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Im Kapitel 1320 werden die Ausgaben für Maßnahmen der Wirtschafts- und Technologiepolitik sowie der Ordnungspolitik ausgewiesen. Diese wenden sich schwerpunktmäßig an Unternehmen mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft Berlins nachhaltig zu stärken und Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren.

Bei Maßnahmen mit Fokussierung auf die Förderung von Unternehmen ist die Erhebung von Daten, die eine gender-ausgerichtete Wirkungsanalyse zulassen, nur sehr eingeschränkt möglich. Dagegen sind bei Maßnahmen, die direkt auf die Förderung von Personen abzielen, inzwischen aussagekräftige Genderdaten über einen genügend großen Zeitraum als Voraussetzung für die Analyse eines genderpolitischen Handlungsbedarfs vorhanden. Seit einigen Jahren werden bei ge-eigneten Fördermaßnahmen, Anstrengungen unternommen, um auf das Geschlechterverhältnis unter Genderaspekten Einfluss zu nehmen.

Eine Steuerung von personenbezogenen Förderungen, bei denen Männer oder Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, erfolgt insbesondere durch folgende Aktivitäten:

- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

- Gezieltes Ansprechen von Zielgruppen / Animierung zur Inanspruchnahme der Förderung - Einladungen zu Informationsveranstaltungen

- Gestaltung einer gendersensiblen Angebotsstruktur

Diese Vorgehensweise ermöglicht allerdings keine direkte Einflussnahme auf das Geschlechterverhältnis, so dass das jeweils angestrebte Ziel nicht in jedem Fall erreicht wird. Trotz dieser Einschränkung ist festzustellen, dass sich die o.g.

Steuerungsmaßnahmen insbesondere bei Zuschüssen an Einrichtungen der Internationalen Kooperation positiv auswirken.

Für die Mehrzahl der insgesamt sieben geförderten Schwerpunkte ist inzwischen ein Trend in Richtung eines ausgewoge-nen Geschlechterverhältnisses zu verzeichausgewoge-nen.

Aufgrund der Förderstruktur werden nur sehr beschränkte Möglichkeiten gesehen, direkt in den Verteilungsprozess vorhan-dener Ressourcen im Sinne des Gender-Budgeting als haushaltspolitisches Verfahren einzugreifen. Positiv ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung des Seminars für ländliche Entwicklung hervorzuheben (Titel 68542). Hier wird bei der Auswahl der an den Lehrgängen teilnehmenden Personen bei gleicher Qualifikation zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts mit dem Ziel entschieden, Männer und Frauen gleichermaßen an der Förderung teilhaben zu lassen.

Bei einer Bewertung des jeweils vorhandenen Geschlechterverhältnisses hinsichtlich seiner Ausgewogenheit muss in die Betrachtung unter bestimmten Rahmenbedingungen eine geeignete Bezugsgröße einbezogen werden. Nur so können Fehlinterpretationen vermieden werden. So ist z.B. im Zusammenhang mit der Technologieförderung eine solche Herange-hensweise unerlässlich. Beispielhaft sei hier die Pro FIT Förderung genannt (Titel 69806 und 68396). Bei der Technologie-förderung von Unternehmen werden überwiegend die geschaffenen/zu schaffenden Arbeitsplätze und deren Aufteilung auf Frauen und Männer erfasst. Es ist festzustellen, dass Frauen hier deutlich unterrepräsentiert sind. Seit einiger Zeit werden für die genderspezifische Analyse die erhobenen Daten an dem Geschlechterverhältnis bei den Absolventinnen und Absol-venten der MINT-Fächer (Mathematik, Ingenieur-, Natur- und Technikwissenschaften) gespiegelt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das augenscheinlich unausgewogene Verhältnis zwischen Frauen und Männern tendenziell dem Geschlech-terverhältnis der einbezogenen Bezugsebene entspricht.

Planmäßige Beschäftigte

2012 2013 2014

w m w m w m

Absoluter Anteil 83 83 86 84 94 84

Relativer Anteil 50 % 50 % 51 % 49 % 53 % 47 %

Ressourcen (in Tsd. €)

3.749 4.419 3.951 4.434 4.462 4.491

Ressourcen pro Kopf

(in Tsd. €)

45 53 46 53 47 53

Ist-Kosten 2014 (in €)

Geschlecht Haushaltsbrutto-

summe VZÄ Durchschnittliches

Haushaltsbrutto

w 4.461.549 84,4 52.862

m 4.491.000 80,5 55.789

Exemplarisches monatliches Durchschnittsgehalt (Basis Bezüge Januar 2015 in €) Geschlecht Haushaltsbrutto-

summe VZÄ Durchschnittliches

Haushaltsbrutto

w 354.959 81,7 4.344,66

m 343.524 74,7 4.598,71

Die Veränderungen 2014 gegenüber den Vorjahren hinsichtlich der jeweiligen Anteile ergeben sich aus kapitelübergreifen-den Umsetzungen von Personal aufgrund organisatorischer Maßnahmen sowie durch Stellenbesetzungen als Folge von Personalgewinnungsmaßnahmen.

Im Bereich des Kapitels 1320 - Wirtschafts- und Technologiepolitik, Wirtschaftsordnung - haben in 2014 eine Beschäftigte ein durchschnittliches Bruttoeinkommen in Höhe von rd. 52.900 € erzielt, ein Beschäftigter ein durchschnittliches Bruttoein-kommen in Höhe von rd. 55.800 €. Der Unterschied zwischen den BruttoeinBruttoein-kommen von Frauen und Männern ergibt sich wie bereits in den Vorjahren daraus, dass viele männliche Beschäftigte in höheren Bezahlungsgruppen eingestuft sind. Es ist festzustellen, dass der Abstand zwischen den Bruttoeinkommen der beiden Geschlechter im Vergleich zu 2012 gering-fügig um rund 600 € pro Jahr gesunken ist.

2016 2017 2015 2014

Einnahmen

11105 680 Gebühren nach der

Verwaltungs-gebührenordnung

12.400 12.400 15.500 9.519,70

Insbesondere Verwaltungsgebühren für Fotokopien von Vorgängen der Landeskartellbehörde und für Nachprüfungsverfah-ren der Vergabekammer des Landes Berlin, GebühNachprüfungsverfah-ren für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Buchmachererlaubnis sowie Gebühren für Planfeststellung und Genehmigung für Energieanlagen nach den §§ 43 und 44 Energiewirtschaftsge-setz

11152 680 Gebühren nach verschiedenen

landesrechtlichen Vorschriften

15.000 15.000 10.000 18.204,50

Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bergwesen, insbesondere für Zulassungsentschei-dungen für Betriebspläne des Erdgasspeichers Berlin und für bergbauliche Stellungnahmen

11153 680 Gebühren nach Bundesrecht 55.100 55.100 70.100 32.172,12

Insbesondere Gebühren für Anträge auf Vergabeprüfung bei der Vergabekammer des Landes Berlin nach § 128 des Ge-setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG)

11201 680 Geldstrafen, Geldbußen,

Verwar-nungs- und Zwangsgelder

16.000 16.000 16.000 12.273,50

Geldbußen und Verwarnungsgelder nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Gesetz zur Rege-lung der WohnungsvermittRege-lung sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Mit den Geldbußen zusammenhängende Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) werden ebenfalls bei diesem Titel vereinnahmt.

11921 680 Rückzahlungen von Zuwendungen 150.000 150.000 150.000 545.982,89 Rückzahlungen von überzahlten Zuwendungen aufgrund von geprüften Verwendungsnachweisen

11934 680 Rückzahlungen überzahlter

Beträ-ge

100.000 100.000 100.000 101.142,98

11979 680 Verschiedene Einnahmen 1.000 96,30

Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.

Die Einnahmen werden ab 2016 bei Kapitel 1300, Titel 11979 nachgewiesen

16210 680 Zinsen 1.000 1.000 10.000 710,81

Zinsleistungen aufgrund verspäteter Rückzahlung von Zuwendungen

23232 610 Einnahmen aus mess- und

eich-technischen Dienstleistungen

Siehe Maßnahmegruppe 02

23290 680 Zweckgebundene Einnahmen von

Ländern für konsumtive Zwecke

41.623,33

Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.

2016 2017 2015 2014 27290 680 Zweckgebundene Einnahmen aus

dem Ausland für konsumtive Zwe-cke

20.000 20.000 20.000 444.392,75

Zweckbindungsvermerk:

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 54690.

Programm / Maßnahme

EU-Mittel a) 2015 b) 2016 c) 2017

Ausgabe veranschlagt

beim Titel

Landesmittel veranschlagt beim Titel

1 2 3 4

Erstattungszahlungen der EU für Vorlauf- und Durchführungsmitteln von drittmittelfinan-zierten Projekten, insbesondere von EU-Programmen einschließlich INTERREG

a) b) c)

20.000 20.000 20.000

54690 54602

Summe 2015 20.000

Summe 2016 20.000

Summe 2017 20.000

Die Mittel werden von der EU aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.

2016 2017 2015 2014 27296

(neu)

680 Zuschüsse der EU aus dem EFRE für konsumtive Zwecke (Förderpe-riode 2014-2020)

26.719.000 43.069.000 16.302.000

Zweckbindungsvermerk:

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den unter der Spalte 3 genannten Titeln.

Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhält Berlin für 2016 und 2017 folgende Mittel nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2014 – 2020 (n+3-Regel):

Programm / Maßnahme

EU-Mittel

Ziel-gebiet 2 Ausgabe nach-gewiesen

bei Titel

Landesmittel nachgewiesen

bei Titel a) 2015

b) 2016 c) 2017

1 2 3 4

1. Wirtschaftspräsentationen Berlins im Ausland a) b) c)

0 30.000 80.000

54696 54053

2. Landesinitiative „Projekt Zukunft“ einschließlich Projekt

„Open-Data-Plattform“, Management für das Cluster In-formations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Medi-en, Kreativwirtschaft - Aufträge -

a) b) c)

10.000 170.000

170.000 54696 54010

3. Zuführung an den VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin II a) b) c)

5.000.000 0 5.000.000

69896 1)

4. Landesinitiative „Projekt Zukunft“, Management für das Cluster Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Medien, Kreativwirtschaft - Zuwendungen -

a) b) c)

10.000 300.000 300.000

68396 68317

5. Förderung clusterpolitischer Maßnahmen (bisher: Entwick-lung und Umsetzung regionaler Innovationsstrategien und Technologietransfer)

a) b) c)

2.100.000 2.100.000 2.000.000

68396 69806

6. Programm für Internationalisierung (bisher Programm

"Neue Märkte erschließen" und Netzwerkbildung Mittel- und Osteuropa (MOE)

a) b) c)

1.430.000 1.430.000 1.430.000

68396 68307

7. Technische Hilfe für das Programm für Internationalisie-rung

a) b) c)

28.600 28.600 28.600

54696 54602

8. Beurteilung, Begleitung und Bewertung von Einzel- und Verbundprojekten im Rahmen des Programms Pro FIT

a) b) c)

200.000 300.000 300.000

54696 1)

9. Pro FIT a)

b) c)

0 22.200.000 26.100.000

68396 69806

10. Zuführung an den VC Fonds Technologie Berlin II a) b) c)

7.500.000 0 7.500.000

69896 1)

11. Technische Hilfe für die Begleitung der Förderung cluster-politischer Maßnahmen

a) b) c)

22.500 20.000 20.000

54696 54602

12. Öffentlichkeitsarbeit für die Landesinitiative „Projekt Zu-kunft“, Management für das Cluster Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Medien, Kreativwirt-schaft

a) b) c)

0 120.000

120.000 54696 54602

13. Technische Hilfe für die Begleitung des VC Fonds Techno-logie Berlin II und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin II

a) b) c)

0 20.000 20.000

54696 54602

Summe 2015:

Summe rd.

16.301.100 16.302.000 Summe 2016:

Summe rd.

26.718.600 26.719.000 Summe 2017:

Summe rd.

43.068.600 43.069.000 1) Kofinanzierungsmittel werden von der Investitionsbank Berlin bereitgestellt.

2016 2017 2015 2014 27297 680 Zuschüsse der EU aus dem EFRE

für konsumtive Zwecke (Förderpe-riode 2007-2013)

19.621.000 53.062.997,06

Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.

Nach Auslaufen der Strukturfondsperiode 2007 - 2013 werden bei diesem Titel keine Mittel mehr veranschlagt. Die EFRE-Mittel der neuen Strukturfondsperiode 2014 - 2020 werden bei dem Titel 27296 nachgewiesen.

28290 680 Sonstige zweckgebundene

Ein-nahmen für konsumtive Zwecke

270.210,00

Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.

2016 2017 2015 2014 MG

02

Mess- und Eichwesen

Seit dem 01. Mai 2005 wird das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin auf der Grundlage des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg (LME-BB) vom 11. März 2004 als Außenstelle des fusionierten Landesamtes mit Sitz in Kleinmachnow fortgeführt. Der Grund-haushalt des LME-BB wird im LandesGrund-haushalt des Landes Brandenburg ausgewiesen.

23232 610 Einnahmen aus mess- und

eich-technischen Dienstleistungen

3.200.000 3.200.000 2.490.000 2.742.478,59

Seit dem 01. Mai 2005 wird das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin auf der Grundlage des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg (LME-BB) vom 11. März 2004 als Außenstelle des fusionierten Landesamtes mit Sitz in Kleinmachnow fortgeführt. Der Grund-haushalt des LME-BB wird im LandesGrund-haushalt des Landes Brandenburg ausgewiesen.

Nach Art. 3 Abs. 2 des Staatsvertrages werden die Einnahmen zurzeit im Verhältnis von 54,2 % zu 45,8 % zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg aufgeteilt und im Haushaltsplan des Landes Brandenburg veranschlagt. Bei diesem Titel wird vierteljährlich der Berliner Anteil vereinnahmt. Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Eichkostenverordnung des Bundes.

Summe Maßnahmegruppe 02 3.200.000 3.200.000 2.490.000 2.742.478,59

Gesamteinnahmen 30.288.500 46.638.500 38.805.600 57.281.804,53

Prozentuale Veränderung -21,9 % 54,0 %

2016 2017 2015 2014

Ausgaben

41201 680 Aufwendungen für ehrenamtlich

Tätige

1.000 1.000 1.000

Den ehrenamtlichen Mitgliedern der Vergabekammer des Landes Berlin steht für ihre Mitwirkung an Sitzungen der Verga-bekammer eine Entschädigung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu.

42201 011 Bezüge der planmäßigen

Beam-ten/Beamtinnen

4.836.000 5.039.000 3.537.000 3.438.810,27

Die Beschäftigten des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg bleiben Beamtinnen und Beamte bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres bisherigen Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Gemäß Art. 6 Abs. 4 des Staatsvertrages trägt jedes Land die Ausgaben für das von ihm gestellte Personal (vgl. auch Erläuterung zu Titel 23232).

42221 011 Bezüge der Anwärter/innen 45.000 59.600 12.100 -1.617,05

Vgl. Erläuterung zu Titel 42201

42701

(neu)

011 Aufwendungen für freie Mitarbeite-rinnen/Mitarbeiter

1.000 1.000

42801 011 Entgelte der planmäßigen

Tarifbe-schäftigten

5.325.000 5.459.000 5.039.000 5.257.193,20

Vgl. Erläuterung zu Titel 42201

42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen

Tarifbeschäftigten

51.600 13.400,37

44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 178.000 183.000 156.000 167.531,35

Vgl. Erläuterung zu Titel 42201

51101 680 Geschäftsbedarf 21.000 21.000 20.000 8.671,46

Insbesondere Gewerbeanzeigenvordrucke und Reisegewerbekarten nach §§ 14 Abs. 1 und 55 Abs. 2 der Gewerbeordnung

51140 680 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüs-tungsgegenstände

1.000 1.000 1.000

Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungen von Büromaschinen, Büromöbeln und technischen Ausrüstungen 51170 680 Datenfernübertragung für die

ver-fahrensabhängige IuK-Technik

Siehe Maßnahmegruppe 32

2016 2017 2015 2014

52501 680 Aus- und Fortbildung 5.000 5.000 5.000 3.027,75

Für die Teilnahme an Seminaren, Vorträgen, Fachtagungen und Sonderlehrgängen Angaben zum Gender Budget:

2013 2014

w m w m

Absolut 8 10 5 3

Relativ 44 % 56 % 62 % 38 %

Ressourcen

(in Tsd. €) 0,8 2,7 1,0 2,0

Zielgruppe: Beschäftigte, die an Fortbildungen teilnehmen Zielsetzung: Die Teilnahme von Dienstkräften an Fortbildungen

steht entweder im Zusammenhang mit der Wahrneh-mung von fachbezogenen Aufgaben. Daher ist eine Einflussnahme auf das Geschlechterverhältnis nicht möglich.

Steuerungsmaßnahmen:

52601 680 Gerichts- und ähnliche Kosten 100.000 200.000 100.000 126.577,32 Gerichts- und Anwaltskosten aufgrund von Verwaltungsstreitverfahren

Mehr in 2017 wegen Verwaltungsstreitverfahren insbesondere aus den Bereichen gewerbliches Spielrecht sowie Rennwett- und Lotteriegesetz

52610 680 Gutachten 70.000 1.000 50.000 63.701,36

2016 2017 1. Evaluierung im Rahmen entwicklungspolitischer öffentlicher Förderung (2015: - €) . 20.000 € 0 € 2. Evaluierung Masterplan Energietechnik (2015: 50.000 €) ... 50.000 € 0 €

70.000 € 0 €

52690 680 Sachverständigen-, Gutachten-,

Gerichts- und ähnliche Kosten aus zweckgebundenen Einnahmen

41.623,33

52703 680 Dienstreisen 35.000 35.000 35.000 38.355,80

Dienstreisekosten für allgemeine Zwecke auf der Grundlage des Reisekostenrechts sowie Vorstellungsreisen

2013 2014

w m w m

Absolut 54 50 49 49

Relativ 52 % 48 % 50 % 50 %

Ressourcen

(in Tsd. €) *) 22,2 16,5 28,7 22,2

Zielgruppe: Beschäftigte, die Dienstreisen durchführen

Zielsetzung: Bei der Auswahl der Dienstreisenden spielen nur fachbezogene Erwägungen eine Rolle. Daher ist eine Einflussnahme auf das Geschlechterverhältnis nicht möglich.

Steuerungsmaßnahmen:

*) Die Angaben zu den Ressourcen enthalten anteilig Reisekosten für EU-Sonderprojekte aus dem Titel 54690.

52905 680 Repräsentation 6.000 6.000 4.000 6.741,00

Für Repräsentationsverpflichtungen der Abteilung

2016 2017 2015 2014 53101 680 Veröffentlichungen und

Dokumen-tationen im Rahmen der Öffent-lichkeitsarbeit

295.000 295.000 110.000 57.185,61

Verpflichtungsermächtigung 193.000 193.000

Davon fällig 2017 193.000

Davon fällig 2018 193.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

0 0 0

b) VE Plan 2015 40.000 0 0

2016 2017

1. Wirtschaftsbericht 2016 bzw. 2017 einschließlich vier Quartalsberichte zur

wirt-schaftlichen Lage Berlins (2015: 15.000 €) ... 15.000 € 15.000 € 2. Datenbeschaffung für Clustermonitoring (2015: - €) ... 1.500 € 1.500 € 3. Öffentlichkeitsarbeit für den im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für

Wirt-schaft eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartner und seinem Portal

www.ea.berlin.de (2015: 40.000 €) ... 75.000 € 75.000 € 4. Entwicklungspolitische Publikationen zum Agenda-21-Prozess (2015: 5.000 €) ... 3.500 € 3.500 € 5. Förderung und Vermarktung des Industriestandortes (2015: 50.000 €) ... 100.000 € 100.000 € 6. Koordinierung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Oder-Partnerschaft

(2015: - €) ... 100.000 € 100.000 € 295.000 € 295.000 € Die Mittel zu Ziffer 6 sind bis 2015 von der Investitionsbank Berlin im Rahmen des Berlin-Beitrags bereitgestellt worden.

53118 023 Auswärtige Städteverbindungen 10.000 10.000 14.000 2.787,24

Verpflichtungsermächtigung 10.000 10.000

Davon fällig 2017 10.000

Davon fällig 2018 10.000

Die aus wirtschaftlicher Sicht wichtigen Städtepartnerschaftsbeziehungen zu Moskau, Warschau, Peking, Tokio, Istanbul und Paris sollen in den kommenden Jahren strategisch ausgebaut werden, um den politischen Rahmen für die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen zu fördern.

Ziel ist es, eine umfassende Unternehmenspflege sowie neue Wirtschaftskontakte zu entwickeln und auszubauen. Gleich-zeitig werden Instrumente des Standortmarketings und der Anbahnung von Unternehmensansiedlungen sowie wirtschafts-bezogene Aktivitäten aller Berliner Städtepartnerschaften projektbezogen gefördert.

2016 2017 2015 2014

54010 680 Dienstleistungen 1.084.000 1.084.000 575.000 687.956,90

Verpflichtungsermächtigung 224.000 424.000

Davon fällig 2017 224.000

Davon fällig 2018 274.000

Davon fällig 2019 150.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

0 0 0

b) VE Plan 2015 172.000 0 0

Programm / Maßnahme

Landesmittel

EU-Mittel Zielgebiet 2

Summe der EU- und Landesmittel zur

Kofinanzierung

ohne

Kofinanzierung Summe a) 2015

b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1. Regulierung der Netzentgelte

durch die Bundesnetzagentur nach dem Gesetz zur Ausfüh-rung des Energiewirtschafts-gesetzes

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

10.000 10.000 10.000

a) b) c)

10.000 10.000 10.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

10.000 10.000 10.000 2. Gründungsnetzwerk a)

b) c)

0 0 0

a) b) c)

20.000 20.000 20.000

a) b) c)

20.000 20.000 20.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

20.000 20.000 20.000 3. Landesinitiative „Projekt

Zukunft“ einschließlich Pro-jekt „Open-Data-Plattform“, Management für das Cluster Informations- und Kommuni-kationstechnologien (IKT), Medien, Kreativwirtschaft - Aufträge -

a) b) c)

200.000 900.000 900.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

200.000 900.000 900.000

a) b) c)

210.000 170.000 170.000

a) b) c)

410.000 1.070.000 1.070.000

4. Verwaltungskostenpauschale zur Durchführung von Projek-ten im Rahmen der Entwick-lungszusammenarbeit

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

67.000 123.700 123.700

a) b) c)

67.000 123.700 123.700

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

67.000 123.700 123.700 5. Aufwendungen für die

Markt-überwachung nach der Öko-design-Richtlinie

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

40.000 30.000 30.000

a) b) c)

40.000 30.000 30.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

40.000 30.000 30.000 6. Beratungsstelle für entsandte

Beschäftigte, freizügige Be-schäftigte und Scheinselb-ständige

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

183.000 0 0

a) b) c)

183.000 0 0

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

183.000 0 0 7. Vergabe eines

Qualitätsprei-ses Berlin-Brandenburg

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

55.000 0 0

a) b) c)

55.000 0 0

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

55.000 0 0

Summe 2015: 200.000 375.000 575.000 210.000 785.000

Summe 2016:

Summe rd.

900.000 900.000

183.700 184.000

1.083.700 1.084.000

170.000 170.000

1.253.700 1.254.000 Summe 2017:

Summe rd.

900.000 900.000

183.400 184.000

1.083.700 1.084.000

170.000 170.000

1.253.700 1.254.000 Die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Nr. 3 sind beim Titel 54696 veranschlagt.

Die Mittel zu Nr. 5 können anderen Dienststellen zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.

Die Mittel zu Nr. 6 werden ab 2016 bei Kapitel 0940, Titel 54010 veranschlagt.

Mehr insbesondere wegen Erhöhung der Ausgaben für die Landesinitiative „Projekt Zukunft“ (vgl. hierzu auch Titel 68317, Ziffer 1)

2016 2017 2015 2014

54053 680 Veranstaltungen 539.000 455.000 383.000 264.325,83

Wurde bislang bei 1340/54053 nachgewiesen.

Verpflichtungsermächtigung 185.000 864.000

Davon fällig 2017 185.000

Davon fällig 2018 468.000

Davon fällig 2019 198.000

Davon fällig 2020 198.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

198.000 198.000 0

b) VE Plan 2015 220.000 0 0

Die Mittel sind vorgesehen für folgende Veranstaltungen im Interesse der Berliner Wirtschaftspolitik:

Programm / Maßnahme

Landesmittel

EU-Mittel Zielgebiet 2

Summe der EU- und Landesmittel zur

Kofinanzierung

ohne

Kofinanzierung Summe a) 2015

b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1. Wirtschaftspräsentationen

Berlins im Ausland a) b) c)

80.000 30.000 80.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

80.000 30.000 80.000

a) b) c)

80.000 30.000 80.000

a) b) c)

160.000 60.000 160.000 2. Durchführung des

Innovationspreises Berlin/Brandenburg

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

70.000 71.000 72.000

a) b) c)

70.000 71.000 72.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

70.000 71.000 72.000 3. Deutsche Gründer- und

Unternehmertage (deGUT) a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

198.000 198.000 198.000

a) b) c)

198.000 198.000 198.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

198.000 198.000 198.000 4. Öffentlichkeitswirksame

entwicklungspolitische Ver-anstaltungen zum Agenda-21-Prozess

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

5.000 5.000 5.000

a) b) c)

5.000 5.000 5.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

5.000 5.000 5.000 5. Asien-Pazifik-Wochen

(APW)

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 100.000 100.000

a) b) c)

0 100.000 100.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 100.000 100.000 6 Durchführung des

Innovati-onsgipfels Berlin-Brandenburg

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

30.000 0 0

a) b) c)

30.000 0 0

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

30.000 0 0 7. Berliner

Unternehmerinnentag

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 135.000 0

a) b) c)

0 135.000 0

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 135.000 0

Summe 2015: 80.000 303.000 383.000 80.000 463.000

Summe 2016: 30.000 509.000 539.000 30.000 569.000

Summe 2017: 80.000 375.000 455.000 80.000 535.000

Die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu der Nr. 1 sind beim Titel 54696 veranschlagt.

Die Mittel zu 6. werden ab 2016 bei dem Titel 69806 veranschlagt.

54060 680 Dienstleistungen für die

verfah-rensunabhängige IuK-Technik

Siehe Maßnahmegruppe 31

2016 2017 2015 2014

54079 680 Verschiedene Ausgaben 1.000 1.000 1.000 122,97

Insbesondere Ausgaben für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern aus Entwicklungsländern und Staaten Mittel- und Osteuropas

54085 680 Dienstleistungen für die

verfah-rensabhängige IuK-Technik

Siehe Maßnahmegruppe 32

2016 2017 2015 2014 54602 680 Technische Hilfe für die

Durchfüh-rung von Programmen der EU

221.000 221.000 219.000 202.539,81

Verpflichtungsermächtigung 61.000 351.000

Davon fällig 2017 61.000

Davon fällig 2018 191.000

Davon fällig 2019 140.000

Davon fällig 2020 20.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen 0 0 0

b) VE Plan 2015 120.000 0 0

Programm / Maßnahme

Landesmittel

EU-Mittel Zielgebiet 2

Summe der EU- und Lan-desmittel zur

Kofinanzierung

ohne

Kofinanzierung Summe a) 2015

b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1. Technische Hilfe für die

Be-gleitung der Förderung clusterpolitischer Maßnahmen

a) b) c)

0 20.000 20.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 20.000 20.000

a) b) c)

22.500 20.000 20.000

a) b) c)

22.500 40.000 40.000 2. Technische Hilfe für das

Pro-gramm für

„Internationalisierung“

a) b) c)

28.600 28.600 28.600

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

28.600 28.600 28.600

a) b) c)

57.200 28.600 28.600

a) b) c)

85.800 57.200 57.200 3. Technische Hilfe für die

Durchführung der Programme im Rahmen der „Europäi-schen Territorialen Zusam-menarbeit“:

INTERREG EUROPE (ehemals „C“) und INTERACT

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

10.000 12.000 12.000

a) b) c)

10.000 12.000 12.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

10.000 12.000 12.000

4. Technische Hilfe für die Begleitung des VC Fonds Technologie Berlin II und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin II

a) b) c)

0 20.000 20.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 20.000 20.000

a) b) c)

0 20.000 20.000

a) b) c)

0 40.000 40.000 5. Öffentlichkeitsarbeit für die

Landesinitiative „Projekt Zu-kunft“, Management für das Cluster Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Medien,

Kreativwirtschaft

a) b) c)

160.000 120.000 120.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

160.000 120.000 120.000

a) b) c)

160.000 120.000 120.000

a) b) c)

320.000 240.000 240.000

6. Vorlauf- und Durchführungs-mittel für drittDurchführungs-mittelfinanzierte Projekte, insbesondere von EU-Programmen

einschließlich INTERREG

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

20.000 20.000 20.000

a) b) c)

20.000 20.000 20.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

20.000 20.000 20.000 Summe 2015:

Summe rd.

188.600 189.000

30.000 30.000

218.600 219.000

239.700 240.000

458.300 459.000 Summe 2016:

Summe rd.

188.600 189.000

32.000 32.000

220.600 221.000

188.600 189.000

409.200 410.000 Summe 2017:

Summe rd.

188.600 189.000

32.000 32.000

220.600 221.000

188.600 189.000

409.200 410.000 Die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu den Nrn. 1, 2, 4 und 5 sind beim Titel 54696 veranschlagt.

Die Ausgaben zur Nr. 3 können anderen Dienststellen zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.

Die Ausgaben zu den Nrn. 3 und 6 werden anteilig von der EU erstattet (vgl. Titel 27290).

2016 2017 2015 2014 54690 680 Sonstige sächliche

Verwaltungs-ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen

20.000 20.000 20.000 653.815,39

R 42.174,93

Verpflichtungsermächtigung 10.000 10.000

Davon fällig 2017 10.000

Davon fällig 2018 10.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

0 0 0

b) VE Plan 2015 20.000 0 0

2016 2017 Erstattungszahlungen der EU für Vorlauf- und Durchführungsmitteln von

drittmittel-finanzierten Projekten (insbesondere von EU-Programmen einschließlich

INTERREG) (2015: 20.000 €) ... 20.000 € 20.000 €

20.000 € 20.000 €

Die Ausgaben werden von der EU erstattet (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 27290).

2016 2017 2015 2014 54696

(neu)

680 Sonstige sächliche Verwaltungs-ausgaben aus EFRE-Mitteln (För-derperiode 2014-2020)

689.000 739.000 262.000

Verpflichtungsermächtigung 369.000 799.000

Davon fällig 2017 319.000

Davon fällig 2018 50.000 449.000

Davon fällig 2019 330.000

Davon fällig 2020 20.000

Deckungsvermerk:

Die EFRE-Ausgaben sind mit anderen EFRE-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den EFRE mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den EFRE der Förderperiode 2014 - 2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig de-ckungsfähig.

Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem EFRE dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Eu-ropäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).

Programm / Maßnahme

EU-Mittel

Landesmittel nachgewiesen

bei Titel Zielgebiet 2

Summe a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1

.

Landesinitiative „Projekt Zukunft“ einschließlich Projekt „Open-Data-Plattform“, Management für das Cluster Informations- und Kommunika-tionstechnologien (IKT), Medien, Kreativwirtschaft - Aufträge

a) b) c)

10.000 170.000 170.000

54010 2. Öffentlichkeitsarbeit für die Landesinitiative „Projekt Zukunft“,

Manage-ment für das Cluster Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Medien, Kreativwirtschaft

a) b) c)

0 120.000 120.000

54602 3. Technische Hilfe für das Programm für „Internationalisierung“ a)

b) c)

28.600 28.600 28.600

54602 4. Wirtschaftspräsentationen Berlins im Ausland a)

b) c)

0 30.000 80.000

54053 5. Technische Hilfe für die Begleitung der Förderung clusterpolitischer

Maß-nahmen

a) b) c)

22.500 20.000 20.000

54602 6. Technische Hilfe für die Begleitung des VC Fonds Technologie Berlin II

und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin II

a) b) c)

0 20.000 20.000

54602 7. Beurteilung, Begleitung und Bewertung von Einzel- und Verbundprojekten

im Rahmen des Programms Pro FIT

a) b) c)

200.000 300.000 300.000

*) Summe 2015:

Summe rd.

261.100 262.000 Summe 2016:

Summe rd.

688.600 689.000 Summe 2017:

Summe rd.

738.600 739.000

*) Die Kofinanzierung erfolgt durch die Investitionsbank Berlin

54697 680 Sonstige Verwaltungsausgaben

aus EFRE-Mitteln (Förderperiode 2007-2013)

569.000 929.916,35

Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.

Nach Auslaufen der Strukturfondsperiode 2007 - 2013 werden bei diesem Titel keine Mittel mehr veranschlagt. Die EFRE-Mittel der neuen Strukturfondsperiode 2014 - 2020 werden bei dem Titel 54696 nachgewiesen.

2016 2017 2015 2014 63201 610 Ersatz von Verwaltungsausgaben

an Länder

70.000 70.000 70.000 72.698,69

2016 2017 Verwaltungskostenbeitrag sowie zu ersetzende Reisekosten für das Tätigwerden der

mittleren und unteren Bergbehörde des Landes Brandenburg in Berlin (2015: 70.000 €) 70.000 € 70.000 € Angaben zum Gender Budget:

Zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg besteht ein Staatsvertrag über die Bergbehörde und die energie-aufsichtlichen Zuständigkeiten. Aufgrund des Staatsvertrages vom 17.03.2006 werden diese Aufgaben durch das Land Brandenburg wahrgenommen. Daten konnten bzw. können nicht erhoben werden, weil das Land Berlin keinen Einfluss auf die geschlechtsneutrale Aufgabenverteilung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg ausüben kann.

63203 610 Ersatz von Ausgaben an Länder

Siehe Maßnahmegruppe 02

63207 610 Anteil an gemeinsamen

Einrich-tungen der Länder

Siehe Maßnahmegruppe 02

67101 680 Ersatz von Ausgaben 251.000 251.000 251.000 250.699,07

2016 2017 1. Auslagenersatz im Zusammenhang mit unentgeltlichen Beratungsleistungen durch

auswärtige Fachleute in wirtschaftspolitischen Grundsatzangelegenheiten

(2015: 1.000 €) ... 1.000 € 1.000 € 2. Gemeinsames Ansiedlungsteam (Airport Region Team) bei der Berlin Partner für

Wirtschaft und Technologie GmbH und der ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH für die Entwicklung des Umfeldes des Flughafens Berlin Brandenburg

(2015: 250.000 €) ... 250.000 € 250.000 € 251.000 € 251.000 €

68123 680 Ehrungen, Preise 25.000 25.000 26.000 67.500,00

Wurde bislang bei 1340/68123 nachgewiesen.

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

0 0 0

b) VE Plan 2015 25.000 0 0

Durchführung des Innovationspreises Berlin Brandenburg / Preisgelder für den Innovationspreis Berlin Brandenburg Angaben zum Gender Budget:

Die Preisgelder werden an die Preisträger des Wettbewerbs um den Innovationspreis Berlin Brandenburg vergeben. An den Ausgaben für die jährliche Preisverleihung beteiligt sich das Land Brandenburg zur Hälfte. Ausgezeichnet werden In-novationen von Unternehmen der Region Berlin Brandenburg. Einzelpersonen sind in 31 Jahren noch nicht prämiert wor-den. Häufig kooperieren die Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder Hochschulen, ggf. auch untereinan-der. Dementsprechend ist eine sinnvolle Aufteilung nach Genderaspekten auf Seiten der Prämierten nicht möglich. Es han-delt sich bei den Wettbewerbsteilnehmern um Unternehmen und Institutionen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist freiwillig und steht allen Interessentinnen und Interessenten nach Maßgabe der zwischen den Ländern Berlin und Branden-burg einvernehmlich beschlossenen Ausschreibungskriterien offen.

Ungeachtet dieser Erwägungen bestehen Bestrebungen, dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung zu tragen.

So ist der direkten Einflussnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zu verdanken, dass die - in 2015 neu berufene - 18-köpfige Jury für die Auswahl der zu prämierenden Einreichungen geschlechtsparitätisch besetzt wurde.

2016 2017 2015 2014

68307 651 Wirtschaftsförderung 1.100.000 1.100.000 1.062.000 778.281,60

Verpflichtungsermächtigung 1.100.000 1.100.000

Davon fällig 2017 1.100.000

Davon fällig 2018 1.100.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

0 0 0

b) VE Plan 2015 750.000 0 0

Programm / Maßnahme

Landesmittel

EU-Mittel Zielgebiet 2

Summe der EU- und Lan-desmittel zur

Kofinanzierung

ohne

Kofinanzierung Summe a) 2015

b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1 Programm für

Interna-tionalisierung

a) b) c)

1.062.000 1.100.000 1.100.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

1.062.000 1.100.000 1.100.000

a) b) c)

2.950.000 1.430.000 1.430.000

a) b) c)

4.012.000 2.530.000 2.530.000

Summe 2015: 1.062.000 0 1.062.000 2.950.000 4.012.000

Summe 2016: 1.100.000 0 1.100.000 1.430.000 2.530.000

Summe 2017: 1.100.000 0 1.100.000 1.430.000 2.530.000

Das neue Programm für Internationalisierung ersetzt in der neuen Förderperiode die Programme „Neue Märkte erschlie-ßen“ und „Netzwerkbildung Mittel-Ost-Europa“.

Hier werden ausschließlich die Landesmittel nachgewiesen; die EU-Mittel sind bei Titel 68396 veranschlagt.

Seit 2012 erfolgt eine anteilige Kofinanzierung durch private Mittel.

Angaben zum Gender Budget:

Außenwirtschaftsförderprogramm „Neue Märkte erschließen“

Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014

w m w m w m

Absolut 522 393 2.436 3.042 4.310 5.601

Relativ 57 % 43 % 44 % 56 % 43 % 57 %

Ressourcen (in Tsd. €)

963,7 727,0 674,4 858,3 1.171,8 1.553,3

Zielgruppe: Beschäftigte in den geförderten Unternehmen

Zielsetzung: Die Richtlinien wurden hinsichtlich des zweistufigen Antragsverfahrens für die Einzelförde-rung von KMU zum 1.10.2012 zu Gunsten einer direkten Antragstellung modifiziert. Auf-grund der damit verbundenen erhöhten Attraktivität der Förderung haben die Antragszah-len im Jahr 2013 deutlich zugenommen. Es wird ein gleichberechtigter Zugang zum Pro-gramm und somit eine paritätische Förderung angestrebt.

Steuerungsmaßnahmen: Bei Einladungen zu Infoveranstaltungen und Bewerbung des Programms werden gezielt Firmen von Frauen angesprochen. Hierbei werden die Verteiler der Kompetenzfelder, IHK, IBB und Berlin Partner GmbH genutzt.

Das Programm unterstützt Berliner KMU´s bei der Erschließung neuer Märkte.

Eine Förderung erfolgt sachbezogen und geschlechtsneutral. Da keine anderen genderrelevanten Daten in Betracht kommen, wird in der Tabelle Bezug auf die Anzahl der Beschäftigten in den geförderten Unternehmen genommen.

Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014

w m w m w m

Absolut 10 2 36 21 32 25

Relativ 83 % 17 % 63 % 37 % 56 % 44 %

Ressourcen (in Tsd. €)

328,7 67,3 503,0 295,4 311,3 244,6

Zielgruppe: Beschäftigte in den geförderten Unternehmen

Zielsetzung: Das Programm wird geschlechtsneutral beworben und ist für jedermann offen. Naturmäß kommt es dabei zu Schwankungen bei der Anzahl der Frauen und Männer. Die ge-ringen absoluten Zahlen in 2012 sind darauf zurückzuführen, dass zum einen durch die haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der vorläufigen Haus-haltswirtschaft nur ein Projekt bewilligt werden konnte. Zum anderen handelte es sich bei dem geförderten Unternehmen um ein kleines Unternehmen.

Steuerungsmaßnahmen:

Ziel der Maßnahme ist es, die Position der Hauptstadtregion Berlin Brandenburg als „Drehscheibe für Mittel-Ost-Europa“ zu stärken und Kooperationen auf institutioneller Ebene zu initiieren sowie Kooperationen in der Privatwirtschaft zu unterstüt-zen. Eine Förderung erfolgt sachbezogen und geschlechtsneutral. Da keine anderen genderrelevanten Daten in Betracht kommen, wird in der Tabelle Bezug auf die Anzahl der Beschäftigten in den geförderten Unternehmen genommen.