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3.5 Weitere naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets

3.5.2 Fauna

3.5.2.10 Amphibien

Neben den beiden Zielarten Kammmolch und Gelbbauchunke ist aus herpetologischer Sicht insbeson-dere das Vorkommen des Europäischen Laubfroschs (Hyla arborea, RL2) hervorzuheben. Eine genaue Verortung dieser Art konnte bei den Gewässern nordwestlich von Wyhl vorgenommen werden. Weitere nicht genau verortete Vorkommen wurden während der nächtlichen Arterfassungen verhört.

Weitere im Rahmen der Biotopkartierung dokumentierte Amphibienarten, die gemäß der Roten Liste Baden-Württemnbergs (LAUFER 1999) vom Aussterben (R1) bedroht sind:

Moorfrosch (Rana arvalis)

Weitere im Rahmen der Biotopkartierung dokumentierte Amphibienarten, die als gefährdet (R3) einge-stuft sind:

Ringelnatter (Natrix natrix), Schlingnatter (Coronella austriaca), Seefrosch (Rana ridibunda), Springfrosch (Rana dalmatina)

Weitere im Rahmen der Biotopkartierung dokumentierte Amphibienarten, die in der Vorwarnstufe (RV) erfasst sind:

Erdkröte (Bufo bufo), Grasfrosch (Rana temporaria)

Weitere im Rahmen der Biotopkartierung dokumentierte Amphibienarten, die als gefährdete Arten ein-gestuft sind

Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) 3.5.2.11 Fische und Muscheln

Die Gewässer im FFH-Gebiet beherbergen einen artenreichen Fischbestand. Nachgewiesen wurden insgesamt 24 heimische Fischarten, darunter der landesweit als stark gefährdet eingestufte Aal (An-guilla an(An-guilla), die gefährdeten Arten Bachneunauge (Lampetra planeri), Barbe (Barbus barbus), Bit-terling (Rhodeus amarus), Elritze (Phoxinus phoxinus), Nase (Chondrostoma nasus) und Schneider (Alburnoides bipunctatus) sowie die auf der Vorwarnliste geführten Arten Bachforelle (Salmo trutta), Rotfeder (Scardinius erythrophtalmus) und Schleie (Tinca tinca). Außerdem kommen im Gebiet neben der Kleinen Flussmuschel (Unio crassus) auch die heimischen Großmuschelarten Malermuschel (Unio pictorum), Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina) und Schwanenmuschel (Anodonta cygnea) vor.

3.5.2.12 Sonstige naturschutzfachliche Aspekte Ramsar-Gebiet Oberrhein

Teile der Natura 2000-Gebietskulisse befinden sich im Ramsar-Gebiet Oberrhein / Rhin supérieur, das im August 2008 als 10. grenzüberschreitendes Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgezeichnet wurde. Die Ramsar-Konvention umfasst weltweit 2.187 Gebiete und ist das älteste Naturschutzabkom-men mit internationaler Wirkung. Der Oberrhein wurde vor allem wegen seiner überragenden Naturaus-stattung, seiner kulturellen Bedeutung und seiner hydrologischen Funktionen ausgezeichnet. Vor allem

für rastende Wintervögel und als Winterquartier spielen der Rhein und die angrenzenden Stillgewässer eine bedeutsame Rolle.

Biotopschutz

Im Gebiet befinden sich zusätzliche Biotope, die nicht durch die FFH-Richtlinie abgedeckt werden, je-doch gemäß § 30 BNatSchG geschützt sind. Folgende Biotope sind von naturschutzfachlicher Bedeu-tung:

Im Rahmen der Biotopkartierung im Jahr 2017 wurden einige zum Teil auch neue Feldgehölze im Gebiet aufgenommen, welche vor allem im Kontext des Biotopverbundes eine wichtige Rolle spielen. Im

„G’schleder“ verbinden sie die Nord- und Südenden und dienen Fledermäusen als Korridor. Auch wirken sie randlich z.B. im Bereich der „Wilden Weiden Taubergießen“ oder entlang des Hackgrabens an der Westgrenze des NSG „Elzwiesen“ als Puffer zu den angrenzenden landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen.

Röhrichtbestände und Riede

Im Gebiet befinden sich einige Rohrglanzgras- (Phalaris arundinacea) und Schilf- (Phragmites australis) Röhrichte und Großseggenriede (viel Sumpf-Segge Carex acutiformis), die jedoch bis auf wenige grö-ßere Schilfflächen recht kleinflächig ausgebildet sind. Als Rückzugsort für verschiedene Vogelarten, vor allem Wasservögel, spielen sie in ihrer Gesamtheit dennoch eine ausschlaggebende Rolle. Vor allem die Großseggenriede im Gewann G’schleder tragen im Mosaik mit den LRT-Flächen zur besonderen Strukturvielfalt im Gebiet bei.

Potential des Gebiets der „Wilden Weiden Taubergießen“

Im Zuge des Monitorings zum „Wilde Weiden Taubergießen“ Projekt zeichnet sich ein Potential bezüg-lich der Artenvielfalt der Fauna ab. Eine positive Entwicklung ist z.B. bei den Laufkäfern und Wildbienen-Zönosen hervorzuheben, aber auch bei seltenen Brutvogelarten wie dem Neuntöter sind gute Dichten zu verzeichnen.

4 Naturschutzfachliche Zielkonflikte

Streuobstbestände auf Mageren Flachland-Mähwiesen [LRT 6510]

Im Gebiet gibt es einige wenige Streuobstbestände westlich von Rheinhausen. Hier sind einige Verlust-flächen von Mageren Flachland-Mähwiesen vorzufinden. Die Verschlechterung bzw. der Verlust der Mageren Flachland-Mähwiesen ist zum Teil mit der Bepflanzung der Flächen zu erklären. Die Beschat-tung sowie der Nährstoffeintrag durch das Laub reichern die Wiesen auf Dauer mit Nährstoffen an, das Arteninventar verschiebt sich hin zu Nährstoffzeigern. Eine Wiederherstellung auf den Flächen wäre daher teilweise nur möglich, wenn die Obstbäume von diesen entfernt würden. Alte, großkronige Hoch-stämme mit einem guten Höhlenangebot stellen jedoch für einige Arten wie z.B. den Wendehals essen-tielle Habitate dar. Zusätzlich ist der Anteil von Streuobstwiesen im Gebiet insgesamt gering. Im Zweifel sollten daher die ökologisch wertvollen Hochstämme erhalten werden. Auf eine Wiederherstellung der Mageren Flachland-Mähwiesen sollte jedoch nicht verzichtet werden, sondern dies auf Nachbarflächen umgesetzt werden, welche bisher nicht bepflanzt wurden. Ein Mosaik aus blüten- und insektenreichen baumfreien Wiesen und altem Streuobst ist der optimale Zustand, der in diesem Gebiet angestrebt wer-den sollte. Es sollten auch dauerhaft neue Obstbäume gepflanzt werwer-den. Auch diese Neupflanzungen sollten jedoch nicht auf Mageren Flachland-Mähwiesen durchgeführt werden.

Magere Flachland-Mähwiesen versus Wiesenbrüterschutzschutz im NSG „Elzwiesen“

Die Wiesen im NSG „Elzwiesen“ werden seit den 1990er Jahren wieder regelmäßig – bei ausreichender Wasserführung der Elz dreimal jährlich – gewässert. Die verbesserte Wasserversorgung und die Dün-gung durch im Elzwasser enthaltene Schweb- und Nährstoffe erhöhte die Wüchsigkeit der Wiesen. Die vorwiegend eher artenarme und gräserdominierte Ausprägung der Wässerwiesen lässt sich unter an-derem auf die Wässerung zurückführen. Zusätzlich wird ein Großteil der Flächen spät gemäht, da dies dem Schutz von Wiesenbrütern dient. Auch dieser Aspekt förderte die Verfilzung und damit die Struk-turarmut (SCHARFF 2009). Die Wiesenwässerung ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für das Vor-kommen des Großen Brachvogels und für die Bedeutung des Gebiets für Zug- und Rastvögel. Die Art ist in Deutschland sowie in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht (RL 1). Noch in den 1990er Jahren brüteten regelmäßig mehrere Paare in den Elzwiesen. Aktuell sind zwar immer wieder Schlüpferfolge zu vermelden, seit Langem wurde jedoch keines der geschlüpften Küken mehr flügge (näheres siehe Kap.3.3.42). – Nachtrag: Im Jahr 2019 wurde mindestens ein Jungtier flügge. Mit der im Managementplan empfohlenen Orientierung des Schnittzeitpunkts an phänologischen Gegebenheiten und der damit verbundenen Förderung der Kräuter und lichterer Wiesenstrukturen soll sowohl eine Ver-besserung für den FFH-LRT Magere Flachlandmähwiesen wie auch der Habitatstrukturen für den Gro-ßen Brachvogel erreicht werden. Sofern doch noch Zielkonflikte verbleiben, werden aufgrund der her-ausragenden Bedeutung der gewässerten Wiesen für den Vogelzug die Aspekte des Vogelschutzes im NSG „Elzwiesen“ im Zweifelsfall gegenüber der Erhaltung bzw. Entwicklung der Mageren Flachland-Mähwiesen priorisiert.

Gehölzsukzession als Strukturen der Biotopvernetzung und Leitstrukturen für Fledermäuse versus Er-haltung und Aufwertung anderer FFH-Arten und -Lebensraumtypen

Gehölzstrukturen besitzen in intensiv genutzten Kulturlandschaften oftmals eine sehr hohe ökologische Bedeutung. In extensiv genutzten Bereichen wie z.B. dem „G’schleder“ haben sie im Verlauf der letzten Jahrzehnte durch Sukzession stark zugenommen und können in der Gesamtbetrachtung eine beein-trächtigende Wirkung haben. In der Maßnahmenplanung des vorliegenden MaP wurden diese Zielkon-flikte abgeprüft und ausgeräumt.

Hirschkäfer in der Auenlandschaft

Für den Hirschkäfer bestehen artspezifische Zielkonflikte mit den in den Verordnungen festgesetzten Schutzzielen für die beiden Naturschutzgebiete „Taubergießen“ und „Rheinniederung Wyhl-Weisweil“.

Wesentliche Schutzzwecke dieser Schutzgebiete sind die Erhaltung und die Entwicklung einer Rhein-auenlandschaft, die heute nur noch teilweise überflutet wird, sowie die Erhaltung der ehemaligen Über-flutungsaue und der vorhandenen Überflutungsflächen mit ihren Wäldern. Die im Rahmen des Integrier-ten Rheinprogramms des Landes Baden-Württemberg geplanIntegrier-ten Maßnahmen zur regelmäßigen Wie-derüberflutung der ehemaligen Überflutungsaue und zur Verbesserung der Überflutungen in der beste-henden Überflutungsaue dienen den genannten Schutzzwecken.

Die meisten bekannten Vorkommen des Hirschkäfers befinden sich auf frischen bis trockenen

Standor-werden, dass sich eine zu hohe Feuchtigkeit oder Staunässe negativ auf die Art auswirkt (s.a. NÜSSLER 1967).

Dauerhafte Vernässungen können negative Konsequenzen für das Hirschkäfervorkommen im FFH-Ge-biet haben und zum Verlust von Teilhabitaten, Verringerung der Fortpflanzungsrate bzw. der Überle-benswahrscheinlichkeit (speziell der Larven), Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Bestände im Gebiet führen. Die Reaktivierung bzw. Verbesserung der Auendynamik kann somit in Bereichen mit dauerhafter Vernässung mit hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig zu einem Rück-gang der Hirschkäferdichte im Gebiet insgesamt führen.

Lebensstätte der Schmalen Windelschnecke vs. Wiederherstellung Magerer Flachland-Mähwiesen Im Süden des NSG „Taubergießen“ befinden sich einige nur wenig mehr als 100 m² große Verlustflä-chen innerhalb feuchter Mulden, welche zugleich Lebensstätten der Schmalen Windelschnecke sind.

Diese sind standörtlich nicht mehr als Magere Flachland-Mähwiesen anzusprechen. Daher kann in die-sen Fällen eine für die Schmale Windelschnecke vorgesehene einschürige Mahd einer zweischürigen Mahd (welche zur Wiederherstellung von Mageren Flachand-Mähweisen normalerweise durchgeführt wird) vorgezogen werden. Im Gegensatz dazu sollte auf einer Verlustfläche im Gewann Aule im Norden des Gebiets die Wiederherstellung der Mageren Flachland-Mähwiese prioritär behandelt werden. Die Lebensstätte der Schmalen Windelschnecke im Gewann Aule, welche zugleich Lebensstätte des Hellen Wiesenknopfes ist, sollte entsprechend der Maßnahmen zur Erhaltung des Hellen Wiesenknopfes be-wirtschaftet werden, da der Erhaltungszustand dieser Art im Gebiet deutlich schlechter ist als der der Schmalen Windelschnecke.

5 Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Um den Fortbestand von LRT und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete zu sichern, werden ent-sprechende Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert.

Der Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen wird nach Artikel 1 e) der FFH-Richtlinie folgen-dermaßen definiert:

Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums ist günstig2 wenn,

 sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, be-ständig sind oder sich ausdehnen und

 die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen be-stehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter bebe-stehen werden und

 der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist.

Der Erhaltungszustand für die Arten wird nach Artikel 1 i) der FFH-Richtlinie folgendermaßen defi-niert:

Der Erhaltungszustand einer Art ist günstig2 wenn,

 aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird und

 das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit abnehmen wird und

 ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.

Erhaltungsziele werden formuliert, um zu erreichen, dass

 es zu keinem Verlust der im Standarddatenbogen gemeldeten FFH-Lebensraumtypen und Ar-ten kommt,

 die Größe der gemeldeten Vorkommen ungefähr erhalten bleibt und

 die Qualität der gemeldeten Vorkommen erhalten bleibt.

Das Verhältnis der Erhaltungszustände A/B/C soll (bezogen auf das gesamte Natura 2000-Gebiet) in etwa gleich bleiben bzw. darf sich zumindest nicht in Richtung schlechterer Zustände verschieben. Hier-bei ist zu beachten, dass es verschiedene Gründe für die Einstufung eines Vorkommens in Erhaltungs-zustand C gibt:

 der Erhaltungszustand kann naturbedingt C sein, wenn z. B. ein individuenschwaches Vorkom-men einer Art am Rande ihres Verbreitungsareals in suboptimaler Lage ist;

 der Erhaltungszustand ist C, da das Vorkommen anthropogen beeinträchtigt ist, z. B. durch Düngung; bei Fortbestehen der Beeinträchtigung wird der LRT oder die Art in naher Zukunft verschwinden.

Entwicklungsziele sind alle Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Bei der Abgren-zung von Flächen für Entwicklungsziele wurden vorrangig Bereiche ausgewählt, die sich aus fachlicher und/oder bewirtschaftungstechnischer Sicht besonders eignen. Weitere Flächen inner-halb des Natura 2000-Gebiets können dafür ebenfalls in Frage kommen.

2Der Erhaltungszustand wird auf der Ebene der Biogeografischen Region sowie auf Landesebene entweder als günstig oder ungünstig eingestuft. Auf Gebietsebene spricht man von einem hervorragenden - A, guten - B oder durchschnittlichen bzw. beschränkten - C Erhaltungszustand. Die Kriterien sind für die jeweiligen

Lebensraumty-Die Erhaltungsziele sind verpflichtend einzuhalten bzw. zu erfüllen. Dagegen haben die Entwicklungs-ziele empfehlenden Charakter. In Kapitel 5.4 sind Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaß-nahmen dargestellt, die geeignet sind, die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Die Inhalte der Ziele für den jeweiligen LRT bzw. die jeweilige LS beziehen sich auf das gesamte Gebiet.

Sie sind nicht auf die einzelne Erfassungseinheit bezogen.

5.1 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die FFH-Lebensraumty-pen

Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der LRT in ihrer derzeitigen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.

5.1.1 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen [3140]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie der ständig oder temporär wasserführenden Stillgewässer.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der nährstoffar-men bis mäßig nährstoffreichen, kalkhaltigen Gewässer.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Vegetationszonierung und Artenausstattung, insbeson-dere mit Arten der Gesellschaften der Zerbrechlichen Armleuchteralge (Charion asperae).

 Erhaltung von ausreichend störungsfreien Gewässerzonen.

Entwicklungsziele:

 Verbesserung des aktuellen Zustands.

 Entwicklung eines natürlichen, dynamischen Überflutungsregimes zum regelmäßigen Nähr-stoffabtransport.

5.1.2 Natürliche nährstoffreiche Seen [3150]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands der mäßig nährstoffreichen bis nährstoffreichen, basenreichen Gewässer.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Vegetationszonierung und Artenausstattung, insbeson-dere mit Arten der Krebsscheren- und Wasserschlauch-Schweber-Gesellschaften (Hydrochari-tion), Untergetauchten Laichkrautgesellschaften (Potamogetonion) oder Seerosen-Gesell-schaften (Nymphaeion).

 Erhaltung von ausreichend störungsfreien Gewässerzonen.

Entwicklungsziele:

 Es sind keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.1.3 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung einer natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie, Fließgewässerdynamik und eines naturnahen Wasserregimes.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Fluthah-nenfußgesellschaften (Ranunculion fluitantis), Wasserstern-Froschlaichalgen-Gesellschaften (Callitricho-Batrachion) oder flutenden Wassermoosen.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung des LRT an aktuell mehr oder weniger naturfernen Gewässern wie dem Ettenbach.

 Förderung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Fluthah-nenfußgesellschaften (Ranunculion fluitantis), Wasserstern-Froschlaichalgen-Gesellschaften (Callitricho-Batrachion) oder flutenden Wassermoosen.

 Entwicklung einer vielfältigen und strukturreichen, das Fließgewässer begleitenden Aue durch Entwicklung auendynamischer Überschwemmungsprozesse und natürlicher Uferbereiche.

5.1.4 Schlammige Flussufer mit Pioniervegetation [3270]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung einer natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie, Fließgewässerdynamik und eines naturnahen Wasserregimes.

 Erhaltung von schlammigen Uferbereichen und Schlammbänken.

 Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer.

 Erhaltung eines für Gewässerorganismen durchgängigen Fließgewässernetzes.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Flussmel-den-Fluren (Chenopodion rubri) oder Zweizahn-Gesellschaften (Bidention tripartitae) an ent-sprechend der Gewässerdynamik wechselnden Wuchsorten.

Entwicklungsziele:

 Förderung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Flussmel-den-Fluren (Chenopodion rubri) oder Zweizahn-Gesellschaften (Bidention tripartitae) an ent-sprechend der Gewässerdynamik wechselnden Wuchsorten.

 Entwicklung natürlicher wechselfeuchter Uferbereiche durch Förderung auendynamischer Überschwemmungsprozesse.

5.1.5 Kalk-Magerrasen [6210] (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen [*6210]) Erhaltungsziele:

 Erhaltung der Geländemorphologie mit offenen, besonnten, flachgründigen Standorten und ein-zelnen Rohbodenstellen.

 Erhaltung der trockenen, nährstoffarmen und basenreichen Standortverhältnisse.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Vegetationsstruktur einschließlich Saumbereichen und einzelnen Gehölzen.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Submedi-terranen Trocken- und Halbtrockenrasen (Brometalia erecti), Kontinentalen Steppenrasen, Schwingel-, Feder- und Pfriemengras-Steppen (Festucetalia valesiacae) oder Blaugras-Rasen (Seslerion albicantis).

 Erhaltung einer dem Lebensraumtyp angepassten, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirt-schaftung oder Pflege.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung neuer blüten- und artenreicher Kalk-Magerrasen im Mosaik mit bestehenden Saum- und Verbuschungsstadien (ausgewiesene Entwicklungsflächen) auf geeigneten Stand-orten.

5.1.6 Pfeifengraswiesen [6410]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von lehmigen, anmoorigen bis torfigen Böden auf feuchten bis wechselfeuchten Standorten mit hohen Grund-, Sicker- oder Quellwasserständen.

 Erhaltung der nährstoffarmen basen- bis kalkreichen oder sauren Standortverhältnisse.

 Erhaltung einer mehrschichtigen Vegetationsstruktur und einer lebensraumtypischen Artenaus-stattung, insbesondere mit Arten der Pfeifengraswiesen (Molinion caeruleae), des Waldbinsen-Sumpfs (Juncetum acutiflori) oder der Gauchheil-Waldbinsen-Gesellschaft (Anagallido tenellae-Juncetum acutiflora).

 Erhaltung einer dem Lebensraumtyp angepassten, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirt-schaftung oder Pflege.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung weiterer Pfeifengraswiesen auf geeigneten Standorten.

5.1.7 Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von mäßig nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen sowie mäßig trockenen bis mäßig feuchten Standorten.

 Erhaltung einer mehrschichtigen, durch eine Unter-, Mittel- und Obergrasschicht geprägten Ve-getationsstruktur und einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten der Tal-Fettwiesen, planaren und submontanen Glatthafer-Wiesen (Arrhenatherion eleatioris) und einem hohen Anteil an Magerkeitszeigern.

 Erhaltung einer dem Lebensraumtyp angepassten Bewirtschaftung.

Entwicklungsziele:

 Entwicklung eines guten Erhaltungszustands (B) des Lebensraumtyp 6510 in den nur noch durchschnittlich (C) erhaltenen Flächen.

 Entwicklung neuer blüten- und artenreicher Mähwiesen (ausgewiesene Entwicklungsflächen) auf geeigneten Standorten.

5.1.8 Waldmeister-Buchenwälder [9130]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der frischen bis mäßig trockenen, basenreichen bis oberflächlich entkalkten Stand-orte.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten des Waldgers-ten-Buchenwaldes oder Kalk-Buchenwaldes frischer Standorte (Hordelymo-Fagetum), der Fie-derzahnwurz-Buchen- und Tannen-Buchenwälder (Dentario heptaphylli-Fagetum), Alpenhe-ckenkirschen-Buchen- und -Tannen-Buchenwälder (Lonicero alpingenae-Fagetum), Artenar-men Waldmeister-Buchen- und -Tannen-Buchenwälder (Galio odorati-Fagetum) oder des Quirl-blattzahnwurz-Buchen- und -Tannen-Buchenwaldes (Dentario enneaphylli-Fagetum), mit bu-chendominierter Baumartenzusammensetzung und einer artenreichen Krautschicht.

 Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der natürlichen Entwick-lungsdynamik.

Entwicklungsziele:

 Es werden keine Entwicklungsziele angegeben.

5.1.9 Orchideen-Buchenwälder [9150]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen Standortverhältnisse mäßig trockener bis trockener, skelettreicher Kalkstandorte.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten des Seggen-Buchenwaldes, Orchideen-Buchenwaldes oder wärmeliebenden Kalk-Buchenwaldes trockener Standorte (Carici-Fagetum) oder des Blaugras-Buchenwaldes, Steilhang-Buchenwaldes oder Fels- und Mergelhang-Buchenwaldes (Seslerio-Fagetum) sowie einer wärmeliebenden Strauch- und Krautschicht.

 Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der natürlichen Entwick-lungsdynamik.

Entwicklungsziele:

 Es werden keine Entwicklungsziele angegeben.

5.1.10 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald [9160]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen Standortverhältnisse insbesondere, des standorttypischen Wasser-haushalts ebener Lagen.

 Erhaltung einer lebensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten des Sternmie-ren-Eichen-Hainbuchen-Waldes (Stellario holosteae-Carpinetum betuli).

 Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der natürlichen Entwick-lungsdynamik.

 Erhaltung einer die eichengeprägte Baumartenzusammensetzung angepassten Waldbewirt-schaftung.

Entwicklungsziele:

 Förderung einer lebensraumtypischen Artenausstattung.

 Entwicklung einer die eichengeprägte Baumartenzusammensetzung fördernden Waldbewirt-schaftung.

5.1.11 Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [*91E0]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen Standortverhältnisse, insbesondere des standorttypischen Wasser-haushalts mit Durchsickerung oder regelmäßiger Überflutung.

 Erhaltung einer in Abhängigkeit von unterschiedlichen Standortverhältnissen wechselnden le-bensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten des Grauerlen-Auwaldes (Al-netum incanae), Riesenschachtelhalm-Eschenwaldes (Equiseto telmatejae-Fraxi(Al-netum), Win-kelseggen-Erlen-Eschenwaldes (Carici remotae-Fraxinetum), Schwarzerlen-Eschen-Auwaldes (Pruno-Fraxinetum), Hainmieren-Schwarzerlen-Auwaldes (Stellario nemorum-Alnetum gluti-nosae), Johannisbeer-Eschen-Auwaldes (Ribeso sylvestris-Fraxinetum), Bruchweiden-Auwal-des (Salicetum fragilis), Silberweiden-AuwalBruchweiden-Auwal-des (Salicetum albae), Uferweiden- und Mandel-weidengebüsches (Salicetum triandrae), PurpurMandel-weidengebüsches (Salix purpurea-Gesell-schaft) oder Lorbeerweiden-Gebüsches und des Lorbeerweiden-Birkenbruchs (Salicetum pen-tandro-cinereae) mit einer lebensraumtypischen Krautschicht.

 Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Entwicklungs- oder Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der na-türlichen Entwicklungsdynamik.

Entwicklungsziele:

 Förderung einer lebensraumtypischen Artenausstattung.

 Entwicklung einer lebensraumtypischen Auendynamik durch ein möglichst standortstypisches Überflutungsregime

5.1.12 Hartholzauenwälder [91F0]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung der natürlichen Standortverhältnisse, insbesondere des standorttypischen Wasser-haushalts mit weitgehend natürlicher Überflutungsdynamik.

 Erhaltung einer in Abhängigkeit von unterschiedlichen Standortverhältnissen wechselnden le-bensraumtypischen Artenausstattung, insbesondere mit Arten des Eichen-Ulmen-Auwaldes (Querco-Ulmetum minoris) mit einer lebensraumtypischen Strauch- und Krautschicht.

 Erhaltung von lebensraumtypischen Habitatstrukturen mit verschiedenen Altersphasen sowie des Anteils an Totholz und Habitatbäumen unter Berücksichtigung der natürlichen Entwick-lungsdynamik.

 Erhaltung einer die typische Baumartenzusammensetzung angepassten Waldbewirtschaftung.

Entwicklungsziele:

 Förderung einer lebensraumtypischen Artenausstattung.

 Entwicklung einer lebensraumtypischen Auendynamik durch ein möglichst standortstypisches Überflutungsregime

5.2 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten

Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der LS der Arten in ihrer derzeitigen räumlichen Ausdeh-nung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand.

5.2.1 Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) [1014]

Erhaltungsziele:

 Erhaltung von besonnten bis mäßig beschatteten, wechselfeuchten bis nassen, gehölzarmen Niedermooren und Sümpfen auf kalkreichen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Stand-orten, insbesondere Kleinseggen-Riede, Pfeifengras-Streuwiesen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Großseggen-Riede und lichte Land-Schilfröhrichte.

 Erhaltung von gut besonnten oder nur mäßig beschatteten Kalktuffquellen und Quellsümpfen.

 Erhaltung eines für die Art günstigen Grundwasserspiegels zur Gewährleistung einer ausrei-chenden Durchfeuchtung der obersten Bodenschichten.

 Erhaltung eines für die Art günstigen Grundwasserspiegels zur Gewährleistung einer ausrei-chenden Durchfeuchtung der obersten Bodenschichten.