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Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes

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1. Ausgangssituation

1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2020

1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes

Zum Stichtag 31.12.2019 zählte die Stadt Münster 315.293 Einwohner/-innen.8 Das ist eine Zunahme um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 175.956 Personen wa-ren am 31.12.2019 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt9 (siehe Abbildung 1). Dies entspricht einer Steigerung um 2,8 Prozent zum Vorjahresstichtag (1,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 1,4 Prozent bundesweit). Seit dem 31.12.2009 ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 26,2 Prozent gestie-gen (20,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 21,5 Prozent bundesweit).

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Stichtag 31.12.2019

Merkmale Anzahl Anteil

(in Prozent)

Veränderung zum Vorjahr (in Prozent)

SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0 2,8

- Männer 88.701 50,4 2,7

- Frauen 87.255 49,6 2,9

- unter 25 Jahre 19.683 11,2 7,9

- 25 bis unter 55 Jahre 120.792 68,6 1,0

- 55 bis unter 65 Jahre 33.582 19,1 5,8

- 65 Jahre und älter 1.899 1,1 18,4

- Deutsche 160.714 91,3 2,0

- Ausländer/-innen 15.163 8,6 11,5

- in Vollzeit 118.549 67,4 6,4

- in Teilzeit 57.407 32,6 2,0

- Auszubildende 9.840 5,6 4,9

Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2019

Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist fast ausgewogen: 49,6 % sind Frauen und 50,4 Prozent sind Männer. Fast zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Allerdings sind dies mit einem Anteil von 61,7 Prozent überwiegend Männer, während bei den Teilzeitbeschäftig-ten die Frauen mit 71,0 Prozent dominieren.10

Mit 11,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin hoch ist in Münster die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (6,7 % Zunahme auf Bundesebene und 7,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen). Insgesamt machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit

8Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

9Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster am 31.12.2019 betrug 121.869 Perso-nen.

10Geringfügig Beschäftigte sind zu 55,4 Prozent weiblich und zu 44,6 Prozent männlich.

discher Staatsangehörigkeit in Münster einen Anteil von 8,6 Prozent an allen sozialversi-cherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 12,5 Prozent im Bundesdurchschnitt und 12,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen.

Sowohl die älteren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 55 Jahren als auch die Jüngeren unter 25 Jahren haben einen höheren Zuwachs erfahren als die mittlere Alters-gruppe. Nach wie vor machen die 25 bis unter 55-Jährigen aber mit über zwei Drittel die mit Abstand größte Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus.

Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleis-tungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz- und Versicherungs-dienstleister, und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-kliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.

Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2019 waren dies 87 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (siehe Abbildung 2).

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Stichtag 31.12.2019

Sektoren und Wirtschaftszweige Anzahl Anteil (in Prozent)

Veränderung zum Vorjahr (in Prozent)

SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0 2,8

Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 664 0,4 3,6

Produzierendes Gewerbe 22.281 12,7 1,2

- Verarbeitendes Gewerbe 13.801 7,8 0,6

- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen

Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.171 3,5 0,2

- Baugewerbe 5.863 3,3 3,3

- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.626 2,6 1,1

- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 3.004 1,7 0,6 - Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.617 1,5 -0,4

Dienstleistungsbereich 153.011 87,0 3,0

- Gesundheitswesen 23.671 13,5 3,7

- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 22.948 13,0 6,3 - Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische

Dienstleistungen 14.722 8,4 2,4

- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,

Körperschaften 14.665 8,3 0,6

- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.036 6,8 4,4

- Heime und Sozialwesen 11.486 6,5 2,3

- Information und Kommunikation 11.448 6,5 3,1

- Erziehung und Unterricht 9.782 5,6 2,9

- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.636 5,5 2,7

- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.781 4,4 2,8

- Gastgewerbe 5.727 3,3 7,9

- Verkehr und Lagerei 4.856 2,8 1,8

- Arbeitnehmerüberlassung 4.253 2,4 -11,5

Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2019

11 Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes

Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheitswesen mit rund 13,5 Pro-zent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklu-sive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 Prozent Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nach einem Rückgang im vorletzten Jahr hat die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Bereich 2019 wie-der um 6,3 Prozent zugelegt. Als einzige Branche innerhalb des Dienstleistungssektors hat die Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich zum Vorjahresstichtag sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigte abgebaut, und zwar um 11,5 Prozent. Zwar macht die Arbeit-nehmerüberlassung mit 2,4 Prozent nur einen kleinen Anteil an allen sozialversicherungs-pflichtigen Stellen aus, sie stellt aber immer wieder auch einen Indikator für die Beschäfti-gungssituation in niederschwelligeren Arbeitsbereichen dar.

Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/-in oder Experte/Expertin tätig und nur rund 15 Prozent als Helfer/-in11. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 Prozent und 13 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.

Parallel hierzu verfügen 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Perso-nen in Münster über eiPerso-nen anerkannten Berufsabschluss und rund 23 Prozent über eiPerso-nen akademischen Abschluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder aner-kannte Ausbildung, davon sind 28 Prozent Auszubildende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss hinstreben (siehe Abbildung 3).

Merkmale Anzahl Anteil

(in Prozent)

SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 175.956 100,0

- ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 24.511 13,9

- mit anerkanntem Berufsabschluss 97.377 55,3

- mit akademischem Abschluss 40.607 23,1

- Ausbildung unbekannt 13.461 7,7

Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss (Stichtag: 31.12.2019) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2019

Menschen ohne beruflichen Abschluss unterliegen einem hohen Risiko, arbeitslos zu wer-den oder zu bleiben. Dies trifft sicher auch auf eine große Anzahl von Leistungsberechtig-ten im SGB 2 zu, die über keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügt.

11 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in:

keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-dium.

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