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Die Energiestrategie 2050 des Bundes

Im Dokument vom 28. September 2012 (Seite 28-32)

1.2 Schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie

1.2.3 Die Energiestrategie 2050 des Bundes

Der vom Bundesrat beschlossene und vom Parlament bestätigte etappenweise Ausstieg aus der Kernenergie bedingt eine neue Energiepolitik. Diese orientiert sich am Zielszenario Neue Energiepolitik, auf deren Basis die Entwicklung der Endenergienachfrage bis im Jahr 2050 – dies im Vergleich zur Fortführung der bestehenden Energiepolitik (Szenario Weiter wie bisher) – erheblich reduziert wird. Dies ermöglicht es, die CO2-Emissionen bis im Jahr 2050 auf 1 bis 1,5 Tonnen pro Kopf zu senken. Die Erreichung dieses langfristigen Ziels bedingt eine international abgestimmte CO2-Reduktions- und Energieeffizienzpolitik. Mit dem vorlie-genden ersten Massnahmenpaket können diese Ziele nur teilweise erreicht werden (vgl. Ziffer 1.6).

Mit der Energiestrategie 2050 (Szenario Neue Energiepolitik) strebt der Bundesrat langfristig folgende Ziele an:

49 Motion 11.3436 Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie vom 14.04.2011; Schmidt Roberto.

50 Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG); SR 732.1.

Der Endenergieverbrauch soll im Jahr 2020 bei 204 TWh (734 PJ), im Jahr 2035 bei 152 TWh (549 PJ) und 2050 bei 125 TWh (451 PJ) liegen.

Die Stromnachfrage steigt noch einige Jahre leicht an und soll bis 2050 auf 53 TWh (191 PJ) sinken, der Landesverbrauch inklusive Ausbau der Pumpspeicherung auf 57,6 TWh.

− Im Jahre 2020 liegt die Stromproduktion der bestehenden Anlagen (inklusive beste-henden Speicherkraftwerke) rund 2,5 TWh über der Stromnachfrage. Der Stromde-ckungsbedarf beträgt im Jahr 2035 rund 27,5 TWh und liegt im Jahr 2050 bei zirka 23,7 TWh.

In Grafik 2 ist die Entwicklung der Endenergie- und der Elektrizitätsnachfrage für die Szena-rien Weiter wie bisher, Neue Energiepolitik und Politische Massnahmen Bundesrat abgebil-det.

Grafik 2: Endenergie- und Elektrizitätsverbrauch 1950 bis 2050 der Szenarien Weiter wie bis-her (WWB); Politische Massnahmen Bundesrat (POM) und Neue Energiepolitik (NEP) in PJ (3,6 PJ = 1 TWh). Quelle: Prognos, 2012.

Verglichen mit dem Szenario Weiter wie bisher ergeben sich aus den Massnahmen des Bun-desrates in 2050 Einsparungen des Elektrizitätsverbrauches von 8,8 TWh (siehe Grafik 3). Im Jahre 2020 liegt die Stromproduktion der bestehenden Anlagen (inklusive bestehenden Spei-cherkraftwerken) 2,3 TWh über der Stromnachfrage. Der Stromdeckungsbedarf beträgt im Jahr 2035 rund 27,9 TWh und im Jahr 2050 zirka 32,1 TWh.

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2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

TWhel Nachfrage-entwicklung «Weiter wie bisher», 2050: 77.4 TWhel

Deckungsbedarf Nachfrageentwicklung

Grafik 3: Landesverbrauch inklusive bestehende Speicherpumpen 2000 bis 2050 in TWh und Deckungslücke mit dem Szenario Politische Massnahmen Bundesrat.

− Die energiebedingten CO2-Emissionen reduzieren sich im Szenario Politische Massnahmen Bundesrat bis 2050 um 22,3 Millionen Tonnen gegenüber dem Basis-jahr 2010. Dies bei einer Stromproduktion, die primär auf erneuerbare Energien setzt und fossil-thermischen Anlagen zur Ergänzung verwendet (Stromangebotsva-riante C&E der Energieperspektiven). Die fossile Stromproduktion mit Gaskombi-kraftwerken und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen verursacht im Jahr 2050 rund 2,4 Millionen Tonnen CO2.

Mit der neuen Energiestrategie 2050 setzt der Bundesrat folgende Prioritäten:

Energie- und Stromverbrauch senken: Der Bundesrat will den sparsamen Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen fördern. Dies mit verstärkten Effizienzmassnahmen (vgl. Ziffer 1.3.1). Dabei steht vor allem eine Reduktion fos-siler Energie im Zentrum.

Stromangebot ausweiten: Ausgebaut werden sollen vor allem die Wasserkraft sowie die neuen erneuerbaren Energien, deren Anteil am Strommix massiv zunehmen muss (vgl. Ziffer 1.3.2). Dazu dient in erster Linie eine optimierte Einspeisevergü-tung. Zur Deckung der Nachfrage braucht es aber auch einen Ausbau der fossilen Stromproduktion bei der Wärmekraftkopplung sowie Gaskombikraftwerke (vgl.

Ziffer 1.3.3). Der Bundesrat hält dabei an seiner Klimapolitik fest. Der zunehmende Anteil der unregelmässigen Stromerzeugung (Wind, Sonne) erfordert den Umbau des bestehenden Kraftwerkparks mit entsprechenden Speicher- und Reservekapazi-täten. Ausserdem müssen Interessenskonflikte zwischen Klima-, Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Raumplanung konstruktiv gelöst werden (vgl. Ziffer 3.5).

Stromimporte beibehalten: Diese sind für eine sichere Stromversorgung und den temporären Ausgleich weiterhin nötig. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass weiterhin eine möglichst auslandunabhängige Stromproduktion anzustreben ist.

Somit wird ein Eigenversorgungsgrad ins Auge gefasst, der über den aktuell gelten-den hinausgeht. Heute wird ein wesentlicher Teil der Schweizer Energieversorgung mit Strom aus französischen Kernkraftwerken gedeckt.

Stromnetze ausbauen: Für die künftigen inländischen Produktionsinfrastrukturen und den Stromimport ist ein rascher Ausbau der Stromübertragungsnetze und ein Umbau der Verteilnetze zu Smart Grids zwingend nötig (vgl. Ziffer 1.3.4). Diese in-telligenten Netze ermöglichen die direkte Interaktion zwischen Verbrauchern, Netz und Stromproduktion und bergen ein grosses Potenzial zur Optimierung des Strom-systems, für Einsparungen im Verbrauch und damit zur Kostensenkung. Das Schweizer Netz soll optimal an das europäische Netz und das künftige europäische Supergrid angebunden sein.

Energieforschung verstärken: Zur Unterstützung des Umbaus des Energiesystems ist eine Stärkung der Energieforschung nötig. Dazu sollen das Portfolio der Energie-forschung im ETH-Bereich, an den Fachhochschulen und Universitäten überprüft sowie die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Technologie-kompetenzzentren weiter gefördert werden. Ein Aktionsplan Koordinierte Energie-forschung Schweiz51 soll für Effizienztechnologien, Netze, Energiespeicherung und Elektrizitätsbereitstellung erarbeitet und die nötigen Bundesmittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen bereitgestellt werden.

Vorbildfunktion des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden: Diese ge-hen mit gutem Beispiel voran. Sie sollen ihren Eigenbedarf an Strom und Wärme weitgehend durch erneuerbare Energieträger decken und den Grundsatz „Best-Practice“ in allen Bereichen beachten. Auch die Wirtschaft ist aufgefordert, Mass-nahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu treffen und mit innovativen sowie energieeffizienten Produkten den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Die Strombranche soll die Chance wahrnehmen, den Umbau des nationalen Energiesys-tems aktiv mitzugestalten und die nötigen Investitionen zu tätigen.

Die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich soll weiter intensiviert wer-den. Mit der Europäischen Union ist so rasch als möglich der Abschluss der Strom-verhandlungen anzustreben, um den Zugang zum EU-Strommarkt zu sichern und im grenzüberschreitenden Handel und Transport mit entsprechenden Regulierungen nicht diskriminiert zu werden. Zudem sollen die energiepolitischen Kontakte mit den Nachbarstaaten vertieft werden. Die Mitwirkung der Schweiz in internationalen Organisationen bleibt weiter schwergewichtig auf die Internationale Energieagentur (IEA) und die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) fokussiert. Zudem führt die Schweiz ihr Engagement in der Internationalen Agentur für Erneuerbare Ener-gien (IRENA), im Energie-Komitee der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), im europäischen Netzwerk der Energieagenturen (EnR), im Internatio-nalen Energy Forum (IEF), in der Energie-Charta sowie in der Kernenergieagentur der OECD (NEA) weiter.

− Der Bundesrat will vertieft überprüfen, wie das Steuersystem umgebaut und mit ei-ner ökologischen Steuerreform uei-nerwünschte Aktivitäten wie Eei-nergieverbrauch und Umweltverschmutzung stärker belastet, erwünschte Aktivitäten wie Arbeit und In-vestitionen dagegen entlastet werden könnten. Die Gesamtheit der Haushalte und der Unternehmen soll insgesamt nicht mehr Steuern bezahlen. Der Ertrag aus der ökologischen Steuerreform würde durch Steuer- und Abgabensenkungen kompen-siert oder an die Haushalte und die Unternehmen zurückverteilt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit dem Eid-genössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

51 Botschaft zum Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz, Staatssekretariat für Bildung und Forschung.

(UVEK) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) verschiedene Va-rianten einer ökologischen Steuerreform zu prüfen und dem Bundesrat Empfehlun-gen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

1.3 Erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050

Im Dokument vom 28. September 2012 (Seite 28-32)