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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

3. Überblick zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

3.3 Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure

3.3.1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Unter dem Dach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) setzen sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam ein für die Förderung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit.

Handlungsfelder der gemeinsamen Präventionsarbeit sind die Vereinbarung und Umsetzung bundesweiter Ar-beitsschutzziele und -programme, die Ausgestaltung eines abgestimmten Vorgehens bei der Beratung und Überwachung der Betriebe sowie die Entwicklung praxisnaher und transparenter Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz.

Um den Erfolg der GDA einschätzen und Herangehensweisen gegebenenfalls optimieren zu können, haben sich die Träger der GDA dazu verpflichtet, ihre Zielerreichung fortlaufend zu evaluieren.

Im Jahr 2014 fanden zahlreiche Aktivitäten zur Umsetzung der drei GDA-Arbeitsprogramme statt. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Evaluation der ersten GDA-Periode veröffentlicht und auf verschiedenen fachpolitischen Ebenen diskutiert.

Gemeinsame Arbeitsschutzziele und Arbeitsprogramme

Im Zeitraum 2013 - 2018 arbeiten die Träger der GDA gemeinsam an der Erreichung der folgenden Arbeits-schutzziele:

– Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,

– Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich (MSE),

– Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung.

Für die Umsetzung dieser Ziele haben die GDA-Träger drei Arbeitsprogramme aufgelegt: „Organisation“,

„MSE“ und „Psyche“.

Arbeitsprogramm Organisation

„Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus“ – Mit diesem Slogan wirbt das Arbeitsprogramm Organisation für eine bessere betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Denn je besser der Arbeitsschutz in die alltäglichen Prozes-se und Entscheidungen der Betriebe integriert ist, umso wirksamer ist dieProzes-ser.

Bei der Umsetzung des Programms kommt ein Mix aus Informationsangeboten, Beratungs- und

Überwa-chungsmaßnahmen zum Einsatz.

Überblick – Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure

Seit Februar 2014 führt das Aufsichtspersonal der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger abge-stimmte Betriebsbesichtigungen durch. Dabei werden in den Betrieben insbesondere die betriebliche Arbeits-schutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung überprüft.

Von dem speziell auf die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichteten Selbstbewertungs-instrument GDA-ORGAcheck wurden im Jahr 2014 bereits mehr als 170.000 Druckexemplare verteilt; die On-line-Variante www.gda-orgacheck.de wurde mehr als 100.000 mal aufgerufen.

www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme2013-2018/Organisation.html Arbeitsprogramm MSE

Unter dem Motto „Prävention macht stark – auch Deinen Rücken“ soll das Arbeitsprogramm MSE die Präven-tionskultur in den Betrieben und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten in punkto MSE stärken. Ziel des Arbeitsprogramms MSE ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich zu senken. Dafür setzt das Arbeitsprogramm mit seinen Aktivitäten dort an, wo das MSE-Risiko beson-ders hoch ist: risikobezogene Tätigkeiten wie schweres Heben und Tragen, sich wiederholende Arbeitsabläufe oder Bewegungsmangel stehen im Mittelpunkt.

Beschäftigte, Unternehmer/-innen und Führungskräfte aber auch Multiplikatoren, wie zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte/-innen und betriebliche Interessenvertretungen, finden auf dem im Jahr 2014 online-geschalteten Portal www.gdabewegt.de vielfältige Informationen, um Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verringern und zu vermeiden. Das branchenübergreifend angelegte Portal bündelt alle Angebote der GDA-Träger und Sozialpartner zur MSE-Prävention. In einer Produktdatenbank sind mehr als 400 Präventionsange-bote zielgruppenspezifisch aufbereitet.

Gestartet wurde im Dezember 2014 auch eine Reihe von spezifischen Schulungsangeboten für Führungskräfte und Multiplikatoren. Betriebsbesichtigungen durch das Aufsichtspersonal der Länder und Unfallversicherungs-träger finden seit Herbst 2014 statt.

www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme2013-2018/MSE.html Arbeitsprogramm Psyche

„Stress reduzieren – Potenziale entwickeln“ – unter dieser Devise findet im Arbeitsprogramm Psyche ein Bün-del von Maßnahmen statt, um Gesundheitsrisiken und Erkrankungen – nicht nur psychische Erkrankungen – von Beschäftigten durch psychische Belastungen entgegenzuwirken. Ziel des Arbeitsprogramms ist es auch, das Wissen um Präventionsmöglichkeiten zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psy-chischen Belastungen bei Unternehmern/-innen, Führungskräften, Personalvertretungen, betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten/-innen sowie beim Aufsichtspersonal der Länder und Unfallversicherungsträger zu erhöhen.

Im Jahr 2014 wurden abgestimmte „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ veröffentlicht und über zahlreiche Medien und Veranstaltungen verbreitet. Diese Empfehlungen unterstützen Betriebe bei der seit dem Jahr 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz geforderten Beurteilung von psychischen Belastungen. In sieben Schritten wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, ihre Methoden und Instrumente erläutert.

Darüber hinaus wurde das Internetportal www.gda-psyche.de online geschaltet, das insbesondere Unternehmen und Beschäftigten einen Überblick über Wichtiges zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz gibt.

Beispielsweise wird in der Rubrik „Arbeit und Psyche von A bis Z“ erklärt, welche verschiedenen Faktoren das Wohlbefinden von Beschäftigten beeinflussen und wo es Stellschrauben in den Betrieben gibt.

Parallel wurden im Jahr 2014 Qualifizierungskonzepte für das Aufsichtspersonal entwickelt und eine erste Schulungsreihe bei den Ländern und Unfallversicherungsträgern durchgeführt. Bis zum Jahr 2018 soll das ge-samte Aufsichtspersonal eine Weiterqualifizierung zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen absolviert haben.

Erarbeitet und erprobt wurde außerdem das Erhebungsinstrument des Aufsichtspersonals für die Betriebsbesich-tigungen. An der Erprobungsphase im Zeitraum von Mai bis November 2014 waren acht Bundesländer und sechs Unfallversicherungsträger beteiligt.

Die bundesweiten Beratungs- und Überwachungsmaßnahmen des Aufsichtspersonals im Rahmen dieses Ar-beitsprogramms finden seit dem ersten Quartal 2015 statt.

www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme2013-2018/Psyche.html

Überblick – Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure

Beratung und Überwachung

Basierend auf gemeinsamen Leitlinien und einem Daten- und Informationsaustausch zu Betriebsbesichtigungen trägt die GDA dazu bei, die praktische Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfall-versicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe zu verbessern.

Ergebnisse der im Rahmen der Evaluation (s. u.) im Jahr 2012 durchgeführten Aufsichtspersonalbefragung hatten gezeigt, dass die Träger der GDA noch weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um eine einheitli-che Anwendung der bereits erarbeiteten Leitlinien in der Beratungs- und Überwachungspraxis fläeinheitli-chendeckend sicher zu stellen. In der Befragung gaben noch etwas mehr als die Hälfte (55 %) der Befragten an, dass sie zu den Leitlinien nicht ausreichend informiert, geschult oder unterwiesen wurden.

In den Jahren 2014 und 2015 stand daher die Umsetzung der Leitlinien auf der Tagesordnung der regelmäßigen Erfahrungsaustausche zwischen Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Jahr 2014 haben 16 Erfahrungs-austausche stattgefunden, an denen insgesamt rund 700 Beschäftige der Aufsicht der Länder und Unfallversi-cherungsträger teilgenommen haben.

Die inhaltlichen und datenschutzrechtlichen Abstimmungen zum gemeinsamen Datenaustauch über Betriebsbe-sichtigungen zwischen Ländern und Unfallversicherungsträgern konnten Ende 2014 erfolgreich abgeschlossen werden.

Seit Januar 2015 können sich Länder und Unfallversicherungsträger gegenseitig über das „Wer, Wann und Wo“

von Betriebsbesichtigungen informieren und nach einem Ampelsystem über die wesentlichen Ergebnisse aus-tauschen.

Vorschriften und Regelwerk

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger arbeiten kontinuierlich daran, das Vorschriften- und Regelwerk im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu optimieren und aufeinander abzustimmen. Erreicht werden soll, dass die Arbeitsschutzvorschriften in sich konsistent, praxisnah und für alle Beteiligten leicht handhabbar sind.

Für eine bessere Orientierung im Regelwerk der Unfallversicherungsträger sorgt seit Mai 2014 eine neue Sys-tematik. Diese ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenver-bände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Durchgängig werden die Schriften jetzt in vier Kategorien eingeteilt: DGUV Vorschrif-ten, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze. Parallel dazu erhält auch das Nummerie-rungssystem der Schriften eine neue Ordnung. Jede Publikation des „Vorschriften- und Regelwerks der DGUV“

erhält eine eigene, in der Regel sechsstellige Kennzahl. Nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein- bis zweistellige Ziffern haben. In einer Transferliste sind die bisherigen und neuen Nummern zusammengestellt.

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?DCXPARTID=10005 Evaluation

Die Evaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie setzt auf zwei Ebenen an:

– Die Evaluation der einzelnen Arbeitsprogramme soll zeigen, ob die gemeinsam von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern entwickelten Initiativen die gewünschten Effekte zeigen.

– Die übergeordnete Dachevaluation hat die Erreichung der langfristigen GDA-Ziele im Blick.

In die Evaluation fließen die Ergebnisse von repräsentativen quantitativen Befragungen und qualitativen Erhe-bungen ebenso ein wie statistische Daten, die unabhängig von der GDA in regelmäßigen Abständen erhoben werden. Der Abschlussbericht zur Dachevaluation für den Zeitraum 2008 - 2012 wurde Mitte 2014 veröffent-licht.

Die Autoren des Berichts ziehen eine positive Bilanz der ersten Strategieperiode: Die GDA hat das duale Ar-beitsschutzsystem in Deutschland modernisiert und effizienter gestaltet. Dies gilt insbesondere für die gemein-same Prioritätensetzung und die realisierten Ansätze zur effektiveren und aufeinander abgestimmten Beratungs- und Überwachungstätigkeit sowie die Einbindung von Kooperationspartnern, wie zum Beispiel Sozialpartnern, Krankenkassen, Fachverbänden der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Fachverbänden der Arbeitsmedizin.

So zeigt sich, dass über die GDA-Arbeitsprogramme die Umsetzung einer angemessenen

Gefährdungsbeurtei-lung und einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation gefördert wurde. Durch eine Kombination von

Betriebsbe-Überblick – Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure

sichtigungen und einem Mix aus verschiedenen Präventionsangeboten wie Schulungen, Veranstaltungen sowie Informationsmaterialien werden die Betriebe wesentlich besser erreicht.

Die Evaluation der GDA-Periode 2008 - 2012 hat auch ergeben, dass noch Verbesserungsbedarf bei der Umset-zung der Arbeitsschutzorganisation v. a. in KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) und bei der Einbeziehung von Aspekten der Arbeitsorganisation, der Arbeitsgestaltung und psychischen Belastungen in die Gefährdungs-beurteilung besteht. Diese Aspekte werden in der zweiten GDA-Periode verstärkt adressiert und sind Schwer-punkte der GDA-Arbeitsprogramme 2013 - 2018 (s. o.).

www.gda-portal.de/de/Evaluation/Evaluation2008-12.html

Die Ergebnisse der Dachevaluation wurden in der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz und in den Gremien der GDA-Träger beraten und u. a. auf dem 9. Arbeitsschutzforum mit der Fachöffentlichkeit reflektiert.

Mit Blick auf den „Arbeitsschutz der Zukunft“ wurde geschlussfolgert, dass dieser eine noch stärkere Vernet-zung der Akteure im Arbeitsschutz mit anderen Akteuren, wie z. B. den Krankenkassen und der Rentenversi-cherung erfordert. Gleichzeitig müssen die Kompetenzen und Handlungsstrategien der „Arbeitsschützer“ an die Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt angepasst werden. So gewinnt z. B. das Thema „Neue Arbeitsformen – Formen und Strukturen von Organisationen und Arbeitsorten“ für den Arbeitsschutz immer mehr an Bedeutung. Hier liegt die Herausforderung nicht nur in einer Weiterentwicklung und Anpassung vor-handener Instrumente des Arbeitsschutzes, sondern auch in der Beantwortung der Frage, welche Handlungsstra-tegien und -konzepte des Arbeitsschutzes dabei wirksam werden können.

www.gda-portal.de/de/Arbeitsschutzforum/9-Arbeitsschutzforum.html

Der Nachweis der Wirksamkeit von Präventionshandeln war auch eine zentrale Frage der von der GDA in Ko-operation mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) initiierten Fachtagung „Evaluationen von Strategien, Programmen und Kampagnen im Arbeitsschutz: Reichweite und Grenzen. Ein Drei-Länder-Vergleich Schweiz – Österreich – Deutschland“ vom 12. bis 14. März 2014 in Luzern.

Die Fachtagung hat gezeigt, dass die unterschiedlichen Organisationsstrukturen bei Arbeitsinspektionen und Unfallversicherungen in den drei Ländern jeweils besondere Herausforderungen für die Evaluation bedeuten.

Gleichzeitig wurden aber auch Entwicklungsmöglichkeiten künftiger Evaluationen im Arbeitsschutz sichtbar, die für die Vorbereitung der Evaluation der zweiten GDA-Strategieperiode aufgegriffen werden konnten.

www.gda-portal.de/de/Veranstaltungen/Luzern-2014.html

3.3.2 Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der Arbeitsschutzbehörden der Länder