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Liechtenstein verfügt über ein hohes Qualitätsniveau im Bereich Wasser, Luft und Ab-fallentsorgung, auch wenn noch nicht alle national gesetzten Qualitätsziele vollstän-dig erreicht worden sind.

Gemäss der Bewertung der Umweltindikatoren verläuft die Entwicklung im Bereich Luft und umweltbezogene Abgaben positiv und im Bereich Klima leicht positiv. Eine negative Entwicklung war jedoch im Bereich Wasser zu verzeichnen. In den Berei-chen Biodiversität, Abfall sowie Boden, Landschaft und Wald zeigte sich keine we-sentliche Veränderung zum Vorjahr.

Wasser

Der Trinkwasserverbrauch pro EinwohnerIn und Tag (inkl. Industrie- und Dienstleistungsun-ternehmen) lag im Jahr 2019 bei 813 Litern (2018: 820 Liter) und ist somit im Vergleich zu den Vorjahren erstmals leicht gesunken.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 8.09 Mio. m3 Trinkwasser (2018: 8.19 Mio. m3) verbraucht. Im Jahr 2019 stammte das Trinkwasser zu 48.6% aus Grund- und zu 51.4% aus Quellwasser, was ungefähr der Verteilung des Vorjahres entspricht. Die Industrie benötigte im Jahr 2019 4 Mio.

m3 und die Haushalte und das Gewerbe (inkl. öffentliche Brunnen und Netzverluste) 4.09 Mio.

m3 Trinkwasser.

Im Zeitraum von 1993 bis 2019 wurden Landesgewässer auf einer Strecke von 4’870 m renatu-riert (ohne Gemeindegewässer). Im Jahr 2019 konnte kein Renaturierungsprojekt abgeschlos-sen werden.

2019 wurde festgestellt, dass sich die Nitrat-Konzentration im Grundwasser insgesamt gegen-über 1990 erhöht hat. Nur bei einem Pumpwerk von insgesamt vier hat die Nitrat-Konzentration abgenommen. Der Maximalwert für die Nitrat-Konzentration im Jahr 2019 lag bei 11.1 mg/l (1990: 9.2 mg/l). Für 2019 wurde somit das Qualitätsziel gemäss dem Amt für Umwelt (Bewirt-schaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie) nicht ganz erreicht, da dieses bei einer Nitrat-Konzentration von weniger als 10 mg/l lag. Nitrat wird als Dünger in der Landwirtschaft sowie auf Grünflächen in Siedlungsgebieten eingesetzt und gilt als mengenmässig wichtigster uner-wünschter Zusatzstoff im Trinkwasser.

Die Chlorid-Konzentrationen, welche einen Hinweis auf eine zivilisatorische Belastung des Grundwassers geben, lagen 2019 weit unterhalb des Qualitätsziels der Gewässerschutzverord-nung von weniger als 40 mg/l. Damit hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Chlorid-Konzentra-tion im Grundwasser reduziert und das Qualitätsziel wurde somit eingehalten.

Durchschnittlicher Wasserverbrauch seit 1985 (Liter pro EinwohnerIn und Tag)

Hinweis: Die Grafik zeigt den Gesamtwasserverbrauch inkl. gewerblichen Verbrauchs umgerechnet auf Einwoh-nerInnen Liechtensteins. Für 1990 liegen keine Daten vor, daher wurden die Zahlen von 1991 verwendet.

Die Grafik zeigt bis 2015 die Entwicklung in 5-Jahresabständen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der jüngeren Vergangenheit werden die Angaben ab 2016 jährlich dargestellt.

Abfall

Der Abfall wird einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zugeführt, die von einem regionalen Zweckverband betrieben wird. Wiederverwertbare Abfälle werden in speziellen Deponien der Gemeinden gesammelt. Ebenso werden Sonderabfälle jeglicher Art einer möglichst umwelt- und gesundheitsschonenden Entsorgung zugeführt. Für die Anlieferung an die Kehrichtverbren-nungsanlage sind Abfallsackgebühren bzw. Grünabfuhrgebühren zu bezahlen. Dem Verursa-cherprinzip entsprechend soll die Bevölkerung damit zur Ressourcenschonung angehalten wer-den. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 32’991 t Siedlungsabfälle produziert. Damit stieg der Um-fang an Siedlungsabfällen im Vergleich zum Vorjahr (2018: 30’601 t) erneut an.

Pro EinwohnerIn wurden in Liechtenstein im Jahr 2019 860 kg Siedlungsabfälle erzeugt, was 57 kg mehr als im Vorjahr waren. Bei den Wertstoffen wurden im Jahr 2019 pro EinwohnerIn 438 kg Wertstoffe gesammelt, wohingegen es im Vorjahr 416 kg waren. Somit lag 2019 die Abfallre-cyclingquote bei 67.3%, was eine leichte Verbesserung gegenüber 64.7% im Jahr 2018 darstellt.

Abfälle und Anlieferung an Sammelstellen seit 1972 (in Tonnen)

1972 1980 1990 2000 2010 2015 2016 2017 2018 2019

827 789 767 797 820 813

600

1985 1991 1995 2000 2005 2015 2016 2017 2018 2019

Luft

Die Stickstoffdioxid-Belastung der Luft, die 2018 an 15 Standorten mittels Passivsammlern ge-messen wurde, reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr. An verkehrsreichen Standorten wur-den die höchsten Werte gemessen. Spitzenreiter war hierbei der Linwur-denplatz in Schaan mit ei-nem Jahresmittelwert von 25 ɥg/m³. Der amtliche Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Konzent-ration liegt bei 30 ɥg/m³.

Die Stickoxid-Emissionen haben seit 1990 abgenommen. Im Jahr 2018 wurden 335 t Stickoxide ausgestossen, wobei es im Jahr 1990 noch 614 t gewesen waren. Stickoxide werden vor allem bei Verbrennungsprozessen in Motoren und Feuerungen gebildet und sind Vorläufersubstanzen für die Ozon- und Feinstaubbildung. Obwohl der Ausstoss von Stickoxiden abnahm, wurde der von staatlicher Seite vorgegebene Zielwert zur Stickoxidemission von 2010 erst im Jahr 2017 erreicht.

Der Grenzwert für die Feinstaubkonzentration liegt bei 20 ɥg/m³. Feinstaub sind kleinste Par-tikel, die tief in die Lunge gelangen und sogar ins Blut übergehen können. Ein Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und Atemwegserkrankungen ist in zahlreichen Studien belegt.

Die Feinstaubbelastung wird in Liechtenstein von der permanenten Messstation in Vaduz (Lan-desbibliothek) und einer mobilen Messstation, welche die Feinstaubkonzentration an einem verkehrsbelasteten Standort jeweils während eines Jahres aufzeichnet, erfasst. An Standorten in Zentrumsnähe mit grösserem Verkehrsaufkommen wurden für 2019 die höchsten Stickstoff-dioxid-Konzentrationen gemessen. Im Jahr 2019 lag der Jahresmittelwert der Feinstaubkon-zentration in Schaan bei 24 ɥg/m³.

Die Ozon-Belastung reduzierte sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Der Stunden-Immissions-grenzwert, der in einem Jahr lediglich einmal überschritten werden dürfte (aktuell: 120 ɥg/m³), wurde seit Beginn der Messungen 1990 jedoch in jedem Jahr um ein Vielfaches überschritten.

Im Jahr 2019 wurde der Stunden-Immissionsgrenzwert am Standort der Landesbibliothek in Vaduz insgesamt während 240 Stunden (2018: 404 Stunden) überschritten.

Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Ammoniak-Konzentration im Jahr 2019 an zwei der drei Messstandorte (Reduktion in Eschen und Schaan, Erhöhung in Balzers). Die Hauptquel-len für Ammoniak sind die Nutztierhaltung und die Ausbringung von Mist. Hohe Ammoniak-Konzentrationen sind für Pflanzen, Tiere und Menschen schädlich.

Datenquellen Umweltstatistik 2019.

Erhebungsstellen Amt für Umweltschutz. Gemeinden.

Aktualisierungsrhythmus Jährlich.

Integration

 Basierend auf Art. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) besteht die Freiheit der Wahl des Wohnorts für jede Person, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält. Dieser Anspruch kann einge-schränkt werden und somit mit Auflagen zur Integration verbunden sein.

 Gemäss dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat jeder Mensch das Recht, nach seinen Vorlieben aktiv oder passiv am kulturellen Leben teilzunehmen.

Grundsätzlich besteht ein Verbot für staatliche Eingriffe in dieses Freiheitsrecht und der Staat ist verpflichtet, dagegen vorzugehen, wenn Private oder nicht staatliche Organisati-onen Individuen an der Teilnahme am kulturellen Leben hindern. Zudem ist der Staat ver-pflichtet, die institutionellen und materiellen Voraussetzungen für die volle Realisierung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben zu schaffen.

 Die Vereinigungsfreiheit ist unter anderem im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) veran-kert. Sie schützt die Freiheit von Individuen, privatrechtliche Vereinigungen wie bei-spielsweise Vereine mit sozialer, kultureller oder sportlicher Zielsetzung zu gründen, ihnen beizutreten und in ihnen mitzuwirken. Dieser Schutz garantiert auch, dass niemand gegen seinen Willen Mitglied einer solchen Vereinigung sein oder an sie Beiträge leisten muss, sowie die Freiheit von Vereinigungen, ihre Mitglieder auszuwählen und sie auszu-schliessen. Der Staat ist grundsätzlich verpflichtet, die Rechte hinsichtlich Gründung, Be-stand und Tätigkeit organisierter Vereine sowie den freien Beitritt zu diesen nicht zu be-hindern. Der Staat muss zudem die landesrechtlichen Grundlagen für eine möglichst freie Gründung dieser Zusammenschlüsse schaffen.

Integration – Zahlen und Fakten

Deutschkenntnisse bei Zuzug ...102 Staatskunde- und Sprachtest ...103 Freiwilligenarbeit und Vereine...105