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FREISTAAT THÜRINGEN

Im Dokument BUNDESINITIATIVE FRÜHE HILFEN (Seite 143-148)

Ziele, Ergebnisse und Erfahrungen

Seit 2008 werden in Thüringen vernetzte Strukturen im Kinderschutz und der Einsatz von Familien-hebammen gefördert, um insbesondere Informations- und Unterstützungsangebote weiterzuentwi-ckeln, verbindliche Kooperationsstrukturen auszubauen und die Prävention zu stärken. Mit Start der Bundesinitiative lagen unterschiedliche Ausbaustände der lokalen Netzwerke Frühe Hilfen vor. Mitt-lerweile sind in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten koordinierte Netzwerke unter Federführung der Jugendämter etabliert. Die verbindliche Einbindung der für Frühe Hilfen relevan-ten Akteure ist weit fortgeschritrelevan-ten, wobei die Integration der Ärzteschaft nach wie vor eine besondere Herausforderung darstellt. Verortung, Anbindung und Aufgabenprofi l der Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren stellen sich in Abhängigkeit der regionalen Strukturen sehr unterschiedlich dar.

In Thüringen wurden 75 Familienhebammen seit 2007 qualifi ziert. Von diesen sind noch 57 in Thü-ringen im Hebammenberuf tätig. Aktuell gibt es im Freistaat ThüThü-ringen etwa 50 aktive Familienheb-ammen, die auch als solche i. d. R. mit geringen Stundenkontingenten arbeiten. Mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen ist der Bedarf gegenwärtig nicht zu decken. In fünf Landkreisen und kreisfreien Städten können bisher gar keine entsprechenden Leistungen angeboten werden, da potenzielle Familienhebammen nicht verfügbar sind. Familien-Gesundheits- und Kinderkranken-pfl egerinnen (FGKiKP) sind bisher noch nicht im Freistaat eingesetzt. In die laufende Qualifi zierung von Familienhebammen wurden die FGKiKP erfolgreich integriert. Für die FGKiKP müssen noch Einsatz- und Beschäftigungsmodelle entwickelt und etabliert werden. Für Familienhebammen und FGKiKP gilt, dass die strukturelle Anbindung, der niedrigschwellige Fallzugang und die Verortung im präventiven Kinderschutz weiter entwickelt werden müssen. Die Integration in die bestehenden Netz-werke funktioniert nach Einschätzung der Praktiker vor Ort gut. Die Arbeit der Familienhebammen wird als ein wichtiger Baustein der Netzwerkangebote gesehen.

In die Entwicklung von Ehrenamtsstrukturen fl ossen im Verlauf der Bundesinitiative nur geringe Ressourcen. Teilweise sind diese Projekte wegen ihres Bestehens vor dem 01.01.2012 nicht förderfähig oder es gibt Finanzierungswege außerhalb der Bundesinitiative. Es handelt sich i. d. R. um kommu-nenspezifi sche Einzelmaßnahmen.

Mit den sonstigen Maßnahmen schließen die Kommunen ihre Angebotslücken, insbesondere auch mit dem Ziel, den unzureichenden bzw. nicht förderfähigen Einsatz von Familienhebammen, die be-reits vor dem 01.01.2012 im Einsatz waren, durch sozialraumspezifi sche Projekte zu kompensieren.

Die Maßnahmen sind auf kommunale Erfordernisse zugeschnitten und daher konzeptionell viel-schichtig. Die sonstigen Maßnahmen nehmen bei der Verwendung der Fördermittel direkt nach der Förderung der Netzwerke Platz 2 ein.

Maßnahmen der Landeskoordinierung

Zwei Mitarbeiter der Landeskoordination organisieren die zweijährige Fortbildung der Netzwerk-koordinatorinnen und -koordinatoren als eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätsentwicklung und moderieren deren fachlichen Austausch in enger Rückkoppelung mit den Jugendämtern. Der interkommunale Austausch ist eine wesentliche Forderung der lokalen Netzwerke, der auch nach Abschluss der Fortbildung mit Unterstützung des Landes prozessbegleitend weitergeführt werden soll.

Den bedarfsgerechten Ausbau von Familienhebammen unterstützt das Land durch Finanzierung, Qualitätssicherung und Bewerbung der Qualifi zierungsmaßnahme. Aktuell werden weitere zwölf Familienhebammen und sechs FGKiKP ausgebildet. Den bisher ausgebildeten Familienhebammen wird gemäß dem Landeskonzept und dem Kompetenzprofi l des NZFH eine Aufbauschulung ange-boten, um deren Einsatz und Förderfähigkeit zu gewährleisten. Die Landeskoordination berät die Jugendämter zu niedrigschwelligen Einsatzmodellen und unterstützt die Akquise von weiteren Fach-kräften. In Abstimmung mit den Jugendämtern und dem Landeshebammenverband hat das Land einen verbindlichen Vergütungssatz für die Familienhebammen festgesetzt. Für die Vergütung der FGKiKP wird ein analoges Verfahren zur Anwendung kommen.

Maßnahmen des ehrenamtlichen Engagements haben in den Thüringer Landkreisen und kreisfrei-en Städtkreisfrei-en aus verschiedkreisfrei-enkreisfrei-en Gründkreisfrei-en bislang keine Priorität. Potkreisfrei-enziale ehrkreisfrei-enamtlicher Projekte, insbesondere für Flächenlandkreise, werden durchaus gesehen und sollen zukünftig berücksichtigt werden. Unstrittig dabei sind die Notwendigkeit der Einbindung dieser Projekte in die lokalen Netz-werkstrukturen sowie hauptamtliche Fachbegleitung und Qualitätssicherung.

Die beantragten sonstigen Maßnahmen Früher Hilfen wurden wegen ihrer richtlinienbedingten Nachrangigkeit und geringen Spezifi zierung besonders geprüft. Eine intensive Beratung der Jugend-ämter bezüglich der Förderfähigkeit von Maßnahmen in diesem Bereich war notwendig.

Empfehlungen für den Fonds ab 2016

• Land und kommunale Ebene sehen in der Stabilisierung und kontinuierlichen Entwicklung von Netzwerken unter Federführung der Jugendämter eine wesentliche Bedingung, um Frühe Hilfen nachhaltig zu etablieren und bisher Erreichtes zu sichern.

• Eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes, insbesondere bezüglich der Förderzeiträume, -modalitäten und der Evaluation, ist anzustreben. Gegebenenfalls zukünftig bundesweit verant-wortete Evaluationen müssen im Ergebnis für die kommunale Ebene als Planungsgrundlage nutz-bar sein.

• Die Zielstellung, dass Familienhebammen und FGKiKP als Regelleistung im SGB V fi nanziert wer-den, muss unbedingt weiterverfolgt werden. Darüber hinaus sind unter Einbindung des Gesund-heitsbereiches weitere Modelle von präventiven Frühen Hilfen sowie Rahmenbedingungen für die verbindliche Einbindung der medizinischen Fachkräfte in die Netzwerkstrukturen zu entwickeln.

Aufgrund des begrenzten Fachkräftepotenzials und der Komplexität der Frühen Hilfen sollte der Vorrang des Förderschwerpunktes Familienhebammen aufgegeben werden.

• Die Förderung der Ehrenamtsstrukturen soll künftig kein eigener Förderschwerpunkt sein, son-dern mit Blick auf den nachrangigen Stellenwert in der Praxis im Rahmen der sonstigen Maßnah-men förderfähig bleiben.

• Die Entwicklung sonstiger Maßnahmen (z. B. Erstbesuchsdienste, Entwicklungspsychologische Beratung oder Angebote der Familienbildung), die auf die psychosoziale Unterstützung von Fa-milien ausgerichtet sind, muss an der Entwicklung in der Praxis ansetzen. Sie sollen als regulärer Bestandteil der sonstigen Maßnahmen förderfähig sein. Die Landeskoordinierung hat hierfür eine besondere Steuerungsverantwortung.

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Direktorin: Prof. Dr. Elisabeth Pott

Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln

Telefon: 0221 8992 0 www.bzga.de www.fruehehilfen.de

Redaktion:

Jörg Backes, Ernst-Uwe Küster, Mechthild Paul, Alexandra Sann

Gestaltung:

Lübbeke | Naumann | Thoben, Köln

Druck:

Kunst- und Werbedruck, Bad Oeynhausen

Aufl age:

2.5.11.14

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ISBN-Nummer: 978-3-942816-56-4

Bibliographische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet unter http://dnb.ddb.de abrufbar

ZWISCHENBERICHT 2014

Herausgegeben vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen als Koordinierungsstelle des Bundes

MIT STELLUNGNAHME DER BUNDESREGIERUNG

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e Frühe Hilfen Zwischenbericht 2014

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