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GBF 19/ Synergien

Im Dokument BEWERTUNGS- BERICHT 2018 (Seite 42-45)

1 Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen

1.2 Fragen im Zusammenhang mit anderen Aspekten des EPLR

1.2.1 GBF 19/ Synergien

Gemeinsame Bewertungsfrage (GBF) 19:

In welchem Umfang haben Synergien zwischen Prioritäten und Schwerpunktbereichen die Effektivität des EPLR erhöht?

1. Liste relevanter Maßnahmen/ Interventionslogik alle Maßnahmen

2. Beantwortung der Bewertungsfrage

Nach dem Verständnis der Leitlinien der DG AGRI zur Bewertung können Synergieeffekte auf der Basis der „sekundären“ Wirkungsbeiträge von Maßnahmen des EPLR erfasst werden. Umfangreiche Werte für sekundäre Wirkungsbeiträge indizieren demnach hohe Synergien, geringe Werte weisen auf geringe Synergien hin. Aufgabe der Evaluation ist es einzuschätzen, inwieweit derartige Wirkungs-beiträge ein signifikantes Ausmaß erreichen oder nicht.

Nach Einschätzung der Evaluatoren leisten mit Umsetzungsstand Ende 2018 (Kriterium: bewilligte Projekte) folgende Maßnahmen/ Teilmaßnahmen sekundäre Wirkungsbeiträge zu anderen als den programmierten Schwerpunktbereichen in signifikantem Umfang:

• M4.3 Flurneuordnung (bewilligte ELER-Mittel per Ende 2018: 27,2 Mio. €)

• M05 Hochwasserschutz (42,2 Mio. €)

• M7.2 Abwasser (6,3 Mio. €)

• M7.3 Breitbandausbau (63,4 Mio. €)

• M7.6 Umsetzung WRRL (14,9 Mio. €)

• M10.1 Freiwillige Naturschutzleistungen (einschl. Altmaßnahmen: 31,5 Mio. €)

• M11 Ökolandbau (98,1 Mio. €)

• M13 Ausgleichszulage (16,4 Mio. €)

• M19 LEADER (ohne Mainstream-Maßnahmen: 33,9 Mio. €).

Typischerweise sind es Maßnahmen zur Förderung von Bildung/ Qualifizierung und Kompetenzent-wicklung, die die Fähigkeiten von Akteuren zur effektiven Nutzung und Umsetzung anderer Förderan-gebote stärken und auf diese Weise zu Synergieeffekten führen. Derartige Maßnahmen sind in das EPLR Sachsen-Anhalt nicht aufgenommen (Schwerpunktbereiche 1A bis 1C) bzw. waren bis Ende 2018 erst angelaufen (Maßnahme 16 – Netzwerk Stadt/Land).

Auf Basis des bis Ende 2018 erreichten Umsetzungsstandes des EPLR lassen sich nach Einschät-zung der Evaluatoren folgende Wirkungszusammenhänge zwischen Maßnahmen und Schwerpunkt-bereichen benennen, die – je nach Ausrichtung einzelner Vorhaben – zu mehr oder weniger ausge-prägten Synergieeffekten führen:

Maßnahmen zur Flurneuordnung (M4.3, Primärwirkung im SPB 2A) verbessern die langfristigen Pro-duktions- und Investitionsbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe und wirken damit positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. Darüber hinaus können derartige Maßnahmen aber auch Voraus-setzungen für die Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes (SPB 3B), des Naturschut-zes (SPB 4A), zur Verbesserung der Gewässerstruktur (SPB 4B) oder des BodenschutNaturschut-zes (SPB 4C) schaffen. Darüber hinaus sind auch positive Effekte im Hinblick auf die Ziele des Schwerpunktbereichs 6B von Bedeutung.

Eine detaillierte Analyse für das Antragsjahr 2016 zeigt, dass etwa jeder 7. Förderfall, in dem Verfah-renskosten aus dem ELER finanziert wurden, Verfahren mit Zielen des Hochwasser-/ Erosionsschut-zes bzw. zur Umsetzung der WRRL betraf und damit die Ziele der Schwerpunktbereiche 3B, 4B bzw.

4C unterstützte. Auch investive Vorhaben tragen nach Analyse der Vorhabenbeschreibungen in Ein-zelfällen zum Erosionsschutz (4C) bei. Hier beinhaltet etwa jeder 7. Förderfall Maßnahmen zur Land-schaftsgestaltung, Pflanzungen oder des Gewässerbaus, die auch im Hinblick auf den Bodenschutz positiv wirken können.

Maßnahmen des Hochwasserschutzes (M5, primär SPB 3B) tragen positiv zur Sicherung der Wettbe-werbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors (2A) bei, indem sie landwirtschaftliches Produktions-potenzial schützen. Konkret wurden mit Stand Ende 2018 insgesamt 81 landwirtschaftliche Betriebe ermittelt, die durch geförderte Vorhaben (mit bereits erfolgten Auszahlungen) vor Hochwasserrisiken geschützt werden. Andererseits sind partiell auch negative Effekte denkbar – wenn landwirtschaftliche Flächen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes in Anspruch genommen werden müssen.

Gleichwohl profitieren von einem effektiven Hochwasserschutz nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern alle Akteure im ländlichen Raum. Mit Blick auf bedeutende Schadensereignisse in den zu-rückliegenden Jahren ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der ländlichen Gebiete insgesamt. Darüber hinaus tragen Maßnahmen des Hochwas-serschutzes aber auch zu Zielen der Wasserwirtschaft (4B) und des Bodenschutzes (4C) bei.

Maßnahmen zur Entwicklung der Abwasserinfrastruktur (M7.2, primär SPB 4B) unterstützen nicht nur wasserwirtschaftliche Ziele, sondern sind auch von großer Bedeutung für die Entwicklung des ländli-chen Raums (SPB 6B). In einer begrenzten Gebietskulisse mit noch hohem verbliebenem Handlungs-bedarf werden insgesamt 12 Abwasservorhaben gefördert. Sie tragen zur Verbesserung der Lebens-qualität in den betreffenden ländlichen Gebieten dabei. Die Förderung trägt darüber hinaus auch dazu bei, die Infrastrukturkosten für die örtliche Bevölkerung auf ein akzeptables Maß zu begrenzen.

Der Ausbau der Breitband-Infrastruktur (M7.3, primär SPB 6C) hat positive Effekte sowohl für die ländliche Entwicklung (SPB 6B). Sie schafft aber auch die Voraussetzungen für eine fortschreitende Digitalisierung der Landwirtschaft, was wiederum zur Wettbewerbsfähigkeit des Sektors (2A) beiträgt.

Für ca. 186 Tsd. private Haushalte im ländlichen Raum in bislang unterversorgten Gebieten verbes-sert sich gemäß ELER-Monitoring durch Fördermaßnahmen des EPLR der Zugang zu Breitbandver-sorgung bzw. IKT. Das sind ca. 22 % der privaten Haushalte außerhalb der Kreisfreien Städte. Somit trägt die ELER-Förderung in erheblichem Maße zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Bevöl-kerung bzw. Haushalte in den ländlichen Gebieten Sachsen-Anhalts bei.

Auch für 745 landwirtschaftliche Unternehmen mit Lage in bislang unterversorgten Gebieten wird im Zuge der Breitbandförderung die Versorgung verbessert werden. Durch die verbesserte Versorgung werden die Unternehmen in die Lage versetzt, digitale Anwendungen stärker zu nutzen, Innovations-potenziale auszuschöpfen und damit ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Die Umsetzung investiver Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL (M7.6, primär SPB 4B) unterstützt nicht allein wasserwirtschaftliche Ziele, sondern kann auch zur Steigerung des Freizeit- und Erholungswertes von Gebieten beitragen und damit die Ziele des Schwerpunktbereichs 6B unter-stützen.

Maßnahmen zum Erhalt des Steillagenweinbaus (M7.6, primär SPB 6B) sind nicht nur für die Attrak-tivität der Kulturlandschaft der Weinbauregion und ihr touristisches Potenzial von Bedeutung, sondern wirken auch positiv im Sinne der Biodiversität (4A). Steillagen mit Weinbau und die dazu errichteten Trockenmauern sind ein besonderer Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Der Förderansatz trägt dazu bei, diese besonderen Lebensräume zu erhalten. In 18 der 23 geförderten Fördermaßnahmen wurden Weinbergstrockenmauern saniert bzw. instandgesetzt.

Ausgewählte Agrarumweltmaßnahmen (M10) unterstützen nicht nur umweltbezogene Ziele (SPB 4A-C), sondern wirken auch positiv im Hinblick auf die Ziele der ländlichen Entwicklung (SPB 6B). Dies gilt insbesondere für die auf Naturschutzziele gerichteten Teilmaßnahmen. Sie verbessern die Le-bensqualität der Bevölkerung im ländlichen Raum und stärken die Potenziale zur Entwicklung des Natur- und Erholungstourismus.

Die Förderung des Ökolandbaus (M11) und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (M13) tragen nicht allein zu umweltbezogenen Zielen (SPB 4A-C) bei, sondern sind ihrem Wirkungsmecha-nismus nach auch geeignet, die Rentabilität der Landwirtschaftsbetriebe zu verbessern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit (2A) positiv zu beeinflussen.

Die Analyse der Konzepte und Umsetzungsaktivitäten im Rahmen von LEADER (M19) zeigt, dass neben den originären Zielen der ländlichen Entwicklung (SPB 6B) die Förderung auch zur Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe – z.B. im Sinne der wirtschaftlichen Diversifizierung – sowie zur Inwert-setzung des Naturerbes im Sinne der Ziele des Schwerpunktbereichs beiträgt. Nach einer aktuellen

Analyse der bis Ende 2018 abgeschlossenen LEADER-Projekte unterstützten von den insgesamt 545 geförderten Vorhaben eines die Ziele des SPB 5C, jeweils zwei die SPB 1A, 3A und 4A sowie 8 Vorhaben die Ziele des SPB 6A. Auf diese Vorhaben entfallen zusammen öffentliche Ausgaben im Umfang von rd. 1,1 Mio. € – gut 5% der öffentlichen Ausgaben für alle LEADER-Projekte.

3. Probleme, die die Validität und Verlässlichkeit der Evaluationsergebnisse beeinflussen -

4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Untersuchungsergebnisse belegen vielfältige Synergien zwischen den Schwerpunktbereichen des EPLR und den darunter umgesetzten Maßnahmen und Vorhaben. Die Ziele der Schwerpunktbe-reiche werden auch durch Maßnahmen unterstützt, die primär unter anderen SchwerpunktbeSchwerpunktbe-reichen programmiert worden sind.

Die Stärke der Synergieeffekte lässt sich nicht pauschal beurteilen. Sie hängt wesentlich von der kon-kreten Ausrichtung der im Einzelnen geförderten Vorhaben ab. Die zur Beantwortung der Bewertungs-frage vorgestellten Ergebnisse vermitteln einen Eindruck über entsprechende Wirkungsmechanismen und den Umfang, in welchem ausgewählte Maßnahmen zu den Zielen anderer Schwerpunktbereiche beitragen.

Im Dokument BEWERTUNGS- BERICHT 2018 (Seite 42-45)