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Das Thema „Verkehr“ wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu diesem Bebauungsplan in-tensiv diskutiert. Insbesondere wurde mit den Bürgern über die möglichen Anschlüsse des Bauge-bietes an das örtliche Straßennetz diskutiert.

Das Plangebiet „K 2“ ist über die (einspurige) Bahnbrücke an der Guttenbergstraße im Osten, die Hubstraße im Süden sowie die Straße Am Höhenweg (1. Bauabschnitt der Ortsrandstraße) verkehr-lich angebunden.

Wichtiges Element der bisherigen Planungen war der Bau der Ortsrandstraße, welche eine Verbin-dung von der B 427 am westlichen Ortseingang von Kandel (Saarstraße) zur L 542 (Landauer Straße) hergestellt hat. Zielsetzung war eine Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs sowie die Vermei-dung von „Schleichverkehr“ durch bestehende bzw. neue Baugebiete.

Die verkehrlichen Auswirkungen wurden durch ein Verkehrsgutachten untersucht, welches auf-grund Veränderungen in der Planung mehrfach überarbeitet wurde. Das Gutachten ging von zwei Planfällen aus:

 Umsetzung der Baugebiete „K 2“ und „K 7“ bei gleichzeitiger Realisierung der Ortsrandstraße.

 Umsetzung der Baugebiete „K 2“ und „K 7“ bei verzögerter Realisierung der Ortsrandstraße.

Für den erstgenannten Planfall wurden Verkehrsentlastungen auf allen untersuchten Straßen fest-gestellt. Für die Ortsrandstraße wurde bis 2025 eine Verkehrsfrequenz von 3.400 Fahrzeugen je Tagprognostiziert.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Ortsrandstraße aufgrund zu geringer Verkehrsfrequenz nicht zuschussfähig ist und daher nicht realisiert werden kann. Daher sind die Ergebnisse des zwei-ten Planfalls für die Planung maßgebend. Die detaillierzwei-ten Ergebnisse sind dem Verkehrsgutachzwei-ten zu entnehmen.

Mit der Ausweisung eines Neubaugebietes sind regelmäßig zusätzliche Verkehrsbelastungen ver-bunden. Um eine gerechte Verteilung der Verkehrsmengen zu erreichen und auch kurze Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes zu ermöglichen, wurde der umfassend disku-tierte Anschluss des Baugebietes an die Hubstraße beibehalten.

Dabei bündelt die Verbindungsstraße zwischen Hubstraße und der Straße „Am Höhenweg“, den Verkehr aus den umliegenden Baugebieten, während das übrige Gebiet ausschließlich durch Wohn-straßen und kleinere Wohnhöfe erschlossen wird. Die Verbindungsstraße ist auch für den landwirt-schaftlichen Verkehr von Bedeutung.

Der Anschluss an die Guttenbergstraße erfolgt über die bestehende Eisenbahnbrücke. Diese ist zwar nur einspurig; aufgrund der geringen prognostizierten Fahrtenhäufigkeit ist dies jedoch akzep-tabel und soll auch der Verkehrsberuhigung dienen.

Die Darstellung der Belastungsdifferenzen zeigt dabei die Zunahmen im städtischen Straßennetz durch den zusätzlichen Verkehr durch „K 2“. Dabei stellt das Gutachten zwar Mehrverkehr in der Guttenbergstraße (Bahnübergang) sowie der Hubstraße fest, der Charakter als Erschließungsstraße mit Belastungen unter 2.000 Fahrzeugen je Tag bleibt jedoch erhalten. Insgesamt sind die Verkehrs-mengen auf den angrenzenden Straßen als moderat einzustufen. Die Leistungsfähigkeit der umlie-genden Straßen einschließlich der vorhandenen Knotenpunkte ist auch ausreichend, um die zusätz-lichen Verkehrsmengen aufzunehmen. Auf die diesbezügzusätz-lichen Inhalte der Verkehrsgutachten wird verwiesen. Sollten möglicherweise nicht absehbare Konflikte an Knotenpunkten auftreten, besteht die Möglichkeit diese durch Ertüchtigung der Knotenpunkte (z.B. Lichtsignalanlagen) zu lösen.

Die Hub- und Stresemannstraße sollen ebenfalls durch verkehrsrechtliche Reglungen vom Lkw-Ver-kehr geschützt werden. Der SchwerlastverLkw-Ver-kehr soll ausschließlich über die Straße „Am Höhenweg“

in das Baugebiet „K 2“ geführt werden.

Bei dem Anschluss an die Guttenbergstraße wurde sich mit der Frage eventueller Schleichverkehre auseinandergesetzt. Dabei wurde erwogen, dass es zu Schleichverkehr von der Saarstraße durch das Neubaugebiet K 2 über die Guttenbergstraße zur Landauer Straße kommen kann. Diese Situa-tion ist insbesondere bei geschlossenen Schranken am Bahnübergang in der Saarstraße zu erwar-ten. Um den Weg durch das Neubaugebiet unattraktiver zu gestalten, wurde während des Planauf-stellungsverfahren die Planung dergestalt überarbeitet, dass nun eine kurze Verbindung zwischen Hub- und Guttenbergstraße nicht mehr gegeben ist. Durch die Verlängerung der Wegstrecke wird die Nutzung als Schleichweg deutlich unattraktiver. Ergänzend kann durch verkehrsrechtliche Maß-nahmen Einfluss auf die Nutzung als Schleichweg genommen werden.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan wird zusätzlicher Verkehr erzeugt, der zusammenfassend betrachtet, auch bei Entfall der Ortsrandstraße durch das vorhandene Straßennetz aufgenommen werden kann.

In einer weitergehenden Ergänzung des Verkehrsgutachtens wurden die Auswirkungen des Bauge-bietes „K 2“ auf das Hauptverkehrsstraßennetz untersucht. Hierfür wurden auf Grundlage der Be-standsdaten die Verkehrsmengen für 2030 prognostiziert und die Zunahmen durch „K 2“ ermittelt.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den untersuchten Stellen nur geringe Zuwächse von weniger als 5 % zu erwarten sind. Lediglich durch den verkehrlichen Abfluss nach Süden ist auf der Lauterburger Straße mit einer Zunahme von 6 % zu rechnen.

Fuß- und Radwege durchziehen vor allem die öffentlichen Grünflächen, sie verknüpfen damit die verschiedenen Stichstraßen. Darüber hinaus sollen die geplanten kurzen Stichstraßen ruhige Wohn-höfe gewährleisten.

Der ruhende Verkehr organisiert sich auf den privaten Grundstücksflächen, wobei in den Erschlie-ßungsstraßen zusätzlich dezentral Stellplätze im öffentlichen Straßenraum angeordnet werden können. Auf die ausreichende Versorgung des Gebietes mit öffentlichen Parkmöglichkeiten wurde bei der Planung besonderer Wert gelegt.

Im Verlauf des Planungsprozesses wurde im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Stresemann-straße Hausnr. 10 und 12 eine weitere Baumöglichkeit westlich des Kindergartens aufgenommen.

Dieses Baugrundstück liegt innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche.

Die Erschließung dieses Grundstücks ist über den Mandelweg vorgesehen. Der geplante Zufahrts-bereich war bislang im angrenzenden Bebauungsplan „Am Höhenweg“ als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Durch die nun geplante Zufahrt ist eine Änderung der Flächenfestsetzung als Verkehrs-fläche erforderlich. Der Rat der Stadt Kandel hat sich im Zuge der Planung mit den Erschließungsal-ternativen u.a. die Erschließung für dieses Grundstück über die Stresemannstraße bzw. über die Verbindungsstraße Hubstraße/Höhenweg auseinandergesetzt. Da die Fläche für die Zufahrt bereits in den ursprünglichen Konzepten für das Baugebiet am Höhenweg als Verkehrsfläche vorgesehen war und diese Lösung hinsichtlich des Aufwandes die günstigste Lösung darstellt, wurde die im Be-bauungsplan enthaltene Lösung gewählt.

Dabei wurden die Auswirkungen auf die benachbarten Grundstücke hinsichtlich des zusätzlichen Verkehrs und des Entfalls von Stellplätzen in die Erwägungen einbezogen. Der durch maximal zwei Wohneinheiten erwartende zusätzliche Verkehr und Parkdruck werden als derart gering einge-schätzt, dass die örtliche Situation für die Anlieger in unzumutbarer Weise verändert wird.

Bei der Planung war der landwirtschaftliche Verkehr zu beachten, der das Plangebiet derzeit über einen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweg kreuzt. Über die neu entstehende Straße sowie einen außerhalb des Plangebietes vorgesehenen neuen Feldweg ist der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin gewährleistet.