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Gehölzpflege und Sicherung der Gewässerrandstreifen an Gewässern (LU4) 102

Im Dokument Managementplan für das FFH-Gebiet (Seite 114-118)

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

6.2 Erhaltungsmaßnahmen

6.2.3 Gehölzpflege und Sicherung der Gewässerrandstreifen an Gewässern (LU4) 102

Maßnahmenkürzel LU 4 (ohne konkreten Flächenbezug)

Maßnahmenflächen-Nummer 26322341320025

Flächengröße [ha] 258,19

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum im Winterhalbjahr

Turnus keine Festlegung

Lebensraumtyp/Art

[3150] Natürlich nährstoffreiche Seen

[3260] Fließgewässer mit flutender Wasservege-tation

[6430] Feuchte Hochstaudenflur

[*91E0] *Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [1163] Groppe

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 16.1 Auf-den-Stock-setzen

16.5 Zurückdrängen bzw. Entahme bestimmter Gehölzarten

23.7 Extensivierung der Gewässerrandstreifen Entlang der Erfa fehlen außerhalb der Wälder häufig ungenutzte oder höchstens extensiv ge-nutzte Gewässerrandstreifen. Dadurch kann der Nährstoffeintrag in die Gewässer erhöht wer-den, der sich negativ auf die Gewässerqualität und damit den Zustand vor allem des LRT Fließgewäser mit flutender Wasservegetation [3260] und auf die Groppe [1163] auswirkt. Da die Wirkung von außerhalb der Teilgebiete in die Vorkommen des LRT wirken, sollte die Maß-nahme im Gewässereinzugsbereich umgesetzt werden.

Für die betreffenden Offenland-Abschnitte wird empfohlen einen mindestens 10 m breiten Randstreifen zu etablieren (s. auch Wassergesetz (WG, 1.1.2014) §29), der aus der landwirt-schaftlichen Nutzung genommen wird. Eine extensive Wiesennutzung ist zulässig. Zudem bie-tet sich in diesen Streifen der Platz für typische Gewässerbegleitvegetation, wie Auwälder oder feuchte Hochstaudenfluren.

Auch an den vorhandenen stehenden Gewässern sollten mind. 10 m breiten Pufferzone zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen eingerichtet werden (besonders Gewässer bei Breitenau). vorhandene Ablagerungen (Mahdgut am Teich in der Erfaaue) sollten entfernt werden.

Die linienhaft und in ihrer Alterstrukur schlecht ausgeprägten Gehölz- und Auwaldstreifen ent-lang der Erfa sollten durch gezieltes Auf-den-Stock-setzen einzelner kurzer Abschnitte ausge-lichtet werden. Ziel ist es einen mehrstufigen Gehölzbestand mit verschiedenen Altersstufen aufzubauen. Dabei sind LRT-fremde Arten (z.B. Hybrid-Pappel) vorzugsweise zu entnehmen.

Die Maßnahme sollte alternierend auf kurzen (10-20 m) Fließgewässerabschnitten durchge-führt werden. Eine Verbreiterung der bestehenden Feuchten Hochstaudenfluren ist dabei ebenfalls anzustreben. Durch die Entnahme wird zudem der Lichteinfall auf die Erfa erhöht und lichtbedüftige Wasserpflanzen gefördert. Habitatbäume sowie Alt- und Totholz sind zu belassen und ggf. zu erhöhen (Hochwasser-/ Objektschutz beachten). Sturzbäume und Tot-holz stellen wichtige Strukturelemente im Fließgewässer dar und spielen auch für die Dynamik der Erfa eine große Rolle.

Auch an den vorhandenen stehenden Gewässern sollten bestehende ältere Gehölzbestände schwach ausgelichtet werden, um sie vor zu starker Beschattung und vor Laubeintrag der Ufergehölze zu schützenGrundsätzlich sollten im Umfeld von stehenden Gewässern der Erfa-Aue keine neuen Gehölzpflanzungen erfolgen. Am Gewässer im Wald südwestlich von

Stein-Eine zu großflächige Rücknahme der Gehölze ist zu vermeiden, um die Ausbreitung von Ne-ophyten, wie z.B. die des Indischen Springkrauts (Impatiens glandulifera), nicht zu fördern.

Zur besseren Vernetzung der LRTs und Arten im FFH-Gebiet sollten diese Übergangsbereiche auch zwischen den Teilgebieten des FFH-Gebiets erhalten und entwickelt werden.

6.2.4 Erhaltung von Lebensraumpotenzialen im Wald und in Übergangsberei-chen (LU 6)

Maßnahmenkürzel LU 6

Maßnahmenflächen-Nummer 26322341320034

Flächengröße [ha] 2662,63

Dringlichkeit hoch

Durchführungszeitraum/Turnus Im öffentlichen Wald Konkretisierung im Rah-mender Forsteinrichtung unter Beachtung der Ei-gentümerzielsetzung;

im Privatwald im Rahmen der Beratung und Be-treuung durch die Untere Forstbehörde

Lebensraumtyp/Art [*1078] *Spanische Flagge

[1308] Mopsfledermaus [1323] Bechsteinfledermaus [1324] Großes Mausohr

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32. Spezielle Artenschutzmaßnahme 10.1 Obstbaumpflege

14.3.5 Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege

14.4 Altholzanteile belassen

14.5.1 stehende Totholzanteile belassen 14.8 Schutz ausgewählter Habitatbäume 16.8 Erhalten/Herstellen strukturreicher Waldrän-der/Säume

18.1 Pflanzung von Einzelbäumen, Sträuchern 99. Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutz-mitteln

Die Naturnahe Waldwirtschaft, wie unter WA 1 beschrieben, trägt zur Erhaltung der Arten in einem günstigen Erhaltungszustand bei.

Besonders durch den Erhalt von Alt- und Totholzanteilen können günstige Bedingungen für

Fledermäuse geschaffen werden. Die Erhaltung von Alt- und Totholzstrukturen soll in den Wäl-dern des FFH-Gebiets im Anhalt an das AuT-Konzept von ForstBW (2016) fortgesetzt werden, wobei ortsspezifisch zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein können (s. weitere Maßnahmen für die Fledermausarten).

Für die drei Zielarten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr sind die Waldstrukturen von entscheidender Bedeutung für die Lebensraumqualität. Neben strukturrei-chen Waldflästrukturrei-chen ist eine adäquate Vernetzung der Waldbereiche durch geeignete Flugwege (Hecken, linienförmige Strukturen) Form zu erhalten. Dies soll im FFH-Gebiet durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

 Derzeitigen (2016) prozentualen Anteil naturnaher und strukturreicher Wälder erhalten, ggf. dauerwaldartige Nutzung in bestehenden Beständen oder langfristig Umbau na-turferner und strukturarmer Waldbestände in naturnahe, strukturreiche Wälder.

 Gegenüber 2016 keine Erhöhung des Nadelbaumanteiles sowie keine Erhöhung des Anteils nicht gebietsheimischer Baumarten (z. B. Douglasie, Fichte, Rot-Eiche), statt-dessen vorrangig Förderung von standortheimischen Laubbaumarten.

 Die Bewirtschaftung soll so erfolgen, dass ein möglichst hoher, zumindest aber der derzeitige (2016) prozentuale Laubholzanteil mit einem Mindestalter von 120 Jahren erhalten bleibt.

 Dauerwaldartige Bewirtschaftung der Laubwaldbestände; eine schirmschlagartige Öff-nung sollte vermieden werden (vgl. Kap. 4.1 Zielkonflikte)

 Vollständiger Nutzungsverzicht bei allen bekannten Quartierbäumen sowie von allen erkannten Höhlen- und Habitatbäumen. Zurückhaltung in der Nutzung von Bäumen mit erkennbaren Sonderstrukturen (z. B. Höhlenansätze, Spechtinitialen, Blitzrinnen, Auf-risspalten, Rindenschäden, größere Astabbrüche, Pilzkonsolen) als ökologische An-wärter für zukünftige Höhlen- und Habitatbäume. Beispielbilder für die von Bechstein- und Mopsfledermaus genutzten Quartiertypen und ökologische Anwärter finden sich im Praxishandbuch (Dietz & Krannich 2019 S. 116 ff und S. 140-141):

https://www.bechsteinfledermaus.eu/de/be/service/downloads/

 Ausformung und Pflege zum durchgängigen Erhalt vorhandener gestufter Waldränder und Säume, insbesondere mit starkkronigen Überhältern bei gleichzeitiger Erhöhung des Grenzlinienanteils; besonderes Augenmerk ist auf Bereiche mit einer bislang ge-ringen Ausprägung zu richten.

 Erhalt von Leitstrukturen wie bachbegleitenden Gehölzen, Heckenstrukturen, Gehölz-gruppen oder Baumreihen mindestens im bisherigen Umfang (Schließen von entste-henden Lücken durch Nachpflanzung von gebietsheimischen Gehölzen) und Schutz vor Zerschneidungseffekten.

 In Streuobstbeständen Erhaltungspflanzungen von Hochstämmen, regelmäßiger Baumschnitt unter Belassen von Höhlen und stärkerem Totholz.

 Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Spanischen Flagge und von Nahrungsin-sekten für Fledermäuse sollten Pflanzenschutzmittel nur dann eingesetzt werden, wenn zwingende Gründe vorliegen und dann nur punktuell. Der Einsatz sollte detailliert dokumentiert werden.

Mopsfledermaus und Großes Mausohr haben einen großen Aktionsraum (> 8 km). Zudem wurden außerhalb des FFH-Gebiets mehreren Koloniestandorten der Mopsfledermaus nach-gewiesen und aufgrund zahlreicher vorliegender Jagdgebietsnachweise reproduzierender Mopsfledermäuse sind weitere bislang nicht aufgefundene Wochenstuben anzunehmen. Da-her wird eine Durchführung der genannten Maßnahmen dringend auch für die Waldbereiche zwischen den FFH-Gebietsteilen und den außerhalb aufgefundenen Koloniestandorten emp-fohlen (vgl. Abgrenzung für die Maßnahme lu 10).

Erhaltungsmaßnahmen im Wald

Im Dokument Managementplan für das FFH-Gebiet (Seite 114-118)