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Entwicklung des Deckungsgrades sowie Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung

Budgetabgleich für den Zeitraum 2009 bis 2012

2. Aufwand für die Programmverbreitung

3.2 Betriebliche Altersversorgung

3.2.3 Entwicklung des Deckungsgrades sowie Schließung der Deckungsstocklücke in der Altersversorgung

Die Kommission befasst sich regelmäßig mit der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung und der Schließung der Deckungsstocklücke bei den Rundfunkanstalten. Sowohl im 17. Bericht als auch im 18. Bericht hat sie den erreichten Stand bei der Schließung der Deckungsstocklücke unter-sucht.

Ende 1996 waren die bilanzierten Pensionsverpflichtungen der ARD-Anstalten zu 47 % durch Wert-papiere und Bankguthaben im Deckungsstock gedeckt. Die Deckungsstocklücke betrug 1.928 Mio. €.

Zwischen der Kommission und den ARD-Anstalten bestand Einvernehmen, diese Lücke über einen Zeitraum von 20 Jahren bis spätestens 2016 zu schließen. Dementsprechend haben die ARD-An-stalten seit 1997 für die Schließung der Deckungsstocklücke einen zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent eingesetzt. Die jährlichen Zuflüsse aus diesem Beitragsanteil betragen durchschnittlich 103 Mio. €.

Zum damaligen Zeitpunkt hatten die ARD-Anstalten die Pensionsrückstellungen mit einem Rech-nungszinssatz von 6 % kalkuliert. Zwischenzeitlich wurde der Zinssatz auf 5,25 % abgesenkt. Dies führte zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen bei den ARD-Anstalten um rund 346 Mio. €.

Entsprechend erhöhte sich auch die Deckungsstocklücke.

Die Summe der Einnahmen aus dem zweckgebundenen Gebühren- bzw. Beitragsanteil 1997 bis 2016 wird bei 2.063 Mio. € liegen. Das sind 135 Mio. € mehr als ursprünglich mit 1.928 Mio. € pro-gnostiziert wurde.

Die ARD setzt diese 135 Mio. € entsprechend der Forderung der Kommission zur Schließung der neuen Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % ein.

Tab. 56 Versorgungsleistungen je Versorgungsempfänger bei den Rundfunkanstalten, Vergleich 19. mit dem 18. Bericht (in T €)

ARD ZDF DRadio

Tz. 161

Tz. 162

Die Kommission hat in ihren Berichten wiederholt gefordert, dass die ARD-Anstalten die Verwen-dung der zweckgebundenen Gebühren- bzw. Beitragsanteile (25 Cent) für die Schließung der Deckungsstocklücke nachweisen. Aus dem Nachweis müsse hervorgehen, wann und wie bei jeder Anstalt die Deckungsstocklücke bis 2016 geschlossen werden soll.

Dazu hat die ARD ihre Planung zur Entwicklung der Deckungsstocklücke gegenüber der Kommissi-on dargestellt. Danach wird diese bis 2016 zu 100 % geschlossen.

Die ARD hat die Differenz von rund 86 Mio. € aus eigenen Mitteln und aus eigenen Anstrengungen den Deckungsstöcken zugeführt.

So wie für die ARD insgesamt soll auch für jede einzelne ARD-Anstalt die Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % bis Ende 2016 vollständig geschlossen werden. Dies hat die Kommission in ihrem 18. Bericht verdeutlicht: Sofern die Deckungsstocklücke nicht bei jeder ARD-Anstalt bis 2016 ge-schlossen werde, würde die Kommission die zweckgebundenen Mittel als zweckwidrig verwendet ansehen.

Die ARD hat in der Anmeldung zum 19. Bericht bestätigt, dass die Deckungsstocklücke bei allen ARD-Anstalten auf Basis einer Abzinsung von 5,25 % bis Ende 2016 vollständig geschlossen werden soll.

Bei den Prüfungen der Kommission ist deutlich geworden, dass bei Radio Bremen Probleme beim Schließen der Deckungsstocklücke bestehen. Die Lücke würde 2016 noch ca. 5 Mio. € betragen.

Die ARD hat daraufhin bekräftigt, dass auch die Deckungsstocklücke bei Radio Bremen bis Ende 2016 geschlossen wird. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben dazu am 4. April 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Das ZDF hatte die Auswirkungen der Absenkung der Abzinsung auf 5,25 % mit dem 18. Bericht nicht finanzbedarfswirksam angemeldet. Lösungen zur Schließung der Deckungsstocklücke auf Basis 5,25 % sollten im Rahmen des 19. Berichts entwickelt werden (vgl. 18. Bericht, Tz. 209).

Es ergibt sich folgende Gesamtrechnung:

Finanzbedarf zur Abdeckung der ursprünglichen Deckungsstocklücke (6 %) 1.927,4 Mio. € Finanzbedarf durch Änderung der Abzinsung auf 5,25 % 346,1 Mio. €

Finanzbedarf gesamt 2.273,5 Mio. €

Erträge aus dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent 2.063,0 Mio. € Gesondert anerkannter Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Absenkung

der Abzinsung auf 5,25 % (vgl. 16. Bericht, Tz. 161)

124,3 Mio. €

Gesamt 2.187,3 Mio. €

Differenz 86,2 Mio. €

Tz. 163

Zum 19. Bericht hat das ZDF eine Absenkung der Abzinsung auf 5,5 % mit 42,4 Mio. € finanzbe-darfswirksam angemeldet.

Aus der Absenkung der Abzinsung auf 5,25 % resultiert beim ZDF Mehraufwand von 77,7 Mio. €.

Das ZDF verteilt diesen Mehraufwand entsprechend der Übergangsregelung des BilMoG auf 15 Jahre. Danach entfällt auf 2010 bis 2016 ein anteiliger Betrag von 36,3 Mio. €.

Beim Deutschlandradio hatte die Kommission im 16. Bericht 1,5 Mio. € aus der Reduzierung der Abzinsung von 6,0 % auf 5,25 % nicht anerkannt. Dies führt nicht zu einer Deckungsstocklücke in gleicher Höhe. Deutschlandradio hat dem Deckungsstock 0,8 Mio. € zusätzlich zugeführt. Sie wur-den 2009 bis 2012 durch Einsparungen im Personaletat finanziert.

Feststellungen der Kommission

Die Kommission erkennt die Anmeldungen der Anstalten für die betriebliche Altersversorgung auf Basis der Abzinsung von 5,25 % (ohne BilMoG) als Finanzbedarf an. Die Auswirkungen des BilMoG sind nicht einbezogen.

Die Kommission erkennt die eigenen Anstrengungen der ARD-Anstalten zur Schließung der De-ckungsstocklücke auf Basis einer Abzinsung von 5,25 % ausdrücklich an. Die Kommission erwartet, dass die Deckungsstocklücke auf Basis der Abzinsung von 5,25 % im Jahr 2016 bei allen ARD-Anstalten vollständig geschlossen wird. Damit wären wesentliche Forderungen der Kommission aus dem 17. und 18. Bericht erfüllt und ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet.

Die Kommission kürzt den zum 19. Bericht angemeldeten Finanzmehrbedarf des ZDF aus der Absen-kung der Abzinsung um 6,1 Mio. €. Der anerkannte Finanzmehrbedarf von 36,3 Mio. € entspricht dem anteiligen Mehrbedarf, der für den Zeitraum 2010 bis 2016 auf der Basis einer Abzinsung von 5,25 % tatsächlich anfällt.

Die Kommission erwartet, dass das ZDF diese Mittel bis Ende 2016 dem Deckungsstock zuführt.

Die Höhe und der dynamische Anstieg der Altersversorgungsaufwendungen begründen weiteren Handlungsbedarf bei den Systemen der betrieblichen Altersversorgung. Die Kommission sieht hier-bei auch einen Zusammenhang mit den weiteren Aufwendungen aus der Anwendung des BilMoG (vgl. Tz. 180).

Die Kommission hält den starken Anstieg der kassenwirksamen Versorgungsleistungen für bedenk-lich. Insbesondere sieht sie den überproportionalen Anstieg beim ZDF kritisch.

Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass Frühverrentungen und ähnliche Modelle wirt-schaftlich sein müssen. Dabei sind alle Faktoren, einschließlich vorgesehener Wiederbesetzungen, einzubeziehen. Entsprechende Aufwendungen sind nur gerechtfertigt, wenn diesen höhere

Tz. 170

Tz. 171

Tz. 172

Einsparungen im Personalbereich gegenüberstehen. Die Kommission sieht den Zusammenhang mit dem erforderlichen Abbau von Personalkapazitäten und der Altersstruktur der Beschäftigten. Die Kommission bewertet die Belastung für die Versorgungssysteme insgesamt kritisch.