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Dieses Kapitel beschreibt ausschließlich Beeinträchtigungen, die das Natura 2000-Gebiet als Ganzes betreffen. Allgemeine lebensraum- und artspezifische Beeinträchtigungen sind bereits im Kapitel 3.2 aufgeführt und werden hier nicht wiederholt.

3.4.1 Fortschreitende Sukzession durch fehlende Auendynamik

Die fehlende Auendynamik hat in der gesamten Rheinaue zur Folge, dass abgeschnittene Altarme und Stillgewässer sowie zeitweise wasserführende Mulden starker Verlandung unterliegen. Einige Bereiche, die Lebensstätten verschiedener Tierarten darstellen, weisen bereits Ansammlungen von Faulschlamm (Sapropel), verursacht durch kontinuierlichen Laubeintrag, auf. Die ehemaligen Schluten sind zu großen Teilen von flächig ausgebildeten Schilfröhrichten bewachsen. Auch die charakteristischen „Gießen“, oligo- bis mesotrophe Quellgewässer, die meist als LRT Kalkreiche, nährstoffarme Gewässer mit Arm-leuchteralgen [3140] kartiert wurden, sind teilweise von dieser Beeinträchtigung betroffen.

Auch in der Alten Elz findet Auendynamik aufgrund der am Einlassbauwerk am Leopoldskanal bei Rie-gel regulierten Wasserzufuhr nicht mehr statt. Zwar kommt es nicht zur großflächigen Bildung schlam-miger Sedimentschichten, aber die fehlende Hydrodynamik wirkt sich negativ auf die Natürlichkeit und Strukturvielfalt des Gewässers aus und beeinträchtigt ebenso den gewässerbegleitenden Auwaldstrei-fen.

3.4.2 Freizeitbetrieb sowie Jagd- und Fischereiausübung in den Naturschutzgebieten Naturschutzgebiet „Taubergießen“:

Im Gebiet herrscht, neben der Jagd-, Berufs- und Freizeitfischereiausübung, ein hoher Freizeitbetrieb durch Badegäste, Kanuten und sonstige Erholungssuchende. Vor allem der Taubergießen wird von Einheimischen und Touristen als Ausflugsziel genutzt. Die Interessen der Besucher sind wie in anderen Naturschutzgebieten divers.

Nennenswerte Belastungen durch die allgemeine Erholungsnutzung bestehen in der teilweise ausufern-den Nutzung von Pkw auf ausufern-den asphaltierten Straßen – einschließlich für den normalen Verkehr gesperr-ter Abschnitte.

Freilaufende Hunde sind vor allem im Offenland des Gebiets ein Problem.

Schäden verursacht auch der „Orchideentourismus“ vor allem entlang des Rhein-Hauptdamms. Hier sind nicht nur regelmäßig Trampelpfade zu den verschiedenen Arten zu erkennen, teilweise werden diese auch von Besuchern mitgenommen (abgepflückt oder gar ausgegraben). Der Radtourismus ent-lang der Dämme wird naturschutzfachlich zunächst weniger als Gefährdung eingestuft.

Ein weiteres Problem stellt der bei größeren Hochwassern auf ca. 50 ha Wald im NSG eingeschwemmte Müll aus dem Leopoldskanal.

Regionale Bildungseinrichtungen bieten Exkursionen mit sachkundiger Führung an. Das Naturzentrum Rheinauen Rust ist mit über 20.000 Besuchern pro Jahr eine zentrale Institution der Öffentlichkeitsarbeit und -information im Taubergießengebiet. Der Ansatz, überwiegend Angebote außerhalb des Natur-schutzgebietes zu machen, ist ein wesentlicher Baustein in der Ablenkungsstrategie für das sensible Schutzgebiet. Das Naturzentrum Rheinauen Rust bietet ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm für Einzelpersonen, Gruppen und Schulklassen (BHM et al. 2016).

Kahnfahrten und Kanufahren:

Beworben werden im Internet vor allem die Kahnfahrten im Taubergießen. Die französische Webseite http://baba-regio.pagesperso-orange.fr/ listet 15 Anbieter in Rust und drei Anbieter in Kappel-Grafen-hausen auf.

Vier Anbieter aus Rust, drei Anbieter aus Rheinhausen und zwei Anbieter aus Kappel-Grafenhausen bieten Kahn- oder Kanutouren im Taubergießen auf eigenen Webseiten an. In der Kanuszene ist das Gebiet bekannt und es werden z.B. Vereinsausflüge zur Befahrung des Taubergießens organisiert. Zwi-schen Wittenweier und dem Leopoldskanal gibt es 7 Einstiegsstellen. Entlang des Inneren Rheins be-finden sich einige gesperrte Bereiche, die ausgeschildert sind, ansonsten ist das Befahren ganzjährig erlaubt.

Die Bootsfahrstrecke ist Teil einer durchgehenden Paddelstrecke und wird im Tourenführer "Flussperlen am Oberrhein" (Wolf Bresch) vorgestellt. Für alle anderen Wasserwege gilt ein striktes Befahrungsver-bot mit Ausnahmen für die Berufsfischerei. Private Kanu- oder Schlauchbootfahrer nutzen besonders von Freitagnachmittag bis Sonntagvormittag die Bootsfahrstrecke. Verschiedene Akteure z.B. NABU stellen fest, dass private Bootsfahrer, meist unabsichtlich, auch die gesperrten Gewässer befahren. Vor allem an der Herrenkopfbrücke wurden speziell in den Sommermonaten 2017 viele „verirrte“ Bootsfah-rer angetroffen. In einem Bericht des NABU (August 2017) wurde die mangelhafte Beschilderung doku-mentiert. Die Beschilderung wurde 2018 aktualisiert. Höhepunkte der Nutzung durch Private sind vor allem Feiertage und Wochenenden von April bis August. Kanus werden von gewerblichen Firmen bis an oder kurz vor die Grenzen des Naturschutzgebietes gebracht und von der Ausstiegsstelle außerhalb des Schutzgebietes wieder abgeholt.

In den Gemeinden Rust, Rheinau, Kappel-Grafenhausen gibt es auf tradierten Rechten der Fischer-zünfte beruhende Lizenzen für Kahnfahrten mit Gästen, die von Fischerfamilien wahrgenommen wer-den. Pro Lizenz dürfen nur zwei Kahnfahrten mit maximal je 12 Personen pro Tag durchgeführt werwer-den.

Das Boot muss gekennzeichnet sein.

Da die Anzahl an Kanuten auf dem Inneren Rhein insgesamt hoch ist, ist von einer stärkeren Beein-trächtigung der Fließgewässer und der dort vorkommenden Vogelarten wie dem Eisvogel auszugehen.

Berufs- und Freizeitfischerei:

Bis heute sind die Ruster Fischer in allen Fließgewässern auf Gemarkung Rust und Kappel zur Fischerei berechtigt. Die Fische, wie Aale, Barsche, Hechte und Weißfische, werden mit Reusen und Stellnetzen gefangen. Die Mitgliedschaft in der Fischerzunft erlangen nur die Söhne eines Mitgliedes im Alter von 21 Jahren. Durch diese Regelung bleibt das Fischrecht im Besitz weniger Familien.

Es gibt derzeit keine ausgewiesenen Rückzugsräume für Wasservögel. Im Rahmen der ornithologi-schen Untersuchungen für den Managementplan wurde mehrfach festgestellt, dass etliche Wasservö-gel große Fluchtdistanzen zu Menschen einhielten. Dies gilt zum Beispiel für den Gänsesäger oder Reiherenten während der Brutzeit, aber auch für die meisten Entenarten zur Rastzeit. Gegenteilige Be-obachtungen, nämlich die Gewöhnung einzelner Stockenten an Bootsfahrer (die Tiere kommen gezielt zu den Booten und schauen, ob dort gefüttert wird), dürfen hier nicht über das normale Verhalten hin-wegtäuschen.

Naturschutzgebiet „Rheinniederung Wyhl-Weisweil“:

Kahnfahrten und Kanufahren:

Im Gebiet ist das Befahren der „Bootswanderstrecke“ von 8 bis 20 Uhr mit Booten ohne Motorantrieb erlaubt. Gewerbsmäßige organisierte und durchgeführte Fahrten sind nicht zulässig. Außerhalb dieser ausgewiesenen Strecke ist das Bootfahren nicht erlaubt. Vor allem Kahnfahrer weisen Kanufahrer auf die bestehenden Verbote hin. Auch das Baden und Tauchen ist untersagt.

Berufs- und Freizeitfischerei:

Im Naturschutzgebiet „Rheinniederung Wyhl-Weisweil“ wird am aufgestauten Rhein oberhalb des Stau-wehres Rhinau, im Restrhein und an den Altarmen geangelt. Es gibt derzeit keine ausgewiesenen Rück-zugsräume für Wasservögel. Im Allgemeinen ist in den ausgeleiteten Rheinschlingen ein Fischen vom Boot aus den Berufsfischern vorbehalten. Anderen Fischereiausübungsberechtigten ist dort ein Angeln vom Boot, auch ohne Motor, nicht erlaubt. Das Recht im Stauraum und in der ausgeleiteten Rheinstre-cke bis etwa zur Mündung des Leopoldkanals liegt im Eigentum einer Fischerzunft, welche an die Re-geln in den Landespachtverträgen nicht gebunden ist. Die zahlreichen Angler mit Berechtigungsschein haben auch eine Zufahrtsberechtigung mit dem Pkw für das Schutzgebiet.

Der Stauraum der Staustufe Rhinau liegt außerhalb des Natur- und Vogelschutzgebiets. Das Vogel-schutzgebiet beginnt unterhalb des Stauwehres und umfasst den sogenannten Restrhein ab der Staats-grenze, also in der Mitte des Flusses. Für die fischereiliche Nutzung gelten folgende Vorschriften:

Im Allgemeinen ist in den ausgeleiteten Rheinschlingen ein Fischen vom Boot aus den Berufsfischern vorbehalten. Die Ausübung der Freizeitfischerei ist dort vom Boot aus, auch ohne Motor, nicht erlaubt.

Für andere Formen der Freizeitfischerei wird ein Erlaubnisschein benötigt.

Auf der französischen Rheinseite bestehen generell keine Einschränkungen hinsichtlich der Fischerei vom Boot aus. Aus fachlicher Sicht wäre es zum Schutz des international bedeutsamen Überwinte-rungs- und Rastgebietes für Vögel geboten, den gesamten Restrhein, auch auf der französischen Seite, von November bis Mitte März für motorgetriebene Boote zu sperren.

Oberhalb und unterhalb der Staustufe bestehen Störungen von Wasservögeln, auch durch fischereili-che Nutzungen. Gerade die beobachteten sehr hohen Fluchtdistanzen sind ein Indiz, dass Störungen regelmäßig stattfinden.

Jagd:

Das Kirren von Wasservögeln ist nicht vor dem 1. September sowie nur außerhalb von Gießen erlaubt.

Naturschutzgebiet „Elzwiesen“:

Das NSG „Elzwiesen“ wird von Anwohnern und Hundespaziergängern frequentiert, aber aufgrund sei-ner Nähe zum Freizeitpark Rust auch von Tagestouristen. An manchen Tagen fahren ganze Autokara-wanen auf den Feldwegen des Gebiets Richtung Europapark, um den Staus auf den Zufahrtstraßen zu entgehen. Teilweise wird dies von der Polizei bereits kontrolliert. Die alte Ringsheimer Straße ist zwar offiziell gesperrt, wird jedoch von Anwohnern trotzdem regelmäßig genutzt. Da die Straße direkt entlang der Lebensstätte des Großen Brachvogels verläuft, ist hier eine dauerhafte Störung wahrscheinlich.

Auch ist im Rahmen des Gebietsmanagements aufgefallen, dass regelmäßig Spaziergänger mit Hun-den entlang der Dämme unterwegs sind. Die Elzdämme sind seit Langem von 1. März bis 30. Juni komplett, also auch für Fußgänger gesperrt, aber erst seit 2017 wird durch eine verbesserte Beschilde-rung, neu installierte Infotafeln sowie die Absperrung mit Ketten die Sperrung der Dämme für Spazier-gänger in den für die Brutvögel des Gebiets sensiblen Zeiten stärker hervorgehoben und auch über-wacht. Auch auf anderen Wegen im Gebiet stellen freilaufende Hunde sowie deren oftmals uneinsich-tige Halter ein Problem dar. Die Elz unterliegt einer intensiven Nutzung durch private Kanu- und Kajak-fahrer sowie durch kommerzielle Anbieter.

3.4.3 Zu hohe Wilddichte

Durch zu hohe Wilddichten kann es zu Schäden an Lebensraumtypen oder Populationen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie kommen. Beispiele aus dem NSG „Elzwie-sen“ sind die alljährlichen Verluste von Eiern bzw. Jungtieren des Großen Brachvogels, die in erster Linie auf Prädation durch Füchse zurückgeführt werden, sowie in den letzten Jahren vermehrt auftre-tende Wildschweinwühlungen, welche auch Magere Flachland-Mähwiesen beeinträchtigen.

3.4.4 Neobiota

Neophyten breiten sich häufig entlang von Gewässern aus. Daher besteht eine potentielle Gefahr einer Artenveränderung im Gebiet. Entlang der Ufer des Rheins sowie des Leopoldkanals und an manchen Ufern sind bereits fleckenweise Herde des Staudenknöterichs (Reynoutria spp.) zu verzeichnen. Vor allem auf dem gesamten Hochwasserdamm, entlang des Rheinseitendamms und in der Krautschicht der Auwälder ist die Riesen-Goldrute (Solidago gigantea) vorhanden, bildet jedoch keine großflächigen

Gleiches gilt für das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), das punktuell bereits bestandsbildend vorhanden ist. Eine größere Gefährdung stellt die Gewöhnliche Robinie (Robinia pseudoacacia) dar, die auf beiden Dämmen punktuell zur Verbuschung und zum Nährstoffeintrag durch Stickstofffixierung beiträgt.

In Teilen des Gewässernetzes im Gebiet kommen nachweislich die drei invasiven Schwarzmeergrun-deln Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus), Kesslergrundel (Ponticola kessleri) und Mar-morgrundel (Proterorhinus marmoratus) vor. Sie wurden an 12 der 20 Probestrecken zur Erfassung der FFH-Fischarten, zum Teil in dominanten Anteilen, festgestellt (anzahlmäßiger Anteil am Fischbestand bis zu etwa 94%). Die hohe Nachweisfrequenz zeigt, dass diese Grundelarten, insbesondere die Schwarzmundgrundel, sehr weit über das Gebiet verbreitet sind. Insbesondere bei heimischen Fischar-ten mit ähnlichen Habitatpräferenzen, wie zum Beispiel die Groppe (Cottus gobio), sind in Folge des Konkurrenz- und Prädationsdrucks Bestandsrückgänge oder bereichsweise sogar eine vollständige Verdrängung zu erwarten. Angesichts der z. T. sehr hohen Bestandsdichten der Grundeln und ihres mehrfach beobachteten aggressiven Verhaltens sind zudem weitere Beeinträchtigungen der aquati-schen Fauna, z.B. auf Libelenlarven, in Betracht zu ziehen.

Als weitere invasive Arten mit starkem Einfluss kommen die Grobgestreifte Körbchenmuschel (Corbi-cula fluminea) und die Dreikantmuschel (Dreissena polymorpha) vor. Während die Dreikantmuschel vorrangig in den rheinangebundenen Seen und untergeordnet auch in manchen Altrheingewässern auf-tritt, kommt die Grobgestreifte Körbchenmuschel nahezu in allen Fließgewässern im Gebiet vor. Bei hohen Bestandsdichten dieser Muscheln ergeben sich insbesondere für ebenfalls filtrierende Arten, wie die heimischen Muscheln, Beeinträchtigungen durch direkte Konkurrenz um Nahrung und Lebensraum.

Die Dreikantmuschel kann zudem durch dauerhafte Anheftung, die Bewegungsmöglichkeit anderer Großmuscheln stark einschränken. Des Weiteren stellen die Leerschalen der Grobgestreiften Körb-chenmuschel bereichsweise das dominierende Sohlsubstrat dar. Nachteilige Auswirkungen auf im Sohlsubstrat (hyporheisches Interstitial) lebende Kleinlebewesen, darunter die Grüne Flussjungfer (O-phiogomphus cecilia, siehe Kap. 3.3.4, S. 53) und eventuell auch auf Fischarten, deren Siedlungs- bzw.

Laichsubstrate von den Schalen überdeckt werden, sind daher ebenfalls in Erwägung zu ziehen.

Eine ernste Gefährdung der heimischen Großmuschelarten stellt die im Gebiet weit verbreitete Bisam-ratte (Ondatra zibethicus) dar. Der Fraßdruck dieser Art kann zu erheblichen Bestandsrückgängen der Muschelvorkommen führen. Einhergehend wird die auf heimische Großmuscheln angewiesene Klein-fischart Bitterling ebenfalls durch das Vorkommen der Bisamratte beeinträchtigt (siehe Kap. 3.3.15, S.

67).

3.4.5 Licht- und Geräuschimmissionen

Vor allem der südöstliche Teil der Elzwiesen liegt nahe an der A5 und unterliegt entsprechenden ver-kehrsbedingten Beeinträchtigungen. Vor allem Lichtimmissionen, die innerhalb der Natura 2000-Ge-biete entstehen oder von außerhalb in diese hineinwirken, können eine erhebliche Beeinträchtigung für dort lebende, rastende und übernachtende Tierarten darstellen (näheres hierzu siehe Kap. 5.7.18, S.

229).

3.4.6 Eschentriebsterben in grundwasserbetonten Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten

Die durch den Pilz Hymenoscyphus fraxineus (Eschenstengelbecherchen) verursachte Erkrankung der Esche ist 2006 in Baden-Württemberg zum ersten Mal aufgetreten. Die Befallsdynamik und der Scha-densverlauf haben sich seit ca. 2015 auffallend beschleunigt.

Das Eschentriebsterben kann sich im FFH-Gebiet vor allem auf die Lebensraumtypen [9130] „Wald-meister-Buchenwälder“, [9160] „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“, [91F0] „Hartholzauwälder“

sowie [*91E0] „Auenwälder mit Erle, Esche und Weide“ auswirken. Neben Lebensraumtypen können auch Lebensstätten beeinträchtigt oder gefährdet werden, die in Waldbeständen mit hohen Eschenan-teilen liegen.

Die Infizierung erfolgt über die Blätter, im weiteren Verlauf kann der Pilz in die Triebe einwachsen. Dies verursacht das typische Triebsterben, dass sich über mehrere Jahre in einem Zurücksterben der Krone äußern und zum Absterben des Baumes führen kann. Darüber hinaus kann der Pilz die Eschen auch am Wurzelansatz besiedeln und Stammfußnekrosen verursachen. Andere holzzerstörende Pilze, vor allem der Hallimasch (Armillaria spp.), können daraufhin den Wurzelansatz infizieren und zu Stockfäu-len führen. Dies bedeutet nicht nur ein baldiges Absterben des Baumes, sondern auch ein massives Problem für die Arbeits- und Verkehrssicherheit. Bei einem sehr kleinen Anteil der Eschen scheinen

summieren, sodass nach wie vor vollständig gesunde oder nur schwach befallene Bäume in direkter Nachbarschaft zu stark erkrankten Individuen zu finden sind.

Bei einem Ausfall der Esche oder einer Nutzung von erkrankten oder bereits abgestorbenen Eschen könnten auch nicht-lebensraumtypische Baumarten den Platz der Esche einnehmen. Dies kann zu einer Verschlechterung oder gar zum Verlust der LRT-Eigenschaft führen. Um den FFH-LRT zu erhalten, ist der Ausfall der Esche in solchen Fällen mit dem Anbau lebensraumtypischer Baumarten zu kompensie-ren. In Abhängigkeit des jeweiligen Standortes und des Lebensraumtyps sind u.a. Stieleiche, Berg-ahorn, SpitzBerg-ahorn, Bergulme, Flatterulme, Schwarzerle, Gewöhnliche Traubenkirsche, Silberweide, Bruchweide, Schwarzpappel zu empfehlen. Ebenso ist auf die Erhaltung von Habitatstrukturen zu ach-ten. In Anhalt an das Alt- und Totholzkonzept Baden-Württemberg (ForstBW 2016) sollten daher Habi-tatbaum-, Altholz- und Totholzgruppen im angemessenen Umfang ausgewiesen werden. Wo dies aus Gründen der Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sollte zumindest liegendes Totholz ausreichend vor Ort verbleiben. Auf das Schreiben des MLR vom 26.01.2015 „Bewältigung von Schadereignissen in NATURA 2000 Gebieten; Eschentriebsterben“ (Az.:

52-8830.10) sowie die Broschüre „ForstBW Praxis – Herausforderung Eschentriebsterben: Waldbauli-che Behandlung geschädigter EsWaldbauli-chenbestände“ (ForstBW 2018) wird verwiesen.

3.4.7 Zerschneidung und Isolierung

Durch zunehmenden Ausbau der Infrastruktur, Intensivierung der Landwirtschaft und Wachstum von Wohn- und Gewerbegebieten besteht für das Gebiet eine anhaltende und tendenziell zunehmende Ge-fahr der Isolierung. Eine dauerhafte Anbindung des Gebiets im Rahmen von Biotopvernetzungen an die benachbarten FFH-Gebiete und sonstigen Schutzgebiete ist eine mögliche Lösung, die ökologische Vernetzung und die Stabilisierung der Metapopulationen verschiedener Tierarten aufrecht zu erhalten.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Helle Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius), dessen südliche Verbreitungsgrenze in Baden-Württemberg im FFH-Gebiet liegt.

Eine dauerhafte Verbindung mit den bestehenden nördlichen Populationen durch Entwicklung von blü-tenreichen Saumstrukturen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes ist in diesem Fall essentiell.