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Die Stromnetze müssen ausgebaut werden. Dabei gibt es zwei Alternativen: die bekannten Überlandleitungen oder unterirdisch verlegte Erdkabel. Welche davon in Betracht kommt, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden.

Die optische Wahrnehmung von Strommasten, die Behinderung des Vogelflugs, das Zerschneiden von Kulturräumen – all dies sind Gründe, weshalb immer öfter auch für den Bereich der Höchstspannung die unterirdische Verlegung von Erdkabeln gefordert wird.

Gelegentlich wird angenommen, dass Erdkabel weniger Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, da man diese nicht sehen kann.

Doch auch diese Technologie bringt Nachteile mit sich.

Die Verlegung ist aufwendiger, der Bau teurer – je nach Einzelfall und Berechnungsmethode drei­ bis 13­mal so teuer wie der Bau von Freileitungen. Und auch die Umwelt wird nicht gänzlich geschont: Sichtbar sind die Spuren als Schneisen durch Waldgebiete, nicht minder unerheblich sind Bau und Betrieb von Erdkabeln für Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen.

Außerdem fehlen bislang hinreichende praktische Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen unter­

irdisch verlegter Höchstspannungsleitungen. Pilotvor­

haben sollen deshalb zunächst helfen, Chancen und Risiken der Erdverkabelung besser abwägen zu können.

Die Entscheidung, ob eine Strecke als Freileitung oder als Erdkabel gebaut werden soll, wird in späteren Planungs­ und Genehmigungsstufen von Fall zu Fall genau geprüft.

Im Umweltbericht wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Netzausbaus ermittelt, beschrieben und bewertet. Hierbei betrach­

tete die Bundesnetzagentur sowohl negative als auch positive Auswirkungen. Der Umweltbericht umfasst einen allgemeinen Teil zu den Wirkungen von Höchst­

spannungsleitungen auf die Schutzgüter nach dem UVPG sowie die Darstellung potenzieller Umweltaus­

wirkungen in den Untersuchungsräumen. Schutzgüter nach dem UVPG sind:

• Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit),

• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

• Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

• die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Der NEP Strom 2012 beinhaltet gemäß der gesetzlichen Aufgabenstellung noch keine konkreten Leitungstras­

sen oder Trassenkorridore, sondern lediglich die Netzverknüpfungspunkte (Anfangs­ und Endpunkte), deren Verbindung zur Behebung von Netzengpässen notwendig ist. Dadurch ergaben sich als Rahmen für die strategische Umweltprüfung Punktepaare, zwischen denen Netzverstärkungsmaßnahmen oder Neubaumaßnahmen realisiert werden sollen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen durch die Bundes­

netzagentur erfolgte für einen elliptischen Untersu­

chungsraum um die Punktepaare herum. Hierdurch wurde der Untersuchungsraum so bestimmt, dass er möglichst alle infrage kommenden Trassenverläufe umfasst. Die genaue Lage der Leitungstrassen wird erst in den nachfolgenden Planungs­ und Genehmigungs­

stufen ermittelt und untersucht. Entsprechend konkre­

ter werden in diesen Verfahrensstufen die Untersu­

chungen zu Auswirkungen auf die Umwelt sein.

Im September 2012 veröffentlichte die Bundesnetz­

agentur den überarbeiteten Entwurf des NEP Strom 2012 gemeinsam mit dem Entwurf des hierzu verfassten Umweltberichts und stellte die Dokumente bis November 2012 zur Konsultation. Insgesamt erhielt die Bundes­

netzagentur rund 3.300 Stellungnahmen, überwiegend von Privatpersonen. Inhaltlich betraf ein großer Teil der Stellungnahmen mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch den Netzausbau sowie das Risiko eines Wertverlusts von Immobilien in der Nachbarschaft möglicher neuer Trassen. Auch elektri­

sche und magnetische Felder spielten eine wichtige Rolle. Weitere Themen waren Alternativenprüfungen, die dem NEP zugrunde liegenden Szenarien des Szenariorahmens, konkrete Korridorverläufe, wirt­

schaftliche Auswirkungen sowie der Verfahrensablauf an sich. Die Ergebnisse dieser Bürgerbeteiligung wurden bei der Prüfung und Bestätigung des NEP Strom 2012 und der abschließenden Erstellung des Umweltberichts 2012 durch die Bundesnetzagentur berücksichtigt.

Nachdem sie die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und den Plan abschließend geprüft hatte, bestätigte die Bundesnetzagentur den NEP 2012 am 26. November 2012 in weiten Teilen und überreichte ihn der Bundesregierung gemeinsam mit dem über­arbeiteten Umweltbericht als Entwurf für den Bundesbedarfsplan.

Die ÜNB hatten in ihrem Entwurf für den NEP Strom 2012 insgesamt 74 Maßnahmen zur Optimie­

rung, Verstärkung und zum Ausbau des Übertragungs­

netzes vorgeschlagen. Hiervon hat die Bundesnetz­

agentur 51 Maßnahmen bestätigt. Von den vier von den ÜNB vorgeschlagenen HGÜ­Korridoren wurden drei bestätigt. Damit umfasst der bestätigte NEP Strom 2012 nunmehr rund 2.900 Kilometer an Verstärkungs­

maßnahmen in bestehenden Trassen und rund 2.800 Kilometer an Neubautrassen.

Bei der Bestätigung des NEP Strom 2012 hat die Bundesnetzagentur insbesondere geprüft, ob der vorgelegte Entwurf alle wirksamen und bedarfsgerech­

ten Maßnahmen umfasst, die für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Dabei kommt dem Erforderlichkeits­

kriterium eine besondere Bedeutung zu. In den kommenden Jahren können Änderungen am Szenario­

rahmen oder am gesetzlichen Rahmen zu veränderten Grundlagen für die Netzplanung und damit ver­

änderten Notwendigkeiten von Maßnahmen führen.

Es ist daher möglich, dass Maßnahmen, die von der Bundesnetzagentur für den NEP Strom 2012 nicht bestätigt wurden, in den folgenden Jahren notwendig werden.

Entwurf eines Bundesbedarfsplans

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2012 einen Entwurf für ein Bundesbedarfsplangesetz beschlossen.

Mit Erlass des Bundesbedarfsplans durch den Bundes­

gesetzgeber wird für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche (Ausbau­)Bedarf festgestellt. Der Entwurf des Bundesbedarfsplans bestätigt weiterhin, dass die Vorhaben den Zielsetzungen des EnWG entsprechen, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträg­

liche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, zu gewährleisten.

Ausblick auf die Bundesfachplanung und die Planfeststellung

Nach dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes durch den Bundesgesetzgeber müssen die ÜNB im Rahmen der anschließenden Bundesfachplanung räumliche Konkretisierungen vornehmen und etwa 500 bis 1.000 Meter breite Trassenkorridore für die im Bundesbe­

darfsplan als länderübergreifend oder grenzüber­

schreitend markierten Vorhaben bei der Bundesnetz­

agentur beantragen.

Damit die Bundesfachplanungsverfahren zügig begon­

nen werden können, wurde auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.netzausbau.de ein mit den Länderbehörden abgestimmter Leitfaden zur Bundes­

fachplanung veröffentlicht. Der Leitfaden wurde frühzeitig mit Unternehmens­, Verbands­ und Behörden­

vertretern abgestimmt. Er informiert über Verfahren, Prüfinhalte und Methodik der Bundesfachplanung.

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BUNDESNETZAGENTUR | JAHRESBERICHT 2012 50 |

Bürgerdialog

Der Ausbau der Übertragungsnetze ist ein zentrales Element der Energiewende. Um die notwendige Akzeptanz für den Leitungsausbau zu erhöhen, bietet die Bundesnetzagentur neben den zahlreichen gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsstufen informelle, auf den jeweiligen Adressatenkreis zugeschnittene Informationen an.

Im März und April 2012 führte die Bundesnetzagentur eine Veranstaltungsreihe „Technik­Dialog“ zu den Themengebieten „Speichertechnologien“, „Dezentra­

lisierung und Netzausbau“ sowie „Freileitungen und Erdkabel“ durch. Hierbei sollte der Austausch zwischen Akteuren der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik sowie Bürgern zu entsprechenden Fragestellungen gefördert werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation des NEP Strom 2012 und des Umweltberichts mit einer Informationskampagne zum Netzausbau begleitet.

Hierfür wurden zum einen NEP und Umweltbericht auf CDs und USB­Sticks bereitgestellt, Informations­

broschüren verteilt und eine Anzeigenkampagne in regionalen und überregionalen Printmedien geschal­

tet. Zum anderen wurden sechs regionale Informati­

onsveranstaltungen in Bonn, Nürnberg, Hamburg, Erfurt, Hannover und Stuttgart durchgeführt. Trotz des frühen Planungsstadiums erfreuten sich die Informationstage eines regen Interesses. Im Schnitt nahmen rund 120 Vertreter aus Verbänden, Unterneh­

men, Politik und Verwaltung, aber auch Bürger teil.

Dabei standen Wissensvermittlung, Aufklärung, Dialog und ein transparentes Vorgehen in Form von Diskussionen, sowohl mit Fachleuten als auch mit interessierten Bürgern, im Vordergrund. In den Veranstaltungen wurden insbesondere die Themen Bündelungsoptionen, Erdverkabelung, Dezentralisie­

rung und regionale Energie­Autarkie, Umsetzungsfort­

schritte der Vorhaben aus dem Energieleitungsausbau­

gesetz und Fragen zu Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung angesprochen. Dabei hat sich insbesondere die wissenschaftliche Begleitung der Veranstaltungen durch erfahrene Sachverständige bewährt. Hinzu kamen weitere Fachsymposien in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem DIHK.

Zusätzlich zur allgemeinen Internetseite der Bundes­

netzagentur wurde im Rahmen des Netzausbaus eine Internetseite der Bundesnetzagentur erstellt (www.netzausbau.de), auf der u. a. alle relevanten Dokumente sowie weitergehende Infor mationen zum Verfahren und dem stattfindenden Netzausbau abrufbar sind.

Für Fragen rund um das Thema Netzausbau wurde ein Bürgerservice eingerichtet.

Lesen Sie dazu auch „Gut vernetzt“ im Magazin ab S. 10.

Nationale und internationale Zusammenarbeit Die Bundesnetzagentur richtete im Juni 2012 einen Bundesfachplanungsbeirat ein, der sie im Rahmen des Netzausbaus dabei unterstützt, tragfähige Entschei­

dungen bei der Genehmigung von Leitungsvorhaben vorzubereiten und zu treffen. Der Beirat berät die Bundesnetzagentur insbesondere bei Grundsatzfragen zur Bundesfachplanung, bei der Aufstellung des Bundesnetzplans und bei der Planfeststellung. Fachlich ist der Bundesfachplanungsbeirat ein wichtiges Binde­

glied insbesondere zwischen der Bundesnetzagentur und den Ländern. Dies ist notwendig, weil die Planun­

gen und Entscheidungen der Länder in jedem Schritt einzubeziehen sind – von der Grobtrassierung bis zur Bestimmung des Trassenkorridors und ggf. parzellen­

scharfen Planfeststellung. Nur wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, können sie das beste Ergebnis erreichen. Dafür bildet der Bundesfachplanungsbeirat die Grundlage.

Der Verband europäischer ÜNB ENTSO­E veröffent­

lichte im Juli 2012 den ersten rechtlich gültigen gemein­

schaftsweiten Netzentwicklungsplan. Dieser sog.

Ten­Year Network Development Plan (TYNDP) 2012 wurde in einer Entwurfsfassung bereits im März 2012 vom Verband der europäischen ÜNB zur Konsultation gestellt. Der TYNDP 2012 enthält über hundert Netz­

ausbauprojekte von europäischer Bedeutung mit einer Trassenlänge von insgesamt 52.300 km. Das entspricht einem Investitionsvolumen von etwa 104 Mrd. Euro, davon entfallen etwa 23 Mrd. Euro auf den Bau von Seekabeln. Fast ein Drittel der Projekte des TYNDP 2012 betreffen Deutschland.

Bezug nehmend auf den Entwurf des NEP Strom 2012 der deutschen ÜNB hat die Bundesnetzagentur im Sommer 2012 alle unmittelbaren Nachbarstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, die Nieder­

lande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik) sowie die UNECE­Kontaktstellen über den Ablauf des Gesamtverfahrens, die Prüfung und Konsultation des NEP und des Umweltberichts sowie die grenzüberschreitenden Inhalte des NEP Strom 2012 informiert. Für diese grenzüberschreitenden Verfahren im Rahmen der Bundesfachplanung wurde eine Einbindung der betroffenen Nachbarstaaten nach dem SEA­Protokoll/der Espoo­Konvention angekündigt.

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