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5.3.1 Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017] und Seeadler (Haliaeetus albicilla) [A075]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der fischreichen Gewässer.

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Es sind keine Entwicklungsziele für diese Arten vorgesehen.

5.3.2 Reiher (Rohrdommel (Botaurus stellaris) [A021], Silberreiher (Ardea alba) [A027]) Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenland-schaften.

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen.

 Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerberei-chen.

 Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen.

 Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grund-wasserständen.

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Groß-insekten, Reptilien und Regenwürmern.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Schaffung einer naturnahen Rheinaue mit Fließgewässerdynamik.

5.3.3 Storchenvögel (Weißstorch) [A031]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der naturnahen Flussniederungen.

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen.

 Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, unge-sicherte Schornsteine und Windkraftanlagen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Groß-insekten, Reptilien und Regenwürmern.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nah-rungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Es sind keine Entwicklungsziele formuliert.

5.3.4 Entenvögel (Saatgans [A039], Blässgans [A041], Graugans [A043], Pfeifente [A050], Schnatterente [A051], Krickente [A052], Stockente [A053], Reiherente [A061], Schellente [A067], Zwergsäger [A068], Zwergtaucher [A004], Haubentaucher [A005])

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenland-schaften.

 Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer.

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation.

 Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Alters-struktur und Großseggenrieden.

 Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente.

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchenten und Sägern gewährleistet.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen.

 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Le-bensstätten.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insek-ten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchente.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Entlandung verlandender Gewässer.

 Verbesserung der Fließ- und Hochwasserdynamik in Verbindung mit einer strukturellen Aufwer-tung der Fließ- und Stillgewässer.

5.3.5 Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich.

 Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft.

 Erhaltung von Grünland.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Einzelgehölzen mit reicher Saumstruktur

5.3.6 Rotmilan (Milvus milvus) [A074]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich.

 Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft.

 Erhaltung von Grünland.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Einzelgehölzen mit reicher Saumstruktur.

5.3.7 Kornweihe (Circus cyaneus) [A082]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der Röhrichte.

 Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze.

Entwicklungsziele:

 Es sind keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.3.8 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwie-sen.

 Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen.

 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern.

 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von abwechslungsreich strukturierten Landschaften mit wertvollen Gehölzsäumen.

 Verbesserung des Nahrungshabitats in Verbindung mit einer naturnahen Fließgewässer- und Hochwasserdynamik, der Neuschaffung und Unterhaltung von Gewässern.

5.3.9 Watvögel (Großer Brachvogel (Numenius arquata) [A160], Bruchwasserläufer (Tringa glareola) [A166], Kampfläufer (Philomachus pugnax) [A151], Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142])

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der naturnahen Flussniederungen.

 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen.

 Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken.

 Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Neuschaffung von Flachgewässern und Optimierung der Wässerungszeiten im NSG „Elzwie-sen“.

5.3.10 Hohltaube (Columba oenas) [A207]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen.

Entwicklungsziele:

 Anlage von Naturschutzäckern.

5.3.11 Eisvogel (Alcedo atthis) [A229]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer.

 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Uferge-hölze mit über das Gewässer hängenden Ästen.

 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.

 Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nah-rungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Zulassen eines naturnahen Wasserregimes in Bezug auf Fließgewässer- und Hochwasserdy-namik und damit verbunden eines erhöhten Strukturreichtums der Ufer.

 Strukturelle Aufwertung von Fließgewässern.

5.3.12 Bienenfresser (Merops apiaster) [A230]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von insektenreichem Grünland.

 Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen.

 Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche.

 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nah-rungsgebiete.

Entwicklungsziele:

 Es sind keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.3.13 Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) [A276]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten.

 Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, un-befestigten Feldwegen sowie Rand- und Reststreifen sowie von Brachfächen.

 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen.

Entwicklungsziele:

 Anlage von Naturschutzäckern und –Brachen.

5.3.14 Braunkehlchen (Saxicola rubetra) [A275]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomplexen.

 Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Reststreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen.

 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten.

Entwicklungsziele:

 Anlage von Naturschutzäckern und Brachen.

5.3.15 Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebiete.

 Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- o-der stachelbewehrte Gehölze.

 Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft.

 Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen

 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Einzelgehölzen mit Sonderstrukturen wie lichten Traufen und Dornensträu-chern.

 Entwicklung von Hochstammobstwiesen.

5.3.16 Raubwürger (Lanius excubitor) [A340]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Ein-zelbüsche und –bäume und unbefestigte Feldwege.

 Erhaltung von magerem Grünland.

 Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreife.

 Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Stra-ßen.

 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Einzelgehölzen mit Sonderstrukturen wie lichten Traufen und Dornensträu-chern.

 Entwicklung von Hochstammobstwiesen.

5.3.17 Grauammer (Emberiza calandra) [A383]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren.

 Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen.

 Erhaltung von Gras- und Erdwegen.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen.