Teilhaushalt 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft
VI. Der Haushaltsplan 2020
5. Querschnittsanalyse des Ergebnishaushalts
5.1. Erträge
Mit Hebesatzsatzung vom 08.06.2016 beschloss der Gemeinderat die Anhebung der Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A und B ab 01.01.2017 wie folgt:
Grundsteuer A von 340 v.H. auf 380 v.H.
Grundsteuer B von 380 v.H. auf 395 v.H.
Bei der Gewerbesteuer wird der seit 01.01.2010 geltende Hebesatz auf der bisherigen Höhe belassen.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Neben der schlechten Haushalts‐ und Finanzlage war ein Grund für die Hebesatzerhöhungen, dass damit zunehmende Kostensteigerungen bei den städtischen Dienstleistungsangeboten, wie bspw. dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen finanziert werden sollten. Um die steigenden Personal‐, Sach‐ und Transferaufwendungen dauerhaft tragen zu können, war die Anhebung der Grundsteuerhebesätze uner‐
lässlich.
Aus der Besteuerung land‐ und forstwirtschaftlicher Flächen wird bei der Grundsteuer A im Haushaltsjahr 2020 ein Betrag von 38.800 € erwartet. Der Ansatz bei der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude wurde von 6.600.000 € im Vorjahr auf 6.750.000 € erhöht, da der Gebäudebe‐
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde nach Vorliegen der Mai‐Steuerschätzung 2019 mit 30.434.050 € berechnet. Die Schlüsselzahl zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde zum 01.01.2018 für drei Jahre auf 0,0043790 erhöht. Der landesweite Anteil wurde wegen der Unsi‐
cherheiten über die Weiterentwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf 6,95 Mrd. € geschätzt.
Für Ostfildern bedeutet dies im Vergleich zum Vorjahresansatz einen Rückgang um ca. 0,2 Mio. €. Im Haus‐
haltserlass 2019 betrug der Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer im Land Baden‐Württemberg 7,0 Mrd. €. Aufgrund der frühzeitigen Einbringung des Haushalts konnte die November‐Steuerschätzung 2019 nicht mehr in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen werden.
Die geschätzten Anteile am Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (3.227.750 €) sowie am Familienleis‐
tungsausgleich (2.250.810 €) liegen leicht über dem Vorjahresansatz. In künftigen Jahren wird mit Steige‐
Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt von 1.660 € je Einwohner ist die Steuerkraftsumme 2020 der Stadt Ostfildern mit 1.645 € eher unterdurchschnittlich. Die Basis der Steuerkraftsumme liegt im Jahr 2018,
2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019
2004 ‐2018 Rechnungsergebnisse 2019 ‐2020 Haushaltsansätze
Gewerbesteuererträge
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Zuweisungen und Zuwendungen sowie Umlagen
Der Grundkopfbetrag wurde mangels Vorliegen eines Haushaltserlasses defensiv mit 1.410 € geschätzt, dies entspricht einer leichten Steigerung. Aufgrund der erhöhten Steuerkraftmesszahl der Stadt Ostfildern sin‐
ken die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft im Haushaltsjahr 2020 um 3.640.380 € gegenüber dem Vorjahr auf 12.008.050 € ab. Die kommunale Investitionspauschale beträgt 91 € je gewich‐
tetem Einwohner (Vorjahr 90 €) und führt damit 2020 zu einem Ansatz in Höhe von 3.592.230 € (2019:
3.720.960 €) mit einer 100 %‐Gewichtung. Diese Gewichtung wurde aufgrund der guten Steuerkraft 2018 um fünf Punkte gesenkt. Stadthaus (34.500 €) und die Sprach‐Kita (25.000 €) eingeplant. Außerdem wurden bei den Erträgen 60.000 € für das Programm „Partnerschaft für Demokratie“ für die Kinder‐ und Jugendarbeit veranschlagt.
Hinzu kommt die Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land, nach welcher die Pauschalierung der Kindergartenförderung für die 3 bis 6‐Jährigen von 529 Mio. € im Jahr 2018 auf über 1 Mrd. € im Jahr 2021 angehoben wird. Ebenfalls verabschiedet wurde das Gute‐Kita‐Gesetz, womit der Bund die Länder mit 5,5 Mrd. € bei der Verbesserung der Kita‐Qualität unterstützt. Auch die Sachkostenbei‐
träge bei den Schulen, bei denen 90 Prozent der Kosten vom Land getragen werden, entwickeln sich positiv.
Die Zuweisungen für die Kernzeitbetreuung sind mit einem Ansatz von 179.630 € geplant. Für das Jugend‐
begleiterprogramm erhält die Stadt voraussichtlich 15.100 €. Zudem sind 17.400 € für die Anschlussunter‐
bringungspauschale eingestellt, die Zuweisungen im Rahmen des Integrationslastenausgleichs sind entfal‐
len. Die übrigen Zuweisungen bewegen sich im Vorjahresrahmen.
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
T€
Wegen der vorgezogenen Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020 konnten die neuen Schülerzahlen für das Schuljahr 2019/2020 nicht im Haushalt berücksichtigt werden. Für schülerbe‐
zogene Ansätze wurde daher mit den Schülerzahlen des Schuljahres 2018/2019 gerechnet. Als Grundlage für die Berechnung der Sachkostenbeiträge 2020 wurde die Schullastenverordnung 2019 verwendet. Die Summe der Ansätze für Sachkostenbeiträge beträgt so kalkuliert 1.258.600 € (2019: 1.134.040 €). Darüber hinaus wurde der DigitalPakt Schule beschlossen, woraus der Bund insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellt. Die Stadt Ostfildern wird im Zeitraum bis 2022 hie‐
raus einen Betrag von 885.700 € erhalten. Die Höhe des Betrags bemisst sich an der jeweiligen Schulart, ähnlich der Verteilung der Sachkostenbeiträge. Auch beim Gymnasialen Schulverband wird mit einem För‐
Produkt‐gruppe Gebühren / Entgelte Haushalt 2019
12 20 00 00 Ordnungswesen 36.000 41.000 5.000 13,89
12 21 00 00 Verkehrswesen 35.000 51.000 16.000 45,71
12 22 00 01 Einwohnerwesen 294.000 294.000 0 0,00
12 22 00 02 Zuwanderung u. Integration 70.000 95.000 25.000 35,71
12 23 00 00 Standesamt 90.000 90.000 0 0,00
12 60 00 00 Feuerwehr Ostfildern 85.000 85.000 0 0,00
21 10 / 21 20 Kernzeitenbetreuung u.ä. 305.600 363.010 57.410 18,79
26 30 Musikschule 920.000 900.000 ‐20.000 ‐2,17
27 10 Volkshochschule 600.000 650.000 50.000 8,33
27 20 00 0X Stadtbücherei 62.600 57.100 ‐5.500 ‐8,79
28 10 02 Theater / Konzerte 26.000 26.000 0 0,00
31 40 01 XX Benutzungsgeb. Treffpunkte 142.500 133.500 ‐9.000 ‐6,32 31 40 02 00 Tagespflege Ostfildern 614.000 645.000 31.000 5,05 31 40 05 00 Obdachlosenunterkünfte 130.000 250.000 120.000 92,31 31 40 07 00 Anschlussunterbringung 720.000 1.000.000 280.000 38,89 36 50 Kindertagesstätten, Horte 2.015.080 2.094.790 79.710 3,96
51 11 1X 00 Gutachterausschuss 32.600 32.600 0 0,00
52 10 00 00 Bauordnung 299.750 372.650 72.900 24,32
53 50 00 0X Energiezentralen 146.710 273.500 126.790 86,42
54 60 01 00 Parkgebühren 237.500 243.000 5.500 2,32
55 30 00 01 Bestattungsgebühren 493.000 503.000 10.000 2,03
57 30 00 01 Marktgebühren 22.500 20.000 ‐2.500 ‐11,11
verschiedene Sonstige Gebühren 24.730 33.830 9.100 36,80
Summe 7.402.570 8.253.980 851.410 11,50
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Sowohl bei den Benutzungsgebühren für die Anschlussunterbringung für Flüchtlinge als auch bei den Ob‐ und Eintrittsgeldern. Im Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt 2.565.950 € (2019: 2.229.490 €) veran‐
schlagt. Die Miet‐ und Pachteinnahmen sind mit insgesamt 1.487.780 € (2019: 1.401.080 €) leicht gestie‐
gen. Die Verkaufserlöse von 85.500 € (2019: 87.000 €) gehen unmerklich zurück.
Bei den sonstigen privatrechtlichen Entgelten steigt der Ansatz um 156.210 € auf 802.130 €. Höhere Erträge sind auch aus vermischten privatrechtlichen Entgelten zu erwarten. Die Summe der Ansätze liegt mit 190.440 € um 95.000 € über den Vorjahresansätzen. Dies liegt vor allem an den gestiegenen Mitteln für die Gebäudeunterhaltung des Samariterstifts und des Gradmann‐Hauses in Ruit, die von der Gradmann‐
Stiftung vollständig ersetzt werden. Durch die Rückholung der Leitstelle in den städtischen Haushalt werden nun auch hier die Erträge und Aufwendungen brutto dargestellt. Gleichzeitig erhalten die Leitstelle, der Treffpunkt Parksiedlung sowie die Tagespflege geringere Erstattungen von der Stiftung.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Als Ersatz für Leistungen an andere Stellen erhält die Stadt Ostfildern Kostenerstattungen und Umlagen.
Ihnen liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Es handelt sich um Erstattungen von staatlichen Stellen, von Zweckverbänden sowie von Eigenbetrieben, um nur die wichtigsten Kostenträger zu nennen. Insgesamt sinken die Erträge aus diesen Erstattungen von 2019 auf 2020 um 58.070 € auf 1.449.670 €.
Aufgrund der Förderung für die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, woraus die Stadt einen Bundeszuschuss i.H.v. 16.120 € erhält, steigen die Erstattungen von 18.600 € auf 31.270 € an. Die Erstat‐
tungen vom Land mit insgesamt 96.000 € (2019: 117.000 €) reduzieren sich wieder auf den ursprünglichen Wert, da im Jahr 2020 keine Wahlen anstehen.
Die Erstattungen des Zweckverbands Gymnasialer Schulverband Ostfilder sinken um 114.500 € auf den ursprünglichen Wert mit 58.000 €, da der ab dem Haushaltsjahr 2019 laut einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden‐Württemberg geplante Verwaltungskostenbeitrag zwischen Stadt und Schulverband nicht eingeführt werden konnte. Vom sonstigen öffentlichen Bereich steigen die Erstattungen um 34.040 € auf 143.040 € an.
Der Ansatz für die Erstattungen der städtischen Eigenbetriebe steigt um 30.770 € auf 644.310 €. Infolge der Trennung der Einheitskasse von Stadt und Stadtwerken seit 01.01.2018 müssen die Personalkosten von Mitarbeiter/‐innen, welche anteilig bei der Stadt und den Stadtwerken beschäftigt sind, brutto im Gesamt‐
anteile aus verbundenen Unternehmen sinken auf 17.800 €. Dahinter stehen die Ausschüttung des hälfti‐
gen Jahresüberschusses 2019 des Neckar‐Elektrizitätsverbands sowie verschiedene kleinere Dividendener‐
träge.
Aktivierte Eigenleistungen
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ergeben sich keine größeren Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Die geplanten Erträge liegen summarisch bei 2.916.800 € (2019: 2.965.800 €). Änderungen sind bei der Konzessionsabgabe mit 1.821.000 € (+11.000 €), bei den Verwarnungs‐ und Bußgeldern (‐20.000 €) sowie bei den Säumniszuschlägen (‐40.000 €) zu verzeichnen.
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für die Finanzausgleichs‐ und die Kreisumlage werden seit dem Nachtragsplan 2018 aufgrund einer Prüfungsfeststellung der Gemeindeprüfungsanstalt nicht mehr als Ertrag, sondern als negativer Aufwand behandelt und somit unter den Transferaufwendungen veran‐
schlagt und verbucht. Kinderbetreuungsangebotes sowie im Bereich Hochbau für die Durchführung verschiedener Projekte ent‐
fällt. Insgesamt steigt die Gesamtzahl der Planstellen von 656,1 im Jahr 2019 um 12,4 auf 668,5 im Jahr 2020 (mit Eigenbetrieben). Einsparungen und Reduzierungen von insgesamt 13,8 Stellen stehen Neuschaf‐
fungen sowie Aufstockungen von insgesamt 26,2 Stellen gegenüber (hierin enthalten die Reduzierung der Leerstellen um insgesamt 7,2). Ohne Eigenbetriebe erhöht sich die Zahl der Stellen von 620,6 (2019) auf 632,0 (2020).
Der Globale Minderaufwand (pauschales Einsparziel) wird im Haushaltsjahr 2020 mit rund 1,0 % der Sum‐
me der Personalaufwendungen, also einem Betrag von ‐350.000 € eingeplant.
Die Grundlage für den Gesamtfinanzierungsbedarf bei den Personalausgaben bildet der gesetzlich vorge‐
schriebene Stellenplan, der als Anlage (gelbe Seiten) dem Haushaltsplan beigefügt ist. Das folgende Schau‐
bild soll die Entwicklung der Personalaufwendungen in den letzten Jahren im Vergleich zum Volumen des Ergebnishaushalts graphisch verdeutlichen. Dabei ist erkennbar, dass der Anteil der Personalaufwendungen am Gesamtvolumen der Aufwendungen im Ergebnishaushalt leicht steigt.