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Handlungsfeld Bewusstseinsbildung

Im Dokument 21/1664526. 03. 19 (Seite 125-129)

B. Handlungsfelder und Maßnahmen des LAP seit 2016

X. Handlungsfeld Bewusstseinsbildung

Beim Thema Bewusstseinsbildung geht es darum, die UN-BRK und ihre Leitgedanken bekannter zu machen. Das menschenrechtliche Verständnis von Behinderung, die Leitidee der Inklusion und Partizipation, der umfassende Begriff der Barrierefreiheit haben Auswirkungen auf die Tätigkeit des öffentlichen Bereichs. Auch die Zivilgesellschaft ist Zielgruppe der Bewusstseinsbildung. Medien sind ebenfalls angesprochen.

Bei Bewusstseinsbildung nach Art. 8 UN-BRK geht es zum einen um eine Auseinandersetzung mit Klischees und Vorurteilen über Menschen mit Behinderungen.

Es geht auch um die Haltung gegenüber den Rechten und den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen. Art. 8 verpflichtet die Vertragsstaaten deshalb dazu, Maßnahmen in Richtung Öffentlichkeit durchzuführen. Zum anderen umfasst Art. 8 aber auch die Forderung nach Schulungen und Fortbildung. Diese Forderung wird in verschiedenen Regelungen der UN-BRK und in den Handlungsfeldern des Landesaktionsplans bekräftigt (z.B. Art. 12, Art. 13, Art. 24, Art. 25).

Bewusstseinsbildung im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. Mit Maßnahmen wie der Vergabe des Inklusionspreises oder des Senator-Neumann-Preises, mit der Auszeichnung „Wegbereiter der Inklusion“ oder dem Angebot der

„Woche der Inklusion“ bzw. der „Zeit für Inklusion“ hat sie ganz unterschiedliche Bereiche der Zivilgesellschaft angesprochen. Insbesondere mit der Auszeichnung von

„Wegbereitern der Inklusion“ in den Bereichen Tourismus, Gesundheit, Sport oder Leben und Wohnen im Quartier ist deutlich geworden, dass auch mit vermeintlich kleinen Dingen viel bewegt werden kann (vgl. Drs. 21/11200). Gemeinsam mit dem Inklusionsbüro gibt die Redaktion des Magazins SZENE Hamburg zweimal jährlich das Heft „Vielfalt leben – Inklusion“ heraus. Das Heft wird von einem Redaktionsteam von

123 Menschen mit und ohne Behinderung gestaltet und enthält Berichte, Reportagen, Kommentare und Infos.

Die Maßnahmen des Senats richten sich vorrangig an die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Das Zentrum für Aus- und Fortbildung bietet regelmäßig Workshops, Vorträge oder Seminare zu Themen wie Barrierefreiheit, Diversity oder Leichte Sprache an. Das Integrationsamt hält in den Fortbildungen für Interessenvertretungen schwerbehinderter Beschäftigter entsprechende Angebote vor.

Verschiedene Dienststellen bieten Aktivitäten an wie den „Tag der Vielfalt“ (Bezirksamt Hamburg-Nord) oder Thementage für Auszubildende (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration). Im Fortbildungsprogramm der Sozialgerichte hat die UN-BRK einen festen Platz. Auch Justiz und Polizei halten Angebote vor (vgl. dazu das Handlungsfeld VII.). Damit werden Empfehlungen aus der Staatenprüfung aufgegriffen (z.B. Nr. 19b, Nr. 28c).

Im Berichtszeitraum lag im Bereich der Schulung und Fortbildung ein Schwerpunkt bei der Sozialgerichtsbarkeit und bei den Auszubildenden der Verwaltung. Die Richterschaft des Sozialgerichts und Landessozialgerichts hat sich an einem Bund-Länder-Projekt aus dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (NAP 2.0) beteiligt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Deutsche Institut für Menschenrechte (Monitoringstelle UN-BRK) haben verabredet, ein Fortbildungsangebot für Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu Themen der UN-BRK zu entwickeln und zu erproben. Hamburger Richterinnen und Richter haben sich im November 2017 bei der Erprobung eines ersten Moduls beteiligt und Impulse für dessen Weiterentwicklung gegeben. Bei freiwilliger Teilnahme ist dieser Tag auf große Resonanz gestoßen.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einen Thementag zur UN-BRK, Barrierefreiheit und Inklusion für ihre Auszubildenden durchgeführt. Ziel war es, wesentliche Anforderungen und Leitideen der UN-BRK bekannt zu machen, einen Bezug zum Arbeitsalltag herzustellen und sich mit der eigenen Sichtweise zum Thema Behinderung zu befassen. Bestandteil des Thementages waren praktische Übungen zum „Barrieren erkunden“ in der Hamburger Meile, die Wahrnehmung der Reaktionen des Umfelds sowie ein anschließender Austausch mit Menschen mit Behinderungen, die diese Übungen begleitet haben.

Verantwortliche der Verwaltungsschule haben den Thementag jeweils begleitet und werden ihn in 2019 für die Schülerinnen und Schüler der Verwaltungsschule anbieten.

Weitere Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von Justiz, Polizei und Sozialarbeit sowie im Gesundheitsbereich sind in den Handlungsfeldern IV. und VII. beschrieben.

124 Vielfaltsstrategie im Bezirksamt Hamburg-Nord

Das Bezirksamt Hamburg-Nord befasst sich bereits seit 2013 mit dem Thema Vielfalt.

Dabei spielen nicht nur die Belange von Menschen mit Behinderungen eine Rolle, sondern es werden verschiedene Facetten von Vielfalt berücksichtigt. Anlass war die Erkenntnis, dass es das Bezirksamt sowohl auf Seiten der Beschäftigten als auch bei der Kundschaft mit einer immer größer werdenden Heterogenität zu tun hat. Lebenslagen und Lebenswelten werden immer differenzierter und damit auch die Ansprüche an den Arbeitsplatz bzw. an die Verwaltung.

Eine ämter- und hierarchieübergreifende Arbeitsgruppe hat Ideen und Vorschläge dazu entwickelt, wie das Bezirksamt sich diesen Herausforderungen stellen kann.

Seit 2015 führt das Bezirksamt regelmäßig Veranstaltungen wie Fachtage oder Tage der Vielfalt durch. Sie richten sich zum Teil ausdrücklich an die Beschäftigten, aber auch an die Besucherinnen und Besucher des Bezirksamts.

Beim Tag der Vielfalt im März 2015 gab es z.B. Angebote zum Thema Alter, interkulturelle Kompetenz oder Barrieren erkunden. Begleitet wurde der Tag durch die Ausstellung

„Liberales Hamburg? – Homosexuellenverfolgung durch Polizei und Justiz nach 1945“ im Foyer des Bezirksamts.

Beim Tag der Vielfalt im April 2018, der sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtete, wurden Workshops zu Themen wie Interkulturalität, religiöse Vielfalt, sexuelle Orientierung und Behinderungen / Hörbeeinträchtigungen angeboten.

Im November 2018 hat das Bezirksamt gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern eine Woche der Vielfalt unter dem Titel „Anders sein bereichert“ organisiert und durchgeführt. Neben Vorträgen gab es kulturelle Darbietungen, Filme, einen Mittagstisch im Quartier – immer unter dem Aspekt der Vielfalt der Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks.

Neben diesen Aktivitäten ist das aktuell wichtigste Vorhaben, das Bezirksamt mit einem inklusiven Orientierungs- und Leitsystem auszustatten und so die Orientierung für alle zu erleichtern.

Schwerpunkte / Ziele:

o die Beschäftigten und Führungskräfte der Stadt sollen noch besser in die Lage versetzt werden, übergreifende Themen wie Behinderung, interkulturelle Öffnung, Geschlechterfragen als Teil ihrer Fach- und Führungsaufgabe wahrzunehmen

o entsprechende Formate in der Aus- und Fortbildung werden angeboten

o soweit möglich werden sie mit Organisationen behinderter Menschen, inklusiv orientierten Firmen oder geeigneten Interessenvertretungen entwickelt und durchgeführt.

125 Übersicht über zentrale Maßnahmen:

Beschreibung der Maßnahme Federführung Weitere

Beteiligte

Zeitrahmen Umsetzung

Workshops, Seminare oder Vorträge

zu Themen der UN-BRK werden regelmäßig vom Zentrum für Aus- und Fortbildung verschiedene Formate angeboten, z.B.:

Leichte Sprache

Inklusion – Normal ist Vielfalt

Vom Umgang mit Menschen mit Behinderungen hin zur Begegnung auf Augenhöhe

Bevor alles zu viel wird. Effektives zeit- und Stressmanagement für blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Einstieg in die deutsche Gebärdensprache Zukünftiger Schwerpunkt:

Informationen für Führungskräfte (Arbeitsplatzgestaltung, Förderung von Menschen mit Behinderungen, Umgang mit Beschäftigten mit Behinderungen)

ZAF laufend

Konzipierung und Durchführung eines Thementags für Auszubildende

Die BASFI hat für ihre Auszubildenden Thementage zur UN-BRK, Barrierefreiheit und Inklusion konzipiert und durchgeführt. Inhalte und Methodik werden ausgewertet und weiterentwickelt. Die Verwaltungsschule wird den Thementag in 2019 übernehmen.

BASFI

Fortbildung in der Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgericht und Landessozialgericht haben in 2016 eine sog. große zweitägige Richtertagung

„Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichen Zweigen des Systems der sozialen Sicherung“ durchgeführt.

Die Richterschaft des Sozialgerichts und Landessozialgerichts hat am Pilotprojekt

„Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter zur UN-BRK für die Sozialgerichtsbarkeit“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte mitgewirkt.

Justizbehörde

126 Fortlaufender Austausch zum Thema erfolgt in den

einzelnen Rechtsgebietsrunden, die von den Richterinnen und Richtern selbständig organisiert werden.

XI. Handlungsfeld Geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Hamburg

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