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Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten

Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Lebensstätten in ihrer räumlichen Ausdeh-nung sowie in einem günstigen Erhaltungszustand. Bezogen auf das jeweilige FFH-Gebiet sind damit gemäß FFH-RL die räumliche Ausdehnung und zumindest der Erhaltungszustand zu erhalten, der zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung vorhanden war. Dies schließt auch die Wiederherstellung von Lebensstätten ein, bei denen im Vergleich zu früheren Kartierungen ein Verlust bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungszustands eingetreten ist. .

5.2.1 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung eines Mosaiks aus ausreichend besonnten, möglichst fischfreien, flachen, vegetationsarmen, zumeist temporären Klein- und Kleinstgewäs-ser, wie in Fahrspuren, an Wurzeltellern oder in Abbaugebieten

• Erhaltung von Laub- und Mischwäldern, Feuchtwiesen und Ruderalflächen, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren ge-eigneten Kleinstrukturen im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Som-merlebensräume und Winterquartiere

• Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den jeweiligen Teillebensräu-men

Entwicklungsziele:

• Anlage bzw. Belassen von temporären Kleinstgewässern im Zuge von Durch-forstungsmaßnahmen im Teilgebiet Withau südlich Schömberg

• Verbesserung der Boden- und Belichtungsverhältnisse durch Förderung von Laubgehölzen im potentiellen Lebensraum der Gelbbauchunke im Teilge-biet Withau

• Schaffung wärmebegünstigter offener Temporärgewässer im Teilgebiet Lin-senbergweiher.

5.2.2 Groppe (Cottus gobio) [1163]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen, dauerhaft wasserführenden Fließ-gewässern mit lockerer, kiesiger bis steiniger Gewässersohle und einer na-türlichen Gewässerdynamik

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Feinsedimentein-trägen

• Erhaltung von geeigneten Versteck- und Laichmöglichkeiten wie Totholz, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Uferunterspülungen und Hohlräume

• Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern, auch im Hinblick auf die Ver-meidung selbst niedriger Gewässerabstürze und Sohlschwellen

• Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf einen ausreichenden Fischschutz im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Anbindung (Vernetzung) der Fließgewässer durch Optimie-rung der Durchlässe an Feldwegen und Straßen (Einzelfallbetrachtung).

• Herstellung der Durchgängigkeit für die Groppe an bestehenden Querbauwer-ken, insbesondere in der Starzel bei Wellendingen (außerhalb des FFH-Gebiets).

• Verbesserung der Wasserqualität der Fließgewässer durch Reduzierung der punktuellen und diffusen Schmutzfrachten, Nährstoff- und Feinsedimentein-träge aus der Land- und Forstwirtschaft.

• Entwicklung des Groppenbestands durch strukturelle Aufwertung von mono-tonen Fließgewässerabschnitten, wie z. B im Schmellbach unterhalb von Schömberg sowie im Hangelbrunnengraben.

5.2.3 Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) [*1093]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von naturnahen, reich strukturierten, dauerhaft wasserführenden, vorzugsweise kleinen Fließgewässern mit einer natürlichen Gewässerdy-namik und zahlreichen Versteckmöglichkeiten, wie lückige Steinauflagen, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Totholz oder überhängende Uferberei-che

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Einträgen, insbe-sondere von Insektiziden

• Erhaltung von standorttypischen Ufergehölzen

• Erhaltung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Vorkommen von Steinkrebsen und invasiven Flusskrebsen zur Vermeidung einer Einschleppung der Krebspest oder einer Verdrängung durch Konkurrenz

• Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhal-tung und -bewirtschafGewässerunterhal-tung unter EinhalGewässerunterhal-tung einer strikten Krebspestprophy-laxe

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von neuen Steinkrebs-Habitaten angrenzend an besiedelte Le-bensstätten (Vergrößerung und Verbesserung des Lebensraums) durch strukturelle Gewässeraufwertung beispielsweise im Hangelbrunnengraben im Einzugsgebiet der Starzel und im Schwarzenbachsystem insbesondere im Oberlauf (Schmellbach)

• Ansiedlung des Steinkrebses in dauerhaft wasserführenden Fließgewässern mit einem guten Potenzial.

5.2.4 Kleine Flussmuschel (Unio crassus) [1032]

Aufgrund fehlender aktueller Nachweise der Art werden keine Erhaltungs- und Entwicklungs-ziele benannt.

5.2.5 Grünes Koboldmoos (Buxbaumia viridis) [1386]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von Tannen- und Fichtenmischwäldern luft- und bodenfeuchter Standorte, insbesondere in Tallagen, Gewässernähe und in Schatthängen

• Erhaltung eines luft- und bodenfeuchten Waldinnenklimas bei geringer Licht- und Windexposition

• Erhaltung von Fichten- und Tannentotholz bis zum völligen Zerfall, insbeson-dere von Stubben sowie stärkerem liegendem Totholz

• Erhaltung der besiedelten Totholzstrukturen

• Erhaltung der Moosvorkommen, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Ein-trägen, insbesondere von Kalk

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Lebensstättenkontinuität durch Überführung von einschichtigen Waldbeständen in Nadelbaumdauerwaldbeständen.

5.2.6 Frauenschuh (Cypripedium calceolus) [1902]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von wärmebegünstigten Säumen, Waldrändern und Wäldern auf kalkhaltigen Lehm- und Tonböden sowie Rohböden mäßig nährstoffreicher Standorte mit Moderhumus

• Erhaltung eines Mosaiks halbsonniger Standorte mit lockerer Strauch- und Baumschicht

• Erhaltung von Rohböden als Lebensraum der, den Frauenschuh bestäuben-den, Sandbienen (Andrena spec.)

• Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Bewirtschaftung oder Pflege, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Tritt und Befahrung

Entwicklungsziele:

• Schaffung günstiger Standortsbedingungen (lichte bis halbschattige Standorte mit geeigneten Nadelbaumarten, v.a. Wald-Kiefer) an weiteren Stellen in der unmittelbaren Umgebung der Lebensstätte.

6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die nachstehenden Maßnahmen sind Empfehlungen, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu führen, dass in einem Natura 2000-Gebiet:

• die im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebensraumtypen und Arten nicht verschwinden,

• die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

• die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zu-stände verschieben.

Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Vorkommen neu zu schaffen oder den Erhaltungs-zustand von Vorkommen zu verbessern. Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die über die Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen.

Im Einzelfall können zur Erreichung der Erhaltungsziele auch andere als im MaP vorge-schlagene Erhaltungsmaßnahmen möglich sein. Diese sollten dann mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt werden.