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Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen Offenland

5.2 Klärung der Begriffe „Erhaltungsmaßnahme“ und „Entwicklungsmaßnahme“ 91

5.3.2 Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen Offenland

Maßnahmenkürzel in Karte sws1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-082

Flächengröße 0,25 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich/dauerhaft Lebensraumtyp / Art Schmale Windelschnecke [1014]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 12 Ausweisung von Pufferflächen

sws1 (0,25 ha): Die Einrichtung einer ca. 15 m breiten Pufferzone, in der auf eine Düngung der Wiese zu verzichten ist, schützt die Lebensstätte im Hangquellsumpf am Bergscheuerhof vor einem zu starken Düngereintrag und in dessen Folge vor zu dichten Vegetationsstruktu-ren.

2 Mahd von Nassgrünland und Waldsäumen

Maßnahmenkürzel in Karte sws2, bw2, sf1 Maßnahmenflächen-Nr. 1-083, 1-087, -

Flächengröße 0,56 ha

Durchführungszeitraum / Turnus sws2/bw2: jährlich ab Ende August, sf1: mind. alle drei Jahre, alternierend Lebensraumtyp / Art Schmale Windelschnecke [1014]

Bauchige Windelschnecke [1016]

Spanische Flagge [1078*]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 2 2.1

Mahd

Mahd mit Abräumen

sws2 und bw2 (0,56 ha). Zwischen den Vorkommen in den Gewannen „Leh“ und „Wicken-bühl“ könnte durch die Umstellung der aktuellen Weidenutzung auf Streuwiesenmahd ab Ende August eine neue Lebensstätte für Schmale und Bauchige Windelschnecke entstehen und der Verbund zwischen den bestehenden Lebensstätten verbessert werden.

sf1 (alle geeigneten Waldsäume, nicht in den Maßnahmenkarten und der Datenbank enthal-ten): Aufgrund des geringen Erfassungsgrades ist auch in Waldbereichen über die abgegrenz-te Lebensstätabgegrenz-te hinaus mit dem Vorkommen der Spanischen Flagge zu rechnen. An geeigne-ten Stellen empfiehlt sich eine alternierend nur auf Teilflächen in mehrjährigem Abstand durchgeführte Mahd oder Mulchen zur Verhinderung der Gehölzsukzession. Auf die Anwen-dung von Insektiziden mit Ausnahme von Polterschutzspritzungen im Rahmen der Zulas-sungsbestimmungen sollte verzichtet werden. Die Maßnahme fördert auch andere blütenbe-suchende Insekten, z.B. verschiedene Wildbienenarten, und führt daher zu einer Erhöhung der Biodiversität im Wald.

Aufgrund der noch weiten Verbreitung der Spanischen Flagge und der daraus resultierenden relativ geringen Schutzpriorität können bei Zielkonflikten konkurrierende Maßnahmen bevor-zugt durchgeführt werden.

3 Entnahme bzw. Pflege von Gehölzen zur Verbesserung der Besonnung von Kalk-Trockenrasen [6210(*)] und Kalkschutthalden [8160*]

Maßnahmenkürzel in Karte kt2, kt3, kt4, sh1, sh2 Maßnahmenflächen-Nr. 1-061, 1-062, 1-063, 1-079

Flächengröße 1,40 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich / mindestens alle 10 Jah-re

Lebensraumtyp / Art (Prioritäre) Kalk-Trockenrasen [6210(*)]

Kalkschutthalden (prioritär) [8160*]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 15 16

Die folgenden Maßnahmen beinhalten die Entnahme von Gehölzen zur Verbesserung des Zustands oder Vergrößerung der Fläche von Kalk-Trockenrasen.

kt2 (1,16 ha): Die vorgeschlagene Umwandlung von Fichtenforst in Grünland vorbehaltlich einer Waldumwandlungsgenehmigung dient der Reduzierung der negativen Auswirkungen durch Beschattung und Streueintrag und der Verbesserung des Verbunds von LRT-Beständen untereinander. Nach der Rodung bzw. Ausstockung schmaler, am Rand von LRT 6210(*)-Flächen gelegener, stark beschattend wirkender Fichtenbestände sollte eine Einsaat mit Heu-drusch von benachbarten Trockenrasen und Aufnahme einer Grünlandbewirtschaftung, die für die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland geeignet ist, erfolgen. Nach erfolgreicher Entwicklung zu LRT 6210(*) oder 6510 kann zu einer Bewirtschaftung gemäß KT1, KT2, KT3 oder KT4 bzw. MW1 oder MW2 übergegangen werden. Sollte eine Umwandlung nicht möglich sein, so sollte alternativ eine Waldrandgestaltung, wie unter KT5 (siehe Kap. 5.3.1, Maßnah-menblock 10) beschrieben, durchgeführt werden.

kt3 (0,10 ha): Die vorgeschlagene Umwandlung eines Baumstreifens in eine max. 3 bis 4 m hohe Feldhecke mit wenigen Einzelbäumen soll für eine bessere Besonnung eines Kalk-Trockenrasen beim Beginn des Bohnerzwegs südl. „Sommerhalde“ unter Beibehaltung des Sichtschutzes sorgen. Vorhandene Eichen sind zu erhalten.

kt4 (0,07 ha): In den Randbereichen eines Kalk-Trockenrasen nördl. Küssnach sowie eines orchideenreichen Kalk-Trockenrasens im Ostteil des Gewanns "Ob der Wieshalde" (bei

„Kirchberg“) wurden nach dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz nicht gestattete

Aufforstungen (Weihnachtsbaumkultur) innerhalb von § 32-Biotopen (Magerrasen) festgestellt.

Gemäß Kartierrichtlinie wurden die betroffenen Bereiche nicht mehr als LRT 6210 aufgenom-men. Die Nadelbäume sollten möglichst umgehend entnommen werden. Falls die Bäume als Weihnachtsbäume verkauft werden sollen, kann die Entnahme über einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen. Als Folgepflege wird die Rückumwandlung der gerodeten Flächen in Exten-sivgrünland oder eine Waldrandgestaltung gemäß kt2 empfohlen.

sh1 (0,07 ha): Zur Verbesserung des Zustands der Kalkschutthalde beim Buckfranzweg wird die randliche Entnahme von Einzelbäumen in Absprache mit dem zuständigen Revierförster empfohlen, um den Lichtgenuss der Fläche zu erhöhen und Streueinträge zu verringern.

sh2: Eine Rücknahme von Gehölzen auf eingewachsenen und deshalb nicht als FFH-LRT kartierten Schutthalden ist in geeigneten Bereichen in Betracht zu ziehen; eine kartographi-sche Darstellung und der Eintrag in die Datenbank sind nicht erfolgt (mit Ausnahme für die Schutthalde am Buckfranzweg, Maßnahme sh1), weil geeignete Bereiche zuvor durch ent-sprechende Untersuchungen ermittelt werden müssen.

4 Vorsichtiges Öffnen von Erlen-Eschen-Waldbeständen für Schmale Windel-schnecke [1014] und Bauchige WindelWindel-schnecke [1016]

Maßnahmenkürzel in Karte sws3, bw1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-084

Flächengröße 0,12 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Schmale Windelschnecke [1014]

Bauchige Windelschnecke [1016]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 16.2.1 schwach auslichten

sws3 (0,12 ha): Durch vorsichtiges Öffnen des Erlen-Eschen-Waldes sollen die Seggen-Bestände als Lebensstätte der Schmalen Windelschnecke gefördert werden. Im Bereich des kleinen Quellsumpfes im Gewann „Leh“ kann dies durch die Entnahme einzelner Erlen im Quellsumpf und am Rand des Weges geschehen. Die Bäume sind so zu entnehmen, dass der Seggensumpf weitestgehend geschont wird.

bw1 (nicht in den Maßnahmenkarten und der Datenbank enthalten): Aufgrund von Erfas-sungslücken können in Erlen-Eschen-Waldbeständen und bewaldeten Kalkquellfluren noch weitere Vorkommen der Bauchigen Windelschnecke existieren. Zudem ist eine Ausbreitung der Art (vermutlich über Wildschweine oder andere Wildtiere) im Gebiet möglich und ge-wünscht. Deshalb sind Entwicklungsmaßnahmen außer im Bereich des kleinen Quellsumpfes im Gewann „Leh“ nordöstlich Lienheim auch an allen anderen entsprechenden Waldstandor-ten im FFH-Gebiet sinnvoll. Zur Förderung von Seggen-Beständen im Wald wird die Öffnung von Erlen-Eschen-Wäldern durch vorsichtige Entnahme oder auch Ringelung einzelner Bäu-me empfohlen. Bei den Arbeiten sind die Seggenbestände und der Oberboden als unmittelba-rer Lebensraum der Art so weit wie möglich zu schonen.

5 Förderung von Gehölzaufwuchs

Maßnahmenkürzel in Karte kq2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-077

Flächengröße 0,01 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Kalktuffquellen, prioritär [7220*]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 18.10 Pflanzung von Einzelgehölzen

kq2 (0,01 ha): Die Kalktuffquelle im Offenland bei Lienheim wird von einer unmittelbar an-grenzenden Staudenflur stark beschattet. Um eine halbschattige Situation zu erreichen, soll-ten in der Umgebung der Quelle geeignete Gehölze gepflanzt werden.

6 Anlage von Flachgewässern für die Gelbbauchunke

Maßnahmenkürzel in Karte gu1

Maßnahmenflächen-Nr. -

Flächengröße - Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich / regelmäßig

Lebensraumtyp / Art Gelbbauchunke [1193]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 24 Neuanlage von Gewässern

gu1 (nicht in den Maßnahmenkarten und der Datenbank enthalten): Aufgrund der weiten Verbreitung der Art in der Region ist mit dem Auftreten der Gelbbauchunke an weiteren ge-eigneten Standorten im gesamten FFH-Gebiet zu rechnen. Nachweislücken beruhen vermut-lich auf Erfassungsdefiziten. Die Neuanlage bzw. Pflege von Kleingewässern nach den unter GU1 (siehe Kap. 5.3.1, Maßnahmenblock 12) beschriebenen Kriterien sind daher als Entwick-lungsmaßnahme an allen geeigneten Standorten im FFH-Gebiet empfehlenswert.

7 Artenschutzmaßnahmen zur Entwicklung der Kleinen Flussmuschel [1032]

Maßnahmenkürzel in Karte fm2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-091

Flächengröße 7,73 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Kleine Flussmuschel [1032]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 Spezielle Artenschutzmaßnahme

fm2 (7,73 ha): Im Rahmen eines gesonderten Projektes sollten Möglichkeiten und Maßnah-men zur Wiederansiedlung der Kleinen Flussmuschel im Klingengraben geprüft, detailliert ausgearbeitet und umgesetzt werden.

8 Artenschutzmaßnahmen zur Entwicklung der Mopsfledermaus [1308]

Maßnahmenkürzel in Karte mo1, mo2

Maßnahmenflächen-Nr. 1-094, 1-095

Flächengröße 568,76 Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Mopsfledermaus [1308]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32 99

Spezielle Artenschutzmaßnahme Sonstiges

mo1 (541,41 ha): Über das bestehende Angebot an Quartierbäumen hinaus sollten kurz bis mittelfristig weitere Quartiermöglichkeiten für die Mopsfledermaus geschaffen werden.

Anzustreben ist der Aufbau eines Quartierverbundes im Wald auf zwei Ebenen, mit Zentren, die dauerhaft mindestens ca. 7-10 Quartierbäume pro ha bereithalten. Diese Quartierbaumzentren sollten nicht mehr als 500 m voneinander entfernt liegen. Darüber hinaus ist auf den Aufbau eines Nachfolger-Netzes (Anwärter) von Bäumen Wert zu legen, die die Quartierbäume nach ihrem natürlichen Abgang ersetzen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2000). Solche Quartierbaumzentren sollten dauerhaft gekennzeichnet werden. Für den Aufbau eines solchen Netzes eignen sich sämtliche Waldbestände mit Vorkommen von Kiefern und Fichten im Bereich der abgegrenzten Lebensstätten. Für die Umsetzung bietet sich besonders der Bereich des aktuellen Verbreitungsschwerpunktes bei Riedern an.

mo2 (27,35 ha): Des Weiteren wird der Aufbau eines natürlichen Quartierangebotes mit langfristiger Perspektive empfohlen. Dieses kann über die Entwicklung von Naturwaldzellen z.B. durch Ausweisung von arB- Beständen14 (bitte erläutern) geschehen. Ziel ist es, Waldbestände zu entwickeln, in denen Laubbäume (v.a. Buchen und Eichen) bis zu ihrem natürlichen Absterben und Zerfall im Bestand bleiben.

Auf den Staatswaldflächen im Bereich der Burgruine nördlich von Riedern (Flurst. 136, 138, 308, 309, 310, 311) sollte sich die Entnahme von Einzelstämmen auf Verkehrssicherungs-maßnahmen beschränken (vgl. auch Maßnahmen für die Bechsteinfledermaus im Fachbei-trag Wald). Die für den Waldmeister-Buchenwald als Entwicklungsmaßnahme vorgeschlagene Einrichtung von Naturwaldzellen im Gemeindewald Klettgau (siehe Fachbeitrag Wald) stellt auch eine wichtige Entwicklungsmaßnahme zum Aufbau eines langfristigen Quartierangebo-tes für die Mopsfledermaus dar.

14 Die forstliche Betriebsplanung („Forsteinrichtung“) kennt mehrere abgestufte Instrumente, um verschiedene Bewirtschaftungsintensitäten zu beschreiben. Ein arB- Bestand („außer regelmäßigem Betrieb“), der die exten-sivste dieser Intensitäten darstellt, ist ein i.d.R. mattwüchsiger Wald, in dem regelmäßig keine Hiebe geführt werden. Im Gegensatz zu einem Bannwald dürfen aber im Einzelfall noch Bäume entnommen werden.

9 Extensivierung von Grünland zur Entwicklung von Kalk-Trockenrasen [6210(*)]

Maßnahmenkürzel in Karte kt1, kt1a

Maßnahmenflächen-Nr. 1-059, 1-060

Flächengröße 24,31 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich Lebensraumtyp / Art Kalk-Trockenrasen [6210]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 39 Extensivierung der Grünlandnutzung

kt1 (22,83 ha): Zweischürige Mahd ohne Düngung wird zur Entwicklung von Kalk-Trockenrasen aus Trespen-Glatthaferwiesen empfohlen, welche die nährstoffärmste Ausprä-gung der mageren Flachland-Mähwiesen [6510] im Gebiet darstellen. Sie sind aus Kalk-Trockenrasen hervorgegangen und haben ein gutes Potenzial, wieder zu solchen entwickelt zu werden. Weil die Erhaltung des LRT 6510 hier das Erhaltungsziel (also die Mindestforde-rung im Rahmen des PEPL) ist, ergibt sich die Maßnahmenkombination MW1/kt1. Eine ent-sprechende Ausmagerung ist außerdem für aktuell nicht als LRT kartierte Grünlandbestände mit hohem Entwicklungspotenzial zum LRT 6210(*) anzustreben.

kt1a (1,48 ha): Dieselbe Maßnahme dient auch der Ausmagerung und Verbesserung von be-weideten Kalk-Trockenrasen, die bei Fortsetzung der Beweidung vermutlich nicht langfristig erhalten bleiben, aber mit vertretbarem Aufwand gemäht werden könnten.

10 Extensivierung von Grünland zur Entwicklung von mageren Flachland-Mähwiesen [6510]

Maßnahmenkürzel in Karte mw1, mw2, mw3, mw4 Maßnahmenflächen-Nr. 1-071, 1-072, 1-073, 1-074

Flächengröße 37,80 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Magere Flachland-Mähwiesen [6510]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 39 Extensivierung der Grünlandnutzung

mw1 (28,66 ha): Bereits mehr oder weniger stark aufgedüngte Flachland-Mähwiesen, die in der Regel mit C bewertetet wurden, sollten zwecks Ausmagerung mit zwei- bis dreischüriger Mahd bei freiwilligem Verzicht oder deutlicher Einschränkung der Düngung bewirtschaftet werden, bis ein mindestens guter Erhaltungszustand erreicht ist. Die Ruhezeit zwischen den Nutzungen sollte ca. 6-8 Wochen betragen Nachdem ein mindestens guter Erhaltungszustand erreicht ist, kann der Übergang zur Bewirtschaftung gemäß Maßnahme MW1 (siehe Kap.

5.3.1) erfolgen.

Für alle Flächen gelten als Mindestforderung die unter MW2 (siehe Kap. 5.3.1) beschriebenen Erhaltungsmaßnahmen (Maßnahmenkombination: MW2/mw1).

mw2 (3,37 ha): Die Maßnahme entspricht mw1, bezieht sich allerdings auf aktuell nicht als LRT anzusprechende Mähwiesen, die für eine Ausmagerung und mittelfristige Wiederherstel-lung des LRT 6510 in mindestens gutem Erhaltungszustand besonders geeignet sind.

mw3 (3,42 ha): Bei mehreren aktuell als Mähweide bewirtschafteten Flachland-Mähwiesen wird zur Verbesserung der Wertigkeit des LRT oder zur Überführung in den LRT 6210 eine

Fortführung der Mähweidenutzung bei freiwilligem Verzicht auf Düngung empfohlen. Auf jeden Fall sind die unter MW4 (siehe Kap. 5.3.1) genannten Vorgaben zu berücksichtigen. Die Maß-nahmenflächen decken sich mit einem Teil der bei MW4 angegebenen Flächen (Maßnahmen-kombination: MW4/mw3).

mw4 (2,35 ha): Bei anderen Flächen sollte nach Möglichkeit eine Umstellung der aktuellen Mähweide- oder Weidenutzung auf Wiesennutzung gemäß der bei MW1 oder MW2 (siehe Kap. 5.3.1) genannten Vorgaben erfolgen. Die Maßnahmenflächen decken sich mit einem Teil der bei MW4 (siehe Kap. 5.3.1) angegebenen Flächen (Maßnahmenkombination MW4/mw4).

11 Verbesserung des Wasserhaushalts durch Schließung von Drainagegräben

Maßnahmenkürzel in Karte pw1

Maßnahmenflächen-Nr. 1-065

Flächengröße 0,11 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich Lebensraumtyp / Art Pfeifengraswiesen [6411]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 21.1.1 Schließung von Drainagen

pw1 (0,11 ha): Zum Zweck der Verbesserung des Pfeifengraswiesen-Restbestands im Ge-wann „Bergwiesen“ nördlich des Bergscheuerhofs von durchschnittlich (C) auf gut (B) und auf längere Sicht eine Wiederherstellung der früheren Ausprägung als Kalk-Flachmoor [LRT 7230]

wird eine Wiedervernässung des Bestandes durch vollständiges oder teilweises Schließen der vorhandenen Drainage vorgeschlagen. Im Anschluss daran sollte die Fläche gemäß PW1 (siehe Kap. 5.3.1) bewirtschaftet werden. Unter Umständen ist zur Ausmagerung der Fläche zunächst eine Mahd im Juli erforderlich. Diese Maßnahmen dienen sowohl der Entwicklung des Lebensraumtyps als auch der Erhaltung der dort nachgewiesenen Schmalen Windel-schnecke.

12 Gewässerrenaturierung

Maßnahmenkürzel in Karte fg1, hs1, kq1, fm1 Maßnahmenflächen-Nr. 1-050, 1-077, 1-090

Flächengröße 56,04 ha

Durchführungszeitraum / Turnus so bald wie möglich

Lebensraumtyp / Art Fließgewässer mit Wasservegetation [3260]

Feuchte Hochstaudenfluren [6430]

Kalktuffquellen, prioritär [7220*]

Kleine Flussmuschel [1032]

Groppe [1096]

Bachneunauge [1163]

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23 23.10

Gewässerrenaturierung

Rücknahme v. Gewässerausbauten

fg1/hs1 (51,66 ha, wobei bei den Hochstaudenfluren nur die Uferbereiche gemeint sind): Für das Seegraben-Schwarzbach-Klingengraben-Kotbach-System sowie den begradigten Bach-lauf im Gewann „Mättlen“ (Degernau) wird die Auswertung und umsetzungsorientierte Weiter-entwicklung des bereits vorliegenden, detaillierten und fachlich guten GewässerWeiter-entwicklungs-

Gewässerentwicklungs-konzepts (LIMBERGER 2000) empfohlen (fg1). Eine vorherige wasserwirtschaftliche Prüfung der Maßnahme ist erforderlich. Die Maßnahmen müssen zudem die Lebensraumansprüche der Kleinen Flussmuschel (Unio crassus) berücksichtigen. Im Zuge der Fließgewässerrenatu-rierung sollten sich auch positive Auswirkungen auf feuchte Hochstaudenfluren ergeben (hs1).

kq1 (0,02 ha): Bei der Kalktuffquelle am Gatterhof sollte die alte Brunnenfassung schonend entfernt werden.

fm1 (4,36 ha) Eine Entfernung von Sohlschalen im Seegraben sollte in Betracht gezogen werden, um die Naturnähe zu erhöhen und die Substratbedingungen für die Kleine Flussmu-schel zu verbessern. Die Entfernung sollte jedoch zunächst nur punktuell und versuchsweise erfolgen und die Wirkung dieser Maßnahme genau beobachtet werden, weil verhindert wer-den muss, dass dadurch möglicherweise die unbedingt zu vermeiwer-dende Austrocknung des Bachbettes bei Niedrigwasser gefördert wird. Die Maßnahme erfordert eine wasserrechtliche Prüfung und Genehmigung.

gr1 und bn1 (nicht in den Maßnahmenkarten und der Datenbank enthalten): Durch eine Wie-derherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und Erhöhung der Strukturvielfalt im Unterlauf der Gewässer erhöhen sich die Aussichten für eine (Wieder-) Besiedlung der Fließ-gewässer durch Groppen und Bachneunaugen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Fließgewässerrenaturierung (fg1). Im Vorfeld sind die Ausbreitungsmög-lichkeiten von Krankheiten (z.B. Krebspest) bei Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu ermitteln. Zusätzlich sollten Beeinträchtigungen, wie z.B. die Einleitungen aus einem landwirt-schaftlichen Betrieb östlich von Küssnach in den Schluchenbach, unterbunden werden.

5.3.3 Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen Wald