solmögli-chen Einrichtung seitens EZB und FMA ist aktuell im Laufen.

Kraftvoll in die Zukunft gehen

Im Jahr 2022 führen wir planmäßig einen Strategie-Review für die RLB Tirol AG und die Raiffeisen-Bankengruppe Tirol durch und definieren unsere strategischen Ziele neu. Als Grundla-ge dafür erarbeiten wir aktuell eine neue Vision und Mission für unser Unternehmen. Wir setzen uns dabei intensiv mit den volkswirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingun-gen, dem Wettbewerbsumfeld, den Megatrends und dem ge-änderten Kundenverhalten auseinander. Unter Einbindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Tiroler Raiffeisenbanken wird bis April 2021 die künftige Ausrichtung unserer Landesbank festgelegt. Das Ergebnis dieses Projekts bildet dann die Basis für die Ende des Jahres beginnende Überarbeitung unseres Geschäftsmodells.

Nachhaltigkeit als Gebot der Stunde Der gesamtgesellschaftliche Trend hin zu nachhaltigem Wirt-schaften ist weiterhin Impulsgeber für und Treiber von Verän-derung. Nachhaltigkeit ist für uns aber wesentlich mehr als ein wohlwollendes Lippenbekenntnis. Sie ist ein Gebot der Stun-de und muss über alle Unternehmensbereiche hinweg ganz-heitlich betrachtet und koordiniert werden. Dazu wird ab dem zweiten Quartal 2021 ein eigenes Nachhaltigkeitsmanage-ment in der RLB Tirol installiert. Wichtigste Aufgabe für dieses Jahr ist die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, welche in die Geschäftsmodelldiskussion einfließen wird.

Kundennähe trotz Abstandsregelungen Gerade in dieser so schwierigen Zeit ist es trotz aller auferleg-ten Distanzvorschrifauferleg-ten entscheidend für uns, ganz nah bei unseren Kunden zu sein. Wir reduzieren den Begriff „Nähe“

dabei aber nicht ausschließlich auf physische Kontakte. In der Pandemie haben vor allem auch die digitalen Beratungs- und Abschlussmöglichkeiten weiter an Bedeutung gewon-nen und werden immer häufiger nachgefragt. Dieses Ange-bot werden wir konsequent ausbauen und alle Vertriebs- und Kommunikationskanäle nach den Bedürfnissen unserer Kun-den weiterentwickeln. Wesentlich ist für uns dabei, ein über alle Kontaktpunkte hinweg vernetztes Produkt- und Dienst-leistungsangebot zu schaffen. Diese kanalübergreifende Har-monisierung zwischen stationärem und digitalem Vertrieb ent-spricht den Erwartungen unserer Kunden und trägt wesentlich zu einem positiven Beratungs- und Kauferlebnis bei.

Unsere Vertriebskraft fokussieren wir in diesem Jahr sehr stark in einer Offensive bei den Geschäftskunden sowie bei

Raiffeisen-Landesbank Tirol AG

Jahresabschluss

2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020 – Passiva

31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR TEUR TEUR

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

a) täglich fällig 1.959.263.027,41 1.813.935

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.902.517.797,57 4.861.780.824,98 2.074.353 3.888.288 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden:

a) Spareinlagen darunter:

451.364.587,18 456.427

aa) täglich fällig (0,00) (0)

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (451.364.587,18) (456.427) b) sonstige Verbindlichkeiten

darunter:

1.734.881.163,93 2.186.245.751,11 1.776.428 2.232.855

aa) täglich fällig (1.074.868.945,08) (1.105.914)

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (660.012.218,85) (670.513) 3. Verbriefte Verbindlichkeiten:

a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0

b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 1.724.843.986,68 1.724.843.986,68 1.731.779 1.731.779

4. Sonstige Verbindlichkeiten 56.456.796,00 39.456

5. Rechnungsabgrenzungsposten 3.595.695,56 4.033

6. Rückstellungen:

a) Rückstellungen für Abfertigungen 9.504.744,46 9.577

b) Rückstellungen für Pensionen 23.947.938,53 24.343

c) Steuerrückstellungen 976.000,00 58

d) sonstige 14.677.407,38 49.106.090,37 13.398 47.376

6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 0

7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4

der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 50.751.000,00 50.751

8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I

Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 0

darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen

gemäß § 26a BWG 0,00 0

8b. Instrumente ohne Stimmrecht

gemäß § 26a BWG 5.900.000,00 5.900

9. Gezeichnetes Kapital 84.950.000,00 84.950

10. Kapitalrücklagen:

a) gebundene 94.092.800,00 94.092.800,00 94.093

b) nicht gebundene 0,00 0 94.093

11. Gewinnrücklagen:

a) gesetzliche Rücklage 9.085.000,00 9.085

b) satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0

c) andere Rücklagen 217.668.879,60 226.753.879,60 212.012 221.097

12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG 67.200.000,00 67.200

13. Bilanzgewinn 6.990.518,91 5.950

SUMME der Passiva 9.418.667.343,21 8.473.728

Bilanz zum 31. Dezember 2020 – Aktiva

31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR TEUR TEUR

1. Kassenbestand, Guthaben bei

Zentralnotenbanken und Postgiroämtern 779.639.900,68 385.680

2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind:

a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und

ähnliche Wertpapiere 898.486.069,27 876.748

b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken

zugelassene Wechsel 0,00 898.486.069,27 0 876.748

3. Forderungen an Kreditinstitute:

a) täglich fällig 946.365.319,29 785.089

b) sonstige Forderungen 2.012.917.688,42 2.959.283.007,71 1.945.318 2.730.407

4. Forderungen an Kunden 3.149.479.442,91 3.002.556

5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) von öffentlichen Emittenten 0,00 0

b) von anderen Emittenten

darunter: eigene Schuldverschreibungen

1.286.340.209,41 1.286.340.209,41 1.122.143 1.122.143

(0,00) (0)

6. Aktien und andere nicht

festverzinsliche Wertpapiere 34.981.436,41 34.981

7. Beteiligungen darunter:

an Kreditinstituten

183.785.416,48 183.625

(182.674.179,23) (182.515)

8. Anteile an verbundenen Unternehmen darunter:

an Kreditinstituten

24.888.589,16 24.889

(0,00) (0)

9. Immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens 200.529,98 158

10. Sachanlagen darunter:

Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden

38.394.822,71 38.093

(13.955.894,80) (14.374)

11. Anteile an einer herrschenden oder an mit

Mehrheit beteiligten Gesellschaft 0,00 0

darunter:

Nennwert (0,00) (0)

12. Sonstige Vermögensgegenstände 40.312.265,42 54.842

13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert,

aber noch nicht eingezahlt ist 0,00 0

14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.380.914,19 1.138

15. Aktive latente Steuern 21.494.738,88 18.468

SUMME der Aktiva 9.418.667.343,21 8.473.728

Jahresabschluss Jahresabschluss

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

2020 2019

EUR EUR TEUR TEUR

1. Zinsen und ähnliche Erträge darunter:

107.457.784,16 136.858

aus festverzinslichen Wertpapieren (41.061.955,68) (43.567)

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 55.388.359,91 86.284

I. NETTOZINSERTRAG 52.069.424,25 50.574

3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen:

a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten

und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.000.776,66 4

b) Erträge aus Beteiligungen 251.939,26 11.562

c) Erträge aus Anteilen an

verbundenen Unternehmen 8.580.000,00 9.832.715,92 72 11.638

4. Provisionserträge 37.815.928,68 34.294

5. Provisionsaufwendungen 14.913.071,74 11.671

6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 1.356.483,09 1.092

7. Sonstige betriebliche Erträge 9.922.491,51 9.501

II. BETRIEBSERTRÄGE 96.083.971,71 95.428

8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen:

a) Personalaufwand darunter:

35.425.286,38 35.654

aa) Löhne und Gehälter (24.628.467,38) (24.916)

bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt

abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (6.437.009,00) (6.243)

cc) sonstiger Sozialaufwand (957.132,07) (938)

dd) Aufwendungen für Altersversorgung

und Unterstützung (2.518.516,78) (2.675)

ee) Dotierung der Pensionsrückstellung (-230.306,40) (57)

ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche

Mitarbeitervorsorgekassen (1.114.467,55) (825)

b) sonstige Verwaltungsaufwendungen

(Sachaufwand) 27.739.782,61 63.165.068,99 26.701 62.355

9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten

9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände 2.927.729,07 2.661

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.461.951,33 3.938

III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN 76.554.749,39 68.954

IV. BETRIEBSERGEBNIS 19.529.222,32 26.474

Posten unter der Bilanz

31.12.2020 31.12.2019

EUR EUR TEUR TEUR

zu AKTIVA:

1. Auslandsaktiva 1.171.653.776,62 1.156.059

zu PASSIVA:

1. Eventualverbindlichkeiten darunter:

202.647.673,38 189.251

a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten

aus weitergegebenen Wechseln (0,00) (0)

b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und

Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten (202.389.313,38) (189.134) 2. Kreditrisiken

darunter:

624.243.043,84 562.010

Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften (0,00) (0)

3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 0,00 0

4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der 502.508.848,97 505.010

Verordnung (EU) Nr. 575/2013, darunter:

Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4

der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 42.415.550,93 46.874

5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der 2.867.975.439,45 3.158.271

Verordnung (EU) Nr. 575/2013, darunter:

Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(harte Kernkapitalquote in %) 16,04 % 14,51 %

Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(Kernkapitalquote in %) 16,04 % 14,51 %

Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1

lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 17,52 % 15,99 %

6. Auslandspassiva 630.897.268,42 673.436

2020 2019

EUR EUR TEUR TEUR

IV. BETRIEBSERGEBNIS – Übertrag 19.529.222,32 26.474

11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forde-rungen und Wertpapiere, die wie Umlauf-vermögen bewertet sind, und Zuführung zu Rückstellungen für Eventualverpflichtungen sowie Erträge aus der Auflösung von berichtigungen auf Forderungen und Wert-papiere, die wie Umlaufvermögen bewertet sind, und Auflösung von Rückstellungen für

Eventualverbindlichkeiten -3.667.597,55 -1.706

13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wert-papiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die

wie Finanzanlagen bewertet sind 413.422,54 2.149

V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 16.275.047,31 26.917

15. Außerordentliche Erträge 0,00 0

darunter:

Entnahmen aus dem Fonds

für allgemeine Bankrisiken (0,00) (0)

16. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0

darunter:

Zuweisungen zum Fonds

für allgemeine Bankrisiken (0,00) (0)

17. Außerordentliches Ergebnis

(Zwischensumme aus Posten 15 und 16) 0,00 0

18. Steuern vom Einkommen und Ertrag darunter:

aus latenten Steuern (3.026.939,18) -1.663.172,74

(2.651) -1.072

19. Sonstige Steuern, soweit nicht in

Posten 18 auszuweisen -4.728.904,59 -4.560

VI. JAHRESÜBERSCHUSS 9.882.969,98 21.285

20. Rücklagenbewegung -5.656.851,63 -15.336

darunter:

Dotierung der Haftrücklage (0,00) (0)

Auflösung der Haftrücklage (0,00) (0)

VII. JAHRESGEWINN 4.226.118,35 5.949

21. Gewinnvortrag 2.764.400,56 1

VIII. BILANZGEWINN 6.990.518,91 5.950

Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG), der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR – Capital Requirements Regulation) und des Unternehmens-gesetzbuches (UGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermit-teln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände bzw. der Verbindlichkeiten wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beach-tet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die zum Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wur-den. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden be-rücksichtigt.

Währungsumrechnung

Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den EZB-Referenzkursen bzw., soweit solche nicht veröffentlicht wer-den, zu Devisen-Mittelkursen (RBI-Fixing) umgerechnet.

Termingeschäfte werden gemäß § 58 Abs. 2 BWG zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum gemilderten Niederstwertprinzip bzw. gemäß § 56 Abs. 2 BWG be-wertet. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens werden zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Wertpapiere, die dem Deckungsstock für Mündelgelder dienen, sind Anlagevermögen und werden gemäß § 2 Abs. 3 der Mündelsi-cherheitsverordnung zum strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Die Wertpapiere des Handelsbestandes und des Umlaufvermögens werden gemäß § 207 UGB zum strengen Niederstwertprinzip bewer-tet. Jene Wertpapiere des Umlaufvermögens, die zur Bedeckung eigener Emissionen angeschafft wurden, werden zu Marktwerten bewertet. Die im Umlaufvermögen befindlichen Wertpapiere aus ei-genen Emissionen werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Entsprechend § 208 UGB wurden Zuschreibungen über EUR 67.993 (Vorjahreswert: TEUR 0) vorgenommen.

Für die Bewertung von Wertpapieren werden Börsenkurse oder am Markt beobachtbare Quotierungen von Handelsteilnehmern heran-gezogen.

Für einen inaktiven Markt können folgende Indikatoren sprechen:

ein wesentlicher Einbruch des Handelsvolumens oder der Handels-aktivitäten; verfügbare Börsenkurse oder Marktpreise variieren we-sentlich im Zeitablauf oder zwischen Marktteilnehmern; die Börsen-kurse oder Marktpreise sind nicht aktuell; ein wesentlicher Anstieg der Bid/Ask-Spreads. Diese Indikatoren müssen für sich genommen allerdings nicht notwendigerweise bedeuten, dass ein Markt inaktiv ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kurswert und dem Buch-wert beträgt EUR 540.537 (VorjahresBuch-wert: TEUR 296).

Für die Beurteilung des Wertpapier-Nostrobestandes der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG nach dem Kriterium des „inaktiven Marktes“

wurden Wertpapiere, bei denen laut Einschätzung der

Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Indizien für einen inaktiven Markt vorliegen, einzeln überprüft. Sind keine adäquaten Marktquotierun-gen vorhanden, erfolgt die Kursermittlung anhand interner

Bewer-Anhang: