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Generelle Möglichkeiten und Strategien im Verkehr

Im Dokument Lärmaktionsplanung der Stufe II 2017 (Seite 27-31)

5. Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans Stufe II

5.3 Generelle Möglichkeiten und Strategien im Verkehr

Der zentrale Bestandteil des Lärmaktionsplans ist die Entwicklung eines Maßnahmenkataloges in den zunächst alle denkbaren Lärmminderungs- und Schallschutzmaßnahmen einbezogen werden sollten. Langfristig betrachtet ist dabei dem aktiven Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) jedoch immer ein Vorrang gegenüber dem passiven Schallschutz (Maßnahmen am Immissionsort, z.B. Schallschutzfenster) einzuräumen.

5.3.1 Freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen

Die Lärmsanierung von Verkehrswegen ist nicht in die Regelungen des BImSchG mit einbezogen. Dies bedeutet, dass es für bestehende Verkehrswege bisher keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen gibt, die die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte vorschreiben.

Allerdings hat das Bundesumweltministerium eine Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) für die Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes herausgegeben. Die Richtlinie dient der Verminderung der Lärmbelastung an bestehenden Straßen, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist. Lärmprobleme, welche durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung entstanden sind, sollen so bewältigt werden.

Nach der Richtlinie besteht Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, wenn die errechneten Beurteilungspegel einer bestehenden Straße, die mittlerweile um 3 dB(A) geminderten Auslösungswerte der Richtlinie an der vorhandenen schutzbedürftigen Nutzung überschreiten und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Auslösewerte zur Lärmsanierung

Krankenhäuser, Schulen, 67 dB(A) tags 57 dB(A) nachts

reine/allgemeine Wohngebiete

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 dB(A) tags 59 dB(A) nachts

Gewerbegebiete 72 dB(A) tags 62 dB(A) nachts

Die Durchführung der freiwilligen Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt nach Priorität und dem Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel. Die Priorität richtet sich nach der Höhe der Lärmbelastung und der Anzahl der Betroffenen sowie der Art der Gebietsnutzung.

Für Schienenwege gibt es seit dem Jahr 1999 von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ebenfalls ein Programm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes. Das Programm beinhaltet aktive sowie passive Lärmschutzmaßnahmen. Die Durchführung dieser Maßnahmen unterliegt einer Prioritätenliste, in welcher der Gesamtbedarf der zu sanierenden Strecken und eine Streckenpriorisierung enthalten ist.

5.3.2 Verkehr (Straße)

Die im ersten Lärmaktionsplan vorgestellten Ziele und Strategien für den Verkehr, wie beispielsweise der Nahverkehrs- und Verkehrsentwicklungsplan oder die Förderung des Radverkehrs, bis hin zu einer lärmverträglichen Verkehrsstromoptimierung durch gleichmäßigen Verkehrsfluss und eine Reduzierung und Überwachung der Fahrgeschwindigkeit sowie der Einsatz von lärmmindernd wirkenden Fahrbahnbelägen gelten für die verschiedenen Verkehrsträger fort.

Für eine Umsetzung innerhalb von fünf Jahren kommen grundsätzlich folgende kurz- und mittelfristig wirkende Maßnahmen in Betracht.

Instandhaltung-/setzung der Fahrbahnoberflächen, Senkung des Geschwindigkeitsniveaus,

Reduzierung des Schwerlastverkehrs, gegebenenfalls zeitlich beschränkt,

Verstetigung des Verkehrs durch signalgestützte Verkehrssteuerungsmaßnahmen, Verkehrslenkung zur Minderung bzw. Verlagerung des Kfz-Verkehrsaufkommens in

besonderen Problembereichen.

Als langfristige Maßnahmen können planerische, verfahrensmäßige oder baulich aufwändige und meist entsprechend kostenintensive städtebauliche oder verkehrsplanerische Maßnahmen angesehen werden.

Verlagerung und Bündelung von Verkehren im betroffenen Netz, Veränderung des „Modal Splits“ zugunsten des Umweltverbundes, Vergrößerung des Abstandes zwischen Quelle und Immissionsort, Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen,

Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände.

5.3.3 Verkehr (Schienen)

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen hierzu erfolgt über § 47 a-f BImSchG.

Weiterhin wurde am 17. Oktober 2013 ein lärmabhängiges Trassenpreissystems der DB Netz AG eingeführt. Dies soll einen finanziellen Anreiz zur Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf leise Bremstechnik schaffen. Das lärmabhängige Trassenpreissystems hat eine Laufzeit von acht Jahren.

Ein zusätzlicher Faktor zur zukünftigen Lärmminderung ist die freiwillige Lärmsanierung der Deutschen Bahn, dessen Ziel es ist die Lärmsituation am Bestandsnetz zu verbessern. Die Strecke 1760 (Paderborn – Altenbeken) fällt unter das zu sanierende Schienennetz.

Zum 01.01.2015 ist der Schienenbonus der 16. BImSchV weggefallen, welcher für Schienenlärm einen um 5 dB(A) verringerten Beurteilungspegel vorgibt. Ebenfalls erfolgte zum 01.01.2016 im Haushaltsgesetz des Bundes eine Absenkung der Auslösewerte für die freiwillige Lärmsanierung um 3 dB(A). Dadurch erfolgte eine Anpassung an die Sanierungswerte für Straßen. Zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur – BMVI erarbeitet die DB Netz AG aus diesen Gründen momentan ein neues Gesamtkonzept zur Lärmsanierung15. Ob sich für Paderborn daraus eine Erhöhung des Sanierungsbedarfs ergibt oder wann nach Aktualisierung des Gesamtkonzepts mit einer Lärmsanierung des „Abschnitts Paderborn“ zu rechnen ist, ist derzeit jedoch noch nicht

15 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html; Stand 2017

bekannt. Es werden bevorzugt Streckenabschnitte saniert, bei denen die Wirkung der Maßnahmen besonders hoch ist. Die Wirkung der Lärmsanierung lässt sich beschreiben in der erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der Anwohner, für die vor der Lärmsanierung Lärmbelastungen oberhalb der Lärmsanierungsgrenzwerte vorliegen.16 Als Entscheidungs-grundlage für die Maßnahmenreihung wurden Priorisierungkennziffern (PKZ) für alle Streckenabschnitte berechnet. Die Auflistung der Streckenabschnitte des Sanierungsbedarfs der Strecke 1760 mit der derzeitigen Prioritätszahl für den Bereich Paderborn kann der Tabelle 5 entnommen werden. Es handelt sich hier um noch zu bearbeitende Lärmsanierungsbereich für die mit eine Planung noch nicht begonnen wurde.

Mit einer PKZ von 3,042 liegt Paderborn derzeit jedoch im oberen Bereich.

Tabelle 5: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche (Abschnitt Paderborn, Stand: 31.03.2017)17

Anlage 3 Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche Strecke

16 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen der Bundes –

Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 11.02.2005

17 Anlage 3, Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen der Bundes – Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 11.02.2005

Im Dokument Lärmaktionsplanung der Stufe II 2017 (Seite 27-31)