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Um sicherzustellen, dass der geplante Betrieb im Rahmen der festgesetzten Ge-räuschkontingente realisierbar ist, sollen nachfolgend beispielhaft die Geräuschemis-sionen des Betriebes der Firma Huber im Planungsgebiet prognostiziert und anhand der festgesetzten Geräuschkontingente bzw. reduzierter Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /6/ beurteilt werden.

4.1 Geräuschemissionen

Im Planungsgebiet soll nach Angaben des Betreibers zukünftig eine Lager- und Aus-stellfläche für Pkw entstehen. Die zu erwartenden Geräuschemissionen auf der Erwei-terungsfläche setzen sich im Wesentlichen aus den Geräuschemissionen von Pkw- Fahrvorgängen beim Abstellen oder Probefahrten und den Geräuschemissionen beim Entladen von Autotransportern bei der Anlieferung von Neu-Pkw zusammen.

Ein Nachtbetrieb ist nicht vorgesehen.

4.1.1 Lkw-Fahrvorgänge und Abladen von Neu-Pkw

Gemäß Angaben des Betreibers werden mit einem Autotransporter bis zu 10 Neufahr-zeuge pro Tag angeliefert. In der Regel ist bei der Anlieferung von NeufahrNeufahr-zeugen von einem Lkw pro Tag auszugehen.

Aus Gründen der Prognosesicherheit gehen wir in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung von zwei Anliefervorgängen an einem Tag aus.

Lkw-Fahrweg:

Der Lkw-Fahrweg ist im digitalen Berechnungsmodell als Komplettdurchfahrung (An- und Abfahrt) des Betriebsgeländes berücksichtigt. Dieser Fahrweg ist in der beigefüg-ten Abbildung 2 dargestellt. Hierfür gehen wir nach /16/ von einem längenbezogenen Schallleistungspegel in Höhe von LWA' = 63 dB(A) pro Meter für eine Bewegung pro Stunde aus.

Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell einer entsprechen-den Linienschallquelle mit einer Emissionshöhe von 1 m über Gelände zugewiesen.

Die Berücksichtigung von 2 Durchfahrten während der Tageszeit erfolgt über einen Tagesgang, der einer Schallquelle ihre Einwirkdauer bzw. Einwirkhäufigkeiten stun-dengenau zuweist. Dabei wird eine Anlieferung in der sogenannten Ruhezeit nach TA Lärm /6/ berücksichtigt.

Dem Lkw-Fahrweg wird zur Überprüfung des Maximalpegelkriteriums für den jeweils ungünstigsten Punkt des Fahrweges in Bezug auf jeden betrachteten Immissionsort ein Schallleistungspegel von LWA,max = 108 dB(A) zugewiesen.

Lkw-Rangieren:

Zusätzlich zu den Lkw-Fahrvorgängen auf der geplanten Erweiterungsfläche gehen wir davon aus, dass beim Entladen der Neufahrzeuge auch Lkw-Rangiervorgänge stattfinden.

Der Studie /15/ kann für das Fahrgeräusch beim Rangieren von schweren Lkw auf Betriebsgeländen ein Schallleistungspegel in Höhe von LWA = 99 dB(A) bei einer Ein-wirkzeit von 2 Minuten je Lkw entnommen werden.

Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell einer Flächenschall-quelle mit einer Emissionshöhe von 1 m über Gelände zugewiesen (siehe Abbil-dung 2). Die Einwirkdauer von 2 • 2 = 4 Minuten pro Tag (davon 2 Minuten in der Ru-hezeit nach TA Lärm /6/) wird wiederum über einen Tagesgang berücksichtigt.

Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /6/ wird in Bezug auf jeden Immissionsort am ungünstigsten Punkt der Flächenschallquelle ein maximaler Schall-leistungspegel in Höhe von LWA,max = 108 dB(A) berücksichtigt.

Abladen von Neu-Pkw:

Zur Berücksichtigung der Entladegeräusche von Neufahrzeugen von Autotransportern gehen wir nach /i/ von einem auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel in Höhe von 87 dB(A) für eine komplette Entladung eines Lkw aus. Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Berechnungsmodell einer Flächenschallquelle mit einer Emissions-höhe von 1 m über Gelände zugewiesen (siehe Abbildung 2).

Von den beiden berücksichtigten Entladevorgängen pro Tag wird einer innerhalb und einer außerhalb der Ruhezeit nach TA Lärm /6/ berücksichtigt.

Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm gehen wir für denjenigen Punkt der Flächenschallquelle, von dem aus an den jeweiligen Immissionsorten die höchsten Geräuschspitzen verursacht werden, von einem Schallleistungspegel in Höhe von 120 dB(A) aus.

4.1.2 Pkw-Bewegungen

Pkw-Bewegungen finden auf der geplanten Erweiterungsfläche insbesondere im Rah-men von Neuanordnungen der Fahrzeuge auf der Ausstellungsfläche sowie Probe-fahrten durch Kunden statt.

Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgt dabei nach dem getrennten Verfah-ren der Parkplatzlärmstudie /14/ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Wesentliche Ausgangsgröße für die Berechnung ist die Bewegungshäufigkeit (Zahl der Fahrzeugbewegungen pro Stunde; dabei entspricht eine Bewegung einer Anfahrt oder einer Abfahrt).

Wir gehen davon aus, dass im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr jeweils 4 Pkw-Bewegungen (An- oder Abfahrten) pro Stellplatz und Stunde stattfinden. Somit finden auf der Ausstellfläche tags insgesamt 4 • 14 = 56 Pkw-Bewegungen statt.

Für eine Bewegung pro Stunde auf der Ausstellungsfläche ergibt sich für Kunden- und Mitarbeiterstellplätze für eine Bewegung pro Stunde der folgende Schallleistungspe-gel:

LWA / dB(A) = 63 + KPA + KI = 67 dB(A) mit:

63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / Stunde auf einem P+R-Platz

KPA = Zuschlag für die Parkplatzart; hier: KPA= 0 dB(A) (analog Besucher- und Mitarbeiterparkplatz)

KI = Zuschlag für Impulshaltigkeit; hier KI = 4 dB(A)

Dieser Schallleistungspegel wird im digitalen Rechenmodell der entsprechenden Flä-chenschallquelle mit einer Emissionshöhe von 0,5 m über Gelände zugeordnet (siehe Abbildung 2 im Anhang). Die Berücksichtigung von 4 Pkw-Bewegungen pro Stunde im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr erfolgt im digitalen Berechnungsmodell über einen entsprechenden Tagesgang.

Die höchsten kurzzeitigen Geräuschspitzen treten laut Parkplatzlärmstudie /14/ beim Kofferraumschließen auf (74 dB(A) in 7,5 m Entfernung). Dies entspricht einem maxi-malen Schallleistungspegel von LWA,max = 99,5 dB(A). Dieser wird in dem schalltechni-schen Berechnungsmodell für jeden Immissionsort demjenigen Punkt der Flächen-schallquelle zugeordnet, für den sich der höchste Spitzenpegel ergibt.

Der Fahrweg von der öffentlichen Straße zu der Pkw-Ausstellfläche ist in der beige-fügten Abbildung 2 dargestellt. Im Berechnungsmodell wird hierbei eine Linienschall-quelle mit einer Emissionshöhe von 0,5 m über Gelände berücksichtigt.

Für eine Pkw-Bewegung auf wassergebundenen Decken (Kies) kann pro Stunde nach Parkplatzlärmstudie /14/ von folgendem längenbezogenen Schallleistungspegel je Meter Fahrstrecke ausgegangen werden:

LWA' = 28,5 + 19 + 4 = 51,5 dB(A) pro Meter

Da der Fahrweg im digitalen Berechnungsmodell ebenfalls als Durchfahrt modelliert wurde, entspricht eine Bewegung auf dem gesamten Fahrweg zwei Pkw-Bewegungen (An- und Abfahrt) auf der Ausstellungsfläche. Die Anzahl von 4 / 2 • 14 = 28 Pkw-Be-wegungen pro Stunde im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr wird im digitalen Berechnungsmodell der Linienschallquelle (siehe Abbildung 2) über einen entspre-chenden Tagesgang zugewiesen.

Für die Pkw-Fahrwege gehen wir nach Parkplatzlärmstudie /14/ von einem maximalen Schallleistungspegel für beschleunigte Abfahrten in Höhe von LWA,max = 92,5 dB(A) aus, der ebenfalls wieder demjenigen Punkt der Linienschallquelle zugewiesen wird, von dem aus am Immissionsort die höchsten Immissionsbeiträge hervorgerufen wer-den.

4.2 Geräuschimmissionen und Beurteilung

Ausgehend von dem in Abschnitt 4.1 beschriebenen Prognoseansatz wurden die zu erwartenden Beurteilungspegel des Betriebes der Firma Huber an den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten berechnet.

Zusätzlich zum in der Kontingentierung berücksichtigten Immissionsort im östlichen Wohngebiet wurden Immissionsorte auf den unmittelbar benachbarten Grundstücken berücksichtigt. Die Beurteilung der vom Betrieb verursachten Geräuschimmissionen am Immissionsort im östlich gelegenen Wohngebiet erfolgt anhand des aus der Ge-räuschkontingentierung resultierenden Immissionskontingentes LIK. An den Immissi-onsorten auf den benachbarten Gewerbegrundstücken erfolgt die Beurteilung zur Be-rücksichtigung der Geräuschvorbelastung aus anderen Anlagen nach TA Lärm /6/ an-hand um 6 dB(A) reduzierter Immissionsrichtwerte nach Nr. 3.2.1 TA Lärm /6/.

4.2.1 Beurteilungspegel

Die berechneten Beurteilungspegel sind in der Tabelle auf Seite 1 in Anhang A den zulässigen Immissionskontingenten bzw. den um 6 dB(A) reduzierten Immissionsricht-werten für Gewerbegebiete nach TA Lärm gegenübergestellt.

Die zulässigen reduzierten Immissionsrichtwerte bzw. Immissionskontingente werden an allen Immissionsorten um mindestens 11 dB(A) unterschritten.

Somit verbleibt an jedem der betrachteten Immissionsorte genügend Immissonsspiel-raum für zukünftige Erweiterungen, um im Planungsgebiet neben der geplanten Pkw-Ausstellungsfläche z.B. auch weitere Betriebshallen oder Werkstätten errichten zu können.

4.2.2 Maximalpegel

Die berechneten Maximalpegel sind im rechten Teil der Tabelle in Anhang A dem je-weils zulässigen Spitzenpegelkriterium gegenübergestellt.

Die Details der Ausbreitungsberechnung gehen aus den Seiten 7 und 8 des An-hangs A hervor.

Während des Beurteilungszeitraumes Tag werden die zulässigen Maximalpegel ein-gehalten.

Nachts wäre bei der Anlieferung von Neufahrzeugen durch Autotransporter mit Über-schreitungen des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm an den unmittelbar benach-barten Immissionsorten auf den Fl.-Nrn. 2241, 2241/3 und 2230 zu rechnen.

Eine nächtliche Anlieferung mittels Autotransporter auf der geplanten Ausstellfläche ist somit nicht möglich. Zur Übernahme in den Genehmigungsbescheid wird ein entspre-chender Auflagenvorschlag formuliert.