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GBF 5/ Schwerpunktbereich 2B

Im Dokument BEWERTUNGS- BERICHT 2018 (Seite 13-16)

1 Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen

1.1 Auf die Schwerpunktbereiche bezogene Bewertungsfragen

1.1.3 GBF 5/ Schwerpunktbereich 2B

Gemeinsame Bewertungsfrage (GBF) 5:

In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwick-lung des ländlichen Raums der Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsek-tor und insbesondere der Generationswechsel gefördert?

1. Liste der Maßnahmen/ Interventionslogik

Primär programmierte Maßnahmen/ Teilmaßnahmen M06

Maßnahmen/ Teilmaßnahmen mit programmierten Sekundäreffekten in diesem Schwerpunkt-bereich

keine

Maßnahmen/ Teilmaßnahmen mit weiteren Wirkungsbeiträgen in diesem Schwerpunktbereich keine

2. Beantwortung der Bewertungsfrage

Bewertungskriterium: Die festgelegten Ziele werden erreicht

Nach den Vorgaben des EPLR sollen im Verlauf der Förderperiode 50 Junglandwirte bei ihrer Be-triebsgründung unterstützt werden. Hierfür ist ein ELER-Budget von 2,55 Mio. € vorgesehen.

Zum Stand Ende 2018 sind Fördermittel für 29 Gründungsvorhaben bewilligt. Abgeschlossen war bis zu diesem Zeitpunkt kein Vorhaben. Die Mittelbindung (ELER) liegt bei 57%, der Auszahlungsstand bei rd. 29%.

Das Förderangebot ist erst im Verlauf der Förderperiode in das EPLR aufgenommen worden und mit ersten Bewilligungen zum Jahresende 2017 faktisch gestartet. Mit Blick auf die Umsetzungsfortschritte ist zu erwarten, dass die im EPLR festgelegten Ziele bis zum Ende der Programmperiode erreicht werden. Ende 2018 befanden sich weitere 16 Förderanträge im Stadium der Bearbeitung.

Bewertungskriterium: Der Anteil angemessen qualifizierter junger Landwirte im lw. Sektor ist ge-wachsen

Für die mit der Förderung unterstützten Junglandwirte ist eine angemessene fachliche Qualifikation obligatorisch. Förderbedingung ist der erfolgreiche Abschluss in einem Agar-Ausbildungsberuf und einer mindestens einjährigen landwirtschaftlichen Fachschule. Ist diese Bedingung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegeben, dann ist ihre Erfüllung innerhalb von 36 Monaten nachzuweisen. Das bedeutet, dass die Ausbildung bereits begonnen sein muss. Im Ergebnis trägt die Förderung dazu bei, dass der Anteil angemessen qualifizierter junger Landwirte zunimmt. In Relation zur Gesamtzahl der

6.1 6801 Existenzgründung Junglandwirte 58 9 4 16 29 0 29 0 29 29 0

insges.

landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt beträgt der Anteil der geförderten Betriebe (alle Vor-haben noch nicht abgeschlossen) rd. 0,7% (Gemeinsamer Ergebnisindikator R3).

Bewertungskriterium: Die Förderung erreicht einen signifikanten Teil der potenziell Anspruchsbe-rechtigten

Im Jahr 2017 wurden in Sachsen-Anhalt nach überschlägiger Schätzung (auf der Grundlage der An-gaben in der Liste der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds) rd. 200 Betriebe mit der Junglandwirteprämie aus der 1. Säule der GAP gefördert. Diese Förderung können Betriebe für ins-gesamt 5 Jahre erhalten. Die Zahl der im Jahr 2017 neu in den Markt eingetretenen Junglandwirte dürfte also deutlich niedriger liegen. Geht man von einer Gleichverteilung der Eintritte im Zeitverlauf aus (ø rd. 40 pro Jahr), dann dürfe die ELER-Förderung einen erheblichen Teil der potenziell An-spruchsberechtigten erreicht haben.

Bewertungskriterium: Die Betriebsgründung führt zu existenzsichernden Einkommen

Von den insgesamt 29 geförderten Existenzgründungen entfallen 23 auf Gründungen im Haupterwerb.

Dies deutet darauf hin, dass die geförderten Gründungen ganz überwiegend auf die Erzielung exis-tenzsichernder Einkommen angelegt sind. Inwieweit dies tatsächlich gelingt, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu untersuchen.

Bewertungskriterium: Die Förderung unterstützt den Erhalt bzw. die Entwicklung einer breiten Be-sitz- und Eigentumsstruktur

Gemäß Förderrichtlinie kann ausschließlich die Gründung bzw. Übernahme von Kleinst- oder kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition gefördert werden. Der Standardoutput des Betriebs darf im För-derzeitraum max. 500 T€ betragen. Damit ist die Förderung faktisch auf die Unterstützung kleiner bis mittelgroßer Betriebsstrukturen in einem von mittleren und größeren Landwirtschaftsbetrieben prägten Umfeld (rd. 2/3 der landwirtschaftlich genutzten Fläche entfallen auf Betriebe >500 ha) ge-richtet. Der Flächenumfang der 29 geförderten Betriebe streut zwischen 8 (Weinbau) und rd. 400 ha, der Mittelwert liegt bei rd. 160 ha. In 7 Fällen liegt er unter 100 ha je Betrieb, in 9 Fällen über 200 ha.

Die Zahlen verdeutlichen, dass die Förderung zum Erhalt einer breiten Besitz- und Eigentumsstruktur beigetragen hat.

Bewertungskriterium: Die Förderung unterstützt die Entwicklung wertschöpfungsintensiver Produk-tionsrichtungen

Von den insgesamt 29 geförderten Vorhaben entfallen 13 (45%) auf Betriebe mit Nutztierhaltung (12) bzw. den Weinbau (1). Somit kann eingeschätzt werden, dass ein beträchtlicher Teil der geförderten Existenzgründungen in überdurchschnittlich wertschöpfungsintensiven Produktionsrichtungen statt-findet. Zwei Betriebe mit Tierproduktion sowie ein Ackerbaubetrieb sehen in ihren Konzepten auch Maßnahmen vor, die der Diversifizierung dienen und auf diesem Wege zu einer höheren Wertschöp-fung beitragen sollen.

Bewertungskriterium: Die Förderung unterstützt das Wachstum des Ökolandbaus

14 der 29 geförderten Vorhaben betreffen Ökolandbau-Betriebe. Ökobetriebe haben somit – gemes-sen an ihrem Anteil an den landwirtschaftlichen Betrieben insgesamt – an der Förderung deutlich überproportional partizipiert. Somit ist einzuschätzen, dass die Förderung das Wachstum des Öko-landbaus in Sachsen-Anhalt unterstützt hat.

3. Probleme, die die Validität und Verlässlichkeit der Evaluationsergebnisse beeinflussen -

4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Kosten für die Gründung bzw. Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, zumal im Haupt-erwerb, liegen sehr hoch. Dies gilt sowohl für den Finanzbedarf als auch für die Verfügbarkeit von Betriebsflächen in relevantem Umfang. In der Folge sind auch die Hürden insbesondere für Querein-steiger sehr hoch.

Der Ansatz zur Förderung von Junglandwirten im Rahmen des EPLR bzw. in der 2. Säule der GAP hat für sich genommen keinen starken Einfluss auf das tatsächliche Gründungsgeschehen im land-wirtschaftlichen Sektor.

Allerdings wirkt die ELER-Förderung im Kontext weiterer Unterstützungsangebote für Junglandwirte.

Zu nennen sind insbesondere ein spezieller Zuschlag auf die Direktzahlungen im Rahmen der 1. Säule (Junglandwirteprämie), die Vermittlung von Flächen bzw. abgabewilligen Betrieben, die Beratung zur Entwicklung tragfähiger Betriebskonzepte, Darlehen und Bürgschaften sowie einen Bonus bei AFP-geförderten Investitionen. Als ein Baustein dieses Unterstützungsangebots kann die ELER-Prämie einen zusätzlichen Anreiz für den Start in die Selbständigkeit setzen und die Existenzgründung er-leichtern.

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