Durch die Bebauungsaufstellung entstehen der Stadt Bremerhaven keine Kosten.
14 Gemäß § 9 Abs. 8 BauGB ausgearbeitet:
Planbearbeitung:
NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Oldenburg, den 29.01.2020
Im Auftrag
gez.
Dipl.-Ing. S. Spille PlanverfasserIn
Bremerhaven, den 30.01.2020 Im Auftrag
gez.
C. Kountchev Amtsleiterin
Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“
der Seestadt Bremerhaven
Projekt Nr.: 08.057-5 Messstelle nach § 26 BImSchG
Auftraggeber:
BIS
Bremerhavener Gesellschaft für
Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Auftragnehmer:
technologie, entwicklungen & dienstleistungen GmbH Stresemannstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel.: 0471 187-0 Fax.: 0471 187-29
Bearbeiter: Dipl.-Ing. André Kiwitz
Markus Schilk
Bremerhaven, 18. April 2008
Dieses Gutachten besteht aus 8 Seiten Bericht und 4 Seiten Anhang. Es darf nur
in seiner Gesamtheit verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder
auszugsweise Veröffentlichung bedarf einer vorherigen schriftlichen
Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.
I. Bericht
Seite
1 Aufgabenstellung 1
2 Bewertungsgrundlagen 2
3 Örtliche Gegebenheiten 3
4 Darstellung der Vorgehensweise 5 5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte 5
6 Berechnung der Schallimmissionen 6
6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“ 7
6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412 7
7 Beurteilung 8
II. Anhang
• Anlage A1 - Lagepläne
• Anlage A2 - Berechnungsergebnisse
1
1 Aufgabenstellung
Die ted GmbH wurde von der BIS beauftragt, im Rahmen des B-Planverfahren Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ eine schalltechnische Überprüfung für die geplante Veränderung des Bebauungs-planes durchzuführen. Anhand der Berechnungen soll die Erheblichkeit der Veränderung gegenüber dem plangebenden Zustand und die Zusatzbelastung für die Tages- und Nachtzeit dargestellt werden.
Basis für die Stellungnahme sind die umfangreichen schalltechnischen
Berechnungen für den vorhandenen Bebauungsplan 1981 der Stadtgemeinde
Bremen und unsere umfangreichen Kenntnisse der vorhandenen
Immissionssituationen an den nächstgelegenen Wohnbebauungen in
Bremerhaven Weddewarden.
2 Bewertungsgrundlagen
/1/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
/2/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung
im Freien
/3/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten
/4/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien
/5/ Flächenbezogene Schall-Leistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover
/6/ RLS-90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen
/7/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
/8/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
/9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
/10/ BauGB Baugesetzbuch
/11/ 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung
/12/ ttz Umwelt- Schalltechnische Untersuchung für das Gewerbe- institut und Industriegebiet auf dem Gelände der ehe-
maligen Karl-Schurz-Kaserne; Bericht 1.95.089-5
Die genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetze wurden jeweils in ihrer
aktuellen Fassung zur Bearbeitung herangezogen.
3
3 Örtliche Gegebenheiten
Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten liefert die folgende Skizze.
Abbildung 1 Lageplan
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes sind in dem vorhandenen Bebauungsplan im Wesentlichen bereits Industriegebiete ausgewiesen.
Lediglich der zurzeit noch festgesetzte Bereich für die industrielle KLV-Anlage
wird im anstehenden Verfahren als Industriegebiet ausgewiesen. Aus
schalltechnischer Sicht geben sich lediglich geringfügige Verschiebungen der
ursprünglichen Flächenzuschnitte. Die KLV-Anlage wurde bei den
vorangegangenen Berechnungen bereits mit den für Logistikanlagen
typischen Emissionen berücksichtigt.
5
4 Darstellung der Vorgehensweise
Da der bestehende Bebauungsplan bereits Industriegebiete ausweist, deren immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit im vorangegangenen Verfahren nachgewiesen wurde, wird für die vorliegende, aus akustischer Sicht geringfügige Änderung lediglich eine Prüfung der Zusatzbelastung durchgeführt. Hierzu wird der Immissionsanteil, hervorgerufen durch die Änderung, prognostiziert und mit den ursprünglichen Anteilen verglichen, um die schalltechnische Erheblichkeit der Änderung zu bewerten. Ferner wird die Zusatzbelastung unter Berücksichtigung der tatsächlichen und plangebenden Immissionssituation bewertet.
5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte
Aus den bisherigen schalltechnischen Berechnungen stellen sich die Immissionsaufpunkte wie folgt dar:
IAP Bezeichnung
1 Splittersiedlung - Wursterstraße 2 Speckenbüttel
3 Max-Planck-Straße 4 Weddewarden
Tabelle 1 bisherige Immissionsaufpunkte aus /12/
Der Bereich des IAP 1 ist ebenfalls als Industriegebiet ausgewiesen und die
letzten bestandsgeschützten Wohnbebauungen sind mittlerweile
abgebrochen, so dass in diesem Bereich keine Schutzbedürftigkeit für
Wohnen gegeben ist. Der Bereich IAP 2 und IAP 3 sind vom
Änderungsbereich des Planes mehr als 1,5 km entfernt, so dass die
Emissionen innerhalb des Plangebietes außerhalb des Einwirkungsbereiches
für diese Immissionsaufpunkte liegen. Lediglich für den IAP 4 lässt sich ein
immissionsrelevanter Einfluss erwarten, so dass für die weiteren
Betrachtungen auf diesen Bereich abgestellt wird.
Die Immissionsrichtwerte für den IAP 4 als Wohngebiet können nur bedingt herangezogen werden, da mit dem Planfeststellungsbeschluss zum CT 4 die Gemengelagesituation für die Tages- und Nachtzeit festgestellt und zusätzlich passiver Schallschutz für die betroffenen Wohnbebauungen festgelegt wurde.
Die Häuser im alten Dorfkern Weddewarden wurden im Rahmen eines umfangreichen Schallschutzprogramms mit Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen ausgestattet.
6 Berechnung der Schallimmissionen
In den folgenden Berechnungen werden die Schallimmissionen in den Immissionsbereichen nach dem Prognoseverfahren entsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ berechnet. Für die einzelnen Schallquellen werden A-bewertete Summen-Schallleistungspegel entsprechend den Vorgaben aus /5/ für Industriegebiete in der Tages- und Nachtzeit angesetzt. Für die Berechnung der Dämpfung über den Ausbreitungsweg wurde von einer mittleren Frequenz von 500 Hz ausgegangen. Die Berechnung der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts erfolgte nach dem alternativen Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel. Für die Berechnung der Luftabsorption wurde eine Lufttemperatur von υ = 10°C und eine relative Luftfeuchte von ϕ = 70% berücksichtigt.
Die meteorologische Korrektur C
metwird an den Immissionsaufpunkten mit 0 dB berücksichtigt, sofern die horizontale Entfernung (d
S) zwischen Emission und Immission die Bedingung d
S≤ 10 (h
Q+h
A) erfüllt. Dabei entspricht h
Qder Quellhöhe der Emission und h
Ader Höhe des Immissionsaufpunktes. Sofern die horizontale Entfernung (d
S) zwischen Emission und Immission die Bedingung d
S> 10 (h
Q+h
A) erfüllt, wird die meteorologische Korrektur C
metentsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ wie folgt gebildet:
( )
Die meteorologische Korrektur wird, unter Berücksichtigung von C
0= 3,5 dB
für den Tag und C
0= 1,9 dB für die Nacht, entsprechend /3/ bestimmt. Die
berücksichtigten Faktoren C
0= 3,5 dB für die Tageszeit und C
0= 1,9 dB für
die Nachtzeit basieren auf der Empfehlung von Dr. J. Kötter (ehemals NLÖ
Hannover), wobei im Regelfall mit relativen Häufigkeiten von w
MW= 0,45 in der
Tagzeit und w
MW= 0,65 in der Nachtzeit gerechnet werden kann.
7
6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“
Die Berechnungen wurden mit dem Immissionsprognoseprogramm „Immi“ der Firma Wölfel Meßsysteme GmbH durchgeführt.
Für die Ausführung der Berechnungen werden die erforderlichen geometrischen Daten und die Abbildungen des Untersuchungsgebietes (Gelände, Topographie, Gebäude, Immissionsaufpunkte und Geräusch-quellen) in den Rechner eingegeben. Entsprechend der gewählten Richtlinien erfolgt dann die Berechnung durch das Programm.
Bei der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 /2/ wurden keine Dämpfungsterme von zu erwartenden Abschirmungen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes berücksichtigt. Die ausführlichen Berechnungen befinden sich im Anhang des Berichtes.
6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412
Unter Betrachtung der angesetzten Schallleistungspegel zur Ermittlung der Vorbelastung ergeben sich an den Immissionsaufpunkten folgende Immissionspegel:
IAP Immissionspegel tags
Immissionspegel nachts
4 49 dB(A) 36 dB(A)
Tabelle 2 Immissionspegel der Zusatzbelastung
7 Beurteilung
Anhand der Berechnungsergebnisse ist erkennbar, dass die Immissionspegel durch die betrachtete Zusatzbelastung für den Bereich des IAP 4 in Weddewarden deutlich unter den Immissionsrichtwerten der Gemengelage und sogar unterhalb der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete liegen. Da auch die Irrelevanzbedingung nach Nr. 3.2 der TA Lärm /1/ erfüllt ist, sind von dem B-Plan 421 aus schalltechnischer Sicht keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des BImSchG /9/, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, zu erwarten.
Die Veränderung gegenüber der durch B-Plan 1981 plangebenden Immissionssituation ist aus schalltechnischer Sicht nicht erheblich.
Bremerhaven, 18. April 2008
Dipl.-Ing. André Kiwitz
II. Anhang
x / m 3470000 5939500
5940000 y / m 5941000
M 1: 15000 Lageplan [ B-Plan 421 ]
Auftraggeber: BIS
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Projekt: 08.057-5
Bearbeiter: Kiwitz
ted GmbH
Bremerhaven
IMMI 6.2
II. Berechnungsergebnisse Tag
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
ted GmbH
Bremerhaven
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Tag
X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00
Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)
Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet
Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges
/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)
Auftraggeber: BIS
Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet
Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges
/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)
II. Berechnungsergebnisse Nacht
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
ted GmbH
Bremerhaven
IMMI 6.2 Seite 1
Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Nacht
X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00
Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)
Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet
Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges
/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)
Auftraggeber: BIS
Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet
Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges
/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)