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Finanzen und Rechtliches

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Sozialleistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die finanzielle Grundsicherung ist eine Sozial-leistung, die den notwendigen Lebensunterhalt älterer sowie dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicherstellt, sofern dieser nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestrit-ten werden kann.

Wer kann diese Leistungen erhalten?

• Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die gesetzliche Altersgrenze (65 Jahre plus X Monate) erreicht haben.

• Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbs-gemindert sind.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen ha-ben Personen, die ihren Leha-bensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen bzw. aus dem Einkommen und/oder Vermö-gen des nicht getrennt lebenden Ehepartners oder eheähnlichen Lebenspartners bestreiten können.

Wohin wendet man sich, um einen An-spruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen?

Zu Fragen der Grundsicherung berät der

Fachdienst Soziales in den sechs Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste. Die Adressen der Sozialzentren finden Sie auf Seite 13.

Rente

Zu allen Fragen im Zusammenhang mit An-sprüchen und Leistungen der Rentenversi-cherung berät die

Deutsche Rentenversicherung Schwachhauser Heerstraße 32–34 28209 Bremen, Tel. 0421 · 34 07-0 Lindenstraße 74, 28755 Bremen Tel. 0421 · 65 85 20

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Wohngeld

Wenn die Zahlungen der Miete oder die laufenden Aufwendungen als Wohnungs- oder Hauseigentümer oder -eigentümerin zur finanziellen Belastung werden, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Informationen und An-tragsvordrucke sind erhältlich bei der

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Wohngeld

Contrescarpe 73, 28195 Bremen Tel. 0421 · 361-60 21

E-Mail: wohngeld@bau.bremen.de www.bauumwelt.bremen.de/wohngeld Die Anträge können auch in allen Bürger-ServiceCentern abgegeben werden. Eine Beratung findet dort nicht statt.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geför-derten mietgünstigen Mietwohnung erfor-derlich. Bei geringem Einkommen oder So-zialleistungsbezug besteht die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf einen Wohnberechti-gungsschein. Informationen und Antragsfor-mulare sind erhältlich bei der

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und

Wohnungsbau, Referat Wohnungswesen Contrescarpe 73, 28195 Bremen Tel. 0421 · 361-43 24

www.bauumwelt.bremen.de/

wohnberechtigungsschein

Die Anträge können auch in allen Bürger-ServiceCentern abgegeben werden. Eine Beratung findet dort nicht statt.

Personalausweise

und sonstige Dokumente

Personalausweise, Reisepässe und sonstige Urkunden sind in diesen behördlichen Ein-richtungen erhältlich:

BürgerServiceCenter-Mitte Pelzerstraße 40, 28195 Bremen Tel. 0421 · 361-88 666

BürgerServiceCenter-Stresemannstraße Stresemannstraße 48, 28207 Bremen Tel. 0421 · 361 - 88 696

BürgerServiceCenter-Nord Gerhard-Rohlfs-Straße 62

28757 Bremen, Tel. 0421 · 361-72 22 Orientierungshilfen und Terminvergaben sind über das Bürgertelefon

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möglich.

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Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Behinderungen sind Men-schen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und um-weltbedingten Barrieren an der gleichberech-tigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Ge-sundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beein-trächtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. Dabei ist unerheblich, ob die Behinderung angebo-ren, durch Unfall erlitten oder altersbedingt entstanden ist.

Das Vorliegen und der Grad der Behinde-rung werden durch das Amt für Versorgung und Integration Bremen festgestellt. Anträ-ge auf Feststellung und Grad einer Behinde-rung sind dorthin zu richten. Im Antrag sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden sowie die behandelnden Ärzte und Kliniken anzugeben. Das Amt für Versor-gung und Integration setzt sich anschließend mit diesen Ärzten und Kliniken in Verbindung und bewertet deren Stellungnahmen zum Antrag. Je nach Art und Grad der Behinde-rung besteht Anspruch auf Hilfen und Ver-günstigungen nach dem 11. Sozialgesetzbuch und anderen Rechtsvorschriften. Sogenannte

»Nachteilsausgleiche« sind z. B. steuerliche

Vergünstigungen, Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenver-kehr und andere. Jede und jeder anerkannte Schwerbehinderte sollte sich vom Amt für Versorgung und Integration einen amtlichen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, um die damit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Informationen und Anträge sind erhältlich beim

Amt für Versorgung und Integration Bremen – AVIB

Doventorscontrescarpe 172 D 28195 Bremen, Tel. 0421 · 361-55 41 Sprechzeiten: Mo.–Do. 9–12:30 Uhr Do. 13:30–17 Uhr und nach Vereinbarung www.avib.bremen.de

Auskünfte erteilen auch die Sozialzentren und Pflegestützpunkte in Bremen.

Rechtsberatung

Wem eine wichtige Rechtslage unklar ist und wer finanziell nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu befragen, hat Anspruch auf öffentliche Rechtsberatung. Rechtsrat wird an Ort und Stelle gegeben. Die finanzielle Bedürftigkeit braucht nicht zuvor amtlich be-scheinigt zu werden. Jedoch muss das Brutto- familieneinkommen angegeben werden. Be-ratung erhält, wer im Land Bremen wohnt oder arbeitet. Die öffentliche

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tung erfolgt auf fast allen Rechtsgebieten, mit Ausnahme arbeitsrechtlicher, sozialver-sicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen, durch Auskunft und Unterstützung in Rechtsangelegenheiten. Die Berater sind sog.

Volljuristen und sind wie folgt zu erreichen:

Arbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstraße 1 (Ecke Violenstraße) 28195 Bremen, Tel. 0421 · 36 301-0/-89 E-Mail: info@arbeitnehmerkammer.de www.arbeitnehmerkammer.de

Geschäftsstelle Bremen Nord Lindenstraße 8, 28755 Bremen Tel. 0421 · 66 950-0

Verbraucherzentrale Bremen e. V.

Altenweg 4, 28195 Bremen Tel. 0421 · 16 07 77

Schuldnerberatung

Wer hohe Schulden hat und nicht mehr weiß, wie es finanziell weitergehen soll, kann sich kostenlos beraten lassen. Das Ziel einer sol-chen Beratung ist, sich mittel- oder langfristig zu entschulden, ggf. mittels einer sogenannten Privat-Insolvenz. Schuldnerberatung leisten:

Die Schuldnerberater e. V.

Gröpelinger Heerstr. 193, 28237 Bremen Tel. 0421 · 69 19 17-01

E-Mail: info@dieschuldnerberaterev.de

Hanseatische Schuldnerberatung e. V.

Rembertistraße 28, 28203 Bremen sowie Kapitän-Dallmann-Str.1, 28779 Bremen Tel. 0421 · 36 48 123

E-Mail:

e-mail@hanseatische-schuldnerberatung.de Schuldnerberatung der AWO

Am Rabenfeld 10, 28757 Bremen Tel. 0421 · 66 99 580

E-Mail:

schuldnerberatung@awo-bremen.de Schuldnerberatung der Caritas Bremen

Georg-Gröning-Straße 55, 28209 Bremen Tel. 0421 · 33 573-102

Schuldnerberatung der Diakonie c/o Verein für Innere Mission Am Brill 2–4, 28195 Bremen Tel. 0421 · 989662-10

E-Mail: schuldnerberatung@innere mission-bremen.de

Solidarische Hilfe e. V.

Kornstraße 13, 28201 Bremen Tel. 0421 · 50 40 36

VerbraucherHilfe Bremen e. V.

Pieperstraße 7, 28195 Bremen Tel. 0421 · 4089 2330

E-Mail: info@vhb-bremen.de

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