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2 Planinhalte und Begründung

2.8 Erschließung und Infrastruktur

Erschließung

Das Plangebiet wird über die Straße Amerikaring von der Wurster Straße aus abgehend er-schlossen. Die Wurster Straße schließt im Osten unmittelbar an die Cherbourger Straße an, die als Autobahnzubringer zur BAB A 27 (Bremen – Cuxhaven) fungiert. Die innere und äu-ßere Erschließung ist gesichert.

Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht durch die Linien 509, 512 und E21 der Bremerhaven Bus. Die Haltestelle „Bremerhaven Überseering befindet sich im Einmündungsbereich von der Wurster Straße in den Amerikaring. Das Angebot des ÖPNV bietet Anbindungen innerhalb des Industriegebietes des Überseehafens sowie zum gesamten Stadtgebiet, an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie an den überre-gionalen Schienenverkehr.

Die ca. 160 m westlich gelegenen Industriebahngleise sind Bestandteil der Hafenhinterland-anbindung des Industriegebiets Login Port und des großflächigen Überseehafenareals und somit integraler Bestandteil des trimodalen Erschließungsnetzes.

Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung

Die Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung des Plangebietes ist über einen Anschluss an die bestehenden Systeme möglich. Die Straße Amerikaring ist bereits ausgebaut und mit den entsprechenden Anschlüssen versehen. Hier sind keine Anpassun-gen erforderlich (Geltungsbereich 2).

Für den Geltungsbereich 1 ergeben sich ebenfalls keine Anpassungserfordernisse, da es sich ausschließlich um die Sicherung von Bestandsleitungen der Versorgungsunternehmen handelt.

Brandschutz

Die Löschwasserversorgung des Plangebietes ist über die bestehenden Anschlüsse gege-ben. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde bereits im Zuge des Planverfahrens zum Ur-sprungsbebauungsplan Nr. 421 dargelegt.

Stromversorgung

Die Versorgung des Plangebietes mit Strom des Plangebietes ist über die Anbindung an die bestehenden Systeme möglich. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde bereits im Zuge des Planverfahrens zum Ursprungsbebauungsplan Nr. 421 dargelegt.

Telekommunikation

Die Versorgung des Plangebietes mit den bestehenden Telekommunikationsleitungen mög-lich. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde bereits im Zuge des Planverfahrens zum Ur-sprungsbebauungsplan Nr. 421 dargelegt.

10

2.9 Kampfmittel

Kampfmittel

Aufgrund der militärischen Vornutzung, die der gewerblich/industriellen Nutzung vorgeschal-tet war, wurde im Zuge der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 421 bekannten Verdachtspunkte und -flächen untersucht worden. Im Ergebnis waren keine Sondierungen bzw. anderweitige Maßnahmen erforderlich.

2.10 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belas-tet sind (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)

Die ehemalige Carl-Schurz-Kaserne wurde im Zuge der Aufstellung des Ursprungsbebau-ungsplanes Nr. 421 auf mögliche Altlasten untersucht. Die bereits im Ursprungsbebauungs-plan gekennzeichnete kontaminierte Fläche wurde übernommen und betrifft ausschließlich eine kleine Fläche des Geltungsbereichs 1 im Süden, siehe Planzeichnung. Es wurden u.a.

Schadstoffe wie Cadmium, Mineralkohlenwasserstoffe und Polycyclische aromatische Koh-lenwasserstoffe (PAKs) gefunden. Die Lage dieser Funde wurde aus dem Ursprungsplan übernommen und betrifft keine Flächen, die mit einem Baurecht überlagert wird. Demzufolge sind keine negativen Auswirkungen auf den Wirkungspfad Mensch-Boden zu erwarten. Hin-sichtlich des Wirkungspfades Boden-Wasser/Grundwasser sind im Zuge von möglichen Erd-arbeiten die erforderlichen Maßnahmen mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen. Der Be-bauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf bisher nicht bekannte Altabla-gerungen bzw. Altstandorte zutage treten, so ist unverzüglich die zuständige Abfallbehörde zu benachrichtigen.

2.11 Wasser, Grundwasser

Die nachfolgenden Aussagen zur Oberflächenentwässerung entstammen aus der Ur-sprungsplanung Nr. 421. Da diese Planungsaussagen hinsichtlich der Oberflächenentwässe-rung und VersickeOberflächenentwässe-rungsfähigkeit bereits der Abwägung zugeführt worden sind und sich bis-lang bewährt haben, werden die Inhalte auf den Bebauungsplan Nr. 485 übertragen.

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer.

Hinsichtlich der Grundwasserneubildung stehen im Untergrund Wattablagerungen an, die eine geringe Leitfähigkeit aufweisen, so dass von keiner besonderen Bedeutung für die Grundwasserneubildung ausgegangen wird. Das in den unter den Wattsedimenten anste-henden sandigen Grundwasserleitern fließende Grundwasser weist wegen der Nähe zur Weser erhöhte Salzgehalte auf und ist für die Trinkwassergewinnung nicht geeignet.

Im konkreten Baugenehmigungsverfahren wird über ein Entwässerungskonzept der konkrete Nachweis geführt.

2.12 Immissionsschutz

Im Zuge der Erstellung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ der Stadtgemeinde Bremen, in Kraft seit dem 19.12.2008, wurde die im-missionsschutzrechtliche Situation im Plangebiet und der Umgebung begutachtet.1. Anhand dieser Berechnungen wurden die Erheblichkeit der Veränderung gegenüber dem

1 Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ der Seestadt Bremerhaven; technologie, entwicklungen & dienstleistungen GmbH, Bremerhaven; 18.04.2008

benden Zustand und die Zusatzbelastung für die Tages- und Nachtzeit dargestellt. Basis dieser Berechnung waren umfangreiche schalltechnische Berechnungen für den Bebau-ungsplan Nr. 1981 „Stadtbremisches Überseehafengebiet“ der Stadtgemeinde Bremen, in Kraft seit 06.07.2001, und die vorhandenen umfangreichen Kenntnisse der vorhandenen Immissionssituationen an den nächstgelegenen Wohnbebauungen in Bremerhaven Wedde-warden.

Da der bestehende Bebauungsplan Nr. 421 bereits Industriegebiete ausgewiesen hat, deren immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit in dem jeweils vorangegangenen Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1981 nachgewiesen wurde, wird für die vorliegende, aus akustischer Sicht geringfügige Änderung lediglich eine Prüfung der Zusatzbelastung durchgeführt.

Anhand der Berechnungsergebnisse ist erkennbar, dass die Immissionspegel durch die be-trachtete Zusatzbelastung für den Bereich des maßgeblichen IP deutlich unter den Immissi-onsrichtwerten der Gemengelage und sogar unterhalb der Immissionsrichtwerte für allge-meine Wohngebiete liegen (Immissionspegel 49 dB(A)/ 36 dB(A) tags/nachts). Da auch die Irrelevanzbedingung nach Nr. 3.2 der TA Lärm erfüllt waren, sind von dem B-Plan 421 aus schalltechnischer Sicht keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des BImSchG, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nach-teile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, zu erwarten. Die Veränderung gegenüber der durch Bebauungsplan Nr. 1981 plangebenden Immissionssitua-tion ist aus schalltechnischer Sicht nicht erheblich.

Die hier zu betrachtenden beiden Geltungsbereiche der Änderung des Bebauungsplanes Nr.

485 befindet sich außerhalb der Bereiche mit Immissionsschutzfestsetzungen des Ur-sprungsbebauungsplanes Nr. 421. Zudem werden keine neuen überbaubaren Bereiche ge-schaffen. Somit ist davon auszugehen, dass die neu geschaffenen Industriegebietsflächen dieser Planänderung keine immissionsschutzrechtliche Relevanz entfaltet.

2.13 Verhältnis zu angrenzenden Flächen

Die Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 485 „Amerikaring“ ist Teil der im Bebauungs-plan Nr. 421 "Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände" festgesetzten Industriegebiete und führt zu einer Verbesserung der Ausnutzung dieser Bereiche.

2.14 Naturschutz und Landschaftspflege /

Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB gelten als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist somit nicht erforderlich.

Gleichwohl gilt es auf die bestehenden Potentiale für Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes hinzuweisen.

Der Geltungsbereich 1 stellt sich in der Realnutzung als offen gehaltene, gehölzfreie Grün-fläche dar und ist von befestigten VerkehrsGrün-flächen durchzogen. Geltungsbereich 2 stellt die Bestandsstraße Amerikaring dar mit Straßenbäumen und angrenzenden Grünflächen aber auch schon gewerblich genutzten Flächen.

12 Abbildung 3: LGLN-Luftbild mit Kennzeichnung der ursprünglichen Trassenführung

2.15 Artenschutz

Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes sind gegenüber streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten die Maßgaben des Artenschutzes gemäß § 44 Bundesnatur-schutzgesetz (BNatSchG) einzuhalten.

Vorkommen streng geschützter Tier- und Pflanzenarten sind nicht bekannt und es liegen auch keine weiteren Hinweise auf ein Biotoppotenzial für streng geschützte Arten vor.

Vorkommen von europäischen Vogelarten, z.B. bodenbrütende Halboffenarten sind vor dem Hintergrund der möglichen Störungen (z.B. durch Fahrzeugverkehr, durch Fußgänger, durch frei laufende Hunde) kaum zu erwarten, können jedoch auch nicht grundsätzlich verneint werden.

Durch Berücksichtigung der Brutzeiten bei der Baufeldfreimachung wird das Tötungsrisiko gemäß § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Diese Vorgaben sind verbindlich auf Ebe-ne der Baurealisierung, z.B. über städtebauliche Verträge, zu beachten.

Erhebliche Störungen gemäß § 44 (2) Nr. 2 BNatSchG sind vor dem Hintergrund der Be-standssituation und der Vorbelastungen unbegründet.

Der Verbotstatbestand der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommt nicht zum Tragen, da wiederkehrend genutzte Brutstätten (Bruthöhlen, Bruthorste) nicht betroffen sind.

Damit wird im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung mit hinreichender Sicherheit deut-lich, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der Umsetzung der Planung dauerhaft entgegenstehen.

3 Verfahrensablauf und Abwägung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB werden Beteiligungsverfahren in Form der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentli-chen Auslegung durchgeführt. Die in den genannten Verfahren von der betroffenen Öffent-lichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise und Anregungen zu

den Planinhalten werden im Weiteren in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.

3.1 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

3.2 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Be-teiligung der Träger öffentlicher Belange

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

4 Eingriff in andere Planungen (Verfahrensschlussvermerk)

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 485 „Amerikaring“ treten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 485 außer Kraft.

5 Durchführung und Kosten

Durch die Bebauungsaufstellung entstehen der Stadt Bremerhaven keine Kosten.

14 Gemäß § 9 Abs. 8 BauGB ausgearbeitet:

Planbearbeitung:

NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Oldenburg, den 29.01.2020

Im Auftrag

gez.

Dipl.-Ing. S. Spille PlanverfasserIn

Bremerhaven, den 30.01.2020 Im Auftrag

gez.

C. Kountchev Amtsleiterin

Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“

der Seestadt Bremerhaven

Projekt Nr.: 08.057-5 Messstelle nach § 26 BImSchG

Auftraggeber:

BIS

Bremerhavener Gesellschaft für

Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

Auftragnehmer:

technologie, entwicklungen & dienstleistungen GmbH Stresemannstraße 46

27570 Bremerhaven

Tel.: 0471 187-0 Fax.: 0471 187-29

Bearbeiter: Dipl.-Ing. André Kiwitz

Markus Schilk

Bremerhaven, 18. April 2008

Dieses Gutachten besteht aus 8 Seiten Bericht und 4 Seiten Anhang. Es darf nur

in seiner Gesamtheit verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder

auszugsweise Veröffentlichung bedarf einer vorherigen schriftlichen

Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

I. Bericht

Seite

1 Aufgabenstellung 1

2 Bewertungsgrundlagen 2

3 Örtliche Gegebenheiten 3

4 Darstellung der Vorgehensweise 5 5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte 5

6 Berechnung der Schallimmissionen 6

6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“ 7

6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412 7

7 Beurteilung 8

II. Anhang

• Anlage A1 - Lagepläne

• Anlage A2 - Berechnungsergebnisse

1

1 Aufgabenstellung

Die ted GmbH wurde von der BIS beauftragt, im Rahmen des B-Planverfahren Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ eine schalltechnische Überprüfung für die geplante Veränderung des Bebauungs-planes durchzuführen. Anhand der Berechnungen soll die Erheblichkeit der Veränderung gegenüber dem plangebenden Zustand und die Zusatzbelastung für die Tages- und Nachtzeit dargestellt werden.

Basis für die Stellungnahme sind die umfangreichen schalltechnischen

Berechnungen für den vorhandenen Bebauungsplan 1981 der Stadtgemeinde

Bremen und unsere umfangreichen Kenntnisse der vorhandenen

Immissionssituationen an den nächstgelegenen Wohnbebauungen in

Bremerhaven Weddewarden.

2 Bewertungsgrundlagen

/1/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

/2/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung

im Freien

/3/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten

/4/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien

/5/ Flächenbezogene Schall-Leistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover

/6/ RLS-90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen

/7/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

/8/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

/9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

/10/ BauGB Baugesetzbuch

/11/ 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung

/12/ ttz Umwelt- Schalltechnische Untersuchung für das Gewerbe- institut und Industriegebiet auf dem Gelände der ehe-

maligen Karl-Schurz-Kaserne; Bericht 1.95.089-5

Die genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetze wurden jeweils in ihrer

aktuellen Fassung zur Bearbeitung herangezogen.

3

3 Örtliche Gegebenheiten

Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten liefert die folgende Skizze.

Abbildung 1 Lageplan

Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes sind in dem vorhandenen Bebauungsplan im Wesentlichen bereits Industriegebiete ausgewiesen.

Lediglich der zurzeit noch festgesetzte Bereich für die industrielle KLV-Anlage

wird im anstehenden Verfahren als Industriegebiet ausgewiesen. Aus

schalltechnischer Sicht geben sich lediglich geringfügige Verschiebungen der

ursprünglichen Flächenzuschnitte. Die KLV-Anlage wurde bei den

vorangegangenen Berechnungen bereits mit den für Logistikanlagen

typischen Emissionen berücksichtigt.

5

4 Darstellung der Vorgehensweise

Da der bestehende Bebauungsplan bereits Industriegebiete ausweist, deren immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit im vorangegangenen Verfahren nachgewiesen wurde, wird für die vorliegende, aus akustischer Sicht geringfügige Änderung lediglich eine Prüfung der Zusatzbelastung durchgeführt. Hierzu wird der Immissionsanteil, hervorgerufen durch die Änderung, prognostiziert und mit den ursprünglichen Anteilen verglichen, um die schalltechnische Erheblichkeit der Änderung zu bewerten. Ferner wird die Zusatzbelastung unter Berücksichtigung der tatsächlichen und plangebenden Immissionssituation bewertet.

5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte

Aus den bisherigen schalltechnischen Berechnungen stellen sich die Immissionsaufpunkte wie folgt dar:

IAP Bezeichnung

1 Splittersiedlung - Wursterstraße 2 Speckenbüttel

3 Max-Planck-Straße 4 Weddewarden

Tabelle 1 bisherige Immissionsaufpunkte aus /12/

Der Bereich des IAP 1 ist ebenfalls als Industriegebiet ausgewiesen und die

letzten bestandsgeschützten Wohnbebauungen sind mittlerweile

abgebrochen, so dass in diesem Bereich keine Schutzbedürftigkeit für

Wohnen gegeben ist. Der Bereich IAP 2 und IAP 3 sind vom

Änderungsbereich des Planes mehr als 1,5 km entfernt, so dass die

Emissionen innerhalb des Plangebietes außerhalb des Einwirkungsbereiches

für diese Immissionsaufpunkte liegen. Lediglich für den IAP 4 lässt sich ein

immissionsrelevanter Einfluss erwarten, so dass für die weiteren

Betrachtungen auf diesen Bereich abgestellt wird.

Die Immissionsrichtwerte für den IAP 4 als Wohngebiet können nur bedingt herangezogen werden, da mit dem Planfeststellungsbeschluss zum CT 4 die Gemengelagesituation für die Tages- und Nachtzeit festgestellt und zusätzlich passiver Schallschutz für die betroffenen Wohnbebauungen festgelegt wurde.

Die Häuser im alten Dorfkern Weddewarden wurden im Rahmen eines umfangreichen Schallschutzprogramms mit Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen ausgestattet.

6 Berechnung der Schallimmissionen

In den folgenden Berechnungen werden die Schallimmissionen in den Immissionsbereichen nach dem Prognoseverfahren entsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ berechnet. Für die einzelnen Schallquellen werden A-bewertete Summen-Schallleistungspegel entsprechend den Vorgaben aus /5/ für Industriegebiete in der Tages- und Nachtzeit angesetzt. Für die Berechnung der Dämpfung über den Ausbreitungsweg wurde von einer mittleren Frequenz von 500 Hz ausgegangen. Die Berechnung der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts erfolgte nach dem alternativen Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel. Für die Berechnung der Luftabsorption wurde eine Lufttemperatur von υ = 10°C und eine relative Luftfeuchte von ϕ = 70% berücksichtigt.

Die meteorologische Korrektur C

met

wird an den Immissionsaufpunkten mit 0 dB berücksichtigt, sofern die horizontale Entfernung (d

S

) zwischen Emission und Immission die Bedingung d

S

≤ 10 (h

Q

+h

A

) erfüllt. Dabei entspricht h

Q

der Quellhöhe der Emission und h

A

der Höhe des Immissionsaufpunktes. Sofern die horizontale Entfernung (d

S

) zwischen Emission und Immission die Bedingung d

S

> 10 (h

Q

+h

A

) erfüllt, wird die meteorologische Korrektur C

met

entsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ wie folgt gebildet:

( )

Die meteorologische Korrektur wird, unter Berücksichtigung von C

0

= 3,5 dB

für den Tag und C

0

= 1,9 dB für die Nacht, entsprechend /3/ bestimmt. Die

berücksichtigten Faktoren C

0

= 3,5 dB für die Tageszeit und C

0

= 1,9 dB für

die Nachtzeit basieren auf der Empfehlung von Dr. J. Kötter (ehemals NLÖ

Hannover), wobei im Regelfall mit relativen Häufigkeiten von w

MW

= 0,45 in der

Tagzeit und w

MW

= 0,65 in der Nachtzeit gerechnet werden kann.

7

6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“

Die Berechnungen wurden mit dem Immissionsprognoseprogramm „Immi“ der Firma Wölfel Meßsysteme GmbH durchgeführt.

Für die Ausführung der Berechnungen werden die erforderlichen geometrischen Daten und die Abbildungen des Untersuchungsgebietes (Gelände, Topographie, Gebäude, Immissionsaufpunkte und Geräusch-quellen) in den Rechner eingegeben. Entsprechend der gewählten Richtlinien erfolgt dann die Berechnung durch das Programm.

Bei der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 /2/ wurden keine Dämpfungsterme von zu erwartenden Abschirmungen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes berücksichtigt. Die ausführlichen Berechnungen befinden sich im Anhang des Berichtes.

6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412

Unter Betrachtung der angesetzten Schallleistungspegel zur Ermittlung der Vorbelastung ergeben sich an den Immissionsaufpunkten folgende Immissionspegel:

IAP Immissionspegel tags

Immissionspegel nachts

4 49 dB(A) 36 dB(A)

Tabelle 2 Immissionspegel der Zusatzbelastung

7 Beurteilung

Anhand der Berechnungsergebnisse ist erkennbar, dass die Immissionspegel durch die betrachtete Zusatzbelastung für den Bereich des IAP 4 in Weddewarden deutlich unter den Immissionsrichtwerten der Gemengelage und sogar unterhalb der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete liegen. Da auch die Irrelevanzbedingung nach Nr. 3.2 der TA Lärm /1/ erfüllt ist, sind von dem B-Plan 421 aus schalltechnischer Sicht keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des BImSchG /9/, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, zu erwarten.

Die Veränderung gegenüber der durch B-Plan 1981 plangebenden Immissionssituation ist aus schalltechnischer Sicht nicht erheblich.

Bremerhaven, 18. April 2008

Dipl.-Ing. André Kiwitz

II. Anhang

x / m 3470000 5939500

5940000 y / m 5941000

M 1: 15000 Lageplan [ B-Plan 421 ]

Auftraggeber: BIS

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

Projekt: 08.057-5

Bearbeiter: Kiwitz

ted GmbH

Bremerhaven

IMMI 6.2

II. Berechnungsergebnisse Tag

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

ted GmbH

Bremerhaven

Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Tag

X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00

Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

Auftraggeber: BIS

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

II. Berechnungsergebnisse Nacht

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

ted GmbH

Bremerhaven

IMMI 6.2 Seite 1

Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Nacht

X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00

Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

Auftraggeber: BIS

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)