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Entwicklung der Finanzwirtschaft

Im Dokument 2019/2020 (Seite 51-54)

TH 8 – Natur und Umwelt

5. Entwicklung der Finanzwirtschaft

5.1 Entwicklung des Zahlungsmittel-/Finanzierungsmittelbedarfs

Der Finanzmittelbestand bis 2023 wird sich entsprechend der prognostizierten Finanz-rechnungsergebnisse (Zeile 53 Finanzhaushalt) um ca. 90,7 Mio. EUR verringern. Damit wäre planerisch der per 01.01.2019 prognostizierte Anfangsbestand an liquiden Mitteln von 84 Mio. EUR vollständig aufgezehrt. Der planerische Liquiditätsverbrauch geht jedoch von einer vollständigen Umsetzung der vom Haushaltsjahr 2018 nach 2019 zu übertra-genden Haushaltsermächtigungen aus. Dahinter verbergen sich im Wesentlichen in den Vorjahren geplante, aber noch nicht umgesetzte Investitionsmaßnahmen. Aus der Ent-wicklung der letzten Haushaltsjahre wird davon ausgegangen, dass die Abarbeitung des sich aus den Ermächtigungsübertragungen von Ein- und Auszahlungen ergebenden Sal-dos von 27,6 Mio. EUR sich lediglich auf 10 Mio. EUR bis 2023 belaufen wird; zwar wer-den die aktuellen Übertragungen abgearbeitet, aber in wer-den Folgejahren kommen neue hinzu, die aber bereits planerisch in den Investitionsauszahlungen der Folge berücksich-tigt sind. Insofern werden hieraus liquide Mittel in Höhe von 17,6 Mio. EUR bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums nicht verbraucht, so dass in 2023 zur Abdeckung des pla-nerisch dargestellten Liquiditätsabflusses von 3,4 Mio. EUR noch 12,4 Mio. EUR verfügbar sind (Zeile 55 Finanzhaushalt).

Im Finanzhaushalt wurde unter der Zeile 55 nachrichtlich der Betrag der verfügbaren Mittel zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt. Ausgegangen wird grund-sätzlich vom planerisch ausgewiesenen Anfangsbestand an liquiden Mitteln (Zeile 54 Fi-nanzhaushalt).

In 2019 werden als verfügbare Mittel 53,2 Mio. EUR angegeben; diese ergeben sich aus

- dem Anfangsbestand von 84 Mio. EUR

- zzgl. Mittelzufluss aus Rückzahlung Darlehen an SSH gGmbH + 0,8 Mio. EUR

- abzgl. des Depotbestandes von - 17,9 Mio. EUR

zum Rückkauf des Verwaltungszentrums in 2019,

- abzgl. des Finanzierungsanteils für die Abarbeitung des Saldos aus

übertragenen Ein- und Auszahlungen in Höhe von - 10 Mio. EUR

- abzgl. eines Anteils von - 0,8 Mio. EUR

zur Finanzierung von zurückgestellten Straßenankäufen (bis 2023 insgesamt 4 Mio. EUR),

- abzgl. der Inanspruchnahme von Altersteilzeitrückstellungen von - 2,4 Mio. EUR - abzgl. des Abbaus fremder Mittel von - 0,5 Mio. EUR In den Folgejahren müssen zu den ausgewiesenen planerischen Liquiditätsanfangsbe-ständen jeweils 17,6 Mio. EUR Finanzierungsanteile für Ermächtigungsübertragungen hinzugerechnet werden, welche in der Planung für 2019 vollständig als Liquiditätsabfluss mit 27,6 Mio. EUR dargestellt wurden, aber bis 2023 nur mit 10 Mio. EUR benötigt wer-den. Im Einzelnen ergeben sich folgende verfügbaren Mittel:

2019 2020 2021 2022 2023 Mio. EUR

Anfangsbestand liquide Mittel 84,0 27,3 18,9 7,4 -3,3

Mittelrückfluss Darlehen SSH 0,8 0,6

Depotbestand (Rückkauf VWZ) -17,9

Finanzierung von Ermächtigungsübertragungen -10,0 Bereinigung der in 2019 ausgewiesenen

voll-ständigen Belastung aus Ermächtigungsübertra-gungen

17,6 17,6 17,6 17,6 Finanzierungsanteil für zurückgestellte

Straßen-ankäufe -0,8 -0,8 -0,8 -0,8 -0,8

Inanspruchnahme von

Altersteilzeitrückstellun-gen -2,4 -2,2 -1,9 -1,3 -0,6

Abbau fremder Mittel -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5

verfügbare Mittel 53,2 42,0 33,3 22,4 12,4

5.2 Inanspruchnahme Kassenkredite

Die Planung bis 2023 sieht keine Kassenkreditinanspruchnahme vor.

5.3 Entwicklung der Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften

Am Jahresende 2018 werden die Verbindlichkeiten der Stadt Zwickau aus der Aufnahme von Krediten bei voraussichtlich 7.476,0 TEUR liegen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird per 31.12.2018 82,82 EUR (Einwohnerzahl 30.06.2017: 90.273) betragen.

Im Haushaltsjahr 2018 ist eine Kreditaufnahme über 7.126,2 TEUR veranschlagt. In An-betracht der vorhandenen Liquidität wird diese Neuaufnahme voraussichtlich erst 2019 vorgenommen. Damit werden Zinsaufwendungen und eventuelle Verwahrentgelte für Liquiditätsbestände bei Kreditinstituten vermieden. Diese Kreditaufnahme ist folglich im vorgenannten Schuldenstand nicht enthalten. Im Haushaltsplan 2019 sind ordentliche Tilgungsleistungen mit 2.467,0 TEUR und außerordentliche Tilgungen mit 435,0 TEUR vorgesehen. Unter Einbeziehung der Kreditaufnahme aus 2018 ergibt sich ein voraus-sichtlicher Schuldenstand am Jahresende 2019 von 11.700,2 TEUR. Im Haushaltsjahr 2020 ist eine Neukreditaufnahme über 5.000,0 TEUR veranschlagt und ordentliche Til-gungsleistungen mit 3.100,0 TEUR, so dass sich per 31.12.2020 ein voraussichtlicher Schuldenstand von 13.600,2 TEUR ergibt. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 151,11 EUR (angenommene Einwohnerzahl 90.000).

Weitere Kreditaufnahmen sind im Finanzplanungszeitraum bis 2023 nicht vorgesehen.

Unter Einbeziehung der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte erhöht sich der voraussichtliche Schuldenstand per 31.12.2019 um 2.379,1 EUR auf 14.079,3 TEUR und um 1.467,4 TEUR auf 15.067,6 TEUR am Jahresende 2020. Es ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung, die mit 168 EUR weit unter der in der Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft (VwVKomHwi) als kritisch eingestuften Pro-Kopf-Verschuldungsgrenze von 850 EUR für kreisangehörige Städte und Gemeinden bleibt.

Umschuldungen von Krediten sind in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 nicht veran-schlagt.

Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer beträgt zum 01.01.2019 rd. 3 Jahre und liegt zum 01.01.2020 bei rd. 3 Jahren und 9 Monaten. Die durchschnittliche Til-gungsdauer ergibt sich aus dem Quotient der Summe der Kreditverbindlichkeiten und der ordentlichen Tilgung.

Als Anlage 2 ist dem Haushaltsplan die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 SächsKomHVO beigefügt.

Nachfolgend wird die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und kre-ditähnlichen Rechtsgeschäften von 2017 bis 2023 dargestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten liegen am Ende des Finanzplanungszeitraumes bei 5.200,2 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus dem kreditähnlichen Rechtsgeschäft Mietkauf Stadthalle sind bis Mitte 2022 vollständig zurückgezahlt.

Neben den zu passivierenden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind im Ergebnishaushalt 2019 Aufwendungen in Höhe von 2.007,7 TEUR für Verpflich-tungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften vorgesehen. Davon werden 362,5 TEUR unter dem Konto 4232 ‚Leasingaufwendungen’ ausgewiesen. Die Mietzahlung aus der Sanierung des Verwaltungszentrums in Höhe von 1.484,3 TEUR ist dem Ergebnishaus-halt, Sachkonto 423110 ‚Miet- und Pachtaufwendungen’, zugeordnet. Die Mietkaufraten für den Erwerb der Stadthalle mit insgesamt 1.022,6 TEUR jährlich, wurden in einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet. Zinsaufwendungen aus dem Mietkauf Stadthalle sind mit 160,9 TEUR veranschlagt.

Die Mietzahlungen aus der Sanierung des Verwaltungszentrums sind bis Juli 2019 zu leis-ten (Grundlaufzeit). Mit Ablauf der Grundmietzeit kann die Stadt Zwickau das VWZ ge-mäß dem abgeschlossenen Ankaufrechtsvertrag zu einem Optionspreis von 18.006,1 TEUR (zzgl. Nebenkosten von ca. 1.171,2 TEUR) erwerben. Die Stadt Zwickau hat das vertraglich vereinbarte Ankaufsrecht zum Stichtag 31.07.2019 ausgeübt (Beschluss Stadtrat BV/215/2017, notarielle Urkunde URNR. 0160/2018). Für den Rückkauf des Verwaltungszentrums stehen die Mittel aus der mit der Landesbank Hessen-Thüringen abgeschlossenen Depotvereinbarung zweckgebunden zur Verfügung.

Im Ergebnishaushalt 2020 sind bei der Position Leasingaufwendungen 362,5 TEUR und bei den Zinsaufwendungen für den Mietkauf Stadthalle 110,9 TEUR veranschlagt.

Für die Tilgungsleistungen Mietkauf Stadthalle sind im Finanzhaushalt 2019 Auszahlun-gen mit 861,7 TEUR und 2020 mit 911,6 TEUR vorgesehen.

Gemäß § 6 Ziffer 2 SächsKomHVO ist die Entwicklung der Zinsbelastung in den beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahren und im Finanzplanungszeitraum darzustellen.

Nachfolgende Übersicht zeigt neben der voraussichtlichen Entwicklung der Zinsbelastun-gen bis 2023 auch die TilgungsleistunZinsbelastun-gen bis 2023 (ohne Tilgung Umschuldung).

19.319,7

7.476,0

11.700,2

13.600,2

10.300,2

7.400,2

5.200,2 4.055,3

3.240,8 2.379,1 1.467,4 502,9 0,0 0,0

5.000,0 10.000,0 15.000,0 20.000,0 25.000,0

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

- in TEUR

-Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2017 bis 2023 (31.12.)

Verbindlichkeiten aus Krediten Verbindlichkeiten aus kräRG

-in TEUR- Schuldendienst 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

AO-Soll Plan Plan Plan Finanzplanung

Zinsen Investkredite 1.000,7 765,0 270,0 260,0 310,0 250,0 185,0 Zinsen kräRG‘e 252,7 208,1 160,9 110,9 58,1 8,3 0,0 ordentliche Tilgung 5.530,9 4.850,0 2.467,0 3.100,0 2.896,5 2.440,0 2.200,0 außerordentliche

Tilgung 0,0 7.126,2 435,0 0,0 403,5 460,0 0,0

Tilgung kräRG‘e 769,9 814,5 861,7 911,6 964,5 503,0 0,0 Schuldendienst

ge-samt 7.554,2 13.763,8 4.194,6 4.382,5 4.632,6 3.661,3 2.385,0 5.4 Liquiditätsreserve

Die im Finanzhaushalt dargestellte Liquiditätsreserve basiert auf dem voraussichtlichen Stand der Kassenmittel per 31.12.2018 in Höhe von 84 Mio. EUR. Dieser Kassenbestand unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 5.1 dieses Vorberichtes derzeit ausrei-chend, um die im Haushaltsplan ausgewiesenen Kassenfehlbeträge der Jahre 2019 bis 2023 abzusichern. Er beinhaltet auch die Depoteinlage von 17,9 Mio. EUR, die für den Rückkauf des Verwaltungszentrums im Jahr 2019 eingesetzt werden muss.

Im Dokument 2019/2020 (Seite 51-54)