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Durch die Bebauungsaufstellung entstehen der Stadt Bremerhaven keine Kosten.

14 Gemäß § 9 Abs. 8 BauGB ausgearbeitet:

Planbearbeitung:

NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Oldenburg, den 29.01.2020

Im Auftrag

gez.

Dipl.-Ing. S. Spille PlanverfasserIn

Bremerhaven, den 30.01.2020 Im Auftrag

gez.

C. Kountchev Amtsleiterin

Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“

der Seestadt Bremerhaven

Projekt Nr.: 08.057-5 Messstelle nach § 26 BImSchG

Auftraggeber:

BIS

Bremerhavener Gesellschaft für

Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

Auftragnehmer:

technologie, entwicklungen & dienstleistungen GmbH Stresemannstraße 46

27570 Bremerhaven

Tel.: 0471 187-0 Fax.: 0471 187-29

Bearbeiter: Dipl.-Ing. André Kiwitz

Markus Schilk

Bremerhaven, 18. April 2008

Dieses Gutachten besteht aus 8 Seiten Bericht und 4 Seiten Anhang. Es darf nur

in seiner Gesamtheit verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder

auszugsweise Veröffentlichung bedarf einer vorherigen schriftlichen

Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

I. Bericht

Seite

1 Aufgabenstellung 1

2 Bewertungsgrundlagen 2

3 Örtliche Gegebenheiten 3

4 Darstellung der Vorgehensweise 5 5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte 5

6 Berechnung der Schallimmissionen 6

6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“ 7

6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412 7

7 Beurteilung 8

II. Anhang

• Anlage A1 - Lagepläne

• Anlage A2 - Berechnungsergebnisse

1

1 Aufgabenstellung

Die ted GmbH wurde von der BIS beauftragt, im Rahmen des B-Planverfahren Nr. 421 „Logistikzentrum Carl-Schurz-Gelände“ eine schalltechnische Überprüfung für die geplante Veränderung des Bebauungs-planes durchzuführen. Anhand der Berechnungen soll die Erheblichkeit der Veränderung gegenüber dem plangebenden Zustand und die Zusatzbelastung für die Tages- und Nachtzeit dargestellt werden.

Basis für die Stellungnahme sind die umfangreichen schalltechnischen

Berechnungen für den vorhandenen Bebauungsplan 1981 der Stadtgemeinde

Bremen und unsere umfangreichen Kenntnisse der vorhandenen

Immissionssituationen an den nächstgelegenen Wohnbebauungen in

Bremerhaven Weddewarden.

2 Bewertungsgrundlagen

/1/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

/2/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung

im Freien

/3/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten

/4/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien

/5/ Flächenbezogene Schall-Leistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover

/6/ RLS-90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen

/7/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau

/8/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

/9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

/10/ BauGB Baugesetzbuch

/11/ 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung

/12/ ttz Umwelt- Schalltechnische Untersuchung für das Gewerbe- institut und Industriegebiet auf dem Gelände der ehe-

maligen Karl-Schurz-Kaserne; Bericht 1.95.089-5

Die genannten Vorschriften, Richtlinien und Gesetze wurden jeweils in ihrer

aktuellen Fassung zur Bearbeitung herangezogen.

3

3 Örtliche Gegebenheiten

Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten liefert die folgende Skizze.

Abbildung 1 Lageplan

Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes sind in dem vorhandenen Bebauungsplan im Wesentlichen bereits Industriegebiete ausgewiesen.

Lediglich der zurzeit noch festgesetzte Bereich für die industrielle KLV-Anlage

wird im anstehenden Verfahren als Industriegebiet ausgewiesen. Aus

schalltechnischer Sicht geben sich lediglich geringfügige Verschiebungen der

ursprünglichen Flächenzuschnitte. Die KLV-Anlage wurde bei den

vorangegangenen Berechnungen bereits mit den für Logistikanlagen

typischen Emissionen berücksichtigt.

5

4 Darstellung der Vorgehensweise

Da der bestehende Bebauungsplan bereits Industriegebiete ausweist, deren immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit im vorangegangenen Verfahren nachgewiesen wurde, wird für die vorliegende, aus akustischer Sicht geringfügige Änderung lediglich eine Prüfung der Zusatzbelastung durchgeführt. Hierzu wird der Immissionsanteil, hervorgerufen durch die Änderung, prognostiziert und mit den ursprünglichen Anteilen verglichen, um die schalltechnische Erheblichkeit der Änderung zu bewerten. Ferner wird die Zusatzbelastung unter Berücksichtigung der tatsächlichen und plangebenden Immissionssituation bewertet.

5 Immissionsaufpunkte und -richtwerte

Aus den bisherigen schalltechnischen Berechnungen stellen sich die Immissionsaufpunkte wie folgt dar:

IAP Bezeichnung

1 Splittersiedlung - Wursterstraße 2 Speckenbüttel

3 Max-Planck-Straße 4 Weddewarden

Tabelle 1 bisherige Immissionsaufpunkte aus /12/

Der Bereich des IAP 1 ist ebenfalls als Industriegebiet ausgewiesen und die

letzten bestandsgeschützten Wohnbebauungen sind mittlerweile

abgebrochen, so dass in diesem Bereich keine Schutzbedürftigkeit für

Wohnen gegeben ist. Der Bereich IAP 2 und IAP 3 sind vom

Änderungsbereich des Planes mehr als 1,5 km entfernt, so dass die

Emissionen innerhalb des Plangebietes außerhalb des Einwirkungsbereiches

für diese Immissionsaufpunkte liegen. Lediglich für den IAP 4 lässt sich ein

immissionsrelevanter Einfluss erwarten, so dass für die weiteren

Betrachtungen auf diesen Bereich abgestellt wird.

Die Immissionsrichtwerte für den IAP 4 als Wohngebiet können nur bedingt herangezogen werden, da mit dem Planfeststellungsbeschluss zum CT 4 die Gemengelagesituation für die Tages- und Nachtzeit festgestellt und zusätzlich passiver Schallschutz für die betroffenen Wohnbebauungen festgelegt wurde.

Die Häuser im alten Dorfkern Weddewarden wurden im Rahmen eines umfangreichen Schallschutzprogramms mit Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen ausgestattet.

6 Berechnung der Schallimmissionen

In den folgenden Berechnungen werden die Schallimmissionen in den Immissionsbereichen nach dem Prognoseverfahren entsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ berechnet. Für die einzelnen Schallquellen werden A-bewertete Summen-Schallleistungspegel entsprechend den Vorgaben aus /5/ für Industriegebiete in der Tages- und Nachtzeit angesetzt. Für die Berechnung der Dämpfung über den Ausbreitungsweg wurde von einer mittleren Frequenz von 500 Hz ausgegangen. Die Berechnung der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts erfolgte nach dem alternativen Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel. Für die Berechnung der Luftabsorption wurde eine Lufttemperatur von υ = 10°C und eine relative Luftfeuchte von ϕ = 70% berücksichtigt.

Die meteorologische Korrektur C

met

wird an den Immissionsaufpunkten mit 0 dB berücksichtigt, sofern die horizontale Entfernung (d

S

) zwischen Emission und Immission die Bedingung d

S

≤ 10 (h

Q

+h

A

) erfüllt. Dabei entspricht h

Q

der Quellhöhe der Emission und h

A

der Höhe des Immissionsaufpunktes. Sofern die horizontale Entfernung (d

S

) zwischen Emission und Immission die Bedingung d

S

> 10 (h

Q

+h

A

) erfüllt, wird die meteorologische Korrektur C

met

entsprechend der DIN ISO 9613-2 /2/ wie folgt gebildet:

( )

Die meteorologische Korrektur wird, unter Berücksichtigung von C

0

= 3,5 dB

für den Tag und C

0

= 1,9 dB für die Nacht, entsprechend /3/ bestimmt. Die

berücksichtigten Faktoren C

0

= 3,5 dB für die Tageszeit und C

0

= 1,9 dB für

die Nachtzeit basieren auf der Empfehlung von Dr. J. Kötter (ehemals NLÖ

Hannover), wobei im Regelfall mit relativen Häufigkeiten von w

MW

= 0,45 in der

Tagzeit und w

MW

= 0,65 in der Nachtzeit gerechnet werden kann.

7

6.1 Immissionsprognoseprogramm „Immi“

Die Berechnungen wurden mit dem Immissionsprognoseprogramm „Immi“ der Firma Wölfel Meßsysteme GmbH durchgeführt.

Für die Ausführung der Berechnungen werden die erforderlichen geometrischen Daten und die Abbildungen des Untersuchungsgebietes (Gelände, Topographie, Gebäude, Immissionsaufpunkte und Geräusch-quellen) in den Rechner eingegeben. Entsprechend der gewählten Richtlinien erfolgt dann die Berechnung durch das Programm.

Bei der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 /2/ wurden keine Dämpfungsterme von zu erwartenden Abschirmungen innerhalb des geplanten Gewerbegebietes berücksichtigt. Die ausführlichen Berechnungen befinden sich im Anhang des Berichtes.

6.2 Zusatzbelastung durch den B-Plan 412

Unter Betrachtung der angesetzten Schallleistungspegel zur Ermittlung der Vorbelastung ergeben sich an den Immissionsaufpunkten folgende Immissionspegel:

IAP Immissionspegel tags

Immissionspegel nachts

4 49 dB(A) 36 dB(A)

Tabelle 2 Immissionspegel der Zusatzbelastung

7 Beurteilung

Anhand der Berechnungsergebnisse ist erkennbar, dass die Immissionspegel durch die betrachtete Zusatzbelastung für den Bereich des IAP 4 in Weddewarden deutlich unter den Immissionsrichtwerten der Gemengelage und sogar unterhalb der Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete liegen. Da auch die Irrelevanzbedingung nach Nr. 3.2 der TA Lärm /1/ erfüllt ist, sind von dem B-Plan 421 aus schalltechnischer Sicht keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne des BImSchG /9/, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, zu erwarten.

Die Veränderung gegenüber der durch B-Plan 1981 plangebenden Immissionssituation ist aus schalltechnischer Sicht nicht erheblich.

Bremerhaven, 18. April 2008

Dipl.-Ing. André Kiwitz

II. Anhang

x / m 3470000 5939500

5940000 y / m 5941000

M 1: 15000 Lageplan [ B-Plan 421 ]

Auftraggeber: BIS

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

Projekt: 08.057-5

Bearbeiter: Kiwitz

ted GmbH

Bremerhaven

IMMI 6.2

II. Berechnungsergebnisse Tag

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

ted GmbH

Bremerhaven

Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Tag

X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00

Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

Auftraggeber: BIS

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

II. Berechnungsergebnisse Nacht

Am Alten Hafen 118

27568 Bremerhaven

ted GmbH

Bremerhaven

IMMI 6.2 Seite 1

Einzelpunktberechnung Immissionsort: IAP 4 Emissionsvariante: Nacht

X = 3469250,86 Y = 5940949,36 Z = 5,00

Variante: B-Plan 421 Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613)

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)

Auftraggeber: BIS

Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet

Element Bezeichnung Lw Dc Abstand Adiv Aatm Agr Afol Ahous Abar Cmet LfT LfT LAT ges

/ dB(A) / dB / m / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB / dB(A) / dB(A)