• Keine Ergebnisse gefunden

Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur:

Abteilung III (Forschung) (Kapitel 1340) Technologietransfer, Ingenieurwissenschaften

B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur:

Planmäßige

Be-schäftigte 2012 2013 2014

w m w m w m

Absoluter Anteil 18 8 18 8 21 10

Relativer Anteil 69 % 31 % 69 % 31 % 68 % 32 %

Ressourcen (in Tsd. €)

834 483 938 530 1.003 601

Ressourcen pro Kopf (in Tsd. €)

46 60 52 66 48 60

Ist-Kosten 2014 (in €)

Geschlecht Haushaltsbrutto-

summe VZÄ Durchschnittliches

Haushaltsbrutto

w 1.003.159 16,7 60.069

m 601.272 9,2 65.356

Exemplarisches monatliches Durchschnittsgehalt (Basis Bezüge Januar 2015 in €) Geschlecht Haushaltsbrutto-

summe VZÄ Durchschnittliches

Haushaltsbrutto

w 84.153 15,8 5.326,14

m 50.746 9,2 5.515,87

Die Veränderungen 2014 gegenüber den Vorjahren hinsichtlich der jeweiligen Anteile ergeben sich aus kapitelübergreifen-den Umsetzungen von Personal aufgrund organisatorischer Maßnahmen sowie durch Stellenbesetzungen als Folge von Personalgewinnungsmaßnahmen. Die vergleichsweise höheren Ressourcen ab 2013 sind eine Folge der Versetzung der Dienstkräfte der Abteilung in den Tarifbereich der VBL West.

Im Bereich des Kapitels 1340 - Forschung - haben in 2014 eine Beschäftigte ein durchschnittliches Bruttoeinkommen in Höhe von rd. 60.100 € erzielt, ein Beschäftigter ein durchschnittliches Bruttoeinkommen in Höhe von rd. 65.400 €. Der Unterschied zwischen den Bruttoeinkommen von Frauen und Männern ergibt sich daraus, dass viele männliche Beschäftig-te in höheren Bezahlungsgruppen eingestuft sind. Der Abstand zwischen den Bruttoeinkommen der beiden GeschlechBeschäftig-ter ist im Vergleich zum Januar 2013 um rund 3.400 € pro Jahr gesunken. Die Abnahme des Abstands ergibt sich aus weiblichen Personalzugängen in den höheren Bezahlungsgruppen.

Hinsichtlich der im Kapitel 1340 etatisierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei ganz überwiegend um Forschungseinrichtungen handelt, die vom Bund und den Ländern nach Art. 91 b GG in Verbindung mit Art. 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) sowie den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen gemeinschaftsfinanziert werden. Die wesentlichen Steuerungsfunktionen werden dabei von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) wahrgenommen. Hinsichtlich der administrativen Betreuung für die Institute der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) sowie für die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und für die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) liegen die Federführung und damit die Ein-flussmöglichkeiten beim Bund; lediglich für die Leibniz-Institute (WGL) sowie für das Wissenschaftskolleg ist das Land fe-derführend zuständig. Für diese Institute sowie die Landeseinrichtungen sind entsprechende Angaben aufgeführt. Im Übri-gen wird hinsichtlich der gemeinschaftsfinanzierten EinrichtunÜbri-gen auf die nachfolÜbri-genden AusführunÜbri-gen verwiesen.

schaft" gebeten, die statistischen Daten zu den Frauenanteilen an Führungspositionen auch in den Folgejahren systema-tisch zu erfassen. Dieser Bitte ist die BLK nachgekommen. In Nachfolge der BLK hat das Büro der GWK nunmehr die acht-zehnte Fortschreibung des Datenmaterials von "Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtun-gen" für 2012/2013 vorgelegt, die unter www.gwk-bonn.de abrufbar ist.

Die Entwicklung in den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen ist in dem GWK-Bericht wie folgt dargestellt:

Frauenanteil am wissenschaftlichen, am befristeten und am in Teilzeit beschäftigten Personal

Seit dem Berichtsjahr 2012 wird zusätzlich zur Darstellung des gesamten Frauenanteils am Personal auch der Frauenanteil am befristeten und am in Teilzeit beschäftigten Personal dargestellt. Ferner wird ausschließlich für das wissenschaftliche Personal der Anteil der befristet/in Teilzeit Beschäftigten an der Gesamtheit ihrer jeweiligen Geschlechtergruppe dargestellt.

Im Jahr 2013 beträgt der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal insgesamt 30,4 %. Überdurchschnittlich ist der Frauenanteil beim wissenschaftlichen Personal der WGL mit 41,1 % und der MPG mit 32,3 %. Bei der HGF beträgt der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal 30,3 % und bei der FhG 19,2 %.

Generell betrachtet sinkt der Frauenanteil mit steigendem Qualifikationsniveau kontinuierlich.

Weiblich sind

- 4.369 der Promovierenden, das entspricht einem Frauenanteil von 45,2 %, - 2.285 der Postdocs, das entspricht einem Frauenanteil von 38,4 %,

- 91 der nach E12 TVöD eingruppierten Mitarbeiter, das entspricht einem Frauenanteil von 19,4 %, - 7.562 der nach E13 TVöD eingruppierten Mitarbeiter, das entspricht einem Frauenanteil von 36,1 % - 2.322 der nach E14 TVöD eingruppierten Mitarbeiter, das entspricht einem Frauenanteil von 23,0 %, - 389 der nach E15 TVöD eingruppierten Mitarbeiter, das entspricht einem Frauenanteil von 12,8 %.

Bei den darüber liegenden Positionen ist der Frauenanteil uneinheitlich: 6,9 % der nach E15 Ü TVöD/TV-L bzw. ATB ein-schließlich der S-Stellen (B2, B3), 33,3 % der W1-Stellen, 22,2 % der C3/W2-Stellen, 11,0 % der C4/W3-Stellen sind von Frauen besetzt.

Der Frauenanteil am Personal im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich zusammen beträgt im Jahr 2013 31,3 %.

Von insgesamt 24.132 befristet Beschäftigten (wissenschaftliches Personal) sind 8.330 Frauen, das entspricht einem Frau-enanteil am befristeten Personal insgesamt von 34,5 %. Von insgesamt 6.451 in Teilzeit beschäftigten Personen (wissen-schaftliches Personal) sind 2.799 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil am in Teilzeit beschäftigten Personal von 43,4 %. Bei beiden Bereichen liegt der Frauenanteil damit über ihrem Anteil am wissenschaftlichen Personal insgesamt (30,4 %).

Nimmt man als Bezugsgröße nicht den Frauenanteil innerhalb der jeweiligen Kategorie – befristet/in Teilzeit -, sondern die Gesamtheit der jeweiligen Geschlechtergruppe und ihren jeweiligen Anteil an Teilzeit bzw. befristeter Beschäftigung, so zeigt sich beim wissenschaftlichen Personal folgendes Bild:

- Von insgesamt 10.668 Frauen innerhalb des wissenschaftlichen Personals sind 2.799 (26,2%) in Teilzeit beschäf-tigt; von insgesamt 26.122 Männern sind 3.652 (14,0 %) in Teilzeit beschäftigt. Der Frauenanteil ist damit in der Teilzeitbeschäftigung fast doppelt so hoch wie der Männeranteil.

-

- Von insgesamt 10.688 Frauen innerhalb des wissenschaftlichen Personals sind 8.330 (78,1 %) befristet Beschäf-tigte; von insgesamt 26.122 Männern sind 15.802 (60,5 %) befristet eingestellt. Der Anteil der befristet beschäftig-ten Frauen ist damit um rund 18 Prozentpunkte höher als der der Männer.

Frauenanteil in Führungsfunktionen nach Vergütungsgruppen

In diesem Bericht wird davon ausgegangen, dass Beschäftigte in Positionen der Vergütungsgruppe E15 Ü bzw. außertarif-lich Beschäftigte oberhalb der Vergütungsgruppe E15 sowie der Besoldungsordnungen C, W und B bzw. entsprechenden Anstellungsverträgen Führungsfunktionen in wissenschaftlichen oder administrativen Organisationseinheiten wahrnehmen.

Der Frauenanteil am so definierten Personal in Führungspositionen der außerhochschulischen Forschungseinrichtungen im wissenschaftlichen Bereich stieg von insgesamt 2,1 % im Jahr 1994 auf 13,5 % im Jahr 2013 (2009 = 11,4 %, 2008 = 9,9 %, 2007 = 8,4 %, 2006 = 7,9 %, 2005 = 6,0 %, 2004 = 6,6 %).

Überdurchschnittlich ist der Anteil der Frauen in Führungspositionen im Jahr 2013 weiterhin bei der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) mit 19,8 % und der Leibniz-Gemeinschaft mit 15,8 %. Unterdurchschnittlich ist der Frauenanteil bei der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) mit 12,7 % sowie insbesondere bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) mit lediglich 4,0 % geblieben.

Beim nichtwissenschaftlichen Personal in Führungspositionen (Verwaltungs-, technisches-, sonstiges Personal) beträgt im Jahr 2013 der Anteil von Frauen 18,5 %

Frauenanteil in Führungspositionen bei Neubesetzungen

In allen vier Forschungseinrichtungen erfolgten im Jahr 2013 innerhalb der Vergütungsgruppen ATB (bisher E15 Ü) bis W3 149 Neubesetzungen auf Stellen für wissenschaftliches Personal in Führungspositionen, darunter 39 (26,2 %) Frauen, von denen 20 befristet und fünf in Teilzeit beschäftigt waren.

Frauenanteil an gemeinsamen Berufungen

Als Instrument für personenbezogene Kooperationen zwischen Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen werden vermehrt gemeinsame Berufungen von Leitungspersonal in eine W3- oder W2-Professur an einer Hochschule und zugleich in eine Leitungsfunktion an einer Forschungseinrichtung genutzt.

Im Jahr 2013 erfolgten insgesamt 871 gemeinsame Berufungen, darunter 122 von Frauen. Dies entspricht einem Anteil von 14,0 %. Betrachtet man die Berufungen nach Vergütungsgruppen, so ist erkennbar, dass der geringste Frauenanteil bei W3/C4-Professuren (11,2 %) und der höchste bei W1-Stellen (38,1 %) liegt. Den höchsten Frauenanteil an gemeinsamen W3/C4-Berufungen hat mit 15,2 % die HGF; FhG und MPG haben mit 4,8 % den niedrigsten Frauenanteil. Im W2/C3-Bereich beträgt der Frauenanteil bei der FhG 9,4 %, bei der HGF 15,3 %, bei der WGL 22,2 % und bei der MPG (bei einer Gesamtzahl von fünf gemeinsamen Berufungen) 40,0 %.

Zusammenfassung

In einer Mitteilung vom 31. Oktober 2014 weist die GWK darauf hin, dass im Vergleichszeitraum von 1994 bis 2013 der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den außerhochschulischen Einrichtungen (FhG, HGF, MPG, WGL) von 2,1 % auf 13,5 % und zwischen 2004 und 2013 um 6,9 % gestiegen ist. Hervorzuheben ist, dass der Frauenanteil bei den Promo-vierenden seit 2004 konstant über 40 % liegt (2013: 45,2 %), sodass – auch im Hinblick auf das spezifische Fächerspekt-rum der Einrichtungen – ein hinreichend qualifiziertes Potenzial für den Aufstieg in Führungsfunktionen vorhanden ist.

Auch wenn sich in den letzten Jahren der Anteil von Wissenschaftlerinnen in den Führungspositionen der Hochschulen sowie – mit deutlich geringerer Dynamik – in den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen kontinuierlich erhöht hat, so sind die Fortschritte weiterhin sehr langsam. Auch die aktuelle Datenerhebung belegt, dass Frauen immer noch an eine

„gläserne Decke“ stoßen. Die Unterrepräsentanz von Frauen an der Spitze der Wissenschaft ist nicht nur eine Frage der Chancengerechtigkeit, sondern auch des Kompetenzverlustes für die Forschung.

Die wissenschaftliche Expertise promovierter Wissenschaftlerinnen und ihre Leistungsfähigkeit werden derzeit noch nicht hinreichend für eine weitere wissenschaftliche Karriere an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungseinrichtun-gen ausgeschöpft. Dieses Potenzial gilt es durch entsprechende strukturelle RahmenbedingunForschungseinrichtun-gen in die höhere wissen-schaftliche Selbständigkeit im Mittelbau und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu fördern. Vor allem aber bedarf es eines Kulturwandels in den Organisationen und Einrichtungen des Wissenschaftssytems, der insbesondere den Bedürfnis-sen von Frauen Rechnung trägt. Zielquoten entsprechend dem Kaskadenmodell unterstützen die zügigere Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in verantwortlichen Positionen des Wissenschaftssystems. Auch die von der DFG verabschiede-ten Gleichstellungsstandards sowie die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder tragen wesentlich zu nachhaltigen Fortschritten bei.

Umfrageergebnis zum Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal der Berliner außerhochschulischen For-schungseinrichtungen im Jahr 2014

Die Umfrage wurde an 13 Berliner Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) und vier Berliner Landeseinrichtungen durchgeführt. Im Ergebnis der Antworten kann festgehalten werden, dass bei den Berliner WGL-Einrichtungen der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal dieser Einrichtungen bei 39,0 % (2013: 36,2 %) liegt;

der Anteil an Frauen in Führungspositionen liegt bei 28,5 % (2013: 22,9 %). Bei den Landeseinrichtungen beträgt der Frau-enanteil am wissenschaftlichen Personal 49,6 % (2013: 42,9 %) und an Führungspositionen 31,0 % (2013: 37,5 %).

am wissenschaft-lichen Personal

in Prozent

an Führungs-positionen in Prozent

Maßnahmengruppe 02

Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL)

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) 38,0 32,0

Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin (DRFZ) 63,3 47,8

Leibniz-Institute for Analytical Sciences (ISAS) 16,7 0,0

Museum für Naturkunde – Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung

an der Humboldt-Universität zu Berlin 52,9 37,0

Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) 48,9 33,3

Forschungsverbund Berlin e. V. 30,3 19,8

darunter

Ferdinand-Braun-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH) 17,6 15,0

Leibniz-Institut für Molekulare Pharmakologie (FMP) 43,5 23,1

Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) 44,4 7,1

Leibniz-Institut für Kristallzüchtung (IKZ) 21,3 16,7

Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) 58,8 33,3

Max-Born-Institut für Nichtlineare Optik und Kurzzeitspektroskopie (MBI) 12,2 8,3

Paul-Drude-Institut für Festkörperelektronik (PDI) 10,0 16,7

Weierstraß-Institut für Angewandte Analysis und Stochastik (WIAS) 20,6 26,7

WGL-Institute insgesamt 39,0 28,5

Berliner Wissenschaftseinrichtungen

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) 69,2 32,3

Geisteswissenschaftliche Zentren (GWZ) 59,0 50,0

Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB) 21,2 14,6

Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V. 0,0 62,5

Berliner Wissenschaftseinrichtungen insgesamt 49,6 31,0

Die Zuwendungen an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Zuwendungstitel der Hauptgruppen 6 und 8) eignen sich nicht zur Darstellung gendersensitiver Daten im Sinne einer Nutzer- bzw. Besuchererhebung.

2016 2017 2015 2014

Einnahmen

11132 164 Ersatz von Prozesskosten 1.000 1.000 1.000

11921 164 Rückzahlungen von Zuwendungen 600.000 600.000 2.000.000 500.816,10

400.000,0 EUR werden künftig bei 1330/11921 nachgewiesen.

Rückzahlung von Zuwendungen, insbesondere Kassenreste nach Abrechnung von Projektförderungen und institutioneller Förderungen

11934 164 Rückzahlungen überzahlter

Beträ-ge

1.000 1.000 1.000

23112 164 Zuweisungen des Bundes für

konsumtive Zwecke

Siehe Maßnahmegruppe 02

23211 164 Ersatz von Ausgaben durch die

Länder

410.000 410.000 410.000 432.000,00

Der Sitzlandanteil für die am Standort Neustrelitz angesiedelte Fernerkundungsstation des DLR-Forschungszentrums wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Der Finanzierungsbeitrag der Sitzländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird bei den Titeln 68581 und 89334 der Maßnahmegruppe 03 ausgewiesen.

23231 164 Anteil der Länder an

Einzelmaß-nahmen

Siehe Maßnahmegruppe 02

27296

(neu)

164 Zuschüsse der EU aus dem EFRE für konsumtive Zwecke (Förderpe-riode 2014-2020)

8.200.000 8.200.000 6.000.000

Zweckbindungsvermerk:

Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68596.

Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhält Berlin für 2016 und 2017 folgende Mittel nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2014 – 2020 (n+3-Regel):

Programm / Maßnahme

EU-Mittel

Ziel-gebiet 2 Ausgaben veranschlagt

bei Titel

Landesmittel veranschlagt

bei Titel a) 2015

b) 2016 c) 2017

1 2 3 4

1. Forschungsinfrastrukturen - PLATZ (Plattformen, Labore, Zentren)

a) b) c)

6.000.000 8.200.000 8.200.000

68596 68569

Die Mittel werden von der EU aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.

28290 165 Sonstige zweckgebundene

Ein-nahmen für konsumtive Zwecke

400.000,00

33102 164 Zuweisungen des Bundes für

Investitionen

Siehe Maßnahmegruppe 02

2016 2017 2015 2014 33112 165 Zuweisungen des Bundes nach

Art. 91 b Grundgesetz für For-schungsbauten an Hochschulen

713.000 712.000 1.212.000,00

Bund und Länder fördern seit 2007 auf der Grundlage des im Rahmen der Föderalismusreform neu gefassten Artikels 91 b GG in Verbindung mit Art. 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemein-samen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) und § 1 Abs. 1 Nr. 11 der Anlage zum GWK-Abkommen sowie auf der Grundlage der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten und Großgeräte (AV FuG) die Errichtung von Forschungsbau-ten und GroßgeräForschungsbau-ten an Hochschulen jeweils mit der Hälfte der GesamtkosForschungsbau-ten.

An den Kosten der Ersatzbeschaffung des verteilten Supercomputersystems der Norddeutschen Bundesländer (HLRN IV) beteiligt sich der Bund mit insgesamt 2.848.500 €. In 2017 sind 712.500 € und in 2018-2020 sind jeweils 712.000 € vorge-sehen (vgl. Erläuterung zu Titel 89360).

2016 2017 2015 2014 MG

02

Einrichtungen der Wissen-schaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL)

Die Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) werden auf der Grundlage des Art. 91 b GG in Verbindung mit Art. 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK – Abkommen) und § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Anlage zum GWK-Abkommen (Bundesanzeiger Nr.

195, S. 7787 vom 18.10.2007) sowie der Ausführungsvereinbarung WGL vom Bund und den Ländern gemeinsam finan-ziert.

Auf Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur "Sicherung der Qualität der Forschung" von 1997 hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (ab 2008: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz - GWK) im Jahre 2000 beschlossen, die gemeinsame Förderung von Einrichtungen der WGL (vormals: Blaue-Liste-Einrichtungen) auf eine outputorientierte Finanzierung auf der Grundlage von Programmbudgets umzustellen. Mit den Pro-grammbudgets werden Grundförderung und Drittmittelprojekte in einem einheitlichen Haushalt zusammengeführt. Als Vo-raussetzung dafür haben die Einrichtungen die Kosten- und Leistungsrechnung sowie die kaufmännische Buchführung eingeführt. In Verbindung mit einer weitgehenden Flexibilisierung im Haushaltsvollzug wird damit eine leistungsbezogene und qualitätssichernde Förderung erreicht. Unterstützt wird dieses Förderinstrument durch ein bei dem Senat der WGL angesiedeltes jährliches Wettbewerbsverfahren.

Bund und Länder haben in der GWK beschlossen, den seit 2005 laufenden Pakt für Forschung und Innovation von 2016 bis 2020 fortzusetzen und die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in diesem Zeitraum um jährlich 3 % zu erhö-hen. Dieser Vereinbarung haben die Regierungschefs von Bund und Ländern am 11.12.2014 zugestimmt. Bei Einrichtun-gen der WGL wird der Aufwuchs für laufende Maßnahmen (Betriebsausgaben und Geräteinvestitionen) grundsätzlich vom Bund allein übernommen. Baumaßnahmen werden weiterhin bilateral vom Bund und Land Berlin finanziert. Entscheidun-gen über die Mittelverteilung werden von den zuständiEntscheidun-gen GWK-Gremien getroffen. Die konsumtiven und investiven Ansät-ze der WGL-Institute sind dementsprechend gesteigert worden. Danach fließen dem Land Berlin auch höhere Zuweisungen des Bundes sowie Anteile aus der Ländermitfinanzierung zu.

Seit 1998 zahlt das Land Berlin die Gesamtzuwendungen des Bundes/der Länder direkt an die Einrichtungen. Der anteilige Finanzierungsbeitrag der übrigen Bundesländer wird bei Titel 23231 vereinnahmt. Die Zuweisungen des Bundes werden bei Titel 23112 (konsumtiver Anteil) und bei Titel 33102 (investiver Anteil) vereinnahmt.

Die Finanzierungsschlüssel der einzelnen Einrichtungen sind in den Erläuterungen zu den entsprechenden Einzeltiteln dargestellt. Der outputorientierten Steuerung auf der Grundlage von Programmbudgets folgend entsprechen die Erläute-rungen in der Systematik den AnfordeErläute-rungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz an eine Überleitungsrechnung zum Programmbudget.

23112 164 Zuweisungen des Bundes für

konsumtive Zwecke

76.864.000 80.198.000 74.222.000 69.414.115,00

Der Bund weist seit 1998 seinen Anteil an der Finanzierung der Betriebshaushalte einschließlich der DFG-Abgabe der WGL-Einrichtungen dem Land Berlin zu. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden auf der Basis der veranschlagten Zuschüsse an die Forschungseinrichtungen folgende Zuweisungen des Bundes erwartet:

Anteil Betriebshaushalt ohne DFG-Abgabe

2016

Anteil Betriebshaushalt ohne DFG-Abgabe

2017 68503 DRFZ ... 4.006.435 € 4.206.460 € 68519 SOEP ... 5.768.061 € 5.817.360 € 68531 DIW ... 5.556.255 € 5.798.700 € 68533 WZB ... 13.006.995 € 13.445.805 € 68560 MfN ... 5.984.085 € 6.245.620 €

68586 FIZ-Chemie ……… 50.000 € 50.000 €

68641 FVB ... 40.510.580 € 42.622.470 €

Summe 74.882.411 € 78.186.415 €

Bund und Länder haben im Oktober 2014 in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Fortschreibung des

"Pakt für Forschung und Innovation“ (PFI) bis 2020 beschlossen und dabei erklärt, eine Steigerung der jährlichen Haushalte der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen ab 2016 um jeweils 3 % vorzusehen. Diesem Beschluss haben die Re-gierungschefs von Bund und Ländern am 11. Dezember 2014 zugestimmt.

Entsprechend dem Beschluss der GWK zu den Wirtschaftsplänen 2015 der Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gott-fried Wilhelm Leibniz (WGL) werden auf Grund der GWK-Vereinbarungen zu den WGL-Einrichtungen für 2016 als Einnah-meerwartung 76.864.000 € (einschließlich DFG – Abgabe) veranschlagt. Die GWK-Beratungen für 2017 werden erst im Haushaltsjahr 2016 geführt; als Einnahmeerwartungen für 2017 werden 80.198.000 € (einschließlich DFG – Abgabe) ver-anschlagt.

2016 2017 2015 2014 23231 164 Anteil der Länder an

Einzelmaß-nahmen

11.559.000 11.559.000 9.921.000 13.561.220,27

Veranschlagt sind die anteiligen Finanzierungsbeiträge der übrigen Bundesländer für die Wissenschaftszentrum Berlin GmbH (WZB), das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), das Sozioökonomische Panel (SOEP), den For-schungsverbund Berlin e.V. (FVB), die Fachinformationszentrum Chemie GmbH (FIZ CH), das Deutsche Rheumafor-schungszentrum (DRFZ) und das Museum für Naturkunde Berlin (MfN). Die Finanzierungsverpflichtung ergibt sich aus dem Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonfe-renz (GWK – Abkommen) und § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Anlage zum GWK - Abkommen (Bundesanzeiger Nr. 195, S. 7787 vom 18.10.2007) sowie der Ausführungsvereinbarung WGL.

Der für die FIZ CH gemäß §§ 111,112 Betriebsverfassungsgesetz i. V. m. §§ 1 Abs. 5, 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz beschlossene Sozialplan endet erst 2016 und führt nachfolgend bis 2017 noch zu Liquidations- und Beendigungskosten.

Die Aufwendungen Berlins als Sitzland für diese Einrichtungen sind bei den Titeln 68503, 68519, 68531, 68533, 68560, 68586, 68641, 89409, 89319, 89361, 89362, 89460 und 89363 veranschlagt.

Die erwarteten Einnahmen vermindern sich um den von Berlin aufzubringenden Anteil an Finanzierungsbeiträgen anderer Sitzländer für deren Forschungseinrichtungen sowie die Sitzlandanteile Berlins am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), der GESIS-Außenstelle Berlin und der Außenstelle Berlin des Leibniz-Instituts für Analyti-sche Wissenschaften (ISAS).

Insgesamt werden in 2016 Einnahmen von rd. 11.559.000 € und in 2017 von rd. 11.559.000 € (2015: 9.921.000 €) erwartet.

Zurückzuzahlenden Beträge, die Berlin für seine überregional finanzierten Forschungseinrichtungen der WGL nach dem Ergebnis der Abrechnung der Vorjahre zu viel erhalten hat, werden aus der Einnahme geleistet.

33102 164 Zuweisungen des Bundes für

Investitionen

13.824.000 14.877.000 12.123.000 11.082.600,00

Der Bund weist seit 1998 seinen Anteil an der Finanzierung der Investitionshaushalte der WGL-Einrichtungen dem Land Berlin zu. Die Ausgaben sind bei folgenden Titeln veranschlagt:

Anteil Investitionshaushalt 2016

Anteil Investitionshaushalt 2017

89409 DRFZ ... 864.100 € 898.500 € 89319 SOEP ... 55.900 € 57.900 € 89361 DIW ... 177.100 € 184.900 € 89362 WZB ... 210.300 € 666.600 € 89460 MfN ... 2.696.600 € 2.975.100 € 89363 FVB ... 9.820.000 € 10.094.000 €

Summe 13.824.000 € 14.877.000 €

Summe Maßnahmegruppe 02 102.247.000 106.634.000 96.266.000 94.057.935,27

Gesamteinnahmen 111.459.000 116.559.000 105.390.000 96.602.751,37

Prozentuale Veränderung 5,8 % 4,6 %

2016 2017 2015 2014

Ausgaben

42201 011 Bezüge der planmäßigen

Beam-ten/Beamtinnen

766.000 786.000 1.144.000 1.110.079,49

42701 (neu)

011 Aufwendungen für freie Mitarbeite-rinnen/Mitarbeiter

1.000 1.000

42801 011 Entgelte der planmäßigen

Tarifbe-schäftigten

763.000 782.000 726.000 815.228,53

44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 46.000 48.000 32.500 43.243,57

51101 164 Geschäftsbedarf 1.000 1.000 4.200 643,44

Fachliteratur und Spezialinformationen aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung, sowie einschlägige Presseliteratur.

52501 164 Aus- und Fortbildung 1.000 1.000 1.000

Angaben zum Gender Budget:

2013 2014

w m w m

Absolut 0 2 - -

Relativ 0% 100% - -

Ressourcen

(in Tsd. €) 0 0,6 - -

Zielgruppe: Beschäftigte, die an Fortbildungen teilnehmen Zielsetzung: Die Teilnahme von Dienstkräften an Fortbildungen

steht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von fachbezogenen Aufgaben. Daher ist eine Einfluss-nahme auf das Geschlechterverhältnis nicht möglich.

Steuerungsmaßnahmen:

52601 164 Gerichts- und ähnliche Kosten 1.000 1.000 1.000 21.384,51

52703 164 Dienstreisen 20.000 20.000 22.100 12.321,02

Für Inlands- und Auslandsdienstreisen Angaben zum Gender Budget:

2013 2014

w m w m

Absolut 22 24 23 25

Relativ 48 % 52 % 48 % 52 %

Ressourcen

(in Tsd. €) 7,5 6,9 5,2 7,1

Zielgruppe: Beschäftigte, die Dienstreisen durchführen

Zielsetzung: Bei der Auswahl der Dienstreisenden spielen nur fachbezogene Erwägungen eine Rolle. Daher ist eine Einflussnahme auf das Geschlechterverhältnis nicht möglich.

Steuerungsmaßnahmen:

52905 164 Repräsentation 1.000 1.000 1.000 506,07

53101 164 Veröffentlichungen und

Dokumen-tationen im Rahmen der Öffent-lichkeitsarbeit

1.000 1.000 3.000

54079 164 Verschiedene Ausgaben 1.000 1.000 1.100

2016 2017 2015 2014 63216 164 Zuschüsse für wissenschaftliche

Einrichtungen der Länder

Siehe Maßnahmegruppe 04

67101 164 Ersatz von Ausgaben 482.000 397.000 668.000 657.992,50

2016 2017

1. Ersatz von Ausgaben bei Veranstaltungen (2015: 10.000 €) ... 10.000 € 10.000 € 2. Liegenschaftsdienst (2015: 658.000 €) ... 472.000 € 387.000 € 482.000 € 397.000 € Zu 1. Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten für Teilnehmer/innen an wissenschaftlichen Veranstaltungen und für von Dritten in diesem Zusammenhang geleistete Ausgaben

Zu 2. Ersatz von Ausgaben an die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften für den Liegenschaftsdienst

68314 164 Förderung von zukunftsorientier-ten Entwicklungsmaßnahmen

400.000 400.000 400.000 364.777,80

Unterhaltung der Koordinierungs- und Planungsstellen der Interdisziplinären Forschungsverbünde (IFV).

Zurzeit sind folgende IFV in die Förderungsliste aufgenommen:

Förderperiode 1) Biodiversität ... VII / 11 bis VI / 16 2) Mehrsprachigkeit ... X / 11 bis IX / 16 3) Digital Humanities ... VII / 13 bis VI / 18 Weitere neue IFV-Projekte werden im Laufe des Jahres 2015 in die Antrags- bzw. Planungsphase gehen.

68503 164 Zuschuss an das Deutsche

Rheu-maforschungszentrum (DRFZ)

Siehe Maßnahmegruppe 02

2016 2017 2015 2014 68516 165 Zuschüsse zur gezielten

For-schungsförderung

1.800.000 1.800.000 1.800.000 1.560.327,11

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen 0 0 0

b) VE Plan 2015 800.000 500.000 0

Die Ausgaben zu Nr. 1 bis 3 stehen in den Jahren 2016 und 2017 ausschließlich zur Finanzierung der genannten Institutio-nen zur Verfügung; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).

2016 2017

1. Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) (2015: 50.000 €) .. 50.000 € 50.000 € 2. Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) (2015: 50.000 €) ... 50.000 € 50.000 € 3. Leibniz-Sozietät e.V. (2015: 20.000 €) ... 20.000 € 20.000 € 4. Nationale Kohorte (2015: 500.000 €) ... 400.000 € 400.000 € 5. Deutsche Zentren für Herz-Kreislaufforschung im Rahmen der Deutschen

Zen-tren für Gesundheitsforschung (2015: 350.000 €) ... 400.000 € 400.000 € 6. Anschub- und Kofinanzierung von innovativen Forschungsschwerpunkten

(2015: 830.000 €) ... 880.000 € 880.000 € 1.800.000 € 1.800.000 € Die Mittel zu Nr. 4 sind vorgesehen für den Anteil Berlins an der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten langfristig angelegten epidemiologischen Gesundheitsstudie zur statistischen Erfassung der Verbreitung von Erkrankungen und ihrer zeitlichen und räumlichen Fortentwicklung in der Bevölkerung. In Berlin nehmen die Charité und das Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin daran teil.

Die Mittel zu Nr. 5 bilden den 10 %igen Anteil Berlins am Deutschen Zentrum für Herz-Kreislaufforschung für die Partner-einrichtungen Charité Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin im Rahmen der Teilnahme Berlins an den Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) ab, vgl. auch Erläuterungen zu Titel 68589 der Maßnahmegruppe 03.

Die Mittel zu Nr. 6 sind erforderlich, um gezielt auf Wettbewerbe und Leitprojekte von Bund und anderer Förderinstitutionen reagieren sowie innovative Vorhaben an Berlin binden und flexibel fördern zu können. Dabei machen die Mittelgeber ihre Förderentscheidungen grundsätzlich von einer finanziellen Beteiligung des Landes abhängig.

Die Mittel zu Nr. 6. beinhalten mit 300.000 € den Anteil Berlins zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Forums Transregi-onale Studien.

68519 164 Zuschuss an das

Sozioökonomi-sche Panel (SOEP)

Siehe Maßnahmegruppe 02

68525 164 Zuschüsse an die Deutsche

Aka-demie der Technikwissenschaften (acatech)

Siehe Maßnahmegruppe 04

68526

(neu)

164 Zuschüsse für Forschungseinrich-tungen der WGL im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens

Siehe Maßnahmegruppe 02

68531 164 Zuschuss an das Deutsche Institut

für Wirtschaftsforschung

Siehe Maßnahmegruppe 02

68533 164 Zuschuss an das

Wissenschafts-zentrum

Siehe Maßnahmegruppe 02

68538 164 Zuschuss an das

Helmholtz-Zentrum Berlin für Material und Energie

Siehe Maßnahmegruppe 03

68546 164 Zuschüsse an fächerübergreifende

Organisationen in Wissenschaft und Forschung

Siehe Maßnahmegruppe 04

2016 2017 2015 2014 68555 165 Zuschuss an das Zentrum für

Informationstechnik

9.105.000 9.105.000 9.105.000 9.105.000,00

Verpflichtungsermächtigung 2.970.000

Davon fällig 2018 250.000

Davon fällig 2019 740.000

Davon fällig 2020 740.000

Davon fällig 2021 740.000

Davon fällig 2022 500.000

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen 979.000 979.000 653.000

b) VE Plan 2015 0 0 0

Nach § 3 des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik vom 17. Juli 1984 gewährt Berlin dem Zentrum zur Erfül-lung seiner Aufgaben einen Zuschuss.

Seit dem Haushaltsjahr 2000 ist bei diesem Titel ein Zuschuss in Höhe von rd. 894.000 € für die Betriebskosten des Berli-ner Wissenschaftsnetzes BRAIN (Berlin Research Area Information Network) im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung bestimmt.

Institution/Adresse Grundstücksfläche

Nutzfläche im Gebäude

Jahresmiete a) vereinbart b) ortsüblich ggf.

geschätzt

Rechts-/Vertrags- o.a.

Grundlage

m² m² €

Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB),

Takustraße 7 14195 Berlin

7.091 5.600

a) b)

412.495 446.208

Nutzungsvertrag vom 19.12.1996

In den sächlichen Verwaltungsausgaben sind die Strom- und Wartungskosten für den Supercomputer gemäß Vereinbarung der sieben Bundesländer des Nordeutschen Verbundes für Hoch- und Höchstleistungsrechnen - HLRN - (BB, BE, HB, HH, MV, NI, SH) in Höhe von bis zu 1.664.000 € pro Jahr für den HLRN III und von bis zu 2.400.000 € pro Jahr für den HLRN IV berücksichtigt.

Die im Wirtschaftsplan abgebildeten Zuschüsse des Landes Berlin beinhalten ebenso die laufenden Aufwendungen zur regelmäßigen Anpassung von Arbeitsplätzen und Netzinfrastruktur zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben sowie die Investitionen der Ersatzbeschaffung des Supercomputersystems für den HLRN (HLRN IV) (vgl. Erläuterung zu Titel 89360).

Wirtschaftsplan des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin (ZIB) siehe Anlage zu Kapitel 1340.

68557 164 Zuschuss an die Akademie der

Wissenschaften

Siehe Maßnahmegruppe 05

68560 164 Zuschuss an das Leibniz- Institut

für Evolutions- und Biodiversitäts-forschung (Museum für Naturkun-de - MfN)

Siehe Maßnahmegruppe 02

2016 2017 2015 2014 68565 132 Zuschuss an das

Berlin-Brandenburgische Centrum für Regenerative Therapien

1.400.000 1.400.000 1.000.000 1.072.007,25

Verpflichtungen aus Vorjahren:

für 2016 für 2017 ab 2018

€ € €

a) bis 31.12.2014 eingegangene Verpflichtungen

1.400.000 1.400.000 1.400.000

b) VE Plan 2015 300.000 0 0

Der Anteil der VE 2015, der unter Berücksichtigung der Bindungen aus Vorjahren zu einer Überschreitung des Ansatzes 2016 geführt hätte, wurde in Anspruch genommen.

Ziel des BCRT ist die Weiterentwicklung eines Exzellenzzentrums mit dem Fokus auf gezielte Zelldifferenzierung zur Unter-stützung endogener Geweberegeneration sowie des schnellen Transfers von Grundlagenforschungsergebnissen in regene-rative Therapien. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem Land Berlin für eine 3. Förderperiode erhält die Charité für das Projekt Berlin-Brandenburger Centrum für Regenerative Therapien (BCRT) Förderung bis zum 31.12.2018.

68569 165 Sonstige Zuschüsse für

konsumti-ve Zwecke im Inland

5.109.000 5.109.000 1.409.000 1.452.397,22

Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.

Verpflichtungsermächtigung 7.500.000 5.000.000

Davon fällig 2017 2.500.000

Davon fällig 2018 2.500.000

Davon fällig 2019 2.500.000

Davon fällig 2020 2.500.000

Davon fällig 2021 2.500.000

Programm/Maßnahme

Landesmittel EU-Mittel

Zielgebiet 2

Summe der EU- und Lan-desmittel zur

Kofinanzie-rung

ohne

Kofinanzierung Summe a) 2015

b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

a) 2015 b) 2016 c) 2017

€ 1. Institut für angewandte

Forschung Berlin (IFAF) a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

1.000.000 2.000.000 2.000.000

a) b) c)

1.000.000 2.000.000 2.000.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

1.000.000 2.000.000 2.000.000 2. Historische Kommission

zu Berlin (HiKo)

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

109.000 109.000 109.000

a) b) c)

109.000 109.000 109.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

109.000 109.000 109.000 3. Japanisch-Deutsches

Zentrum Berlin

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

300.000 500.000 500.000

a) b) c)

300.000 500.000 500.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

300.000 500.000 500.000 4. Technologieplattformen,

Transferlabore und Anwendungszentren

a) b) c)

0 2.500.000 2.500.000

a) b) c)

0 0 0

a) b) c)

0 2.500.000 2.500.000

a) b) c)

6.000.000 8.200.000 8.200.000

a) b) c)

6.000.000 10.700.000 10.700.000

Summe 2015: 0 1.409.000 1.409.000 6.000.000 7.409.000

Summe 2016: 2.500.000 2.609.000 5.109.000 8.200.000 13.309.000

Summe 2017: 2.500.000 2.609.000 5.109.000 8.200.000 13.309.000

Zur Nr. 4 sind die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Titel 68596 (Förderperiode 2014-2020) veranschlagt.

68576 164 Zuschuss an das

Max-Delbrück-Centrum

Siehe Maßnahmegruppe 03

2016 2017 2015 2014

68579 164 Mitgliedsbeiträge

Siehe Maßnahmegruppe 04

68580 164 Zuschuss an das Leibniz-Institut

für Analytische Wissenschaften, Außenstelle Berlin

Siehe Maßnahmegruppe 02

68581 164 Zuschuss an das

DLR-Forschungszentrum

Siehe Maßnahmegruppe 03

68582 164 Zuschuss an die

Wissenschafts-stiftung Ernst Reuter

Siehe Maßnahmegruppe 05

68583 165 Zuschuss an die

Geisteswissen-schaftlichen Zentren

2.802.000 2.887.000 2.720.000 2.640.000,00

Die Geisteswissenschaftlichen Zentren Berlin e.V. befassen sich mit Kulturforschung auf philologischer und symboltheoreti-scher Grundlage (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung ZfL), der Erforschung der menschlichen Sprachfähigkeit (Zent-rum für Allgemeine Sprachwissenschaft ZAS) sowie der Erforschung des Nahen Ostens, Süd- und Südostasiens und Afri-kas in interdisziplinärer und historisch vergleichender Perspektive (Zentrum Moderner Orient ZMO). Das Land Berlin stellt seit 1996 die Grundfinanzierung bereit, das BMBF hat die Projektfinanzierung übernommen.

Lfd.

Nr.

Institution/Adresse Grundstücks-fläche

Nutzfläche im Gebäude

Jahresmiete a) vereinbarte b) ortsübliche ggf. geschätzt

Rechts-/Vertrags- o.a. Grund-lage

m2 m2

1. Geisteswissenschaftliche Zentren e.V.

Zentrum Moderner Orient Kirchweg 33

14129 Berlin

9.000 1.790

a) b)

0 322.236

Von der VW-Stiftung für wis-senschaftliche Zwecke dem Land Berlin überlassene Lie-genschaft; GWZ-Nutzungs- und Bewirtschaftungsvereinba-rung vom 08./12.01.1998 Übersicht über den Wirtschaftsplan der Geisteswissenschaftlichen Zentren Berlin e.V.

Ansatz Rechnung

2016 2017 2015 2014 2014

€ € € € €

Ausgaben

Personalausgaben 1.818.000 1.873.000 1.765.000 1.706.800

Sächliche

Verwaltungsaus-gaben 997.000 1.027.000 968.000 945.500

Ausgaben für Investitionen 0 0 0 0

Summe 2.815.000 2.900.000 2.733.000 2.652.300

Finanzierung der Ausgaben Eigene Mittel des

Zuschuss-empfängers 13.000 13.000 13.000 12.300

Zuweisungen Berlins 2.802.000 2.887.000 2.720.000 2.640.000

Summe 2.815.000 2.900.000 2.733.000 2.652.300